E-Bike: Ab welchem Alter ist das Fahren erlaubt und sinnvoll?

Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.

Doch was genau ist der Unterschied zwischen einem E-Bike, Pedelec und S-Pedelec? Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug - mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen.

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?

Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.

Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.

Unterschied E-Bike und Pedelec

Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.

Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.

E-Bike-Typen und Altersbeschränkungen

Was in der Umgangssprache E-Bike genannt wird, kann verkehrsrechtlich ganz unterschiedlich eingeordnet sein. Das häufigste E-Bike ist eigentlich ein Pedelec - ein „pedal electric cycle“, auch wenn sich dieser Begriff in der Umgangssprache nicht durchgesetzt hat. Gemeint ist damit ein Fahrrad, bei dem ein Elektromotor mitschiebt, wenn in die Pedale getreten wird, und auch nur dann.

Alle Pedelec-Modelle, die nicht schneller als 25 km/h fahren, sind rechtlich immer noch Fahrräder. Dafür gibt es keine Altersbeschränkung. Alle anderen existierenden Modelle sind führerscheinbeschränkt und haben ein Mindestalter. Das gilt für alle E-Bikes, bei denen der Motor per Drehgriff oder Knopf am Lenker gesteuert wird. Diese fahren notfalls auch ganz ohne Treten.

Hier eine Übersicht über die verschiedenen E-Bike-Typen und die damit verbundenen Altersbeschränkungen:

  1. Pedelecs (bis 25 km/h): Die am häufigsten verbreitete Art von E-Bikes sind Pedelecs. Pedelecs unterstützen Dich beim Treten, allerdings nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Sie sind die einfachste und zugänglichste Art von E-Bikes und ideal für den Alltagsgebrauch. Für Pedelecs wird kein Führerschein benötigt, und es gibt auch keine Helmpflicht. Die Nutzung steht Personen ab 14 Jahren offen, und es gibt keine besonderen Nutzungsanforderungen. Mit einem Pedelec kannst Du dich einfach draufsetzen und losfahren.
  2. S-Pedelecs (bis 45 km/h): S-Pedelecs können im Gegensatz zu herkömmlichen Pedelecs Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Aufgrund dieser Eigenschaft und der höheren Geschwindigkeit gelten sie in vielen Ländern nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Daher ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM oder B notwendig. Diese Art von E-Bike ist Personen ab 16 Jahren vorbehalten, und beim Fahren ist das Tragen eines Helms Pflicht. Zudem musst Du eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen für dein S-Pedelec besitzen.
  3. E-Bikes (bis 45 km/h): E-Bikes, die auch ohne Pedalkraft bis zu 45 km/h erreichen, stehen in der Regel Jugendlichen ab 15 Jahren offen - vorausgesetzt, das Modell unterstützt nur bis zu 20 km/h. Ist das Modell schneller, erhöht sich das Mindestalter auf 16 Jahre. Für diese E-Bikes ist eine Mofa-Prüfbescheinigung (für Modelle bis 25 km/h) oder ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich. Außerdem bestehen Helmpflicht sowie die Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis und eines Versicherungskennzeichens.

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.
  • Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
  • Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.
  • Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.
  • Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht.

Pedelec bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.

Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.

E-Bikes für Kinder: Eine sinnvolle Option?

E-Bikes gibt es mittlerweile auch für Kinder. Ab welchem Alter und unter welchen Bedingungen es sinnvoll ist, ein solches Pedelec für den Nachwuchs anzuschaffen, wird viel diskutiert. Vor einer solchen Entscheidung sollten Eltern individuelle Argumente prüfen.

Solche Pedelecs werden landläufig zwar als E-Bike bezeichnet, streng genommen gibt es jedoch Leistungsunterschiede. Räder, die definitionsgemäß zu den 'echten' E-Bikes zählen, sind für Kinder ebenfalls nicht erlaubt, da sie zu den Kleinkrafträdern zählen. Diese E-Bikes haben ohne in die Pedale treten zu müssen eine eigene Beschleunigung, die über die 6 km/h Anfahrhilfe der Pedelecs hinaus geht - ein Risikofaktor für Kinder und Ungeübte.

Vorteile und Nachteile von Pedelecs für Kinder

Nicht jeder ist begeistert, wenn der Nachwuchs sich ein E-Bike wünscht. Dennoch gibt es einige Vorteile, die Pedelecs für Kinder bieten. Ebenso müssen Bedenken, die dagegen sprechen, klar gewertet werden.

Haben Sie ein Kind, das seine Freizeit eher mit dem Smartphone, der Spielekonsole oder dem Fernseher verbringt, sehnen Sie möglicherweise eine attraktive Bewegungsmöglichkeit für es herbei. Ist Ihr Kind dagegen eher mit Freude ohnehin viel in Bewegung und auch auf dem Fahrrad unterwegs, dann nehmen Sie ihm möglicherweise zu früh den Schwung, auf die eigene Kraft beim Radfahren zu setzen.

Haben die Eltern selber ein E-Bike oder Pedelec und planen gemeinsame Familientouren, dann ist es natürlich möglicherweise frustrierend für den Nachwuchs immer hinterherzuhecheln, während andere locker flockig auch steile Anstiege und Gegenwind bewältigen. Sie als Eltern können bestimmt gut einschätzen, ob Ihr Kind die körperliche und die geistige Reife mitbringt, ein elektrisch gestütztes Radfahren sicher zu bewerkstelligen.

