Elektrofahrräder sind im Trend. Ob nun E-Bike oder Pedelec: Rechtlich betrachtet sind E-Bikes und Pedelecs aber nicht immer Fahrräder. Ab bestimmten Leistungen und Höchstgeschwindigkeiten gelten sie als Mofa bzw. Kleinkraftrad. Jedes Elektrofahrrad, das innerhalb der EU verkauft wird, muss eine EU-Konformitätserklärung und eine CE-Kennzeichnung besitzen. Je nach Fahrzeugtyp benötigen sie eine Betriebserlaubnis.
Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec? Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Elektrofahrräder bis 25 km/h gelten als Fahrräder. Bei einigen Bikes ist eine Fahrerlaubnis erforderlich. Man sollte immer einen Helm tragen. Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert.
Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.
Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec
Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.
Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.
Die verschiedenen E-Bike-Typen im Überblick
Pedelecs (bis 25 km/h)
Die am häufigsten verbreitete Art von E-Bikes sind Pedelecs. Pedelecs unterstützen Dich beim Treten, allerdings nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Sie sind die einfachste und zugänglichste Art von E-Bikes und ideal für den Alltagsgebrauch. Mit einem Pedelec kannst Du dich einfach draufsetzen und losfahren.
Für Pedelecs wird kein Führerschein benötigt, und es gibt auch keine Helmpflicht. Die Nutzung steht Personen ab 14 Jahren offen, und es gibt keine besonderen Nutzungsanforderungen.
Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.
Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren. Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.
Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen. Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.
S-Pedelecs (bis 45 km/h)
S-Pedelecs sind wesentlich schneller als normale Pedelecs. Auch ihr Motor unterstützt die Fahrer beim Tritt in die Pedale. S-Pedelecs können im Gegensatz zu herkömmlichen Pedelecs Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Aufgrund dieser Eigenschaft und der höheren Geschwindigkeit gelten sie in vielen Ländern nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Daher ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM oder B notwendig.
Diese Art von E-Bike ist Personen ab 16 Jahren vorbehalten, und beim Fahren ist das Tragen eines Helms Pflicht. Zudem musst Du eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen für dein S-Pedelec besitzen.
Motorleistung von höchstens 4.000 Watt mit maximal 400 % Tretkraftunterstützung (EU-Verordnung Nr.
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.
Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.
E-Bikes (bis 45 km/h)
E-Bikes, die auch ohne Pedalkraft bis zu 45 km/h erreichen, stehen in der Regel Jugendlichen ab 15 Jahren offen - vorausgesetzt, das Modell unterstützt nur bis zu 20 km/h. Ist das Modell schneller, erhöht sich das Mindestalter auf 16 Jahre. Für diese E-Bikes ist eine Mofa-Prüfbescheinigung (für Modelle bis 25 km/h) oder ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich.
Außerdem bestehen Helmpflicht sowie die Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis und eines Versicherungskennzeichens.
E-Bikes sind elektromotorisierte Fahrräder, die auf Knopfdruck und ohne Kraftaufwand des Fahrers beschleunigen.
Weitere E-Bike-Kategorien
E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung
Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten.
E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung
Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.
Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.
E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung
Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen. Auch hier gilt Helmpflicht.
Technische Anforderungen und Betriebserlaubnis
Ein E-Bike hat einen elektrischen Antrieb mit einer Leistung von über 250 bis maximal 1000 Watt. Der Gesetzgeber verlangt für alle Arten von E-Bikes eine Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen, einen Spiegel mit Prüfzeichen und für nach dem 01.04.1965 geborene Fahrer/Fahrerinnen eine Mofaprüfbescheinigung als Fahrerlaubnis, wenn kein Führerschein vorliegt. Ein Pedelec hat eine elektrische Tretunterstützung mit einer größten Nenndauerleistung von 250 Watt. Die Tretunterstützung endet, wenn eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h erreicht wird. Gemäß StVZO ist ein Pedelec ein Fahrrad.
Um eine Betriebserlaubnis zu erlangen, muss der Hersteller strenge gesetzliche Anforderungen an sicherheitsrelevante Bauteile erfüllen und auch prüfen lassen. Dies hat zur Folge, dass man diese Teile nicht ohne Weiteres tauschen darf, da ansonsten die Betriebserlaubnis erlischt. So dürfen zum Beispiel an einem S-Pedelec nicht ohne schriftliche Freigabe seitens des Herstellers die Reifen, Bremsen, Räder, Gabel, Rahmen, etc.
