Dürfen Radfahrer Zebrastreifen benutzen? Rechte und Pflichten

Oft sind Radfahrer der Ansicht, dass sie einen Fußgängerüberweg, oder umgangssprachlich Zebrastreifen, mit dem gleichen Vorrecht überfahren dürfen, wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer. Dies ist leider ein Irrtum.

Irrtümer und Fakten zum Thema Zebrastreifen und Fahrräder

Der Irrtum einiger Radfahrer, einen Zebrastreifen mit dem gleichen Vorrecht überqueren zu dürfen wie Fußgänger oder Rollstuhlfahrer, kann zu brenzligen Situationen führen. Denn für andere Verkehrsteilnehmer ist es schwerer und erst spät zu erkennen, ob ein fahrender Radfahrer einen Zebrastreifen überqueren möchte oder nicht.

Schiebt ein Radfahrer hingegen sein Gefährt, gilt er als Fußgänger und darf den Zebrastreifen mit allen Vorrechten nutzen. Auch wenn der Radfahrer sein Rad rollend, also wie der Fahrer eines Tretrollers sich mit einem Fuß vom Boden abstoßen, über den Zebrastreifen bewegt, ist er rechtlich betrachtet ein Fußgänger.

Ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro droht, wenn herannahende Fahrzeugführer wegen eines kreuzenden Radfahrers ihre Fahrt verlangsamen oder unterbrechen müssen. Denn dadurch begehen Radfahrer eine vermeidbare Behinderung.

Gleiches gilt für Radfahrer, die ohne anzuhalten und mit erhöhter Geschwindigkeit den Zebrastreifen bei gleichzeitiger Nutzung durch Fußgänger, Kranken- oder Rollstuhlfahrer befahren. Auch sie müssen mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen.

Was Radfahrende wissen sollten

Radfahren hält fit, ist umweltfreundlich und macht Spaß - aber nur, wenn man sich sicher im Verkehr bewegt. Viele Radfahrende sind jedoch unsicher, welche Regeln tatsächlich gelten.

Das Fahrrad ist ein Fahrzeug - und damit sind diejenigen, die es fahren, Fahrzeugführende mit allen Rechten und Pflichten. Für sie gelten zunächst die allgemeinen Regeln für den Fahrzeugverkehr. Zusätzlich gibt es spezielle Vorschriften für Radfahrende in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

Irrtum Nummer 2: Zebrastreifen

Auf Zebrastreifen haben Radfahrende Vorrang, genauso wie Fußgänger:innen. Das ist falsch.

Richtig ist: Wenn Radfahrende den Schutz des Zebrastreifens haben wollen, müssen sie absteigen und ihr Rad über den Zebrastreifen schieben. Wenn sie über den Zebrastreifen fahren - was erlaubt ist -, haben sie keinen Vorrang und müssen Fahrzeuge durchfahren lassen.

