Das Abschleppen eines Fahrzeugs ist nie eine angenehme Situation, besonders wenn es unerwartet passiert. Das Abschleppen eines Autos ist sowohl für den Fahrer des Abschleppwagens als auch für das abgeschleppte Auto nicht allzu schwierig. Allerdings geschieht dies meist in Stresssituationen, in denen Sie ein behindertengerechtes Auto nicht nutzen können. Eine Panne kann auch mit dem Motorrad schneller passieren, als man glaubt. Es ist ein Szenario, das man Niemandem wünscht: Die herrliche Ausfahrt findet ihr verfrühtes Ende.
Dieser Artikel konzentriert sich auf das Abschleppen von Motorrädern mit fester Verbindung und bietet einen umfassenden Leitfaden, der Sicherheitsvorkehrungen, rechtliche Aspekte und praktische Tipps umfasst.
Grundlagen des Abschleppens
Vor nicht allzu langer Zeit war das Abschleppen von Fahrzeugen mit einer „flexiblen Verbindung“ - also an einem Abschleppseil - der häufigste Anblick auf Straßen. Mittlerweile gehört aber auch das gewöhnlichste Abschleppen mit dem Seil langsam der Vergangenheit an, denn die Versicherer bieten günstige Assistance-Pakete an. Das Abschleppen eines Autos mit einer flexiblen Verbindung ist nicht immer möglich.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Auto abzuschleppen. Anders sieht es bei Fahrzeugen aus, die zum Abschleppen bestimmt sind - manchmal befindet sich das gesamte gezogene Fahrzeug auf einem Anhänger, manchmal ruht eine Achse auf dem Boden. Die Lösung wird immer auf das stillstehende Auto zugeschnitten (dies hängt unter anderem vom Gesamtgewicht des abgeschleppten Fahrzeugs, der Antriebsart usw.
Gesetzliche Bestimmungen in Deutschland (§ 33 StVZO)
In der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) finden sich auch Vorschriften zum Schleppen und Abschleppen von Fahrzeugen. In Paragraph 33 StVZO ist bestimmt, dass Kraftfahrzeuge nicht als Anhänger genutzt werden dürfen. Erfahren Sie im Folgenden mehr über den Unterschied zwischen dem Abschleppen und Schleppen von Fahrzeugen.
Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im Wortlaut:„Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zum Betrieb als Kraftfahrzeug bestimmt sind, dürfen nicht als Anhänger betrieben werden.“ (§ 33 StVZO)
Als Betriebsunfähig gilt ein Fahrzeug erst dann, wenn der Schaden oder generelle Mängel die Verkehrssicherheit gefährden bzw. das Fahrzeug nicht mehr zu fahren ist. Kleinere Schäden, die schnell vor Ort beseitigt werden können und die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar beeinträchtigen wie etwa eine defekte Glühbirne, begründen eine Notfalllage nicht. Damit ist das Abschleppen nach § 33 StVZO untersagt.
Was beim Abschleppen von Fahrzeugen zu beachten ist:
- bis zur nächsten Abfahrt: Wenn Sie auf der Autobahn ein Fahrzeug abschleppen, müssen Sie diese bei der nächsten Gelegenheit bzw. Ausfahrt verlassen.
- kein Auffahren auf Autobahnen: Schleppen Sie ein Fahrzeug auf einer anderen Kraftfahrstraße ab, dürfen Sie nicht auf die Autobahn auffahren.
- Nutzung der Kfz-Warnmarkierung: Beide Fahrzeuge müssen während des Abschleppens das Warnblinklicht eingeschaltet lassen.
- Kommunikation: Die Fahrer beider Fahrzeuge müssen sich vor Beginn des Abschleppvorgangs über Zeichen verständigen, um sich im Verkehrsgeschehen verständigen zu können über z. B. Bei defekten Bremsen muss die Abschleppstange eingesetzt werden.
Kernaussage der Vorschriften in § 33 StVZO ist, dass ein Fahrzeug nicht als Anhänger eines anderen Fahrzeuges geführt werden darf. Wird ein Fahrzeug ohne ersichtlichen Grund und/oder ohne Genehmigung durch ein anderes Kfz über eine längere Strecke geschleppt, kann ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro erhoben werden.
Genehmigungen werden nur in Ausnahmefällen erteilt und dann auch nur für das Schleppen von Lastkraftwagen. Grund ist vor allem, dass geeignete Schleppfahrzeuge für Lkw nur in geringer Zahl vorhanden sind.
Motorrad abschleppen: Was ist erlaubt?
In Deutschland wird nicht lange diskutiert, denn Paragraf 15a der Straßenverkehrs-Ordnung spricht ein klares Machtwort: "Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden". Es benötigt immer einen Transporter, Anhänger oder ein ähnliches Kraftfahrzeug, auf, oder in dem das Motorrad fest und sicher verladen werden kann. Ob dafür ein Profi eines Automobil-Clubs, beziehungsweise einer Werkstatt, oder ein Freund mit einem privaten Fahrzeug herangezogen wird, spielt keine Rolle.
