Eines sollte man tunlichst unterlassen, wenn man sich ein E-Fahrrad zulegen möchte: die Risiken googeln. Während die Netzrecherche bei Gesundheitsfragen mitunter eine leichte Erkältung als sich anbahnende tödliche Erkrankung erscheinen lässt, stolpert man beim Stichwort „E-Bike-Akku“ ebenfalls über schreckliche Beispielfälle, wie jenen vom Studentenwohnheim in Berlin-Fennpfuhl.
Ende Mai dieses Jahres schlugen dort mitten in der Nacht plötzlich meterhohe Flammen aus einem Fenster. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg berichtet, rückten 62 Einsatzkräfte der Feuerwehr an: Verletzt wurde niemand, aber die Wohnung brannte komplett aus. Der Brandverursacher war der Akku eines E-Bikes. Seit batteriebetriebene Fahrräder zur Massenware geworden sind, nehmen Vorfälle wie dieser zu. Wie groß ist das Risiko tatsächlich? Was gilt es zu beachten, wenn man den Akku daheim laden möchte? Und wer haftet, wenn es am Ende trotzdem brennt?
Risiken und Gefahren von Lithium-Ionen-Akkus
Lithium-Ionen-Akkus sind in vielen Gebrauchsgütern des täglichen Bedarfs eingebaut. Im privaten Haushalt beispielsweise in vielen Gartengeräten. Verstärkt eingesetzt werden Geräte mit Lithium-Akkus auch in Küche und Bad. Mit steigender Nutzung dieser Akkus bzw. Stromspeicher steigt die Brandgefahr.
Die Gefährlichkeit von Lithium-Akkus besteht bereits darin, dass sie nach einer mechanischen Beschädigung, z.B. verursacht durch einen Stoß, Aufprall oder unsachgemäßer Lagerung, unkontrolliert explodieren können. Bei einem Brand selbst muss enorm viel Wasser eingesetzt werden, um einen Akkubrand einigermaßen unter Kontrolle zu bekommen. Natürlich gibt es auch Alternativen zu Wasser als Löschmittel (z.B. Pulverlöschmittel, Schaumlöschmittel). Pulverlöschmittel hat den Nachteil erhöhter Verschmutzung als Folgeschaden.
Die tatsächliche Gefahr bei den Lithium-Akkus ist nicht das darin verbaute Lithium, sondern das vorhandene Elektrolyt, das sich entzünden kann. Beim Brand wird Energie freigesetzt und mit Sauerstoff aus der Kathode versorgt, was dazu führt dazu, dass einzelne Zellen explodieren. Es entsteht eine Kettenreaktion. In der Fachsprache der sogenannte Thermal Runaway! Die Temperatur steigt innerhalb von Millisekunden an. Energie wird schlagartig freigesetzt gleichzeitig werden toxische Gase an die Umwelt abgegeben - eine Gefahr für die Umgebung!
Wegen des besonderen Gefahrenpotenzials ist ein sorgsamer Umgang wichtig.
Allerdings: Selbst wenn der Akku einmal leer ist, ist das kein Weltuntergang. Es bleiben einem ja immer noch die eigenen Beine.
Die gute Nachricht: „Gemessen an der großen Zahl an E-Bike-Akkus passiert das sehr selten. Das kommt nicht häufiger vor als bei Handys.“, kommentiert der Fahrrad-Experte Jochen Hof - Dekra.
Klassifizierung von Lithium-Batterien
- Lithium-Batterien geringer Leistung: Hierzu zählen alle einzelligen Batterien und Kleinbatterien, welche vornehmlich für den Bereich Computer, Multimedia, Kleinelektrogeräte und Kleinwerkzeuge etc.
- Lithium-Batterien mittlerer Leistung: Batterien dieser Kategorie werden z. B.
- Lithium-Batterien hoher Leistung: Darunter fallen Batterien mit einer, besonders hohen Leistung, welche sich durch die Kombination und Verknüpfung von Zellen mittlerer Leistung zu einem System vernetzen.
Prävention von Akkubränden
Rechtsanwalt Michael Rempel von der R+V-Versicherung AG kennt solche Extrembeispiele. In einem Fall entzündete sich ein veralteter Akku in einem Keller selbst - das Risiko steigt bei einer veralteten Batterie. Die Lebensdauer eines Akkus ist meist aufgedruckt. Laut dem Fahrradhersteller Diamant sind 500 bis 700 Ladungszyklen normal, was etwa drei bis fünf Jahren entspricht. Gemessen an der Anzahl von E-Bikes kommt es allerdings nur selten zu solchen Bränden. Ein paar Tipps zur Prävention hat Rempel dennoch.
Zunächst: Es ist legal, die heimische Steckdose als Ladestation zu nutzen. Dabei sollten Akkubesitzer allerdings penibel auf die Gebrauchshinweise der Hersteller achten und sich daran halten. Außerdem gilt: Wenn die Batterie beschädigt ist, Dellen oder ähnliche Defekte aufweist, sollte sie nicht geladen, sondern ersetzt werden. Zur Vorsicht rät Rempel auch bei gebrauchten Akkus.