Weitere Irrtümer im Überblick

  • Irrtum Nummer 1: Radwegbenutzungspflicht: Nur auf Radwegen mit den blauen Radwegschildern besteht eine Radwegebenutzungspflicht, außer der Radweg wird durch ein Hindernis blockiert, dann darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Fehlt das blaue Schild können Radfahrende den Radweg benutzen, müssen es aber nicht.
  • Irrtum Nummer 3: Nebeneinander fahren: Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Ausnahmen sind Fahrradstraßen und das Fahren in einem geschlossenen Verband.
  • Irrtum Nummer 4: „Radfahrer absteigen“-Schild: Das Zusatzschild „Radfahrer absteigen“ ist kein Gebotszeichen, sondern nur eine Empfehlung. Es kann nicht zum Absteigen zwingen.
  • Irrtum Nummer 5: Alkohol auf dem Fahrrad: Schon bei einem Promillewert von 0,3 kann man sich strafbar machen, wenn es zu einem Unfall kommt oder man auffällig fährt. Ab 1,6 Promille begehen Radfahrende auch ohne erkennbare Fahrunsicherheit eine Straftat.
  • Irrtum Nummer 6: Einbahnstraßen: Das dürfen Radfahrende nur in den dafür frei gegebenen Einbahnstraßen, von denen es allerdings immer mehr gibt. Erkennbar sind sie am Zusatzschild „Radfahrer frei“ unterhalb des Einbahnstraßenschilds.
  • Irrtum Nummer 7: Handynutzung: Das Telefon während der Fahrt in der Hand zu halten und zu benutzen, kostet Radfahrende 55 Euro Verwarnungsgeld. Am Lenker befestigte Geräte dürfen jedoch per Sprachsteuerung oder Vorlesefunktion genutzt werden.
  • Irrtum Nummer 8: Handzeichen beim Abbiegen: Wenn man das Handzeichen gegeben hat, kann man den Arm wieder herunternehmen - etwa nach dem Einordnen auf einer Linksabbiegerspur oder während des Abbiegens.
  • Irrtum Nummer 9: Kopfhörer beim Radfahren: Verboten sind sie nur dann, wenn das Gehör wesentlich beeinträchtigt wird. Radfahrende müssen ihre Umgebung noch vollständig wahrnehmen können -und Klingeln, Fahrgeräusche oder Martinshörner hören.
  • Irrtum Nummer 10: Geschwindigkeitsbegrenzungen: Radfahrende müssen aber immer mit angepasster Geschwindigkeit fahren. Andere Tempolimits sind auch für Radfahrende verbindlich wie Tempo 30 in Fahrradstraßen oder Schrittgeschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen.
  • Irrtum Nummer 11: Gehwegnutzung mit Kindern: Nur ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf das Rad fahrende Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg begleiten.
  • Irrtum Nummer 12: S-Pedelecs auf Radwegen: S-Pedelecs gelten rechtlich als Kleinkrafträder und dürfen grundsätzlich nicht auf Radwegen fahren, sondern müssen auf der Fahrbahn bleiben.
  • Irrtum Nummer 13: Fußgängerzonen und gemeinsame Geh- und Radwege: In Fußgängerzonen dürfen Radfahrende ihr Rad als Tretroller nutzen - mit einem Fuß auf dem Pedal und dem anderen zum Abstoßen. Auf gemeinsamen Rad- und Gehwegen müssen Radfahrende ihre Geschwindigkeit an Fußgänger:innen anpassen und besondere Rücksicht nehmen.
  • Irrtum Nummer 14: Jemanden auf dem Gepäckträger mitnehmen: Das Mitnehmen von Menschen über sieben Jahren auf dem Gepäckträger oder Lenker ist verboten und kostet fünf Euro Bußgeld.
  • Irrtum Nummer 15: Fahrradbeleuchtung: Fahrradbeleuchtung muss nicht mehr von einem Dynamo betrieben werden. Es sind auch batterie- oder akkubetriebene Scheinwerfer und Rückleuchten zugelassen.

Bußgelder für Radfahrer

Bußgelder und Punkte gibt es auch für Radfahrer. Wer alkoholisiert Fahrrad fährt, riskiert seine Fahrerlaubnis. Radler haben keinen Vorrang an Fußgängerüberwegen mit Zebrastreifen.

Welche Bußgelder gelten für Radfahrer?

Wenn der Bußgeldkatalog keinen extra Tatbestand für Radfahrer enthält, reduziert sich der vorgesehene Bußgeldregelsatz um die Hälfte. Hier einige Bußgelder für Radler.

Mit wie viel Promille darf man Fahrrad fahren?

Schon eine Fahrt mit ab 0,3 Promille kann strafbar sein, wenn Sie entsprechende Ausfallerscheinungen haben. Ab 1,6 Promille gilt die Alkoholfahrt auch ohne Ausfallerscheinungen als Straftat. Dafür gibt es Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg und eine Geldstrafe von etwa 30 Tagessätzen. Zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wer diese nicht besteht, verliert auch seine Fahrerlaubnis.

Welche Ampel gilt für Radfahrer auf Radwegen?

Für Radfahrer gelten an Ampeln mit Radwegen eigene Lichtzeichen bzw. Fahrradampeln. Sind keine vorhanden, sind für Radfahrer die Ampeln für den Fahrverkehr entscheidend.

An der Ampel: Darf man stehende Pkw rechts überholen?

Ja, als Radfahrer dürfen Sie vorsichtig und langsam an stehenden Fahrzeugen vorbeifahren, wenn genügend Platz ist.

