E-Bike Akku Transport: Vorschriften und Sicherheitshinweise

Moderne Technik benötigt leistungsstarke Energiespeicher, und Lithium-Ionen-Akkus dominieren den Markt für wiederaufladbare Akkus aufgrund ihrer hohen Speicherkapazität, Zyklenfestigkeit, Energiedichte und geringen Selbstentladungsrate.

Lithium-Ionen-Akkus sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken, aber mit ihrer zunehmenden Verbreitung steigt auch das Gefahrenpotenzial. Lithium ist ein reaktionsfreudiges und leicht brennbares Metall, das im Brandfall die im Akku gebundene chemische Energie unkontrolliert als thermische Energie freisetzt.

Gefahrgutklassifizierung und Vorschriften

Seit 2009 werden Lithium-Batterien offiziell als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft. Dadurch unterliegt der Transport den vielfältigen Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung. Der sichere Transport von Lithium-Ionen-Akkus liegt im Interesse aller Beteiligten innerhalb der Transportkette.

Lithiumbatterien können bei falscher Handhabung oder Defekten Brände verursachen, wobei extrem hohe Temperaturen erreicht werden können. Viele Kriterien entscheiden, welche Gefahrgutregelungen für den Transport von Lithium-Ionen-Batterien gelten, wobei insbesondere der Energiegehalt der Batterien ausschlaggebend ist. Für Batterien mit einer Nennenergie bis zu 100 Wh gelten aufgrund einer Ausnahmeregelung des Gefahrgutrechts vereinfachte Anforderungen.

Der Transport von Lithium-Ionen-Akkus unterliegt grundsätzlich den Anforderungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Diese Anforderungen verlangen einen sorgsamen Umgang bei Sammlung und Transport gefährlicher Güter. Neben den verschiedenen Vorschriften des ADR müssen auch nationale Regelungen beachtet werden.

Die Sicherheit aller an der Transportkette beteiligten Parteien steht beim Versand von Lithium-Ionen-Akkus an oberster Stelle, weshalb für den (gewerblichen) Versand umfangreiche Beförderungsvorschriften gelten. Zusätzliche Gefahrgutvorschriften müssen beim Versand von beschädigten Lithium-Batterien eingehalten werden.

UN-Nummern und Klassifizierung

Lithiumbatterien werden im ADR und RID als Gefahrgut der Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) bestimmten UN-Nummern zugeordnet. So gibt es beispielsweise jeweils eigene UN-Nummern für Lithium-Metall-Batterien, Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen (auch für verpackte), eingebaute Lithiumbatterien in Güterbeförderungseinheiten sowie batteriebetriebene Fahrzeuge.

Je nach Akku-Typ bzw. Kritisch defekt ist ein Lithium-Ionen-Akkus dann, wenn dieser unter normalen Beförderungsbedingungen zu einer schnellen Zerlegung, gefährlichen Reaktion, Flammenbildung, gefährlichen Wärmeentwicklung oder einem gefährlichen Ausstoß giftiger, ätzender oder entzündbarer Gase oder Dämpfe neigt. Für einen solchen Transport muss deshalb nach Sondervorschrift SV376 eine Verfahrensfestlegung der BAM eingeholt werden. Auch bei der Verpackung muss dann auf besonders strengen Vorschriften geachtet werden.

Bei der Beurteilung muss eine Einschätzung auf der Grundlage von Sicherheitsmerkmalen oder -kriterien des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers bzw. Da Lithiumbatterien Gefahrgut sind, unterliegen sie den Gefahrgutvorschriften ADR und RID. Für den Transport von Lithium-Ionen-Akkus ist vorwiegend die Verpackungsgruppe I und II relevant.

Die Lithium-Ionen-Batterietechnik entwickelt sich stetig weiter und somit werden auch Transportvorschriften häufiger angepasst. Achten Sie also stets darauf, immer die aktuelle Version der jeweiligen Vorschrift zu nutzen.

E-Bike Transport mit verschiedenen Verkehrsmitteln

Ob mit dem Auto, Zug oder Flugzeug - beim E-Bike-Transport gibt es einige Regeln zu beachten. Die nachfolgenden Empfehlungen gelten für Privatpersonen.

