Dürfen Fahrradfahrer im Kreisverkehr fahren? Regeln und Tipps

Das Fahren im Kreisverkehr verunsichert oft auch geübte Autofahrer. Wann muss man blinken, wer hat Vorfahrt, wie verhält man sich im mehrspurigen Kreisverkehr? Das sind die Regeln.

Grundlagen und Beschilderung

Bereits zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstanden die ersten Kreisverkehre. Zunächst muss lt. StVO ein Kreisverkehr an jeder Zufahrt mit dem Zeichen 215 "Kreisverkehr" und 205 "Vorfahrt gewähren" ausgeschildert sein.

In Deutschland besteht die Beschilderung im Kreisverkehr aus zwei Verkehrszeichen: Nr. 215 (drei weiße Pfeile auf blauem Grund, die einander in einem Kreis folgen) sowie Nr. 205, das „Vorfahrt gewähren“-Schild.

Die Schilder regeln dabei die Vorfahrtsregelung auf der Kreisel-Fahrbahn. Es können an einem Kreisverkehr zusätzliche Schilder aufgestellt sein, die weitere Regelungen beinhalten.

Vorfahrt im Kreisverkehr

Die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden, haben Vorfahrt. Nähern Sie sich einem Kreisel und möchten einfahren, müssen Sie demzufolge den anderen Fahrzeugen die Vorfahrt gewähren.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Kreisverkehr besagt Folgendes: Es haben grundsätzlich die Fahrzeuge Vorfahrt im Kreisverkehr, die sich bereits darin befinden.

In der StVO § 8 wird die Vorfahrt für alle Fahrzeuge (also auch für Fahrräder) im Straßenverkehr an einer Einmündung und einer Kreuzung bzw. einem Kreuzungsbereich geregelt.

Blinken im Kreisverkehr

Das Blinken ist lediglich bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr vorgeschrieben. Wenn Sie bei der Einfahrt blinken, müssen Sie ein Verwarnungsgeld von 10 Euro zahlen. Das Gleiche gilt, wenn Sie bei der Ausfahrt aus dem Kreisel nicht blinken.

Dementsprechend müssen bzw. dürfen Sie beim Einfahren in den Kreisverkehr mit dem Auto nicht blinken. Wer aus dem Kreisverkehr ausfahren möchte, muss Blinken bzw. Handzeichen geben.

Verhalten im Kreisverkehr

Aus diesem Grund sollten Autofahrer ihre Geschwindigkeit drosseln, wenn sie sich einem Kreisverkehr nähern. Das Verkehrsschild für den Kreisverkehr zeigt im Übrigen auch die vorgeschriebene Fahrtrichtung an. Es wird stets entgegen dem Uhrzeigersinn gefahren.

Da sich von Zeit zu Zeit im Kreisverkehr auch Fußgänger oder Fahrradfahrer aufhalten, muss auf diese besondere Rücksicht genommen werden.

In Einzelfällen, wie beispielsweise in Großstädten, existiert jedoch aufgrund der Verkehrsdichte des Öfteren ein zweispuriger Kreisverkehr. Fahren Sie in einen solchen Kreisverkehr ein, müssen Sie den anderen Fahrern die Vorfahrt gewähren.

In einem mehrspurigen Kreisel sollten Sie trotzdem besonders aufmerksam sein. Häufig verhält es sich so, dass die Spuren von innen nach außen verlaufen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, sich direkt beim Einfahren rechts einzuordnen, um so eine der ersten Ausfahrten erwischen zu können.

Müssen Sie die zweite Ausfahrt nehmen, bietet es sich an, sich auf der mittleren Spur einzuordnen. Ein Spurwechsel im Kreisverkehr ist mit einem hohen Unfallrisiko belastet.

Oft bemerken Kraftfahrer ziemlich spät, dass sie sich auf der falschen Spur befinden und werden leicht panisch, weil sie meinen, die Spur nicht mehr rechtzeitig wechseln zu können.

Weitere Regeln und Verbote

Neben den bereits genannten Verhaltensregeln in einem Kreisel existieren noch einige weitere Vergehen, bei denen sich Autofahrer oft gar nicht bewusst sind, dass sie damit gegen die StVO verstoßen.