Gehweg: Fahren oder Rad schieben?

Nur wenn das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" aufgestellt ist, dürfen Radfahrer mit Schrittgeschwindigkeit auf dem Gehweg fahren. Auch in Fußgängerzonen kann das Radeln durch dieses Schild frei gegeben werden. Das Fahrrad auf dem Gehweg schieben ist erlaubt, wenn Sie dabei keine Fußgänger behindern.

Sind radelnde Kinder auf dem Gehweg erlaubt?

Ist kein Radweg vorhanden, müssen Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr den Gehweg benutzen, bis zum vollendeten zehnten dürfen sie ihn benutzen. Fußgänger haben dabei immer Vortritt und dürfen nicht gefährdet werden. Der Nachwuchs darf deshalb nur langsam fahren. Eine Aufsichtsperson ab 16 Jahren darf Kinder unter 8 Jahren ebenfalls mit dem Fahrrad auf Gehwegen begleiten.

Besteht eine gesetzliche Helmpflicht?

Nein. Ein Helm ist aber jedem Fahrradfahrer zu empfehlen. Sollte Radfahren als Sport betrieben werden, trägt der Radfahrer zudem bei einem Unfall eine Mithaftung, wenn er keinen Helm trägt - auch wenn ihn sonst kein Verschulden trifft.

Ist Musikhören während des Radfahrens erlaubt?

Ja, solange sie nicht zu laut aufgedreht ist. Die Musik darf auf keinen Fall das Fahren oder die Wahrnehmung beeinträchtigen. Das gilt auch für Kopfhörer und Ohrstöpsel.

Was gilt beim Überqueren eines Zebrastreifens?

Der Vorrang an einem Fußgängerüberweg mit Zebrastreifen (Zeichen 293) gilt zwar ausschließlich für Fußgänger und Rollstuhlfahrer. Aber ein Radfahrer darf über den Zebrastreifen fahren, muss dabei allerdings den Querverkehr durchfahren lassen.

Wenn ein Radfahrer möchte, dass der Verkehr wie bei Fußgängern anhält, muss er dort absteigen und sein Rad über den Zebrastreifen schieben.

Müssen Radwege benutzt werden?

Grundsätzlich dürfen auch Radfahrer die Fahrbahn benutzen. Die Benutzung des Radweges kann allerdings durch drei Verkehrszeichen angeordnet werden. Ist ein links verlaufender Radweg durch die genannten Verkehrszeichen in der Gegenrichtung freigegeben, so besteht in dieser Fahrtrichtung ebenfalls Benutzungspflicht.

Für Rennradfahrer gibt es keine Ausnahmen von der Radwegbenutzungspflicht. Auch sie müssen vorhandene Radwege nutzen, wenn es vorgeschrieben ist und die Benutzung für sie zumutbar ist.

Es gibt unterschiedliche Arten von Verkehrswegen für Radfahrer: Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen und Fahrradstraßen. Mit Pop-up-Radwegen ist in den vergangenen Jahren ein neue Form entstanden. Dabei werden vorübergehend Fahrbahnen für den Autoverkehr in Radwege umgewandelt. Sie sind gelb markiert.

Dürfen Radler nebeneinander fahren?

Ja, sie dürfen nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Für Kfz, die Radfahrer überholen möchten, gilt: Sie müssen einen Mindestabstand zu Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern halten. Außerorts sind das mindestens zwei Meter, innerorts 1,5 Meter.

Übrigens: Auch für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Sie dürfen nicht mitten auf der Fahrbahn fahren, sondern müssen sich möglichst weit rechts halten.

Ist Radeln auf einer Bundesstraße erlaubt?

Das kommt auf die genaue Kennzeichnung der Straße an. Ein quadratisches blaues Schild (Zeichen 331.1) mit einem weißen Auto darauf weist die Straße als Kraftfahr- bzw. Schnellstraße aus. Hier gilt eine Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h. Das heißt, Fahrradfahrer sind hier nicht auf der Fahrbahn erlaubt.

Auf Bundes- und Landstraßen ohne Verkehrszeichen 331.1 schon. Auch hier gilt: Gibt es einen benutzungspflichtigen Radweg, müssen Fahrradfahrer dort fahren.

