E-Bike Leasing für Arbeitnehmer: Vorteile und Nachteile

Das Fahrradfahren zur Arbeit erfreut sich wachsender Beliebtheit. Seit nunmehr 10 Jahren bietet das Dienstradleasing über den Arbeitgeber hierfür eine mittlerweile weit verbreitete Lösung.

Was ist Dienstradleasing?

Klimawandel, verstopfte Innenstädte und ein nicht immer optimal zu nutzender öffentlicher Nahverkehr führen seit einiger Zeit dazu, für den Weg zur Arbeit wieder vermehrt das Fahrrad zu nutzen. Das fällt natürlich leichter auf einem optimal angepassten und gut funktionierenden Neurad, bei längeren Strecken gern auch mit E-Unterstützung. Entsprechende Räder sind allerdings nicht ohne Weiteres für Arbeitnehmer*innen erschwinglich.

Eine immer beliebtere Möglichkeit der Finanzierung bietet hier das Dienstradleasing über den Arbeitgeber. Es funktioniert ähnlich wie ein Mietkauf mit monatlicher Abzahlungsrate und wird über hierauf spezialisierte Leasinggesellschaften online abgewickelt. Zur monatlichen Abzahlungsrate (Zins und Tilgung), kommt bei allen Leasinggesellschaften zwingend eine Diebstahlversicherung hinzu, diese wird häufig vom Arbeitgeber übernommen. Zusätzlich können Wartungs- und Verschleißpauschalen zugebucht werden.

Die grundsätzlichen Leasingbedingungen sind bei allen Leasinggesellschaften ähnlich, Unterschiede ergeben sich aus dem jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zugrunde gelegten Zinssatz, der Festlegung des Restwertes sowie dem vorgeschriebenen Versicherungsumfang. Es lohnt sich hier auf alle Fälle ein Vergleich.

Wie funktioniert es?

Soll das Fahrrad als Dienstrad geleast werden, muss der Arbeitgeber zunächst mit einer Leasinggesellschaft einen Leasing-Rahmenvertrag abschließen. In nicht tarifgebundenen Unternehmen können hierzu entsprechende Einzelvereinbarungen geschlossen werden. Bei tarifgebundenen Unternehmen ist die Möglichkeit des Dienstradleasings zunächst im Tarifvertrag zu verankern oder als außer- bzw. übertarifliche Zahlung zu vereinbaren. Beamte und Angestellte des Landes und der Kommunen in Niedersachsen können seit dem 22. Februar 2023 vom Dienstradleasing Gebrauch machen.

Es können grundsätzlich alle Fahrradtypen und -marken über Fachhändler oder Onlineshops mit einem Kaufpreis von 500 - 6000 € geleast werden. Nach entsprechender Auswahl bzw. Konfiguration des Fahrrades und Übermittlung eines verbindlichen Angebotes berechnet die gewählte Leasinggesellschaft die entsprechende monatliche Leasingrate, die Versicherungsprämie und den Restwert. Sie bietet anschließend dem Arbeitgeber eine hieraus ermittelte Leasingrate an.

Kommt der Vertrag zustande, überlässt der Arbeitgeber dem/der Arbeitnehmer*in das Rad über einen Nutzungsüberlassungsvertrag zur freien Nutzung.

Die Leasingdauer beträgt 36 Monate. Nach Ablauf des Leasingzeitraums bietet die Leasinggesellschaft das Rad dem Arbeitgeber zum Kauf an. Der Restwert wird zu Beginn des Leasingzeitraums je nach Leasinggesellschaft mit 13 - 18 % des Anschaffungswertes kalkuliert.

Welche Kosten entstehen?

Die durch die Arbeitnehmer*innen zu tragende Leasingrate wird in der Regel als Gehaltsumwandlung vom Bruttogehalt abgezogen und reduziert somit, ähnlich wie eine zusätzliche Rentenversicherung, die jeweilige Steuer- und Sozialabgabenbelastung. Da sich hierdurch auch arbeitgeberseitig Einsparungen ergeben, übernimmt dieser ggf. die zu zahlende Versicherung. Im Gegenzug wird für die Möglichkeit der uneingeschränkten privaten Nutzung ein geldwerter Vorteil von 0,25 % des Anschaffungspreises zugerechnet.

Zur detaillierten Berechnung der monatlichen Belastung unter Berücksichtigung der persönlichen Einkommensverhältnisse stehen auf den Internetseiten der Leasinggesellschaften entsprechende Rechner zur Verfügung.