Zu den Sorgfaltspflichten eines E-Bike-Besitzers gehört es zudem, dass keine leicht entzündlichen Dinge in der Nähe des an die Steckdose angeschlossenen Akkus herumliegen, da dieser sich erwärmt. Zudem sollte man darauf achten, dass Stoffdecken, Holzmöbel oder die Sofagarnitur genügend Abstand zum ladenden Akku haben. Auf Holz- oder Teppichböden legt man vorsichtshalber eine feuerfeste Unterlage, auf der man den Akku platziert. Michael Rempel warnt zudem davor, die Batterie über eine Mehrfachsteckdose zu laden. In Kombination mit anderen angeschlossenen Geräten kann es zu Überlastungen kommen.
Außerdem, sagt Rempel, sollten die Fluchtwege offen bleiben. Sicherheitshalber lädt man den Akku möglichst in der Nähe eines Rauchmelders. Wer es zu hundert Prozent richtig machen möchte, kann sich obendrein informieren, wie man einen Akkubrand löscht: Dafür gibt es spezielle Feuerlöscher, denn ein herkömmlicher Schaum- oder CO₂-Feuerlöscher hilft bei einem Akkubrand nur wenig.
Menschen, die in einem Mehrparteienhaus leben, in dem es Flächen gibt, die alle nutzen, etwa Flure, Kellerräume oder eine Tiefgarage, dürfen den Akku nicht in diesen Gemeinschaftsbereichen laden. Denn dort fließt Gemeinstrom, den die gesamte Hausgemeinschaft finanziert. Die Batterie sollte man deshalb nur mit der Steckdose in der eigenen Wohnung verbinden, sagt Rempel.
Empfehlungen für sicheres Laden und Lagern von E-Bike-Akkus
- Laden und lagern Sie Ihren E-Bike-Akku am besten bei Zimmertemperatur.
- Laden Sie Ihren Akku am besten getrennt vom E-Bike, legen Sie ihn dafür auf eine feuerfeste Unterlage. Bestenfalls geschieht das Laden unter Aufsicht. Im Haus sollte der Raum, in dem geladen wird, über einen Rauchmelder verfügen.
- Beim Radtransport am Auto (Fahrradträger) sollten Sie den Akku immer entnehmen. Legen Sie den Akku in eine feuerfeste Hülle oder einen Transportkoffer.
- Überprüfen Sie regelmäßig den Zustand des Akkus. Bei ungewöhnlicher Hitze oder Aufblähen sofort handeln.
Versicherungsschutz bei Akkubränden
Und wer haftet, wenn es doch zu einem Akkubrand kommt? Hält man sich an die Vorgaben des Herstellers und die oben beschriebenen Basics - handelt also nicht fahrlässig -, dann deckt die Versicherung den Schaden. Diese ist sowohl in der Gebäudeversicherung als auch in der Hausratversicherung enthalten.
Dass sich an der Rechtsprechung auf absehbare Zeit etwas ändert und das Laden der Akkus in den eigenen vier Wänden verboten oder eingeschränkt wird, hält Rempel für unwahrscheinlich. „Der Gesetzgeber ist eher pro E-Mobilität“, sagt der Rechtsanwalt.
Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann den Akku seines E-Bikes auch draußen an einer extra eingerichteten Ladestation aufladen. Diese Stationen findet man einfach per App oder Kartendienst. Der Haken: Die Dichte von Ladestationen ist nicht besonders hoch. Oft muss man viele Kilometer radeln, um eine zu finden.
Welche Versicherungen decken Brandschäden durch E-Bike-Akkus ab?
- Die Hausratversicherung übernimmt Schäden am E-Bike selbst sowie an beweglichen Gegenständen in der Wohnung, wenn der Akku während des Ladevorgangs in Brand gerät.
- Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden an der Bausubstanz auf, wenn durch den Akkubrand das Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wird.
- Wenn Ihr E-Bike-Akku bei anderen Personen einen Brand verursacht, greift Ihre Privathaftpflichtversicherung.
- Bei kennzeichnungspflichtigen E-Bikes (S-Pedelecs) reicht die normale Privathaftpflichtversicherung nicht aus.
- Eine eigenständige E-Bike-Versicherung bietet den umfassendsten Schutz. Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Kaufpreis des E-Bikes einschließlich fest verbundener Teile.
Wie ist das E-Bike bei einem Akkubrand am versicherten Ort versichert?
Fahrräder sind grundsätzlich in der Hausratversicherung (am Versicherungsort) gegen die versicherten Gefahren (z.B.
Wie ist das E-Bike beim Akkubrand außerhalb des versicherten Ortes versichert?
Der Versicherungsschutz über die Hausratversicherung beschränkt sich in der Regel auf den Fahrraddiebstahl. Beschädigungen durch Brände am E-Bike sind nicht automatisch versichert, wenn sich das E-Bike außerhalb bzw. Hier ist eine eigenständige Fahrradversicherung oder ein erweiterter Kasko-Schutz ratsam.
