E-Bikes bis 80 km/h: Legalität und Vorschriften in Deutschland

Mit einigen E-Bikes können Sie sogar 50 km/h oder schneller fahren.

Grundsätzlich lassen sich E-Bikes und Pedelecs bei den Elektrorädern unterscheiden.

Gesetzliche Bestimmungen für E-Bikes

Den gesetzlichen Vorgaben zufolge sind E-Bikes, die die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschreiten, nicht zum Straßenverkehr zugelassen.

Mit einem E-Bike am Straßenverkehr teilzunehmen, dessen Geschwindigkeit 45 km/h übersteigt, ist in Deutschland nicht erlaubt.

Es ist Ihnen allerdings bisher nicht verboten, Ihr Rad so umzurüsten, dass es schneller als 45 km/h fahren kann.

Daher dürfen Sie mit einem solchen Fahrrad nur auf Privatgrundstücken fahren, eine Zulassung bekommen Sie nicht.

Auf öffentlichem Gelände, worunter zum Beispiel auch der allgemeine Straßenverkehr und die meisten Feldwege zählen, ist ein solches Fahrzeug jedoch unzulässig - auch wenn Sie ein Versicherungskennzeichen haben: Das gilt nur für Bikes bis 45 km/h Geschwindigkeit, Tuning ist nicht erlaubt.

Je nach Fall wird ein Verstoß dagegen mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet.

Unterschiedliche Arten von E-Bikes und ihre rechtlichen Anforderungen

Pedelecs haben den Motor als Unterstützung zur eigenen Tretleistung, während "richtige" E-Bikes nur durch die Leistung des Motors und ganz ohne Muskelkraft fahren.

Unter den Pedelecs sind nur die Modelle zulassungsfrei, die bis zu 25 Kilometer pro Stunde zurücklegen.

Diese "richtigen" E-Bikes müssen in jedem Fall mit einem Versicherungskennzeichen zugelassen werden.

Versicherungskennzeichenpflicht

Ein Versicherungskennzeichen ist bei einigen Fahrzeugen eine zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Straßenverkehr.

Dieses benötigen E-Bikes in drei Fällen:

  • Sie fahren ein Pedelec, das maximal 45 km/h schnell wird, ein sogenanntes S-Pedelec. Diese Zweiräder gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge und dürfen nur von Personen gefahren werden, die eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen. Es gilt eine Helmpflicht.
  • Sie fahren ein E-Bike, das bis zu 25 km/h erreicht, ohne dass Sie in die Pedale treten. Hierbei handelt es sich laut dem Gesetzgeber um ein "Leichtkraftrad" oder "Leichtmofa". Um es zu fahren, benötigen Sie ebenfalls den Führerschein der Klasse AM. Auch hier müssen Sie einen Helm tragen.
  • Sie fahren ein E-Bike, welches ohne Tretleistung bis zu 45 km/h schafft. Auch in diesem Fall brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen, einen Helm und einen Führerschein der Klasse AM.

Fallbeispiele und Kontrollen

Höchstgeschwindigkeit 85,4 Kilometer pro Stunde zeigt der Tacho eines E-Bikes, das zwei Fahrradpolizisten Anfang März in Moabit anhalten.

Gestoppt wurde der Fahrer nur, weil er auf dem Gehweg unterwegs war, entgegengesetzt der Fahrtrichtung.

Bei näherem Hinsehen fällt ein Gasknopf am Lenkergriff auf, der nicht zu einem Pedelec passt, weil er das Fahrzeug auch ohne die Tretbewegung beschleunigt.

Es wird eingezogen, den Fahrer erwarten neben der Gehwegbenutzung weitere Anzeigen: Fahren ohne Führerschein, ohne Versicherungskennzeichen, ohne Typengenehmigung und ohne Rückspiegel, listet die Polizei auf.

Auch auf Radwegen haben solche E-Bikes oder dem Mofa vergleichbare S-Pedelecs keinen Platz mehr, sie müssen auf der Straße fahren.

Tatsächlich scheint der Wunsch nach mehr Geschwindigkeit groß zu sein - nicht nur unter Pedelec-Fahrern: Auch bei den sogenannten „Elektrokleinstfahrzeugen“ - also E-Tretrollern, Segways, E-Skateboards, Hoverboards oder elektrischen Einrädern zieht die Berliner Polizei viele unzulässige Gefährte aus dem Verkehr.

Alles, was keine Halt- oder Lenkstange verbaut hat, darf ohnehin nicht auf öffentliche Straßen, so sieht es die Verordnung aus dem Jahr 2019 vor.

Anlass für die Kontrollen sind auch Beschwerden von Fußgänger:innen über gefährliche Fahrweisen.

