Viele Motorradfahrer kennen das Phänomen: Sie stehen im Stau und müssen darauf warten, dass dieser sich auflöst, obwohl sich links und rechts Platz bietet, um durchzufahren. Der Vorteil von Motorrädern gegenüber Autos liegt dabei in ihrer schmalen Konstruktion. Während die Gassen zwischen den Spuren für Autofahrer zu eng sind - abgesehen von der Rettungsgasse - bieten sie für Motorräder oft genug Raum. Doch was ist wirklich erlaubt?
Grundsätzlich gilt §5 der Straßenverkehrsordnung (StVO), der lautet: "Es ist links zu überholen." Wer erwischt wird, wie er rechts überholt, bekommt einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg und zahlt außerhalb geschlossener Ortschaften 100 Euro Bußgeld. Innerorts liegt die Höhe des Bußgelds bei 30 Euro.
Ausnahmen von der Regel
Wie in jedem Fall, gibt es auch bei dieser Regel Ausnahmen. Wann ist rechts zu überholen in Deutschland erlaubt? Wann darf ich dennoch rechts überholen?
Autobahn
Auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Straßen gelten 2 Ausnahmen:
- Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf einem Fahrstreifen eine Fahrzeugschlange gebildet hat, darf man rechts schneller als links fahren. Als Voraussetzung gilt dafür, dass auf allen Fahrstreifen dichter Verkehr herrscht, dass nebeneinander gefahren wird. Das ist der Fall, wenn es mal auf der einen Spur und mal auf der anderen Spur schneller vorwärtsgeht.
- Im zweiten Fall darf rechts überholt werden, wenn der Verkehr auf dem linken Streifen steht oder sich mit maximal 60 km/h fortbewegt. Die links stehenden Fahrzeuge dürfen dann mit maximal 20 km/h höherer Geschwindigkeit überholt werden. Fließt der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, so darf er rechts höchstens mit 20 km/h mehr überholt werden. Maximal also mit 80 km/h.
Auf Einfädelungsstreifen dürfen Sie auf Autobahnen und anderen Straßen außerorts schneller fahren, als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
Innerorts
Innerorts dürfen Kraftfahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewichts den Fahrstreifen frei wählen, wenn es für jede Richtung mehrere markierte Fahrstreifen auf der Fahrbahn gibt. Damit dürfen Sie in diesen Fällen auch rechts überholen. Außerdem gilt: Linksabbieger oder Schienenfahrzeuge müssen sogar rechts überholt werden.
Innerorts darf man rechts überholen, wenn mehrere markierte Fahrstreifen in eine Richtung führen. Linksabbieger sowie Schienenfahrzeuge müssen sogar rechts überholt werden.
Die StVO sieht außerdem unter §5 Abs. Dabei gibt es eine Ausnahmevorschrift, die in §5 der StVO geschrieben steht. Sie bezieht sich auf Fahrrad- und Mofafahrer, die in Ausnahmefällen auch rechts überholen dürfen, zumindest dann, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Dabei müssen sie mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.
Weitere Ausnahmen
- Bei mehrere Fahrstreifen innerorts.
- Bei fehlender Fahrbahnmarkierung.
- Bei unterschiedlichen Spurrichtungen.
- In Ampelbereichen.
- Auf dem Beschleunigungsstreifen.
- Bei Stau und zähfließendem Verkehr auf der Autobahn dürfen Sie rechts überholen.
Will ein vorausfahrendes Fahrzeug links abbiegen und ordnet sich nach dem Blinken entsprechend weit links ein, können die nachfolgenden Fahrzeuge dies vorsichtig und mit dem nötigen seitlichen Sicherheitsabstand rechts überholen, selbst wenn nicht mehrere Fahrspuren markiert sind. Befinden sich in gleicher Fahrtrichtung unterschiedliche Spuren, die durch Richtungspfeile in verschiedene Richtungen weisen, ist es ebenfalls zulässig von rechts zu überholen.
Ähnlich wie bei dem vorangegangenen Punkt dürfen Sie auch im Falle der Verkehrsregelung durch Ampeln rechts überholen. Im Übrigen gilt in Städten mit Straßenbahnverkehr eine Besonderheit: Die Trams dürfen von Auto, Fahrrad & Co. grundsätzlich nur von rechts überholt werden (§ 5 Absatz 7 StVO).
