Dürfen Motorradfahrer im Stau Vorbeifahren? Rechtliche Aspekte und Strafen

Autofahrer blicken nicht selten genervt hinterher: Stundenlanger Stau auf der Autobahn und dann drängeln sich Motorradfahrer an den stehenden PKW’s vorbei. Doch ist das Durchschlängeln und Überholen hier erlaubt? Und wie ist das an roten Ampeln?

Viele Motorradfahrer und -fahrerinnen schlängeln sich bei Stau auf Autobahnen an den stehenden Autos vorbei. Vielfach wird das Verhalten jedoch mittlerweile von wohlwollenden Autofahrern, die extra Platz machen, und auch von der Polizei geduldet. Daraus lässt sich im Einzelfall jedoch leider keine Erlaubnis ableiten.

„Vor Gott sind alle Menschen gleich, vor dem Stau alle Autos“, sagte der Literaturkritiker Hellmuth Karasek einmal. Und recht hat er: Ob Limousine oder alter Kleinwagen - Hierarchien und Besitztum sind in den Minuten und mitunter Stunden des Staus ausgehebelt. Karasek spricht von Autos - andere Verkehrsteilnehmer scheinen ausgenommen und tatsächlich werden die allermeisten Autofahrer schon die folgende Situation erlebt haben: Lange Standzeiten und dann nähern sich Motorräder von hinten und rollen vorsichtig an den PKW’s vorbei.

Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen - sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren. Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein. In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt.

Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen. Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen.

Rechtliche Grundlagen

Die kurze Antwort lautet: Nein. Ein Jurist würde antworten: Das kommt darauf an … Generell gilt die Straßenverkehrsordnung für alle Verkehrsteilnehmer und in ihr ist sehr klar geregelt, das Überholen rechts ist verboten. Und wer sich im Stau durch die Mitte schlängelt oder die Rettungsgasse befährt, überholt automatisch rechts.

Ob es sich beim Durchschlängeln um einen unzulässigen Überholvorgang handelt, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) zwar nicht explizit geregelt. Beim Überholen muss generell Abstand zum Nebenfahrzeug eingehalten werden. Bei Fahrrädern 1,5 Meter, bei mehrspurigen Fahrbahnen - wie auf einer Autobahn - 1 Meter. Rechtsanwalt Elsner: „Zwar darf man auch im Stau beziehungsweise bei zähflüssigem Verkehr die Fahrbahn wechseln, doch darf nicht zwischen zwei Fahrbahnen gefahren werden.“

Rechtlich unproblematisch können Motorradfahrer also nur auf der ganz linken Spur überholen, die bei voller Fahrbahn allerdings nicht frei ist. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat zum Überholvorgang von Motorrädern auf der Autobahn bereits 1990 eine bis heute häufig zitierte Entscheidung getroffen. In dem Fall überholte ein Krad-Fahrer (alte Bezeichnung für ein Kraftrad, also etwa ein Motorrad) zwischen der zweiten und dritten Fahrbahn Autos, die nur langsam vorankamen.

Dabei überholte er mindestens fünf links neben ihm befindliche Fahrzeuge - und war somit Rechtsüberholer. Das Gericht erkannte darin ein verbotenes Rechtsüberholen (Beschluss vom 30. Dabei gibt es eine Ausnahmevorschrift, die in §5 der StVO geschrieben steht. Sie bezieht sich auf Fahrrad- und Mofafahrer, die in Ausnahmefällen auch rechts überholen dürfen, zumindest dann, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Dabei müssen sie mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. Mit der Einschränkung für Mofafahrer gelten die oben angeführten Bestimmungen auch für Motorradfahrer an roten Ampeln.

Es handelt sich, so das OLG, auch nicht um eine der in der StVO geregelten Ausnahmen vom Rechtsüberholen. Denkbar wäre es, den stehenden Fahrzeugverkehr einfach links am äußersten Fahrbahnrand zu überholen.

Beim Rechtsüberholen gelten auf dem Bike die gleichen Regeln wie für Autofahrende

Ausnahmen und Grauzonen

So darf dann rechts überholt werden, wenn dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht.

Nimmt es ein Polizist sehr genau, droht ein Bußgeld von 100,-- Euro und ein Punkt in Flensburg.

Zumindest theoretisch erlaubt wäre das Überholen ganz links und unter Berücksichtigung des Mindestabstands von einem Meter. Praktisch ist diese Möglichkeit jedoch so gut wie nie gegeben.

Seitenstreifen und Rettungsgasse

Ebenfalls tabu ist der Seitenstreifen. Hier sind mindestens 55,-- Euro Bußgeld fällig. Wird er, wie im Stau, benutzt, um schneller voranzukommen, sind es sogar 75,-- Euro und ein Punkt in Flensburg. Die Ausnahme: der Seitenstreifen darf im Falle eines Notfalls benutzt werden. Dieser könnte vorliegen, wenn im Sommer bei hohen Temperaturen unter der Schutzkleidung Überhitzung droht.

Die Rettungsgasse ist für Motoradfahrende tabu

Immer wieder wird diskutiert, Motorradfahrern ein zügiges Verlassen der Autobahn bei Stau zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird unter anderem gefordert, die Rettungsgasse für sie freizugeben, um so ein Vorbeifahren an den Kolonnen zu ermöglichen. Das ist nicht nur verboten, der ADAC sieht hierin auch keine gute Lösung. Es besteht die Gefahr, dass Rettungsfahrzeuge daran gehindert werden, bis zur Unfallstelle zu kommen.