E-Bike-Transport mit dem Auto

Der E-Bike-Transport mit dem Auto bietet mehrere Optionen. Das E-Bike im Innenraum des Autos zu transportieren ist grundsätzlich möglich. Dafür muss aber genug Platz im Auto vorhanden sein und zum anderen auch die Möglichkeit bestehen, das E-Bike während der Fahrt gegen Verrutschen zu sichern. Oftmals sind E-Bike-spezifische Komponenten wie Display oder die Bedieneinheit des Antriebs am Lenker befestigt. Daher sollte man hier besonders vorsichtig sein.

Bei warmen Temperaturen im Sommer ist es zudem ratsam, das E-Bike nicht im Auto zu lassen. Die Hitzeentwicklung in einem Auto ist bei heißen Außentemperaturen sehr hoch und dies kann letztendlich zu Zellschäden führen.

Eine weitere Option zum E-Bike-Transport ist z.B. ein Fahrrad-Heckträger. Fahrradträger fürs Autodach sind eher ungeeignet. Der Hersteller des Heckträgers muss dazu also die Ladekapazität des Heckträgers und somit auch das maximale Fahrradgewicht definieren.

Für den E-Bike-Transport auf dem Heckträger sollten der Akku und das Display (sofern abnehmbar) immer vom E-Bike entfernt werden und sicher, z.B. innerhalb des Autos, transportiert werden. Ein SHIMANO STEPS Akku sollte im dafür ausgelegten SHIMANO STEPS Akku-Karton transportiert werden. Den Akku-Karton erhält der Kunde in der Regel beim Kauf des E-Bikes und bewahrt diesen am besten auf.

Beim Transport des E-Bikes auf einem Heckträger empfehlen wir Kunden außerdem, Komponenten wie z.B. Bei nasser Fahrbahn kann die Wasser-Verwirbelung hinter dem Auto eine zusätzliche Belastung der Komponenten darstellen.

Wer sein Rad mit in den Urlaub nehmen möchte, muss einiges beachten. Allem voran muss das Rad sicher verstaut sein - ob im Kofferraum, auf dem Dach oder mittels Heck- oder Kupplungsträger hinter dem Fahrzeug. Je nach gewähltem Trägermodell achten Sie bitte auf die zulässigen Gewichte. Die Dachlast können Sie der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeuges entnehmen. Die zulässige Zuladung des Heckträgers sollte vom Hersteller angegeben werden. Die maximale zulässige Stützlast entnehmen Sie der Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld 13.

Sollten Sie ein E-Bike transportieren wollen, achten Sie für einen sichereren Transport darauf, dass der Fahrradträger auch ausdrücklich für E-Bikes freigegeben sind. Zu guter Letzt: Entfernen Sie auch vor der Fahrt sämtliche losen Teile wie Fahrradkörbe, Luftpumpen und Fahrradcomputer.

E-Bike-Transport mit dem Zug

Bei der Mitnahme von E-Bikes im Zug muss der Reisende den Typ des E-Bikes berücksichtigen. S-Pedelecs, deren Nenndauerleistung größer als 250 Watt ist und deren Unterstützung auch größer als 25 km/h ist, schließt die Bahn von der Beförderung aus.

Während der E-Bike-Transport mit der Bahn recht unkompliziert ist, gestaltet sich die Mitnahme eines E-Bikes im Flugzeug eher schwierig. Lithium-Ionen-Akkus gelten als Gefahrgut der Klasse 9 und sind vom Transport in Passagierflugzeugen meist ausgeschlossen. Die Fluglinien haben in der Regel Transport-Richtlinien, in denen dies entsprechend vermerkt ist.

Reisende können ihr E-Bike auch alternativ per Luftfracht an das jeweilige Reiseziel verschicken lassen. Allerdings gibt es auch hier in der Regel besondere Beförderungsbedingungen, die je nach Fluggesellschaft variieren. Daher auch hier die Empfehlung, sich unbedingt rechtzeitig direkt bei der Fluggesellschaft bzw. beim Transporteur ausführlich zu informieren.

Bei S-Pedelecs gelten spezielle Regularien, die Deutsche Bahn beispielsweise schließt den Transport aus. Im öffentlichen Personennahverkehr ist das Mitnehmen von Fahrräder oder Pedelecs mit einer gültigen Fahrradkarte erlaubt. Ausnahmen bilden regionale Sperrzeiten.

