Im Straßenverkehr gibt es oft Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten von Radfahrern. Eine häufige Frage ist, ob Radfahrer andere Radfahrer rechts überholen dürfen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt hierzu einige Regeln vor, die wir uns genauer ansehen wollen.
Überholen von Fahrzeugen und Fahrrädern
Grundsätzlich gilt: Überholen dürfen Sie bis auf wenige Ausnahmen nur links. Diese Regel des § 5 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch für Fahrradfahrer. Möchten Sie einen langsameren Radler überholen, müssen Sie links an diesem vorbeifahren. Ebenso wie bei Kraftfahrzeugen müssen Sie beim Überholen auf einen ausreichenden Seitenabstand achten.
Wer mit einem Kraftfahrzeug einen Radfahrer überholen möchte, muss einen Abstand von mindestens 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts einhalten. Für Fahrradfahrer sind die Regelungen nicht so streng. Denken Sie aber daran, dass der andere Radfahrer selten eine völlig gerade Linie fahren kann.
Dies liegt zum einen in der Natur des Fahrrads. Zum anderen kann die Beschaffenheit des Weges einen Radler plötzlich zum Schwanken bringen. Fahren Sie durch ein Loch im Belag oder über einen Stein, kann der Lenker nach links oder rechts ausbrechen. Quetschen Sie sich also nicht an einem langsamen Fahrer einfach vorbei.
Besondere Vorsicht ist geboten
Achten Sie auch gut auf den Zustand des Weges. Fahren Sie über eine unebene Schotterpiste, müssen Sie eher mit Fahrunsicherheiten rechnen. Und zwar sowohl bei sich selbst als auch bei anderen Radfahrern. Gerade bei schmaleren Wegen sollten Sie vor Ihrem Überholmanöver klingeln. Dann weiß Ihr Vordermann, dass Sie an ihm vorbei wollen. Eigentlich sind sogenannte Schallzeichen innerhalb geschlossener Ortschaften nur in Gefahrensituationen erlaubt.
Rechts überholen - die Ausnahme
Auf der Straße dürfen Sie Kraftfahrzeuge übrigens mit dem Rad streng genommen auch nur links überholen. § 5 Absatz 8 StVO hält aber eine Ausnahme für Sie bereit: Kommt es zum Stau oder bildet sich an einer Ampel eine Schlange, dürfen Sie auf der rechten Fahrbahn ganz rechts an den wartenden Fahrzeugen vorbeifahren. Dabei müssen Sie aber besonders vorsichtig fahren, um sich und andere nicht zu gefährden.
Radfahrer dürfen Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, vorsichtig und mit mäßiger Geschwindigkeit rechts überholen, wie der ADAC Nordrhein erklärt. Voraussetzung ist jedoch, dass ausreichend Raum ist. Das wird meist angenommen, wenn zwischen den wartenden Fahrzeugen und dem Bordstein mindestens ein Meter Platz ist. Allerdings darf nur auf dem rechten Fahrstreifen überholt werden - über andere Fahrstreifen „durchschlängeln“ ist nicht erlaubt. Außerdem müssen die Fahrzeuge tatsächlich zum Stillstand gekommen sein. Sobald sie wieder anrollen, ist es verboten, rechts zu überholen.
Laut §5 Abs. 8 StVO können auch Mofa-Fahrer unter den genannten Voraussetzungen rechts an den Autos vorbeifahren.
Das Rechtsfahrgebot
Generell gilt auch auf dem Fahrrad das Rechtsfahrgebot - und zwar auf der Straße ebenso wie auf dem Radweg. Erlaubt ist das Fahren auf dem linken Radweg nur dann, wenn ein entsprechendes Verkehrszeichen darauf hinweist. Das Gleiche gilt für das Fahren in entgegengesetzter Richtung einer Einbahnstraße: Das darfst Du als Fahrradfahrer nur, wenn es dort ein „Radfahrer frei“-Schild gibt.