Darf man einen Hund vom Fahrrad aus führen?

Ja, aber es muss dabei immer die persönliche Eigenart des Tieres berücksichtigt werden. Größere, schnell laufende Hunde dürfen von Fahrrädern aus an der Leine geführt werden, wenn das mit dem Tierschutzgesetz vereinbar ist.

Verhalten am Zebrastreifen: Zusammenfassung

Immer wieder kommt es an Fußgängerüberwegen zu Missverständnissen zwischen Verkehrsteilnehmern. Das sind die Rechte und Pflichten am Zebrastreifen.

Halte- und Parkverbot

Es ist verboten, auf bzw. bis zu fünf Meter vor dem Zebrastreifen zu halten oder zu parken. Stockt der Verkehr, müssen Fahrzeuge vor dem Überweg halten.

Verpflichtungen für andere Verkehrsteilnehmer

Auto-, Motorrad- und auch Radfahrende müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten. Sie müssen anhalten, wenn zu erkennen ist, dass Fußgänger den Überweg erkennbar betreten wollen. Auto-, Motorrad- und Radfahrende müssen sogar damit rechnen, dass Fußgänger einige Meter vor und nach dem Überweg die Fahrbahn überqueren wollen und müssen deswegen die Umgebung beobachten.

  • Autofahrer: Droht ein Bußgeld von 80 Euro, wenn sie einen Berechtigten nicht den Zebrastreifen überqueren lassen. Fußgänger müssen den Überweg erkennbar benutzen wollen, was man im Zweifel immer annehmen sollte, wenn sich jemand zu Fuß einem Zebrastreifen nähert. Wenn Autofahrende an einem Fußgängerüberweg überholen wollen, droht ebenfalls ein Bußgeld von 80 Euro. Kommt eine Gefährdung hinzu, werden es 100 Euro.

Verhalten der Fußgänger

Fußgänger dürfen nicht blindlings auf ihr Vorrecht vertrauen und müssen sich vergewissern, dass sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren können. Bei starkem Verkehr müssen sie Fußgängerüberwege benutzen, selbst wenn der Überweg 40 bis 50 Meter entfernt ist.

Radfahrer am Zebrastreifen

Nach einzelnen Gerichtsentscheidungen werden auch Radfahrer, die ihr Fahrrad wie einen Tretroller benutzen, wie Fußgänger behandelt. Muss ein Auto wegen eines fahrenden Radfahrers auf dem Fußgängerüberweg abbremsen oder halten, riskiert der Radfahrende ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Kommt es zu einem Unfall, trägt der Radfahrende eine Mitschuld.

Allgemein gilt: An Fußgängerüberwegen, umgangssprachlich Zebrastreifen genannt, haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen absoluten Vorrang.

Allein aus der Markierung auf dem Boden müssen also die Verhaltenspflichten befolgt werden. Fußgängerüberwege werden zusätzlich mit dem Zeichen 350 beschildert. Ist an einem Zebrastreifen zusätzlich eine Ampel angebracht, handelt es sich um eine sogenannte Fußgängerfurt.

Fußgänger, die am Bordstein eines Überweges stehend auf die Fahrbahn blicken, geben zu erkennen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen.

Ab dem Zeichen 350 (Fußgängerüberweg) darf nicht mehr überholt werden. Ist das Zeichen nicht aufgestellt, gilt das Überholverbot auf der Fahrbahnmarkierung.

Besondere Verkehrssituationen

Was gilt nun aber, wenn neben dem Zebrastreifen ein Radweg aufgemalt ist? Diese sogenannte kombinierente Querungsanlage findet man zum Beispiel häufig an Kreisverkehren. Der Radweg kann entweder durch eine weiße gestrichelte Linie gekennzeichnet oder farblich hervorgehoben sein. Hier kommt es auf die Verkehrszeichen an.

Haben die Autofahrer ein Vorfahrt-Gewähren-Schild und ist der Radweg als solcher gekennzeichnet, haben Radfahrer Vorrang. Gibt es keine Schilder, hat grundsätzlich der motorisierte Verkehr Vorfahrt.

Regeln für Kinder

Für Kinder gilt grundsätzlich das Gleiche, wie für erwachsene Radfahrer. Auch sie haben als Fahrradfahrern nicht automatisch Vorfahrt vor dem Autoverkehr.