  • Halten und Parken im Kreisverkehr: Es ist verboten, ohne triftigen Grund auf der Fahrbahn anzuhalten. Lassen die Umstände jedoch nichts anderes zu, wie es beispielsweise bei stockendem Verkehr der Fall ist, müssen Sie mit keinen Strafen rechnen, wenn Sie Ihr Fahrzeug im Verkehr abstellen.
  • Befahren der Mittelinsel: In der Regel ist es Kraftfahrern nicht gestattet, die Mittelinsel mit ihrem Auto oder einem anderen KFZ zu befahren. In speziellen Fällen können jedoch Ausnahmen genehmigt werden. Sind z. B. Fahrzeuge oder ganze Züge aufgrund ihrer Bauart nicht in der Lage, den Kreisel zu befahren, ohne die übrigen Verkehrsteilnehmer aufgrund ihrer Überlänge in Gefahr zu bringen, dürfen diese gerade über den Kreisel fahren.

Bußgelder bei Fehlverhalten

Mit jedem Vergehen, das von Kraftfahrern im Kreisel begangen wird, steigt auch das Risiko für einen Unfall. Blinken Sie beispielsweise beim Einfahren in den Kreisverkehr, anstatt bei der Ausfahrt, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Auch Fahrradfahrer müssen Verkehrsregeln beachten. Aus diesem Grund droht auch ihnen ein Bußgeld, wenn sie beispielsweise entgegen der Fahrtrichtung im Kreisverkehr unterwegs sind. An dieser Stelle werden Radler mit 20 Euro belangt.

Welche Bußgelder können drohen, wenn Sie sich in einem Kreisverkehr nicht korrekt verhalten? Je nachdem, welchen Verstoß Sie sich in einem Kreisel geleistet haben, können Bußgelder zwischen 10 und 50 Euro auf Sie zukommen.

Radfahrer im Kreisverkehr

Radfahrer haben im klassischen Kreisverkehr grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten wie motorisierte Fahrzeuge. Das bedeutet: Vorfahrt gewähren bei der Einfahrt, im Kreisverkehr gilt Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Außerdem müssen Radfahrer Handzeichen geben, wenn sie den Kreisel verlassen möchten. Diese Regeln gelten, egal ob der Radler auf der Fahrbahn oder auf einem Radweg unterwegs ist.

Autofahrer aufgepasst: Zu gefährlichen Situationen kann es vor allem dann kommen, wenn ein Autofahrer den Kreisverkehr verlassen möchte und rechts von ihm ein Radfahrer fährt, der im Kreisverkehr bleibt.

Radwege im Kreisverkehr

Es können an einem Kreisverkehr zusätzliche Schilder aufgestellt sein, die weitere Regelungen beinhalten. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn Radfahrer außerhalb der Fahrbahn auf einem abgetrennten Radweg fahren. Das bedeutet dann, dass der Radfahrer den Verkehrsteilnehmern auf der gesamten kreuzenden Straße die Vorfahrt gewähren muss.

Achtung: Es ist ein Irrtum zu glauben, man müsse dann nur dem ausfahrenden Verkehr den Vorrang geben und hätte vor dem einfahrenden Verkehr selber Vorang, weil der auch die Vorfahrt gewähren muss.

Radwege, die parallel zu einem Kreisverkehr geführt sind, erben die dort geltende Vorfahrtsregel. Das heißt, Radfahrende, die in der richtigen Fahrtrichtung dem Radweg um den Kreisverkehr folgen und auf den Radverkehrsfurten die Fahrbahnen überqueren, haben gegenüber den ein- und ausfahrenden Kfz Vorfahrt. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr müssen sie jedoch den im Kreisverkehr fahrenden Kfz Vorfahrt gewähren.

Radverkehrsfurten werden mit zwei unterbrochenen Linien und Fahrradpiktogrammen markiert. Sollten an einem um den Kreisverkehr führenden Radweg „Vorfahrt-Achten“-Schilder stehen, sind diese zu beachten.

Urteil des Oberlandesgerichts Hamm

Wer immer schon irritiert war, welche Vorfahrtsregeln am Kreisverkehr gelten, vor allem wenn Radfahrer kreuzen, kann sich jetzt an einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm orientieren. Danach ist ein Radfahrer, der der auf einem neben dem eigentlichen Kreisverkehr geführten Radweg das Verkehrszeichen „Vorfahrt gewähren“ beachten muss, wenn er eine Zufahrtsstraße zum Kreisverkehr queren möchte, gegenüber den Autos, die in den Kreisverkehr einfahren wollen, wartepflichtig.