E-Bike-Transport mit dem Fernbus

Auf eine Reise mit einem Fernbus kannst du dein E-Bike gegen einen Aufpreis mitnehmen. Die E-Bikes werden auf einem Heckträger platziert. Am besten entnimmst du den Akku und Boardcomputer und ziehst eine wasserabweisende Schutzhülle über die Drive Unit.

Da die Plätze für E-Bikes und Fahrräder bei Fernbussen begrenzt sind, solltest du rechtzeitig einen Platz buchen. Nicht jede Buslinie bietet den Transport von Pedelecs an.

E-Bike-Transport im Flugzeug

Laut Luftverkehrsvereinigung IATA ist der Transport von E-Bike Akkus in Passagierflugzeugen verboten. Möchtest du dein Pedelec dennoch an deinem Urlaubsort dabei haben, musst du es per Frachtflugzeug verschicken. Dafür muss der Akku separat als Gefahrgut verpackt und für den Transport zertifiziert werden.

Manche Fluglinien ermöglichen allerdings auch den Transport eines E-Bikes ohne Akku im Passagierflugzeug. Den Akku kannst du dir dann ganz einfach vor Ort bei einem Händler leihen. Mittlerweile gibt es auch an zahlreichen Urlaubsorten bereits Pedelec-Leihstationen.

Besondere Hinweise zum Akku-Transport

  • Allgemein: Generell gilt, dass Akkus durch Privatpersonen nur dann versendet werden dürfen, wenn sie unbeschädigt sind.
  • Verpackung: Innenverpackungen müssen die Batterien komplett umschließen.
  • Sicherung: Die Batterien sind gegen Kurzschluss und unbeabsichtigte Bewegung zu sichern.
  • Kennzeichnung: Gefahrzettel Nr. 9A Lithiumbatterien (10 x 10 cm), Anzahl und Beschreibung Versandstücke (z.B. eine Kiste aus Pappe), Gewicht Batterien (z.B.

Gefahren und Sicherheitshinweise

Li-Ionen-Akkus sind zur dominanten Batterien-Technik aufgestiegen und werden täglich bestellt, versendet und retourniert. Auch wenn tatsächliche Vorfälle mit Li-Ionen-Akkus überschaubar bleiben, wollen Gesetzgeber, Paketdienstleister und Versender kein Risiko eingehen.

Diese werden je nach Paketdienstleister mehr oder weniger streng ausgelegt - trotzdem kann man Akkus für Smartphones oder leistungsstarke Tablet-Akkus nicht einfach so losschicken. Je nach Nennenergie, Zustand des Akkus (neu, erschöpft oder defekt) sowie nach Transportweg (Straße/Schiene, Flugzeug, Schiff) gelten verschiedene Verpackungsanweisungen (VA) und Sondervorschriften (SV) für den Versand dieser Akkus.

Eine entscheidende Einflussgröße für den Geltungsbereich verschiedener VA und SV ist die Nennenergie des Akkus in Wattstunden (Wh). Der E-Bike-Akku gilt als Gefahrgut der Klasse 9 und muss speziell verpackt und gekennzeichnet werden. Für ihn gelten Begrenzungen beim Transport per Luftfracht sowie Begrenzungen bei der Anzahl von Akkus pro Ladung.

Das unübersehbarste Merkmal des Akku-Versands sind die großen Warnaufkleber auf den Paketen. Akkus und Batterien in Packs und Blistern werden unter der Kennzeichnung UN 3480 versandt. Für Akkus, die in Geräten wie Notebooks oder Tablets verbaut sind, gilt die Kennung UN 3481. Diese Aufkleber müssen sowohl beim Versand als auch bei jeder Retoure gut sichtbar auf dem Paket angebracht werden.

Jeder Paketdienstleister muss (und will) sich an die Vorschriften zum Akku-Transport halten. DHL transportiert pro Ladung nur ein Paket mit Gefahrgutkennzeichnung. Die Begrenzungen bei DHL führen zu langen Wartezeiten auf Lieferungen vom AkkuShop - oder zu langen Wartezeiten auf die Rückerstattung bei Retouren. Darum versenden wir mit DPD.

Das Youtube-Video sieht martialisch aus. Ein Akku beginnt zu rauchen, Funken fliegen, plötzlich eine Verpuffung. Alles Brennbare im Umkreis eines Meters fängt fast sofort Feuer. Erst der beherzte Einsatz der Feuerwehr kann Schlimmeres verhindern. Zurück bleibt ein verkohlter Kellerraum.