Verzögerungsstreifen
Auf dem Verzögerungsstreifen ist das Rechtsüberholen hingegen grundsätzlich nicht gestattet. Wenn Sie von der Autobahn abfahren, gilt auf dem Ausfädelungsstreifen in aller Regel eine wesentlich geringere zulässige Höchstgeschwindigkeit als auf den Autobahnspuren.
Motorradfahrer im Stau
Viele Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei. Was hier erlaubt ist - und was nicht.
Ob es sich beim Durchschlängeln um einen unzulässigen Überholvorgang handelt, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar nicht explizit geregelt. Rechtsanwalt Elsner: „Zwar darf man auch im Stau beziehungsweise bei zähflüssigem Verkehr die Fahrbahn wechseln, doch darf nicht zwischen zwei Fahrbahnen gefahren werden.“ Das aber wird im Stau schwierig. Denn wie soll ein Motorradfahrer ansonsten vorankommen? Zudem kann der Seitenabstand wohl kaum eingehalten werden, wenn auf der Fahrbahn selbst überholt wird.
Nicht selten sieht man Motorräder, die sich durchschlängeln, indem sie die schmalen Gassen zwischen den Spuren nutzen. Sie begehen dabei allerdings eine Ordnungswidrigkeit - dies ist laut Straßenverkehrsordnung nämlich verboten. Das trifft im Besonderen auf das Rechtsüberholen zu. Die Gassen sind aber in vielfacher Hinsicht problematisch, da sie häufig nicht ausreichend Seitenabstand bieten.
Falls Sie mit dem Motorrad zwischen der linken Fahrspur und Mittelplanke hindurchfahren, schreibt § 5 Abs. 4 StVO einen “ausreichenden Seitenabstand” vor.
Mit Motorrad durch die Rettungsgasse zu fahren, ist verboten. Für Motorrad- wie für Autofahrer und -fahrerinnen gilt, dass die Gasse für Rettungsfahrzeuge frei bleiben muss.
Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.
Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.
Denkbar wäre es, den stehenden Fahrzeugverkehr einfach links am äußersten Fahrbahnrand zu überholen.
Die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau
- Durchfahrt zwischen zwei Spuren
- Befahren des Seitenstreifens
- Überholen an der Mittelleitplanke
- Befahren der Rettungsgasse
Mitschuld bei Unfällen
Motorradfahrerinnen und -fahrer, die bei zähem Verkehr oder Stau überholen, müssen grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, falls es zum Unfall kommt. Über den Umfang entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich. Das Landgericht Trier sprach beispielsweise eine Haftungsverurteilung zu einem Drittel zulasten einer Motorradfahrerin aus. Diese überholte eine Fahrzeugkolonne auf derselben Fahrspur und wurde dabei von einer Polo-Fahrerin angefahren, die in eine Lücke in der Kolonne fuhr.
Strafen für das Rechtsüberholen
Wer außerhalb dieser Ausnahmen rechts überholt, riskiert außerhalb geschlossener Ortschaften eine Geldbuße von 100 Euro sowie 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Innerorts droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro. Wer infolge eines verbotenen Überholmanövers andere Menschen oder Sachen gefährdet, kann sich in gewissen Fällen sogar einer Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig und somit strafbar machen.
Das Bußgeld und weitere Sanktionen richten sich nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.
Aus der Bußgeldtabelle ergibt sich, dass das Bußgeld, wenn Sie rechts überholen, obwohl dies unter den gegebenen Umständen nicht gestattet ist, besonders bei einem Verstoß außerhalb geschlossener Ortschaften ins Geld gehen kann. Schon allein der verbotswidrige Überholvorgang auf der Autobahn kann Sie 100 Euro kosten.
Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau
Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen.
Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, diesen mit dem Motorrad bei einem Stau zum Überholen zu nutzen. Das Befahren ist demnach strengstens untersagt.
Wollen Sie den Bereich zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur nutzen, um mit einem Motorrad im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen, stellt dies zumindest keinen Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot dar. Allerdings ist ein solches Vorgehen in der Regel trotzdem nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können. Zudem wäre es notwendig, die äußerste linke Fahrbahnmarkierung unerlaubt zu überfahren.
Damit Rettungsfahrzeuge, Notarzt und Polizei möglichst schnell zur Unfallstelle gelangen können, besteht auf der Autobahn bei stockendem Verkehr die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese allerdings nicht befahren. Motorradfahrer müssen - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst. Denn es ist laut den geltenden Verkehrsregeln nicht erlaubt, sich mit einem Motorrad am Stau vorbeizuschlängeln. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.
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