Dem OLG Hamm zufolge ist das in den Kreisverkehr einfahrende Auto aufgrund der von ihm zu passierenden Verkehrszeichen nur gegenüber dem auf der eigentlichen Kreisbahn befindlichen Verkehr wartepflichtig. Der Radfahrer muss hingegen dem Auto Vorfahrt gewähren.

Außerdem stellte das OLG Hamm klar, dass sich nach der Straßenverkehrsordnung derjenige, der über einen abgesenkten Bordstein auf eine Fahrbahn fährt, so zu verhalten hat, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist.

Tipps für Radfahrer im Kreisverkehr

Mittlerweile gibt es zahlreiche Kreisverkehre in den meisten Städten. Auch aus dem Stadtbild von Münster sind sie nicht mehr wegzudenken. Grundsätzlich gelten sie als sicher, trotzdem bergen sie vor allem für Radfahrer Gefahren und Unsicherheiten. Damit Sie sicher durch den Kreisverkehr kommen, folgen hier sieben Tipps für Radfahrer in Kreisverkehren.

  1. Beschilderung beachten: Achten Sie immer auf die Beschilderung. Sie gibt die Vorfahrtsregeln an und kann je nach Kreisverkehr unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt: Wer im Kreisverkehr auf der Fahrbahn fährt, hat Vorfahrt vor einfahrenden Fahrzeugen. Besitzt der „Kreisverkehr“ kein blaues rundes Schild mit drei weißen Pfeilen, handelt es sich um selten vorkommende „unechte Kreisverkehre“, sodass rechts vor links gilt.
  2. Nicht jeder Kreisverkehr ist gleich: Es gibt vor allem Unterschiede zwischen Kreisverkehren inner- und außerorts.
  3. Radweg benutzen: Wenn der Kreisverkehr einen Radweg besitzt, muss dieser benutzt werden. Ist der Radweg direkt neben den Übergängen für Fußgänger - diese sind meist Zebrastreifen - haben Radfahrer Vorfahrt vor ein- und ausfahrenden Fahrzeugen. Gibt es keine Zebrastreifen, gelten die zuvor genannten Vorfahrtsbeschilderungen. Die Radwege sollten Sie nur entgegen dem Uhrzeigersinn, also parallel zu den Fahrzeugen im Kreisverkehr, befahren, um andere Fahrzeuge nicht von rechts zu überraschen.
  4. Toten Winkel vermeiden: Ein toter Winkel kann beispielsweise entstehen, wenn ein Radfahrer rechts neben einem Auto fährt und im Kreisverkehr bleiben möchte, während der Autofahrer diesen verlassen möchte und den Radfahrer dabei möglicherweise übersieht. Fahren Sie daher immer in der Mitte der Spur und vor statt neben den Autos.
  5. Sichtbarkeit erhöhen: Um zu vermeiden, von Autofahrern übersehen zu werden, sollten Sie die eigene Sichtbarkeit erhöhen. Fahren Sie also immer mit Licht und ergänzen Sie ihr Fahrrad mit Speichenreflektoren und tragen Sie beispielsweise eine Warnweste.
  6. Handzeichen geben und Blickkontakt herstellen: Fahren Sie vorausschauend und machen Sie andere Verkehrsteilnehmer auf sich aufmerksam. Das gilt sowohl, wenn Sie auf der Fahrbahn mit den Autos fahren als auch, wenn Sie sich auf dem Radweg befinden. Insbesondere beim Abbiegen ist es wichtig, die Hand rauszuhalten und Blickkontakt aufzunehmen, um sicher zu gehen, dass Sie gesehen werden.
  7. Rücksicht nehmen: Wie Paragraf eins der Straßenverkehrsordnung besagt, können Unfälle am ehesten vermieden werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen. Natürlich gilt das auch für Kreisverkehre.

Zusammenfassung der Vorfahrtsregeln

Hier eine Tabelle, die die Vorfahrtsregeln für Fußgänger und Radfahrer an Kreisverkehren zusammenfasst:

Situation Fußgänger Radfahrer
Ausfahrende Fahrzeuge Vorrang (mit und ohne Fußgängerüberweg) Kein Vorrang an Fußgängerüberwegen
Einfahrende Fahrzeuge Müssen Vorfahrt gewähren Müssen Vorfahrt gewähren

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