Trotzdem spricht die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 3 Absatz 2a von einer besonderen Rücksichtnahme auf Kinder. Heißt: Autofahrer müssen besonders vorsichtig fahren, wenn sich Kinder dem Zebrastreifen nähern. Falls etwas passiert, können Kinder aber trotzdem ein Mitverschulden tragen.

Gerichtsurteile

Wer fahrend einen Zebrastreifen überquert und so einen Unfall verursacht, hat vor Gericht keine guten Aussichten. Mehrere Urteile sind schon gegen Radfahrer ausgestellt worden.

  • Das Oberlandesgericht Hamm entschied gegen einen Radfahrer, der mit seinem Pedelec einen Zebrastreifen fahrend überquerte und von einem Auto erfasst wurde. Die Autofahrerin musste nur einen Teil der Folgekosten des Unfalls tragen.
  • Auch das Landgericht Frankenthal entschied gegen eine Radfahrerin, die plötzlich von einem Radweg abbog, auf den Zebrastreifen fuhr und mit einem Auto kollidierte. Ist das Einschwenken des Radfahrers für den Autofahrer nicht absehbar und ein Unfall daher unvermeidbar, kann dem Radler unter Umständen sogar die alleinige Schuld zugesprochen werden.

Bußgelder für Fehlverhalten

Wer beim Überqueren des Zebrastreifens Fußgänger behindert, kann ein Verwarngeld von 20 Euro bekommen. Auch wer mit hoher Geschwindigkeit den Zebrastreifen überfährt, riskiert ein Verwarngeld.

Fragen und Antworten

Darf ich als Radfahrer über einen Zebrastreifen fahren?

Ja, allerdings haben Sie dann keinen Vorrang gegenüber dem querenden Verkehr auf der Fahrbahn und müssen diesen gegebenenfalls vorbeilassen. Möchten Sie das Vorrecht für Fußgänger in Anspruch nehmen, müssen Sie als Radfahrer am Zebrastreifen absteigen und Ihr Fahrrad schieben.

Was gilt, wenn der Zebrastreifen einen Radweg kreuzt?

Auch in diesem Fall haben Fußgänger auf dem Zebrastreifen Vorrang. Fahrradfahrer auf dem Radweg dürfen sich dem Zebrastreifen nur mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und müssen notfalls warten, bis die Fußgänger ihn überquert haben. Erst dann dürfen die Radfahrer weiterfahren.

Zieht das Fahren mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen ein Bußgeld nach sich?

Ja, wenn Sie dabei vorschriftswidrig das Vorrecht für Fußgänger beansprucht und den querenden Verkehr auf der Fahrbahn behindert haben. Dies kann Ihnen ein Verwarnungsgeld von 20 Euro einbringen.

Die Zebra-Geschichte

Aufgrund seines Musters erinnert er an die schwarz-weißen Streifen eines Zebras. Man könnte also meinen, dass er etwas mit diesen Tieren zu tun hat.

1949 unterzeichneten die Vereinten Nationen in Genf ein Abkommen, bei dem es um den Straßenverkehr, das Miteinander von Autofahrern und Fußgängern und tatsächlich auch um den Zebrastreifen ging. Damals wurde er allerdings noch nicht so genannt.

In Deutschland wurde diese Markierung im März 1952 in Berlin eingeführt. Zu dem Zeitpunkt war das Verhalten an diesen besonderen Orten noch nicht eingeübt und es kam zu vielen Unfällen.

1954 setze sich die Hamburger Polizei mit dem Hamburger Abendblatt zusammen, um zu beraten, wie das Motto des Abendblattes, „Seid nett zueinander“, im Straßenverkehr umgesetzt werden könne. Um diesem Ausdruck noch mehr Bedeutung zu verleihen und den tierischen Bezug etwas zu mildern, entstand das Akronym „Zebra“, was für „Zeichen eines besonders rücksichtsvollen Autofahrers“ steht.

Zebrastreifen gibt es in den meisten europäischen Ländern. Auch Länder wie Neuseeland oder Indien kennen ihn. Neben Deutschland hat sich der Begriff Zebrastreifen in einigen weiteren Ländern in der Landessprache durchgesetzt.