Die Schweiz sieht die Vorschriften lockerer, als es die deutschen Kollegen machen. Denn auch wenn der sichere Transport per Transporter empfohlen wird, ist das Abschleppen per Seil erlaubt.
Auch in Österreich ist das Abschleppen eines Motorrads per Stange oder Seil erlaubt.
Vorbereitung zum Abschleppen
Die Vorbereitung zum Abschleppen eines Autos beginnt mit der Prüfung, ob ein Abschleppen überhaupt möglich ist - also ob ein Ausfall der Bremsanlage, eine defekte Lenkung vorliegt, ob die Beleuchtung funktioniert. Wir müssen auch Kommunikationszeichen mit dem Fahrer des Zugfahrzeugs anbringen, insbesondere das Alarmzeichen.
Sobald wir das abgeschleppte Fahrzeug vorbereitet haben, sollten beide Autos mit einem starken Seil von 4 bis 6 m Länge verbunden werden , das mit einer gelben oder roten Flagge gekennzeichnet ist. Wir tun dies mit dafür vorgesehenen Werksgriffen (Haken oder Abschleppöse). Wir befestigen das Seil nicht an der Stoßstange oder den Querlenkern. Die Verbindung muss so erfolgen, dass ein Lösen verhindert wird und ein starker Zug am Seil, das am Stoßfänger befestigt ist, dazu führen kann, dass dieser einfach herausgerissen wird.
Das Letzte, was Autofahrer vor der Fahrt entscheiden müssen, ist die Route - sie sollten die am wenigsten frequentierte Route wählen, auf der die Fahrt reibungslos verläuft. Autobahnen sollten Sie unbedingt meiden - Abschleppen ist verboten.
Der Abschleppvorgang
Sobald das Seil die beiden Autos korrekt verbindet, tritt der Fahrer des Zugfahrzeugs in Aktion. Es lohnt sich auch, dem Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs durch rechtzeitiges Bremsen oder Einschalten der Blinker die beabsichtigten Fahrmanöver zu signalisieren. Beide Fahrer sollten außerdem versuchen, das Abschleppseil stets gespannt zu halten. Das Abschleppen ist nicht allzu schwierig und nach etwa einem Dutzend Kilometern sollten sich beide Fahrer an die Situation gewöhnt haben.
Wichtige Hinweise:
- Beleuchtung - das abgeschleppte Fahrzeug darf weder über eingeschaltete Warnblinkanlage (Fahrer dahinter können Signale zur Ankündigung von Fahrmanövern nicht sehen) noch über Abblendlicht (dadurch wird der Fahrer des Zugfahrzeugs geblendet) eingeschaltet sein. Das abgeschleppte Fahrzeug muss über eingeschaltete Positionslichter verfügen.
- Abschleppen von hinten - abgeschlepptes Fahrzeug und Zugfahrzeug müssen in die gleiche Richtung zeigen!
- Abschleppen ohne Fahrer - das abzuschleppende Fahrzeug muss einen Fahrer am Steuer haben.
Abschleppen mit Automatikgetriebe
Das Abschleppen eines Autos mit Automatikgetriebe - Die Empfehlungen der Hersteller schließen das Abschleppen eines Autos mit dem sogenannten automatisch, obwohl manche Leute sie unter bestimmten Bedingungen zulassen.
Alternativen zum Abschleppen
Eine weitere sehr praktische Lösung, um das Abschleppen zu vermeiden, ist die Assistance-Versicherung. Ihr Umfang ist sehr breit und hängt von der Höhe ab, die wir an den Versicherer zahlen können. Es kann sogar einen Reifenwechsel oder Hilfe beim Starten des Autos im Winter umfassen. Dann müssen wir nicht darüber nachdenken, wie wir das Auto richtig abschleppen und was wir tun sollen B. im Falle eines defekten Lenksystems, oder seien Sie vorsichtiger als sonst gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Typischerweise legt der Versicherer bestimmte Bedingungen hinsichtlich der Kilometerbegrenzung fest, z. B. dass das versicherte Fahrzeug nicht über eine Entfernung von mehr als 200 Kilometern abgeschleppt werden darf. Die Konditionen und verfügbaren Pakete jeder Versicherungsgesellschaft sind unterschiedlich. Daher ist es gut, sich etwas Zeit zu nehmen und zu analysieren, welche Lösung für uns am besten ist.
Sicherheitsvorkehrungen
Will man auf Nummer sicher gehen, lässt man das Motorrad von Experten abschleppen, oder lädt es selbst in einen Transporter oder auf einen Anhänger auf.
Als Faustregel gilt: Ein Auto, das nicht mehr fahrtauglich ist und vor Ort nicht repariert werden kann, darf abgeschleppt werden.
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