Berechnungsbeispiel

Als Berechnungsbeispiel werden folgende Grunddaten angenommen:

  • Bruttomonatsgehalt: 4000 €
  • Kaufpreis Fahrrad: 3500 €
  • Restwert: 630 € (18 %)

Hieraus ergeben sich zunächst folgende Brutto-Kosten pro Monat:

  • Leasingrate: ca. 100 €
  • Versicherung: ca. 10 €
  • Geldwerter Vorteil: ca. 8 €

In Summe resultieren brutto somit ca. 118 € Kosten pro Monat. In Abhängigkeit der jeweiligen Steuerklasse und sonstiger Freibeträge ergeben sich hieraus folgende monatliche Nettobelastungen:

  • Steuerklasse I, keine Kinderfreibeträge, Versicherung durch AG: ca. 65 €
  • Steuerklasse III, zwei Kinderfreibeträge, Versicherung durch AG: ca. 75 €
  • Steuerklasse III, zwei Kinderfreibeträge, Versicherung durch AN: ca. 85 €

Genaue Werte müssen durch das jeweilige Lohnbüro berechnet werden. Über den vereinbarten Leasingzeitraum von 36 Monaten ergeben sich bei einer Übernahme des Fahrrades somit Gesamtkosten von 2970 € bis 3690 €.

Und die Nachteile?

Zu den offensichtlichsten Nachteilen des Dienstradleasings gehört unter Umständen der feste Leasingzeitraum von 36 Monaten. Arbeitnehmer*innen, die das Angebot wahrnehmen wollen, sollten daher sicher sein, das bestehende Beschäftigungsverhältnis in den nächsten drei Jahren nicht wechseln zu wollen oder zu müssen. Gleiches gilt für eventuell geplante Elternzeiten. Im Falle einer Beendigung oder Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses sind Arbeitnehmer*innen dann schadenersatzpflichtig gegenüber dem Arbeitgeber, d. h. die tatsächlichen Kosten sind unter Verzicht auf die steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen Vorteile zu übernehmen (im oben gerechneten Beispiel ca. 118 € pro Monat zzgl. Restwert).

Als weiterer Nachteil wird oft die aufgrund der eingesparten Rentenbeiträge niedrigere spätere Rentenleistung angeführt. Bezogen auf eine in der Regel mehr als 30-jährige beitragspflichtige Arbeitszeit entspricht der eingesparte Rentenbeitrag für eine 36-monatige Leasingzeit allerdings weniger als 0,25 % der Gesamtrentenbeiträge und steht damit innerhalb sowieso zu erwartender Spannen in der Rentenentwicklung.

Wenn auch die monatlichen Belastungen eindeutig zu kalkulieren sind, ergibt sich als Unsicherheitsfaktor der Restwert des Fahrrades im Fall einer Übernahme nach Ablauf des Leasingvertrages. Die Leasinggesellschaften legen sich hier nicht eindeutig fest, sondern kalkulieren ihn mit 13 - 18 % des Anschaffungspreises. Zu welchem Preis das Fahrrad dann dem Arbeitgeber tatsächlich angeboten wird ist unklar. Bei Übernahme eines E-Bikes aus dem Leasingvertrag nach 36 Monaten ist dieses als Gebraucht­fahrrad häufig nur noch zu deutlich ungünstigeren Konditionen versicherbar.

Welche Alternative gibt es?

Wenn ein neues Fahrrad zu teuer ist und Leasing nicht in Frage kommt, ergeben sich folgende Alternativen einer Finanzierung (Kreditbetrag: 2460 € entspricht o. g. Kaufpreis abzüglich Restwert von 18 %, Finanzierungsdauer: 36 Monate):

  • zinsfreies Privatdarlehen: ca. 70 €
  • Kleinkredit (5 % Zinsen): ca. 80 €

Zum Vergleich muss allerdings noch eine Versicherung berücksichtigt werden.

JobRad®: Vor- und Nachteile

Neues Rad, weniger Steuern und mehr Zeit an der frischen Luft - die Vorteile liegen auf der Hand. Aber hat JobRad® auch Nachteile für Arbeitnehmer:innen? Lohnt sich JobRad® wirklich?

JobRad® lohnt sich am meisten, wenn du die volle Laufzeit von 36 Monaten erfüllen kannst.

Die meisten Unternehmen bieten in solchen Fällen Lösungen wie z. B. eine vorübergehende Ratenerstattung an. Informiere dich bei dem:der JobRad®-Bevollmächtigten in deinem Unternehmen zu den genauen Regelungen.

