Motorradfahrer in der Rettungsgasse: Was ist erlaubt und was nicht?

Immer wieder stellt sich die Frage, ob Motorradfahrer im Stau an stehenden Autos vorbeifahren dürfen. Viele Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen - sei es auf dem Seitenstreifen oder zwischen den Spuren. Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein.

Rechtliche Situation in Deutschland

In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen.

Bußgelder und Strafen

Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen. Das unberechtigte Befahren einer freien Rettungsgasse wird mit einem Regelbußgeld von 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot sanktioniert. Es gelte für alle Verkehrsteilnehmer, Autofahrer ebenso wie Motorradfahrer.

Ein Biker war offenbar uneinsichtig, als er auf sein Fehlverhalten hingewiesen wurde, und blieb bei seiner Meinung, dass er eine Rettungsgasse befahren dürfe. „Ihm wurde ein vorsätzlicher Verstoß vorgeworfen und der Bußgeldsatz auf 480 Euro verdoppelt“, teilte Zeidler mit. Der Polizeisprecher kündigte an, die Kontrollen würden fortgesetzt.

Was ist im Stau erlaubt?

  • Motorradfahrer:innen haben im Stau dieselben Rechte und Pflichten wie Autofahrer:innen.

Was ist im Stau verboten?

  1. Durchfahrt zwischen zwei Spuren
  2. Befahren des Seitenstreifens
  3. Überholen an der Mittelleitplanke

Der Seitenstreifen muss für Rettungsfahrzeuge und Notfälle freigehalten werden. Daher ist es nicht erlaubt, diesen mit dem Motorrad bei einem Stau zum Überholen zu nutzen. Das Befahren ist demnach strengstens untersagt.

Wollen Sie den Bereich zwischen Mittelleitplanke und linker Fahrspur nutzen, um mit einem Motorrad im Stau stehende Fahrzeuge zu überholen, stellt dies zumindest keinen Verstoß gegen das Rechtsüberholverbot dar. Allerdings ist ein solches Vorgehen in der Regel trotzdem nicht zulässig, da Motorradfahrer beim Überholen keinen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten können. Zudem wäre es notwendig, die äußerste linke Fahrbahnmarkierung unerlaubt zu überfahren.

Damit Rettungsfahrzeuge, Notarzt und Polizei möglichst schnell zur Unfallstelle gelangen können, besteht auf der Autobahn bei stockendem Verkehr die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen diese allerdings nicht befahren. Motorradfahrer müssen - wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch - darauf warten, dass sich der Stau auflöst. Denn es ist laut den geltenden Verkehrsregeln nicht erlaubt, sich mit einem Motorrad am Stau vorbeizuschlängeln. Ein entsprechendes Fehlverhalten wird gemäß Bußgeldkatalog sanktioniert.

FAQ: Mit dem Motorrad im Stau

Dürfen Motorradfahrer im Stau vorbeifahren?
Nein, auch Fahrer auf einem Motorrad müssen mit den anderen Verkehrsteilnehmern darauf warten, dass sich der Stau auf der Autobahn auflöst.

Können Motorradfahrer bei Stau den Seitenstreifen nutzen?
Im Notfall erlaubt der Gesetzgeber die Nutzung des Seitenstreifens. Dies kann etwa im Sommer bei einem drohenden Hitzschlag aufgrund der Motorradschutzbekleidung der Fall sein. Allerdings darf der Seitenstreifen nicht zum Weiterfahren, sondern ausschließlich zum Abstellen des Motorrads genutzt werden.

Was droht, wenn ich bei einem Stau mit dem Motorrad durch die Mitte fahre?
Wer mit seinem Motorrad im Stau an Fahrzeugen vorbeifahren will und dafür eine gebildete Rettungsgasse nutzt, muss mindestens mit einem Bußgeld in Höhe 240 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

Fallbeispiel: Urteil des Amtsgerichts Leutkirch

Ein unverhoffter Stau auf der A96 wurde für einen bislang unbescholtenen Motorradfahrer zum kostspieligen Abenteuer: Trotz eines drohenden überhitzten Motors entschied er sich für eine riskante Abkürzung durch die Rettungsgasse - und kassierte prompt eine saftige Strafe vom Amtsgericht Leutkirch. Mit einem Monat Fahrverbot und einer Geldbuße von 240 Euro endet sein Versuch, dem Stau zu entwischen. Der Betroffene befuhr diese Rettungsgasse mit seinem Motorrad vorsätzlich über eine Strecke von zwei bis drei Kilometern mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h.

Das Gericht wertete diese Begründung nicht als Rechtfertigung. Neben der Geldbuße verhängte das Gericht ein einmonatiges Fahrverbot. Das Urteil verdeutlicht, dass die unberechtigte Nutzung einer Rettungsgasse auf der Autobahn als schwerwiegender Verstoß gewertet wird - auch wenn der Stau sich bereits aufzulösen scheint.