Kann eine Fahrradkasko-Versicherung in der Hausratversicherung eingeschlossen werden?
Nicht immer ist ein separater Vertrag notwendig. Daher lohnt sich ein Blick in die vorhandene Hausratversicherungspolice.
Was ist beim Abschluss einer Fahrradversicherung zu beachten?
Wählen Sie die richtige Höhe der Versicherungssumme. Beim Versicherungsschutz von Fahrradschäden kommt es hinsichtlich der Versicherungssumme immer wieder zu Problemen - meist zum Ärger von Kunden im Schadenfall.
Wie sind Schäden an fremden Sachen durch Akkubrände versichert?
Bei Brand-Schäden an fremden Sachen tritt unter Umständen die private Haftpflichtversicherung ein. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss dem Geschädigten gegenüber dafür haften. Dieser Grundsatz gilt so auch für den Gebrauch von Fahrrädern mit Elektromotor. In aller Regel gibt es für fast jedes Haftungsproblem eine Haftpflichtversicherung. Die Privathaftpflichtversicherung liegt nahe. Aber in einigen Fällen reicht diese hier nicht aus.
Sorgfaltspflichten beim Laden von E-Bike-Akkus
- Der Nutzer muss den Akku regelmäßig auf Beschädigungen kontrollieren.
- Nach ungewöhnlichen Ereignissen wie Stürzen oder bei sichtbaren Beschädigungen darf der Akku nicht mehr geladen werden.
- Für das Laden am Arbeitsplatz ist die ausdrückliche Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Ein unerlaubtes Laden kann arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.
Wer haftet bei Brandschäden durch E-Bike-Akkus?
- Fahrlässiges Verhalten: Führt zur persönlichen Haftung des Verursachers.
- Gewerbliche Nutzung: Hier gelten verschärfte Sorgfaltspflichten.
- Mietverhältnisse: Der Mieter haftet für Brandschäden durch unsachgemäßes Laden.
- Herstellerhaftung: Diese kommt nur in Betracht, wenn der Akku trotz sachgemäßer Verwendung einen Brand verursacht.
Beweispflichten bei Brandschäden durch E-Bikes
- Als Geschädigter müssen Sie den Schaden und dessen Umfang konkret nachweisen.
- Die Beweissicherung beginnt unmittelbar nach dem Brandvorfall. Fotografieren Sie den Brandort, das beschädigte E-Bike und insbesondere den Akku. Dokumentieren Sie auch die Umgebung des Ladevorgangs, etwa den verwendeten Ladeplatz und das Ladegerät.
- Sie müssen nachweisen können, dass der Brand tatsächlich vom E-Bike-Akku ausgegangen ist.
- Für die Durchsetzung von Ansprüchen ist die lückenlose Dokumentation der Wartungshistorie wichtig.
- Im Schadensfall müssen Sie der Versicherung alle relevanten Unterlagen vorlegen.
Schadensersatzansprüche bei E-Bike-Brandschäden
Bei einem E-Bike-Akkubrand können erhebliche Schadenssummen entstehen, die sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzen. Die unmittelbaren Sachschäden umfassen zunächst die Schäden am Gebäude selbst, wie Brandspuren an Wänden, Decken und Böden sowie mögliche strukturelle Schädigungen.
- Rauch-, Ruß- und Löschwasserschäden können den Gesamtschaden deutlich erhöhen.
- Besonders elektronische Geräte und Textilien sind häufig von Rauchschäden betroffen.
- Der Schadensersatzanspruch kann bei gewerblicher Nutzung eine Deckungssumme von mindestens 5 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden erfordern.
- Bei unsachgemäßer Handhabung oder Missachtung von Sicherheitsvorschriften kann der Versicherer die Deckung kürzen oder vollständig verweigern.
Rechtliche Grundlagen der Haftung
- Halterhaftung (§ 7 StVG): Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet für Schäden, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, auch ohne eigenes Verschulden.
- Obhutspflicht (§ 535 BGB): Ein Mieter ist verpflichtet, die gemietete Sache sorgfältig zu behandeln und vor Schäden zu bewahren.
- Fahrlässigkeit (§ 276 BGB): Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, handelt fahrlässig.
- Schadensersatzpflicht (§§ 249 ff. BGB): Verpflichtung, einen verursachten Schaden finanziell auszugleichen.
- § 280 BGB: Schadensersatz wegen Pflichtverletzung.
- § 823 BGB: Schadensersatzpflicht bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder sonstigen Rechten.
- § 266 BGB: Leistungspflicht des Mieters zur ordnungsgemäßen Nutzung und Pflege der gemieteten Räume.
- § 263 BGB: Voraussetzungen des Schadensersatzanspruchs, insbesondere Schaden und Pflicht des Schädigers.
- § 1 ProdHaftG: Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden.
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