In Absprache mit deinem Unternehmen kannst du das Rad kaufen oder zurückgeben, wenn du vor Ablauf der 36 Monate kündigen, in Rente gehen oder dich selbstständig machen möchtest.

Diensträder werden steuerlich gefördert, darum sparen Arbeitnehmer:innen bis zu 40 % im Vergleich zum Direktkauf.

Beim JobRad® als Gehaltsextra legt dein:e Arbeitgeber:in die monatliche Rate für dein Dienstrad von JobRad® aufs Gehalt obendrauf. So fährst du dein Diesntrad von JobRad® ohne zusätzliche Kosten.

Inzwischen ermöglichen die meisten öffentlichen Tarifverträge das Dienstrad-Leasing auch im öffentlichen Dienst - und zwar als Dienstrad per Gehaltsumwandlung. Durch die Steuerersparnis lohnt sich das JobRad®-Modell also auch für Beamt:innen und Tarifbeschäftigte. Da Beamt:innen aufgrund ihres Status keine Sozialabgaben zahlen, fällt die Ersparnis für sie allerdings etwas geringer aus.

Was passiert mit dem JobRad® nach Leasingende?

Nach drei Jahren geht das Rad zurück an den Händler, wenn Du nichts machst. Du kannst neu leasen - das ist aber oft nicht die günstigste Lösung. Ist das Jobbike gut in Schuss, kann sich der Kauf lohnen.

Vereinbarst Du eine Kaufoption im Vertrag droht eine Steuerfalle. Finanzierst Du über Gehaltsumwandlung im Wesentlichen selbst, könntest Du als wirtschaftlicher Leasingnehmer gelten. Folge: Nachzahlungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung sowie Rückzahlung der Vorsteuer für die Firma.

Alternativ erlaubt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 17. November 2017 eine Pauschale: Am Vertragsende hat das Rad noch 40 Prozent des Neupreises. Kaufst Du es für 10 Prozent, bliebe ein Bewertungsunterschied von 30 Prozent. Dieser wäre von Dir zu versteuern.

Die Leasingfirma kann die Versteuerung pauschal mit 30 Prozent versteuern. Der geldwerte Vorteil gilt dann als Lohn von dritter Seite (§ 37b EStG).

E-Bike Leasing: Weitere Aspekte

Im Bereich E-Bike Leasing gibt es verschiedene Möglichkeiten. In der gängigsten Variante schließt Ihr Arbeitgeber einen Leasingvertrag mit einem der E-Bike Leasing-Anbieter, wie z.B. Jobrad, Deutsche Dienstfahrrad, Beovelo o.ä. - das E-Bike wird dann dem Mitarbeiter zur Verfügung gestellt. Die Leasingraten werden dann dem Arbeitnehmer monatlich von dessen Bruttogehalt abgezogen. Manchmal zahlt der Arbeitgeber hier einen Zuschuss.

Mit diesem Elektrofahrrad-Leasing sind viele Steuervorteile verbunden, daher lohnt sich solch ein Leasing gegenüber einem normalen E-Bike-Kauf erheblich. Es können mehrere E-Bikes geleast werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Durch die Reduzierung des Bruttoeinkommens durch das Leasing, minimieren sich auch die Lohnersatzleistungen (wie z.B.

Für alle Nicht-Angestellten, sondern Gewerbebetreibenden, welche also selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind, gibt es ebenfalls die Möglichkeit eines E-Bike Leasings. Noch dazu können auch diese von den oben genannten Vorteilen profitieren. Jedoch sollten Sie unbedingt darauf achten, dass das Pedelec als Dienstrad über die Firma geleast wird. Nur dann können Sie die Leasingraten zu 100 % als Betriebskosten in der Steuererklärung einbeziehen.

Nicht jeder Leasing-Anbieter bietet die gleichen Konditionen und Vorgaben, es gibt Unterschiede. Daher sollte man unbedingt abwägen, welcher Anbieter auf sich selber am besten passt. Es gibt z.B. Unterschiede im Brutto-Höchstwert. Noch dazu werden zumeist bei allen Leasingunternehmen diverse Versicherungspakete angeboten - zu unterschiedlichen Konditionen; vergleichen Sie hier ganz genau.

Wenn Sie sich vorab mit den Kosten genauer beschäftigen möchten, gibt es einige Leasing-Anbieter-Seiten, die ein entsprechendes Tool zur Berechnung anbieten. Im Regelfall belaufen sich die Leasing-Raten im mittleren und oberen zweistelligen Bereich.

