Dürfen Motorradfahrer an der Ampel vorfahren? Gesetze und Regeln

Viele Motorradfahrer nutzen Staus auf Autobahnen, um an den stehenden Autos vorbeizufahren und schneller voranzukommen. Aber ist das erlaubt? Grundsätzlich müssen Motorradfahrer - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst.

Verhalten im Stau: Was ist erlaubt, was ist verboten?

Es ist laut den geltenden Verkehrsregeln nicht erlaubt, sich mit einem Motorrad am Stau vorbeizuschlängeln. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.

Die 4 Verbote zum Motorradfahren im Stau:

  1. Durchfahrt zwischen zwei Spuren
  2. Befahren des Seitenstreifens
  3. Überholen an der Mittelleitplanke
  4. Befahren der Rettungsgasse

1. Durchfahrt zwischen zwei Spuren

Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Wollen Sie sich bei einem Stau mit dem Motorrad durchschlängeln, kann eine Strafe bzw. ein Bußgeld drohen. Denn in Deutschland ist es generell verboten, rechts zu überholen.

2. Befahren des Seitenstreifens

Im Notfall erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung des Seitenstreifens. Dies kann etwa im Sommer bei einem drohenden Hitzschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung der Fall sein. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden.

Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, diesen mit dem Motorrad bei einem Stau zum Überholen zu nutzen. Das Befahren ist demnach strengstens untersagt.

3. Überholen an der Mittelleitplanke

Wollen Sie den Bereich zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur nutzen, um mit einem Motorrad im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen, stellt dies zumindest keinen Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot dar. Allerdings ist ein solches Vorgehen in der Regel trotzdem nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können. Zudem wäre es notwendig, die äußerste linke Fahrbahnmarkierung unerlaubt zu überfahren.

4. Befahren der Rettungsgasse

Damit Rettungsfahrzeuge, Notarzt und Polizei möglichst schnell zur Unfallstelle gelangen können, besteht auf der Autobahn bei stockendem Verkehr die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese allerdings nicht befahren.

Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.

Motorradfahrer an der Ampel

Es ist NICHT erlaubt an der Ampel oder im Stau sich in irgendeiner Form an stehenden Fahrzeugen vorbeizuschlängeln. An Ampeln sind immer durchgezogene Linien (kurz davor), hier darf sowieso nicht überholt werden. Aber Erlaubt ist diese Form des Überholens nicht.

Im endeffekt liegt es wohl am Polizisten der das sieht. Genau wird das wohl keiner sagen können bis einer damit vor Gericht geht!

Dort wurde gesagt das ein Motorrad Fahrer soweit genug Platz ist (Seitenabstand), niemand gefährdet wird und keine durchgezogene Linie überfahren wird LINKS an wartenden Autos bis nach vorne zur Ampel fahren darf.

Alternativen und Diskussionen

Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.

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