Umbau von Fahrrädern zu E-Bikes
Ein Fahrrad zum Pedelec oder E-Bike umzurüsten ist günstiger als direkt ein neues Gefährt zu kaufen. Allerdings raten Experten vom Umbau ab. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (Adfc) warnt, dass Fahrräder, die nicht für den Anbau von Elektromotoren ausgelegt sind, ein Sicherheitsrisiko darstellten. Die Bauteile könnten versagen, was zu unvorhergesehenen Unfällen führe.
Wer sein Fahrrad dennoch elektrifizieren möchte, sollte sich laut Adfc einen Händler suchen, der den Umbau fachgerecht durchführt und die Bauteile entsprechend prüft. Beim Umbau kann sich je nach Motorisierung auch der Fahrzeugtyp ändern.
Wie schon das frisierte Mofa übt auch das getunte Elektrofahrrad einen besonderen Reiz auf seine Fahrer aus. Doch ändert eine höhere Maximalgeschwindigkeit schnell den gesamten Fahrzeugtyp. Ein Pedelec wird damit schnell zum S-Pedelec. Wer einfach wie gehabt weiter fährt, macht sich direkt mehrfach strafbar, denn das getunte Gefährt benötigt nun eine Betriebserlaubnis und eine Versicherung. Und auch technisch verändern sich die Ansprüche. Die Bauteile werden durch die gesteigerte Leistung stärker beansprucht. Sie verschleißen dadurch wesentlich schneller.
EU-Konformitätserklärung (CoC)
Seit 01.01.2017 gelten zusätzlich neue Typgenehmigungen innerhalb der EU. Galt früher für die Genehmigung noch die EU-Richtlinie 2002/24, so ist nun einzig die Verordnung 168/2013 gültig sein, nach deren Rechtsgrundlagen nun alle neuen Fahrzeugtypen typgenehmigt werden müssen. Für den typgenehmigten Fahrzeugtyp stellt dann der Hersteller eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung (»Certificate of Conformity«, CoC) aus, welches der Käufer für die Zulassung und den Erhalt des Nummernschildes benötigt.
Zudem kann die Polizei damit feststellen, ob ein S-Pedelec bzw. Der Verkauf eines zulassungspflichtigen eBikes oder S-Pedelecs innerhalb der EU ohne dieses CoC Dokument stellt eine illegale Handlung dar und kann für Hersteller, Importeur und Händler gravierende Folgen haben.
Zulassung eines Kleinkraftrads / E-Bikes / Pedelecs
Es ist möglich, dass ein Kleinkraftrad / E-Bike / Pedelec, welches grundsätzlich vom Zulassungsverfahren ausgenommen und nicht im Besitz eines gültigen Versicherungskennzeichens ist, zugelassen werden kann.
- Stellen Sie einen Antrag auf Zulassung.
- Führen Sie Ihr Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsbehörde im Bereich der Fahrzeugtechnik zur Identifizierung vor. Vereinbaren Sie dafür ein Termin über das Kontaktformular.
- Es können nur Kennzeichenschilder gem. der Anlage 4 Nr.
Für die Vorführung ist ein gesonderter Termin über das Kontaktformular zu vereinbaren. Nach erfolgter Vorführung des Fahrzeugs erhalten Sie einen Identifizierungsnachweis, welcher zur Zulassung vorzulegen ist.
Wichtige Ausrüstung für Pedelecs
Optional können sie auch mit Anfahr- bzw. 2 voneinander unabhängige Bremsen (§ 65 Abs. ein weißer Scheinwerfer und ein weißer nach vorn gerichteter Reflektor (§ 67 Abs. eine rote Schlussleuchte und ein roter Rückstrahler bzw. Reflektor (§ 67 Abs. gelbe Reflektoren an den Fahrradpedalen nach vorne und hinten (§ 67 Abs. entweder je zwei gelbe Reflektoren in den Speichen der Räder oder ein weißer reflektierender Ring am Fahrradreifen (§ 67 Abs.
Tagfahrleuchten
Danach dürfen als Tagfahrleuchten nur nach der ECE-Regelung Nr. 87 genehmigte lichttechnische Einrichtungen verwendet werden (siehe Anhang zur StVZO über anzuwendende EG-Richtlinien und ECE-Regelungen, hier § 49a Abs. 5, Satz 2 Nr. 5).
Um Bußgelder zu vermeiden und sicher auf den Straßen unterwegs zu sein, ist es wichtig, dass du dich vor dem Kauf und der Nutzung eines E-Bikes genau über die geltenden Gesetze und Vorschriften informierst.
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