Obwohl die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass ein Akku brennt - es kommt immer wieder vor. Die gute Nachricht: Mit einigen einfachen Regeln lässt sich ein brennender Akku sehr wirksam vermeiden.

Gerade an großen Wohngebäuden mit vielen Wohnungen stehen Fahrräder oft auf dem Balkon. Darunter sind immer mehr E-Bikes. Denn bei einer Investition von mehreren Tausend Euro vertrauen viele nicht dem Fahrradkeller oder dem Ständer vor der Haustür. Manch einer nimmt seinen Schatz auch mit in die Wohnung.

Nicht nur könnte neben Akku und Bike die gesamte Wohnung zerstört werden. In Mehrfamilienhäusern sind auch die Nachbarwohnungen in Gefahr.

„Grundsätzlich darf der Mieter seinen E-Bike-Akku in der Wohnung aufladen, da dies zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache gehört“, erklärt Luisa Peitz, Referentin Recht bei der Vermietervereinigung Haus & Grund Deutschland. Der Mieter aber sei verpflichtet, alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen zur Risikominimierung zu treffen. Denn die meisten Akkubrände entstehen während des Ladevorgangs.

Luisa Peitz empfiehlt deshalb, den Ladevorgang immer zu überwachen. Auch sollten brennbare Materialien vom ladenden Akku ferngehalten werden. Das heißt natürlich nicht, dass Pedelec-Besitzer vier Stunden lang neben der Batterie Wache halten müssen.

Das gilt für alle Lithium-Ionen-Akkus, schreibt das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung (IFS), einer Institution der öffentlichen Versicherer. Also auch für Handy-Akkus, die Batterien von E-Scootern sowie von Haushaltsgeräten und Werkzeugen.

Oft unterschätzt sind laut IFS im übrigen Modellbauakkus. Denn sie werden meistens mit Multifunktionsladegeräten betrieben, bei denen sich die Ladeparameter frei einstellen lassen. Fehlladungen und daraufhin Brände kommen hier vergleichsweise häufiger vor als bei zweckgebundenen Akkus, wie sie in E-Bikes, Handys und Haushaltsgeräten stecken.

So wird gewährleistet, dass nur Originalladegeräte verwendet werden.

Insbesondere bei gebrauchten Akkus sei erhöhte Vorsicht geboten. Ebenfalls wichtig sei es, so Witte, mit der Versicherung zu klären, ob diese die individuelle Handhabung im eigenen Betrieb versichert.

Darauf weist auch der Deutsche Mieterbund hin. „Die Haftungsfrage ist in Brandfällen oft komplex und hängt von vielen Faktoren ab“, sagt Dr. Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Mieterbunds. „Viele Versicherungen schließen allerdings Schäden, die durch das Laden und/oder Lagern von E-Bike-Akkus in der Wohnung entstehen, schon in ihren Vertragsbedingungen aus.“

Wenn kein Versicherungsschutz besteht oder der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde, hafte der Mieter persönlich. Unter eine grobe Fahrlässigkeit beim E-Bike dürfte aber auch das Verwenden von Ersatzakkus fallen, die nicht vom Originalhersteller stammen.

So werden im Internet zahlreiche Akkus für gängige E-Bike-Antriebe angeboten, die deutlich unter dem Neupreis einer Originalbatterie liegen. Nicht nur die Verarbeitungsqualität sei bei billigen Imitaten oft mies. Auch das Batteriemanagementsystem (BMS) könne mit dem hochwertiger Akkus nicht mithalten.

So kommunizieren hochwertige BMS mit jeder einzelnen Zelle im Akku (zum Aufbau siehe weiter unten). So sei gewährleistet, dass jede Zelle optimal geladen werde, zudem Überladung und Tiefenentladung unterbleibe.

Doch was genau passiert eigentlich beim Akkubrand? Statt eines geregelten Energieabflusses aus dem Akku als elektrischer Strom entlädt sich die Akkuzelle im Brandfall schlagartig vor allem in Form thermischer Energie, sprich: sie brennt.

Die hohen Temperaturen setzen zudem umliegende, brennbare Gegenstände in Brand. Die Ursache kann neben falscher Ladeimpulse auch eine beschädigte Zelle sein.