Die Rettungsgasse

Sobald der Verkehr außerorts oder auf Autobahnen nur noch in Schrittgeschwindigkeit vorankommt, sind Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden. Da der zusätzliche Platz für Rettungsfahrzeuge, die Polizei oder Abschleppfahrzeuge gedacht ist, dürfen Verkehrsteilnehmer die Rettungsgasse nicht befahren.

Regeln für die Bildung einer Rettungsgasse

  • Auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen müssen Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen nach rechts ausweichen, um eine freie Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge zu ermöglichen.
  • Geregelt in § 11 Abs.

Situation im Ausland

Obwohl es viele tun, dürfen auch Motorräder in Deutschland und in vielen andern Ländern die Rettungsgasse nicht befahren. In Belgien wird sich das bald ändern. In der neuen Straßenverkehrsordnung, die im September 2026 in Kraft treten soll, ist die Stau-Durchfahrt und damit die Durchfahrt der gebildeten Rettungsgasse für Motorräder erlaubt. Autofahrer sollten also ab Herbst kommenden Jahres etwas mehr Vorsicht walten lassen, wenn sie in einem Stau die Spur wechseln möchten.

Anders als in Deutschland dürfen Motorrad- und Motorrollerfahrer- bzw. fahrerinnen in Frankreich auf Autobahnen mit mindestens zwei Fahrstreifen pro Richtung, bei der beide Fahrtrichtungen baulich getrennt sind, die stockenden Autoschlangen überholen. Was jahrelang In 21 Departements einschließlich des Großraums Paris erprobt wurde, mündete in einem Gesetz, das das Durchschlängeln durch den Stau seit 11. Januar 2025 erlaubt.

Regeln für das Durchschlängeln mit dem Motorrad im Stau in Frankreich

  • Berechtigt sind nur motorisierte Zwei- und Dreiräder mit einer maximalen Breite von einem Meter.
  • Freie Fahrt haben Bikerinnen und Biker nur auf Autobahnen und (Schnell-)Straßen mit mindestens zwei Fahrbahnen in jede Richtung, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind und auf denen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit zwischen 70 und 130 km/h gilt.
  • Durchschlängeln ist erst dann erlaubt, wenn sich auf allen Fahrspuren in ununterbrochener Linie Stau gebildet hat.
  • Durchschlängeln ist auf zweispurigen Fahrbahnen nur zwischen den beiden Fahrspuren erlaubt, bei mehrspurigen zwischen den beiden am weitesten links gelegenen.
  • Bei stehendem Verkehr (auch wenn das nur eine Spur betrifft) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Wenn der übrige Verkehr langsam fährt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
  • In Baustellen oder auf ganz oder teilweise vereisten oder schneebedeckten Fahrbahnen ist das Durchschlängeln verboten.
  • Die Absicht des Vorbeischlängelns muss den anderen Verkehrsteilnehmern angekündigt werden.

Allerdings müssen Einsatzfahrzeuge an den anderen Verkehrsteilnehmern vorbeifahren können. Kann ein Einsatzfahrzeug nicht durchfahren, sind 135 Euro fällig.

Die Position des ADAC

Der Automobilclub vertritt die Ansicht, dass die Rettungsgasse und der Standstreifen jederzeit tabu bleiben müssen. Ermöglicht man Motorradfahrenden im Stau, hier auf Autobahnen und mehrspurigen Landstraßen vorbei zu fahren, besteht die Gefahr, dass sie sich vor Unfallstellen oder Abfahrten selbst stauen und Einsatzkräften den Weg versperren. Zudem würde die Erlaubnis, Rettungsgasse oder Standstreifen zu benutzen, Autofahrerinnen und Autofahrer vor Abfahrten verlocken, dem Beispiel der Motorräder zu folgen. Rettungsgasse und Standstreifen würden ihre Verkehrssicherheitsfunktion einbüßen.

Sollte eine Vorbeifahrt wie in Frankreich sogar im fließenden Verkehr erlaubt sein, erhöht das die Komplexität für alle Verkehrsteilnehmenden in der jeweiligen Situation. Konflikte sind dann programmiert.

Eine Duldung von Vorbeifahrten im Stau, gerade an heißen Sommertagen oder Starkregen ist demgegenüber vertretbar. Es wirkt dann wie eine Ausnahme und ist nicht die Regel. Die Akzeptanz und Rücksicht der anderen Verkehrsteilnehmenden ist dann auch nachvollziehbar stark ausgeprägt.

Strafen im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die Strafen für verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit der Rettungsgasse:

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Unerlaubtes Fahren durch die Rettungsgasse 240 € 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 € 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 € 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 € 2 1 Monat
Unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen 75 € 1 -
... mit Gefährdung 90 € 1 -
... mit Unfallfolge 110 € 1 -
Außerorts unerlaubt rechts überholen 100 € 1 -
... mit Gefährdung 120 € 1 -
... mit Unfallfolge 145 € 1 -
Seitenabstand nicht eingehalten 30 € - -
Unerlaubtes Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung 30 € - -

Hinweis: Bei Unfällen oder mehrfachen Verstößen kann auch der Straftatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) greifen.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0