Bekannte Irrtümer

1. Als Radfahrer ist man verpflichtet, auf dem Radweg zu fahren.

Die Regelung gilt nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist. Dazu kommt, dass der Radweg auch gut befahrbar sein muss. Ist er von Unkraut und Wurzeln überwuchert, liegen Scherben auf dem Weg oder versperren Autos, Mülltonnen oder weitere Hindernisse eine Durchfahrt, dürfen Radler auf die Fahrbahn ausweichen.

2. Radfahrer dürfen auf dem Radweg in die entgegengesetzte Richtung fahren

Nicht immer! Gibt es nur einen Radweg und ist dieser nicht für beide Fahrtrichtungen gekennzeichnet, ist dies nicht gestattet. In diesem Fall musst du auf die Straße ausweichen und der Radweg darf nur in einer Richtung befahren werden.

3. Radfahrer dürfen auf der Straße nebeneinander fahren.

Nebeneinander fahren ist nicht grundsätzlich verboten. Du darfst dabei aber den Verkehr nicht behindern. Erlaubt ist es insbesondere, wenn es sich um eine Gruppe von mehr als 15 Radfahrer handelt. Dann ist es jederzeit gestattet, dass zwei Radfahrer nebeneinander fahren.

4. Beim Radfahren ist es erlaubt, mit Kopfhörern Musik zu hören.

Die Straßenverkehrsordnung hat grundsätzlich nichts dagegen, wenn du mit Kopfhörern Rad fährst und dabei Musik, Hörbücher oder Podcasts hörst. Wichtig ist dabei aber einzuschätzen, inwieweit die Ablenkung dein Fahrverhalten beeinträchtigt. So bist du verpflichtet zu gewährleisten, dass du den Straßenverkehr entsprechend wahrnimmst und Warnsignale deutlich hörst.

5. Mit dem Rad darf ich über einen Zebrastreifen fahren.

Grundsätzlich kannst du auch mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren, jedoch verlierst du so dein Vorfahrtsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Daher wird empfohlen, vom Fahrrad abzusteigen und es über den Zebrastreifen zu schieben.

6. Tempolimits gelten nicht für Fahrräder.

Auch Radfahrer müssen sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Sogenannten Radfahrerüberfahrten, also Geh- und Radwegen, die eine für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn kreuzen, darf ich mich sogar nur mit 10 km/h nähern.

7. Mit dem Fahrrad darf ich auch Einbahnstraßen in der Gegenrichtung befahren.

Falsch! Die Verlockung ist groß, aber als Radfahrer darf man genauso wenig wie ein PKW oder Motorrad eine Einbahnstraße in der Gegenrichtung befahren. Eine Ausnahme gilt hier nur, wenn die Einbahnstraße eine Durchfahrt für Radfahrer gegen die Einbahn grundsätzlich erlaubt.

8. Es ist nicht erlaubt, einhändig Fahrrad zu fahren.

Die StVZO schreibt allein vor, dass nicht beide Hände den Lenker verlassen dürfen. Freihändiges ist gegenüber dem einhändigen Fahren im Straßenverkehr nicht erlaubt. Es spricht außerdem auch nichts dagegen, mit der freien Hand Gegenstände zu transportieren oder einen Hund an der Leine neben dem Fahrrad zu führen.

9. Als Radfahrer darf ich auch in der Mitte der Straße fahren

Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer. Zwar beobachtet man häufig Radfahrer, die sehr weit in der Mitte der Straße fahren, um Überholmanöver zu unterbinden, doch erlaubt ist dies grundsätzlich nicht. Auf der Straße musst du so weit rechts fahren, wie es der Verkehr oder Hindernisse auf der Straße erlauben.

10. Mit dem Rad darf ich auch fahren, wenn ich Alkohol getrunken habe

Die relative Fahruntauglichkeit liegt bereits bei 0,3 Promille. Ab dieser Grenze kann es bei auffälligem Fahrverhalten oder Radunfällen schon zu Strafen kommen. Erst ab einem Alkohol-Wert von 1,6 Promille, der absoluten Fahruntauglichkeit, ist das Fahren mit dem Rad in jedem Fall strafbar.

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