Bei einer Gehaltsumwandlung profitiert der Arbeitnehmer, da das E-Bike monatlich mit nur 1 % des Brutto-Listenpreises versteuert werden muss. E-Bikes, die erst nach dem Jahre 2020 geleast wurden / werden, haben eine Versteuerung von 0,25 %. So sparen also Arbeitnehmer und auch der Arbeitgeber also bares Geld.

Steuervorteile durch E-Bike Leasing

Bei einem E-Bike-Leasing können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von den Steuervorteilen profitieren. Speziell bei Diensträdern, die erstmals zwischen den Jahren 2019 und 2030 genutzt werden, gibt es je Menge Steuervergünstigen. So lassen sich - wie beim Dienstauto - auch für jeden Entfernungskilometer des Arbeitsweges 0,30 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Dies kann jährlich mehrere hundert Euro ausmachen.

Auch als Arbeitgeber bringt ihnen das E-Bike einen Vorteil: Mit dem Elektrofahrrad als Firmenfahrrad können Chefs die Beschäftigten motivieren. Denn E-Bikes lohnen sich finanziell in mehrfacher Hinsicht: Der Gesetzgeber gewährt Steuervorteile, damit Unternehmer selbst sowie ihre Mitarbeiter auf das umweltfreundliche Verkehrsmittel umsteigen.

Fahren Arbeitgeber und Beschäftigte per E-Bike ins Büro oder zum Kunden, lassen sich die Kosten als Betriebsausgaben ansetzen.

Ein Vorteil für den Arbeitgeber, der mit einem E-Bike als Dienstrad ins Büro fährt: Bis 2030 versteuert er für den privaten Nutzungsanteil keinen geldwerten Vorteil.

Die Regierung hat die Bemessungsgrundlage zur pauschalen Berechnung des geldwerten Vorteils -­ statt nach individueller Nutzung laut Fahrtenbuch - auf ein Viertel gesenkt. Seit Januar sind wie bei E-Dienstwagen bis 40.000 Euro Listenpreis monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil anzusetzen.

Weitere Vorteile für Arbeitgeber

Elektrofahrräder sind ein beliebtes Gehaltsextra für Mitarbeiter. Daher hat der Arbeitgeber einen Vorteil von jedem E-Bike, das er seiner Belegschaft finanziert. Die Motivation der Mitarbeiter steigt. Das tägliche Radeln mit dem E-Bike hält fit. Die Beschäftigten sind seltener krank, die Zahl der Fehltage sinkt. Die Firma präsentiert sich als attraktiver Arbeitgeber, dem Umweltschutz und Nachhaltigkeit wichtig sind.

Der Betrieb spart Parkplatzkosten, wenn Angestellte mit dem E-Bike zur Arbeit kommen.

Arbeitgeber nutzen meistens Leasingmodelle. Sie legen den finanziellen Rahmen fest und der Mitarbeiter sucht sich sein Wunschrad samt Zubehör beim Händler aus. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses nimmt der Händler das E-Bike zurück. Oder ein Kollege radelt weiter.

Der Vorteil für den Arbeitgeber auch beim E-Bike: Weil das Bruttogehalt sinkt, fallen weniger Sozialversicherungsbeiträge an.

Dienstfahrrad-Leasing: Was ist zu beachten?

Seit dem Erlass der Finanzbehörden der Länder am 3. November 2012 gilt das sogenannte Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder, Pedelecs und E-Bikes. Das bedeutet, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern statt eines Dienstwagens (auch) ein Dienstfahrrad zur Verfügung stellen können. Der Clou ist, dass der Arbeitnehmer das Fahrrad ebenfalls, beziehungsweise vor allem, privat nutzen kann.

Möchten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Dienstfahrräder zur Verfügung stellen, gibt es, genauso wie beim Dienstwagen, einige Punkte, die dabei berücksichtigt werden müssen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es sich um ein E-Bike handelt.

Aus dem bestehenden Bruttogehalt des Arbeitnehmers können die Leasingraten umgewandelt werden. Zuschuss durch Arbeitgeber möglich (entscheidet das Unternehmen selbst, bspw.

Im Leasingvertrag gibt beziehungsweise sollte es keine Kaufoption für das Dienstfahrrad geben. Der wirtschaftliche Leasingnehmer ist der Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer kann seinem Arbeitgeber jedoch - in Absprache - das Wunschrad nach Ablauf der 36 Monate abkaufen. Hier muss der Arbeitnehmer jedoch beachten, dass dies als sogenannte Lohnzahlung durch Dritte angesehen wird und dies daher als geldwerter Vorteil versteuert werden muss (§ 38 Abs.