Bestehen Handy-Akkus nur aus einer oder zwei Akkuzellen, stecken in Haushaltsgeräten oft vier bis sechs Zellen, in Werkzeugen sechs bis acht, teils noch mehr. Während in einer E-Bike-Batterie etwa 50 bis weit über 100 Zellen enthalten sind, sind in einem E-Auto mehrere Tausend Akku-Zellen verbaut.

Hitze und Kälte können einen Akku beschädigen. Hersteller geben eine maximale Temperatur von 60 Grad Celsius an. Höhere Temperaturen können dazu führen, dass der Akku thermisch durchgeht, also zu brennen beginnt. Länger anhaltende niedrige Temperaturen im deutlich zweistelligen Minusbereich können dem Akku ebenfalls schaden.

Im Idealfall lagern E-Bike-Akkus bei Raumtemperatur, sollten sie für eine längere Zeit - etwa zwischen Herbst und Frühjahr - nicht verwendet werden. In dieser Zeit sollten die Akkus weder knallvoll noch komplett leer aufbewahrt werden.

Vor allem bei leeren Akkus droht bei längerem Einmotten eine Tiefenentladung. Das schädigt den Akku und kann ebenfalls irgendwann zum Brand führen.

Das ist das Tückische am Lithium-Ionen-Akku: Er reagiert nicht immer sofort auf Beschädigungen. Grund zur Panik besteht freilich nicht. Wahrscheinlich liegt die Zahl aller derzeit im Umlauf befindlichen Lithium-Ionen-Akkus bei weit über 100 Millionen. Dafür gibt es vergleichsweise wenige Brände. Vollkommen sicher sind Lithium-Ionen-Akkus aber nicht.

Umso wichtiger ist es, selbst regelmäßig zu checken, ob der Akku noch intakt ist. Das kann in der Regel der Fahrradhändler mit einem Diagnosetool. Wird der Akku ungewöhnlich heiß oder bläht er sich gar auf, ist Gefahr im Verzug: Schaffen Sie den Akku möglichst schnell ins Freie.

Übrigens: Ist Ihr Akku nicht mehr gebrauchsfähig, muss ihn der Verkäufer zurücknehmen.

Mieter- und Vermietervereinigung, der Zweirad-Industrie-Verband sowie der VSF empfehlen übereinstimmend, beim Abschluss einer Versicherung darauf zu achten, ob es Einschränkungen fürs Laden und Lagern von E-Bike-Akkus gibt.

Wenn das der Fall ist, sollten besondere Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Der ZIV etwa rät Handel und Industrie dazu, gebrauchte und beschädigte Akkus möglichst feuerfest und getrennt von anderen Akkus zu lagern. Bestenfalls sogar wettergeschützt im Freien. Das Laden selbst sollte auch geschützt erfolgen. Denn auch Spannungsschwankungen können zum Akkubrand führen. Gerade bei Altbauten könnten diese im Hausnetz auftreten.

Also besser das E-Bike im Keller lagern und laden? Im Prinzip schon. Aber auch hier gibt es Fallstricke. Denn zwar darf ein E-Bike im Grunde überall im Mietgebäude abgestellt werden, sagt der Mieterbund.

Auch fürs Laden in Gemeinschaftsräumen gibt es Regeln: Wenn dort der entnommene Strom auf alle Mieter umgelegt wird, bedarf es einer individuellen Regelung zwischen Mieter und Vermieter, um E-Bikes dort zu laden. Das kann ein pauschaler Betrag sein oder das Anbringen eines Zählers. Die Kosten dafür muss der Mieter allerdings selbst tragen.

Es gibt zudem Gründe, die das Laden in Gemeinschaftsräumen generell verhindern, etwa Brandschutzvorschriften. Ähnliches gilt für Eigentümergemeinschaften.

Viele Initiativen, darunter der Mieterbund und Haus und Grund, setzen sich dafür ein, verbindlichere Regeln aufzustellen. Für Luisa Peitz etwa wäre denkbar, bestehende Regelungen der Landesbauordnungen um spezifische Anforderungen für das sichere Abstellen und Laden von E-Bikes zu erweitern.

„Solche Änderungen wären allerdings nur auf Länderebene möglich“, sagt Peitz. Bundeseinheitliche Vorgaben scheinen also weit entfernt.

