Dürfen Motorradfahrer die Rettungsgasse benutzen?

Wer mit dem Auto im Stau steht, kennt das Phänomen: Ein Motorrad schlängelt sich durch die Reihe und nutzt den Platz zwischen den Autos. Doch ist das überhaupt erlaubt?

Obwohl es viele tun, dürfen auch Motorräder in Deutschland und in vielen andern Ländern die Rettungsgasse nicht befahren. In Deutschland gilt das auch für Motorradfahrer, die den freien Platz gern nutzen, um bei stehendem Verkehr schneller vorwärtszukommen.

Die Rechtslage in Deutschland

Weder die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch das Strafgesetzbuch enthalten einen ausdrücklichen Paragrafen, der das Durchfahren von Staus mit dem Motorrad explizit verbietet. Dennoch ergibt sich aus mehreren Vorschriften ein klares Verbot:

  • Fahren zwischen den Fahrstreifen ist gemäß § 7 Abs. 1 StVO nicht zulässig - die Fahrstreifen sind durch Markierungen begrenzt, die nicht einfach überfahren werden dürfen.
  • Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand.

Überholen im Stau - links neben der linken Spur?

Manche Biker:innen fahren im Stau links an der linken Fahrspur entlang - also zwischen der Mittelleitplanke und der linken Fahrbahnmarkierung. Auch das ist rechtlich bedenklich:

  • Der notwendige Sicherheitsabstand kann auch hier kaum eingehalten werden.
  • Die äußerste linke Markierung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
  • Autofahrende rechnen nicht mit Motorrädern in dieser Position - ein spontanes Ausscheren oder das Öffnen einer Tür kann zu gefährlichen Unfällen führen.

Selbst wenn kein explizites Überholverbot vorliegt, entsteht für Motorradfahrer:innen in solchen Situationen in der Regel eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt.

Darf man die Rettungsgasse oder den Standstreifen nutzen?

Immer wieder fordern Motorradverbände Ausnahmen - etwa das Durchfahren der Rettungsgasse oder die Nutzung des Standstreifens bei zähfließendem Verkehr. Doch die Antwort des Gesetzgebers ist eindeutig:

  • Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen.
  • Der Standstreifen darf nicht befahren werden - außer bei expliziter Freigabe durch Verkehrszeichen oder Anweisung der Polizei.

Der Grund: Wenn Motorräder diese Bereiche nutzen, droht eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder sogar eine Stauverlagerung ans Ende der Gasse - mit neuen Gefahrenpotenzialen.

Motorradfahren im Stau: Das ist erlaubt

Motorradfahrer:innen haben im Stau dieselben Rechte und Pflichten wie Autofahrer:innen.

Viele Motorradfahrer kennen das Phänomen: Sie stehen im Stau und müssen darauf warten, dass dieser sich auflöst, obwohl sich links und rechts Platz bietet um durchzufahren. Während die Gassen zwischen den Spuren für Autofahrer zu eng sind - abgesehen von der Rettungsgasse - bieten sie für Motorräder oft genug Raum.

Doch was ist wirklich erlaubt? Darf beispielsweise die Rettungsgasse mit dem Motorrad genutzt werden? Bei Überholvorgängen in Staus spielt in erster Linie die Art und Weise eine Rolle. Nicht selten sieht man Motorräder, die sich durchschlängeln, indem sie die schmalen Gassen zwischen den Spuren nutzen. Sie begehen dabei allerdings eine Ordnungswidrigkeit - dies ist laut Straßenverkehrsordnung nämlich verboten. Das trifft im Besonderen auf das Rechtsüberholen zu.

Wenn Sie mit dem Motorrad im Stau überholen, müssen Sie daher mit Bußgeldern zwischen 30 und 250 € rechnen.

Sowohl für Autos als auch Motorräder ist der Seitenstreifen befahrbar. Verboten ist es allerdings, diesen zu nutzen, um schnell voranzukommen. Links zu überholen ist prinzipiell erlaubt.

Motorradfahrerinnen und -fahrer, die bei zähem Verkehr oder Stau überholen, müssen grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, falls es zum Unfall kommt. Über den Umfang entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich.

Bußgelder und Strafen

Droht eine Strafe, wenn die Rettungsgasse verbotswidrig befahren wird?

Da es in der Regel nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt und keine Straftat, wenn Sie unberechtigterweise die Rettungsgasse nutzen, fällt keine Strafe im rechtliche Sinne an. Sie müssen aber mit einem hohen Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen.

Die Nutzung der Rettungsgasse ist ausschließlich Polizei- und Hilfsfahrzeugen vorbehalten. Dies ist in § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

Beachten Sie: Die Grundsanktion für das unbefugte Benutzen einer Rettungsgasse beträgt 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot.

Hier eine Übersicht über die Bußgelder für Verstöße im Stau:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Unerlaubtes Fahren durch die Rettungsgasse 240 € 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 € 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 € 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 € 2 1 Monat
Unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen 75 € 1 -
... mit Gefährdung 90 € 1 -
... mit Unfallfolge 110 € 1 -
Außerorts unerlaubt rechts überholen 100 € 1 -
... mit Gefährdung 120 € 1 -
... mit Unfallfolge 145 € 1 -
Seitenabstand nicht eingehalten 30 € - -
Unerlaubtes Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung 30 € - -

Hinweis: Bei Unfällen oder mehrfachen Verstößen kann auch der Straftatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) greifen.

Die Situation in Belgien

Anders sieht das hingegen in den Nachbarländern von Deutschland aus. Motorräder dürfen in Belgien die Rettungsgasse befahren. In der neuen Straßenverkehrsordnung, die im September 2026 in Kraft treten soll, ist die Stau-Durchfahrt und damit die Durchfahrt der gebildeten Rettungsgasse für Motorräder erlaubt. Autofahrer sollten also ab Herbst kommenden Jahres etwas mehr Vorsicht walten lassen, wenn sie in einem Stau die Spur wechseln möchten.

Frankreich als Beispiel

Frankreich testete von 2016 bis 2021 die Freigabe der Rettungsgasse (Stau-Durchfahrt) für Zweiradfahrer. Anders als von den Befürwortern erwartet, kam es in dem Testzeitraum zu zwölf Prozent mehr Unfällen. Eine Auswertung der Unfallursache ergab, dass der Großteil durch Autofahrer verursacht wurde, die die Spur wechseln wollten.

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