Alternativ ist auch im Gespräch, die Standspur für Motorradfahrende im Stau bis zur nächsten Ausfahrt freizugeben. Dies ist jedoch aus Sicht des ADAC auch keine praktikable Option, da die Motorradfahrer nicht einschätzen können, ob der Grund für den Stau vor oder hinter der nächsten Ausfahrt liegt.

Strafen und Bußgelder

Der Bußgeldkatalog legt recht genau fest, welche Strafen je nach Vergehen drohen. Wer beim Durchschlängeln erwischt wird, muss hierzulande mit folgenden Strafen rechnen:

  • Rechtswidriges Überholen: 100 Euro Bußgeld + 1 Punkt - bei Gefährdung anderer steigt das Bußgeld auf 120 Euro. Wird ein Unfall verursacht, werden 145 Euro fällig.
  • Nutzung der Rettungsgasse: 240 Euro Bußgeld + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot - bei Behinderung anderer, müssen Sie bereits 280 Euro zahlen, Gefährdung anderer kostet Sie 300 Euro. Wird ein Unfall verursacht, werden 320 Euro fällig.
  • Fahren auf dem Seitenstreifen: 75 Euro Bußgeld + 1 Punkt - bei Gefährdung anderer steigt das Bußgeld auf 90 Euro. Wird ein Unfall verursacht, werden 110 Euro fällig.

Hier eine Übersicht der Verstöße und der entsprechenden Strafen:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Verbotswidriges Rechtsüberholen außerorts 100 Euro 1
... mit Gefährdung 120 Euro 1
... mit Unfallfolge 145 Euro 1
Seitenstreifen zum Vorwärtskommen genutzt 75 Euro 1
... mit Gefährdung 90 Euro 1
... mit Unfallfolge 110 Euro 1
Beim Überholen Seitenabstand nicht eingehalten 30 Euro
Beim Überholen verbotswidrig die Fahrstreifenbegrenzung überfahren 30 Euro
Unberechtigte Nutzung der Rettungsgasse 240 Euro 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 Euro 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 Euro 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 Euro 2 1 Monat

Mögliche Konsequenzen bei Unfällen

Motorradfahrerinnen und -fahrer, die bei zähem Verkehr oder Stau überholen, müssen grundsätzlich mit einer Mitschuld rechnen, falls es zum Unfall kommt. Über den Umfang entscheiden Gerichte von Fall zu Fall unterschiedlich. Das Landgericht Trier sprach beispielsweise eine Haftungsverurteilung zu einem Drittel zulasten einer Motorradfahrerin aus. Diese überholte eine Fahrzeugkolonne auf derselben Fahrspur und wurde dabei von einer Polo-Fahrerin angefahren, die in eine Lücke in der Kolonne fuhr.

Zwar sah das Gericht den Hauptverursachungsanteil bei der Polo-Fahrerin - doch ebenso eine Mithaftung der Motorradfahrerin, da es sich bei ihrem Verhalten um einen Verstoß gegen das Rücksichtsnahmegebot gehandelt habe und das Überholen der Kolonne bei unklarer Verkehrslage geschehen sei (Urteil vom 10.

Alternativen und Empfehlungen

Wer den Staus entkommen möchte, muss entweder auf die Landstraße ausweichen oder nachts fahren und die Stoßzeiten vermeiden. Für Motorradfahrer sieht die Lage natürlich ähnlich aus, wenngleich Routen über kurvige Landstraßen und fern den Blechlawinen bei Bikern naturgemäß beliebter sind.

Stattdessen sollten Motorradfahrer sich auf den Stau einstellen:

  • Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
  • Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.

Grundsätzlich ist es also nicht zu empfehlen, mit dem Motorrad in Staus zu überholen. Die Möglichkeit bietet sich zwar, ist aber in der Regel ordnungswidrig und außerdem gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer.

Tipp: Für den Fall, dass etwas passiert, sollten Sie sich auf Ihre Motorradversicherung verlassen können.

Wie sieht es im Ausland aus?

In Frankreich ist das Durchschlängeln im Stau in einigen Regionen versuchsweise legalisiert. Dort darf auf Autobahnen und Straßen, auf denen eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 70 km/h gilt, bei Stau überholt werden.

In der Schweiz ist das Überholen im Stau generell untersagt. Nachbarland Österreicher ist Motorradfahrer-freundlicher. Hier dürfen Fahrer einspuriger Fahrzeuge ausdrücklich überholen, wenn der restliche Verkehr steht. Voraussetzung ist, dass der Verkehr stillsteht, genügend Platz vorhanden ist und keine durchgezogenen Linien missachtet werden. Zu beachten gilt jedoch auch der Grund des Staus. An Ampeln, Kreuzungen und Baustellen ist das Durchschlängeln erlaubt. Bei Staus aufgrund verkehrsbedingter Überlastung jedoch nicht.

Dennoch wird das Überholen auch dann häufig geduldet und von Autofahrern wohlwollend Platz für Motorradfahrer gelassen. Auch in den Niederlanden darf überholt werden, wenn der Geschwindigkeitsunterschied zwischen Auto und Motorrad nicht mehr als 10 km/h beträgt.

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