Oft sind es Fahrradpolizist:innen, die mit Messgeräten schnell merken, wer schneller als die erlaubten 20 Kilometer pro Stunde rollert.

Mithilfe einer Fernbedienung konnte der 51-Jährige das Gefährt auf 48 Kilometer pro Stunde bringen.

Auf richterlichen Beschluss zogen die Polizisten das Skateboard ein.

Nach Erstellung eines Gutachtens erhält der Besitzer sein Eigentum voraussichtlich zurück und kann auf Privatgelände seine Kreise ziehen.

Unfallzahlen und Tuning-Vorfälle

Als Indiz für eine Zunahme können die Unfallzahlen mit Beteiligung von Rollern und Segways gelten.

Allein zwischen 2021 und 2022 stellten die Behörden eine Steigerung um 40,71 Prozent fest, die absolute Unfallzahl stieg von 813 auf 1144.

Dabei verletzten sich im vergangenen Jahr 123 Scooter-Fahrer:innen schwer, 700 trugen leichte Verletzungen davon.

Auch die Regelmäßigkeit von Meldungen mit Tuning-Vorfällen lässt vermuten, dass sich im Schatten der gewünschten und geförderten E-Mobilität auch ein Markt für Fahrzeuge gebildet hat, die schneller als erlaubt durch Berlin fahren.

Manche Irritation hängt mit unterschiedlichen Ländergesetzgebungen zusammen.

Ein Roller, der in einigen Bundesstaaten der USA mit 32 Kilometern pro Stunde auf die Straße darf, findet über globale Verkaufsplattformen seinen Weg nach Deutschland.

Nicht jedem Käufer sind die Beschränkungen bewusst, obwohl viele Hersteller mit einer deutschen Straßenzulassung werben.

Die Risiken des E-Bike-Tunings

Boxen von der Größe einer Streichholzschachtel lassen sich in die Steuerung kabeln und bei einer Kontrolle schnell wieder abziehen.

Häufig verdoppelt sich dadurch die Geschwindigkeit, bei der ein Motor die Unterstützung der Tretbewegung einstellt.

Eine Straftat, die Geldbußen oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen könnte.

Womöglich unbezahlbar wären Schäden bei etwaigen Unfällen, für die beim Tuning keine Versicherung mehr einspringt.

Viele Internetuser empfinden die rechtlichen Beschränkungen für den neuen und leistungsfähiger gewordenen Fuhrpark zwischen Scootern und Pedelecs als ungerecht, wie sich aus Kommentaren zu den Polizei-Einträgen herauslesen lässt.

Alternativen und legale Möglichkeiten

Sollte es nicht der Fall sein und ihr gesetzestreu unterwegs fahren möchtet, dann besteht die Möglichkeit das per Schnellzugriff auf dem Display anzupassen.

Hier könnt ihr je nach Zustand die Geschwindigkeit auf 25 km/h anpassen oder auch auf niedrigere, ebenso höhere Werte stellen.

Der maximale Wert ist 65 km/h.

Das ist natürlich höchstgradig illegal, so im Straßenverkehr zu fahren.

Weitere Aspekte

Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher.

Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen.

Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen.

Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann.

Zulassungsfreie Pedelecs bis 25 km/h

Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung.

Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten.

Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben.

Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss.

S-Pedelecs bis 45 km/h

Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet.

Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM.

Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre.

Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich.

E-Bikes ohne Tretunterstützung

Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren.

Radwegbenutzung

Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten.

S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas.

Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen.

Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde.

Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec.

Reichweite und Faktoren, die diese beeinflussen

So sind bei einem hochwertigen Gerät zwischen 50 und 100 km möglich, können aber je nach Witterungsbedingungen, Bodenverhältnissen u. Ä. um bis zu 50 Prozent von den Herstellerangaben variieren.

Weitere wichtige Faktoren für die Reichweite beim Pedelec sind das Gewicht das Fahrers, die Außentemperatur, die Pflege des Fahrrads sowie die Gänge, die genutzt werden (niedrigere Gänge sind energiesparender).

Konsequenzen des illegalen Tunings

E-Bike-Tuning bezeichnet alle Änderungen am Motor oder an der Elektronik eines E-Bikes, die dessen Leistung oder Geschwindigkeit steigern.

Die gängigste Methode des Tunings ist der Einsatz von Tuning-Dongles und Chips.

Ein weiteres Problem: Die Polizei erkennt Manipulationen oft sehr schnell.

Jedes Bauteil - angefangen bei Rahmen, Bremsen und Motor - wurde speziell dafür konzipiert.

Hersteller wie Bosch, Shimano oder Yamaha erkennen ein getuntes E-Bike oft durch gespeicherte Daten.

Ein getuntes E-Bike ist nicht mehr versichert.

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