Mit dem Fahrrad rechts zu überholen ist nur dann erlaubt, wenn es einen eigenen Radweg oder eine Radspur gibt. Du darfst als Radfahrer also nicht einfach rechts an den Autos vorbeifahren, wenn keine entsprechende Fahrspur für Fahrradfahrer vorhanden ist.
Laut § 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist es in bestimmten Verkehrssituationen, z. B. wenn der Verkehr auf der Fahrbahn zum Stillstand gekommen ist oder sich nur sehr langsam bewegt, erlaubt, dass Radfahrer rechts an stehenden oder langsam fahrenden Fahrzeugen vorbeifahren.
Aber Vorsicht: Wenn Du an einem stehenden Auto vorbeifahren möchtest, wie zum Beispiel an einer roten Ampel oder im Stau, dann achte dabei besonders auf geöffnete Autotüren oder plötzlich abbiegende Fahrzeuge. Und auch auf einem Radweg oder einer Radspur solltest du beim Überholen stets auf ausreichend Abstand und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer achten.
Generell dürfen Radfahrer auch andere Radfahrer rechts überholen, sofern genügend Platz vorhanden ist und keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer besteht. Grundsätzlich gilt: Überholen nur dann, wenn es sicher und erlaubt ist.
Irrtümer im Radverkehr
Doch gibt es immer wieder Missverständnisse, weil sich viele Irrtümer über die Rechte von Radfahrern im Verkehr hartnäckig halten.
- „Radfahrer dürfen Autos rechts nicht überholen"
Einen Radfahrer passieren zu lassen, ist für einen Autofahrer gefühlt die Höchststrafe. Vor allem das Rechtsüberholen an Ampeln sorgt schnell für Verstimmungen, wenn sich die Radfahrer durch die entstehenden Lücken schlängeln. Aber allen schimpfenden Autofahrern sei gesagt: Das ist vollkommen legal. „In § 5 der Straßenverkehrsordnung steht: Radfahrer dürfen wartende Fahrzeuge mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen“, erklärt Claudia Schulze-Domnick, PartnerAnwältin der Rechtsberatung Bikeright.
- „Radfahrer gehören nicht auf die Fahrbahn“
Auch wenn das Autofahrer ebenfalls nicht gerne lesen: Fahrräder sind Fahrzeuge und gehören deshalb grundsätzlich auf die Fahrbahn. „Ausnahmen sind lediglich Radwege, die mit einem blauen Verkehrszeichen gekennzeichnet sind. Die Beschilderung schreibt eine verpflichtende Nutzung vor und ist im Straßenverkehr eher die Ausnahme als die Regel“, so Schulze-Domnick weiter. Konkret handelt es sich dabei um die Verkehrszeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) sowie 241 (getrennter Fuß- und Radweg).
- „Radfahrer dürfen nicht auf dem Gehweg fahren“
Das ist korrekt, es gibt jedoch Ausnahmen. Kinder bis acht Jahre müssen und bis zehn Jahre dürfen auf dem Gehweg fahren. Ein Erwachsener darf ein Kind dabei auf dem Gehweg radelnd begleiten. „Die Regelung ist erst seit Anfang 2017 gültig und soll einen stetigen Blickkontakt zwischen Begleitperson und Kind gewährleisten. Das sorgt für mehr Sicherheit bei den Fahranfängern“, erklärt Guido Meitler vom Kinderfahrzeughersteller Puky. Dabei ist besondere Rücksicht auf Fußgänger geboten.
Schlussfolgerung
Die Straßenverkehrsordnung legt in Paragraf 5, Absatz 8 fest: „Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.“Die Straßenverkehrsordnung erlaubt Radfahrern wartende Fahrzeuge rechts zu überholen, solange sie dies mit mäßiger Geschwindigkeit und mit Vorsicht tun - und solange ausreichend Raum vorhanden ist.
Es ist wichtig, die Verkehrsregeln zu kennen und sich im Straßenverkehr rücksichtsvoll zu verhalten, um Unfälle zu vermeiden und ein gutes Miteinander zu fördern.
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