So bleibt es letztlich am E-Bike-Fahrer selbst hängen, für Sicherheit zu sorgen. Das gilt für die Versicherung im Schadensfall. Mindestens genauso wichtig aber ist das Vorbeugen.

  • Laden und lagern Sie Ihren E-Bike-Akku am besten bei Zimmertemperatur.
  • Laden Sie Ihren Akku am besten getrennt vom E-Bike, legen Sie ihn dafür auf eine feuerfeste Unterlage. Bestenfalls geschieht das Laden unter Aufsicht. Im Haus sollte der Raum, in dem geladen wird, über einen Rauchmelder verfügen.
  • Beim Radtransport am Auto (Fahrradträger) sollten Sie den Akku immer entnehmen. Legen Sie den Akku in eine feuerfeste Hülle (z. B. von Contec) oder einen Transportkoffer (gibt es u. a.

Wichtige Hinweise für Händler

Das Wetter wird wieder schöner und entsprechend zieht es immer mehr von uns nach draußen. Das stellt jedoch vor allem Händler, die die E-Bikes an ihre Kunden versenden, vor neue Herausforderungen: „Einfache“ Fahrräder sind eindeutig kein Gefahrgut. Lithium-Ionen-Batterien bzw. Akkus schon. Die Frage, ob E-Bikes beim Versand Gefahrgut sind, beschäftigt viele Käufer wie Händler.

In unserem Blogbeitrag möchten wir Ihnen erklären, wann es sich beim Versand im Zusammenhang mit E-Bikes um Gefahrgut handelt, warum Lithium-Ionen-Batterien bzw. E-Bikes sind Gefahrgut. Sie sind allerdings in der Regel von vielen Gefahrgutvorschriften befreit. Das gilt unabhängig davon, ob sie empfangen oder versendet werden. Die Voraussetzung ist, dass die Batterie bzw. der Akku geprüft, unbeschädigt und im Gerät eingesteckt oder direkt verbaut ist.

Zwar ist der Versand von kompletten E-Bikes von Gefahrgutvorschriften befreit, ganz anders verhält es sich jedoch, wenn die Batterien ohne Fahrrad versendet werden. Werden Lithium-Ionen-Batterien bzw. die Akkus der E-Bikes alleine, z. B. Das bedeutet, dass in diesem Fall auch ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss.

Gerade für Händler ist auch beim Thema Rückversand oder Retouren von E-Bikes Vorsicht geboten. Oft werden E-Bikes zurückgeschickt, weil sie „kaputt“ sind. Dieser Transport durch einen Paketdienst wird regelmäßig durch den Händler initiiert und fällt daher auch in seinen Verantwortungsbereich.

Sehr wichtig zu wissen ist dabei folgendes: „Kaputt“ ist nicht gleich „kaputt“. Das bedeutet: Der Grad der Beschädigung einer Lithium-Ionen-Batterie bzw. eines E-Bike-Akkus spielt eine wesentliche Rolle beim Transport!

Hier wird vor allem in „kritisch defekte“ und „unkritisch defekte“ Batterien unterschieden. Der Transport von defekten Lithium-Batterien zum Hersteller oder zum Entsorger ist ohne Gefahrgut-Expertise oder Beratung kaum gesetzeskonform zu gestalten.

Der Grund dafür ist, dass in der Praxis keine allgemeinen Regeln aufgestellt werden können. Vielmehr ist es wichtig, ein individuelles Handling zu besprechen und die Händler dabei zu unterstützen, ihren Retouren-Prozess auf die verschiedenen Voraussetzungen auszurichten.

Auch beim Rücktransport vom Kunden zum Händler spielen nämlich z.B. der Umfang des Qualitätsmanagements und die Kundenorientierung eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der vorgeschriebenen Regeln.

Wichtige Punkte für Händler:

  1. E-Bikes sind beim Versand kein Gefahrgut, wenn die Lithium-Ionen-Batterie bzw.
  2. E-Bike-Akkus, bzw. Lithium-Ionen-Batterien ohne Fahrrad sind Gefahrgut und unterliegen damit den kompletten Vorschriften.
  3. Für den Aufbau eines Prozesses, um den Rückversand gesetzeskonform zu regeln, brauchen Sie Gefahrgut-Expertise, oder Beratung. Sprechen Sie uns an!

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0