Die richtige Wahl beim elektrischen Kinder-Bike

Wenn Sie und Ihr Kind sich für die Anschaffung eines Pedelecs entschieden haben, sollten Sie folgende Punkte kritisch im Blick behalten:

  • Natürlich gilt es zunächst ein Rad zu finden, das zur Körpergröße des Kindes passt. Pedelecs für Kinder werden von Spezialisten bereits für ein Alter ab sechs Jahren angeboten. Von 20 Zoll aufwärts gibt es Modelle für unterschiedlichste Körpergrößen und Alters.
  • Das Gewicht ist wichtig, damit das Rad sicher zu behandeln ist: Für leichte Kinder gibt es Räder, die aufgrund ihrer reduzierten Akkuausstattung, lediglich etwa 10 Kilogramm wiegen. Andere mit etwas stärkerem Akku und weiterer Reichweite liegen dagegen bei 15 Kilo.
  • Hierfür reicht meist eine Akkuleistung von etwa 250 Watt. Das Drehmoment, der die Beschleunigung mit bestimmt sollte bei etwa 40 bis 50 Newtonmetern liegen.
  • Gibt es eine sogenannte 'Schiebehilfe', die eine Beschleunigung auf etwa 6 km/h ohne treten ermöglicht, dann kann das sicherlich hilfreich für lange erschöpfende Touren sein.
  • Achten Sie darauf, dass das Display für Ihr Kind keine zu große Ablenkung bedeutet. Sind die Symbole und Daten nur schwer zu interpretieren oder abzulesen, dann achtet der Nachwuchs möglicherweise nicht richtig auf die Umgebung und den Verkehr.
  • Wer gut und schnell Gas geben kann, muss mindestens ebenso gut bremsen können.

Checkliste für Eltern

Bevor Eltern ein E-Bike für ihr Kind kaufen, sollten sie sich folgende Fragen stellen:

  • Welche Aktivitäten planen wir mit dem E-Bike?
  • Muss mein Kind wirklich mit mir mithalten können?
  • Ist mein Kind sicher genug im Straßenverkehr?
  • Hat mein Kind die Fähigkeiten, mit einem E-Bike umzugehen?
  • Wäre ein leichtes Kinderrad ohne Motor die kindgerechtere Alternative?
  • Lohnt sich die Investition, wenn mein Kind schnell wächst und es das E-Bike möglicherweise nur kurze Zeit nutzen kann?

Kinder sollten sicher Fahrradfahren können, bevor sie ein E-Bike fahren. Zudem sollte das Modell dem Kind oder Jugendlichen altersgerecht angepasst sein. Für Kids gibt es speziell angepasste Bremshebel zum Beispiel oder Motoren, die auf 20 oder 25 Kilometer pro Stunde begrenzt sind.

Mit einem neuen E-Bike sollten Kinder und Jugendliche erst einmal auf unbefahrenen Straßen üben. Sie sollten das Gewicht ihres eigenen Fahrrads händeln können. Eltern sollten das Fahrverhalten ihrer Kinder genau im Auge behalten und sicher stellen, dass die Reichweite für den geplanten Ausflug genügt.

Sicherheitshinweise und Empfehlungen

Ein Helm schützt den Kopf bei Sturz oder Unfall vor Verletzungen oder mildert sie zumindest. Er sollte ein CE-Prüfzeichen haben und gut passen.

Achtung: Jugendliche, die den AM-Führerschein erworben haben und endlich auf das ersehnte, weil schnellere S-Pedelec oder E-Bike umsteigen wollen, brauchen auch einen neuen Helm. Normale Fahrradhelme sind nicht für einen Sturz bei 40 km/h ausgelegt.

Gesetzliche Bestimmungen im Überblick

So sieht es der Gesetzgeber:

Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.

Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa.

S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.

Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Straftat eingestuft. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Verkehrsregeln

Am besten fahren Sie auf der Straße. Bitte bedenken Sie aber, dass sich viele Autofahrer noch nicht an die schnelleren Radler gewöhnt haben. Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.

Stets gilt: Informieren Sie sich über die lokalen Vorschriften, denn manche Wege dürfen ausschließlich von Radfahrern und nicht motorisierten E-Bikes genutzt werden.

Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.

Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen.

Als Fahrradfahrer müssen Sie ihre Geschwindigkeit stets den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben anpassen, um jederzeit ein sicheres Beherrschen des Fahrrads gewährleisten können.

In Deutschland gibt es keine allgemeine Altersbeschränkung für die Nutzung von klassischen Pedelecs. Sie gelten rechtlich als Fahrräder, daher dürfen sie theoretisch auch von Kindern gefahren werden.

Promillegrenzen

Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust.

Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.

Bußgelder

Nur für Pedelec-Fahrer gelten die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer: Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.

E-Bike Tuning

Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Versicherung

E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Wenden Sie sich gerne an unsere ARAG Berater in Ihrer Nähe, die Ihnen auch mit dem Versicherungskennzeichen weiterhelfen, das Sie am Rad montieren müssen.

Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht.

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