Wenn sich der Arbeitnehmer dazu entschieden hat, dem Arbeitgeber das Wunschrad nach Ende der Leasingperiode abzukaufen, ist der geldwerte Vorteil zu ermitteln. Entweder über den Zeitwert oder eine pauschale Lösung, die das Bundesfinanzministerium (BMF) vorschlägt. So ist das Wunschrad laut BMF zum Ende des Leasingvertrags noch 40 Prozent des Neupreises wert. Kauft der Arbeitnehmer das Fahrrad oder E-Bike für, beispielsweise, 20 Prozent des noch übrigen Werts, ist diese Zahlung von den 40 Prozent abzuziehen. Es resultiert ein Bewertungsunterschied von 20 Prozent, welcher als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.

Nachteile für Arbeitgeber

Die Konsequenz der Einführung des Modells Dienstfahrrad ist für den Arbeitgeber relativ umfangreich. Der Arbeitgeber muss nicht nur den geldwerten Vorteil versteuern, sondern hat unter anderem auch administrativen Aufgaben nachzukommen, obwohl das Dienstfahrrad über eine Leasingfirma angeschafft wird und dadurch einiges an Administration abgenommen werden kann.

Bezieht ein Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum kein Gehalt, weil er beispielsweise Elterngeld erhält oder aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, können die Leasingraten nicht länger vom Gehalt abgezogen werden. Der Arbeitnehmer muss die Raten dann erst einmal selbst tragen und sie vom (ehemaligen) Mitarbeiter zurückfordern. Dadurch kommt ein erneuter Verwaltungsaufwand zu Stande.

Manche Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern anstelle des Leasingmodells Rabattcodes für die Anschaffung ihres Wunschrads an. Diese sind zuvor mit den Händlern aus der Region zu verhandeln. Dabei sollte unter anderem berücksichtigt werden, ob der Rabatt auch für bereits reduzierte Fahrräder, Pedelecs, E-Bikes und Zubehör gilt.

Es bleibt eine individuelle Entscheidung, ob man ein Dienstfahrrad über den Arbeitgeber least, über ihn Rabatte beim Kauf eines Wunschrads bekommt oder eben kein Fahrrad anschafft. Sollten Sie sich für ein Dienstfahrrad entscheiden, vielleicht auch anstelle einer Gehaltserhöhung, tun Sie als Arbeitgeber wie auch als Arbeitnehmer gut daran, vor der Überlassung des Wunschrads in Form eines Überlassungsvertrags unter anderem zu klären, welches Fahrrad wie genutzt werden und wer für die Kosten des Zubehörs - beim Helm sofern nicht in der Gefährdungsbeurteilung verlangt - aufkommen soll.

Bike leasen oder kaufen: Was lohnt sich mehr?

Welche Vorteile bietet Dir das Fahrradleasing über den Arbeitgeber - und welche Punkte solltest Du kennen, wenn über vermeintliche Nachteile beim Bikeleasing gesprochen wird?

Beim Sofortkauf wird dieser direkt und in voller Höhe fällig. Eine Alternative dazu ist die Ratenzahlung, bei der die Anschaffungskosten für Dein Traumfahrrad in einem festgelegten Zeitraum über monatliche Raten beglichen werden.

Während Du die Raten für eine Finanzierung per Kredit von dem Geld zahlst, das Dir netto zur Verfügung steht, werden die Leasingraten aus Deinem Bruttogehalt bedient, wenn Du Dein neues Rad als Dienstrad über Deinen Arbeitgeber least. Durch diese sogenannte Gehaltsumwandlung verringert sich das zu versteuernde Bruttogehalt, so dass Steuern und Sozialabgaben sinken und die monatliche Nettobelastung deutlich geringer ist als die fällige Leasingrate.

Genau das wird in Gesprächen rund um das Fahrrad-Leasing oder auch beim E-Bike-Leasing häufig als möglicher Nachteil genannt - schließlich können dadurch die späteren Rentenansprüche leicht sinken.

Ein wichtiger Vorteil beim Dienstrad-Leasing ist, dass Du beim Bikeleasing-Service automatisch umfassenden Versicherungsschutz genießt, denn die Absicherung, wenn Du während der Leasinglaufzeit zum Beispiel wegen Krankheit oder Kündigung ausfällst oder Dein Dienstrad gestohlen oder beschädigt wird, ist bei uns immer Teil des Leasings.

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