Die Begriffe E-Bike und Pedelec stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Wichtige Fakten, Modelle, technische Daten und Infos zum Betrieb werden im Folgenden erläutert.
Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?
Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.
Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.
Unterschied E-Bike und Pedelec
Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.
Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.
E-Bike Varianten und ihre rechtliche Einordnung
Wie E-Bikes einzustufen sind, hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.
E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung
Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.
- Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.
Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.
Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.
Pedelec bis 45 km/h (S-Pedelec)
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.
Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.
Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.
E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung
Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.
Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.
E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung
Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.
Auch hier gilt Helmpflicht.
E-Bike, Pedelec oder S-Pedelec: Was ist was?
Wenn wir über Elektrofahrräder sprechen, benutzen wir in der Regel den Begriff e-Bike. „Pedelec“ kennen die wenigsten, dabei gehört der mit Abstand größte Anteil aller Elektrofahrräder in Deutschland zu eben dieser Klasse! Zwischen e-Bike, Pedelec und S-Pedelec gibt es erhebliche Unterschiede, denn nicht jedes Elektrofahrrad gehört auch rechtlich zu den Fahrrädern.
Das Pedelec im Detail
Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) gehört zu den meist genutzten Elektrofahrrädern. Der Motor unterstützt die Trittbewegung des Fahrers in unterschiedlichen Stufen, die sich an einer Steuereinheit am Lenker ganz bequem einstellen lassen. Es gilt: Ohne Trittbewegung auch keine Motorleistung! Der e-Bike-Antrieb arbeitet bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und darf eine Leistung von maximal 250 Watt haben. Alle Geschwindigkeiten darüber hinaus müssen durch reine Muskelkraft erreicht werden, der Motor schaltet sich ab. Rechtlich gesehen zählen die Pedelecs zu den „normalen“ Fahrrädern.
Für dich bedeutet das: Du darfst Radwege nutzen, Anhänger und Kindersitze montieren, benötigst keine zusätzliche Fahrerlaubnis oder Versicherung und es besteht keine Helmpflicht.
Du weißt nun: Ein Pedelec-Motor unterstützt dich nur, wenn du auch selbst in die Pedale trittst - allerdings mit einer Ausnahme! Verfügen Pedelecs über eine Anfahrhilfe, beschleunigt der Motor aus dem Stand selbstständig - also ohne Trittbewegung - bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h. Besonders in Situationen, in denen du an Steigungen anfahren musst, macht sich diese Anfahrhilfe bezahlt.
Der Status als Fahrrad macht Pedelecs zum Allrounder und die Vielfalt an erhältlichen Pedelec-Typen ist mittlerweile enorm: Zum Beispiel das Lasten e-Bike, das viel Stauraum und eine erhöhte Zuladungsgrenze bietet; das Klapp e-Bike*, das zum idealen Begleiter in Bus, Bahn oder auf Reisen wird; das e-Mountainbike, mit dem nicht nur bergab, sondern auch bergauf der Fahrspaß garantiert ist oder das klassische City e-Bike, mit dem du alltägliche Strecken noch bequemer und schneller zurücklegen kannst.
*Da der Begriff e-Bike im allgemeinen Wortschatz mittlerweile für alle Arten von Elektrofahrrädern steht, wurde der Begriff auch in den Typenbezeichnungen übernommen.
Das S-Pedelec
Das S-Pedelec funktioniert ebenso wie das Pedelec, allerdings unterstützt dich der Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 45km/h und der Motor darf in diesem Fall maximal 4000 Watt haben. Deshalb gehören die S-Pedelecs auch zu den Leichtkrafträdern und werden vom Gesetz wie Roller oder Mopeds behandelt. Für die Fahrt mit einem S-Pedelec musst du einen Führerschein der Klasse AM (früher M) oder B besitzen, also einen Rollerführerschein. Außerdem benötigst du eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung inklusive Kennzeichen. Und natürlich gilt auch dieselbe Promillegrenze, wie bei einem Roller!
Mit einem S-Pedelec darfst du ausschließlich auf der Straße fahren, Fahrradwege oder Feldwege sind tabu. Auch das Befestigen von Kindersitzen und Anhängern ist nicht gestattet, es sei denn es handelt sich um einen zugelassenen Kindersitz und die Änderung der zugelassenen Fahrzeugsitze liegt in der Typgenehmigung vor.
Das E-Bike mit Gasgriff
In der Handhabung grenzt sich das e-Bike von den anderen Elektrofahrrädern ab, die wir bereits vorgestellt haben. Denn in diesem speziellen Fall treibt der Motor das e-Bike auch ohne Pedalieren an - also ohne eine aktive Handlung des Fahrers. Mit einem e-Bike kannst du also ganz entspannt im Sattel sitzen und dich einfach nur Fahren lassen, ohne mit eigener Muskelkraft aktiv zu werden. Die Geschwindigkeit wird meist über einen Gas- oder Beschleunigungshebel gesteuert.
- e-Bike bis 20 km/h: Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen besitzen.
- e-Bike bis 25 Km/h: Diese Geschwindigkeitsklasse der e-Bikes zählt offiziell zu den Mofas.
- e-Bikes bis 45 Km/h: Aufgrund der erreichten Höchstgeschwindigkeit benötigst du einen Rollerführerschein (Klasse AM oder B), ein Versicherungskennzeichen und musst mindestens 16 Jahre alt sein.
Helmpflicht bei E-Bikes und Pedelecs
Die Regelung zur Helmpflicht ist in Deutschland nicht ganz eindeutig. Klar ist allerdings, dass Pedelecs bis zu einer Tretkraftunterstützung von 25 km/h zu den Fahrrädern gehören - und bei diesen besteht rechtlich keine Helmpflicht.
„(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“ Die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ von 20 km/h erreicht das e-Bike ohne Probleme, das Tragen eines Helms ist also Pflicht.
Das S-Pedelec erreicht diese Geschwindigkeit aber nur in Kombination mit eigener Muskelkraft, also nicht selbstständig. Eine Helmpflicht würde hier logischerweise nicht greifen - das sieht das Verkehrsministerium aber anders: Dass das S-Pedelec erst bei 45 km/h seine Motorunterstützung ausschaltet, reicht dem Ministerium für das in Kraft treten der Helmpflicht aus - unabhängig davon, ob die Geschwindigkeit mit reiner Motorkraft oder in Verbindung mit dem Kurbeln erreicht wird. Seit 2012 besteht für alle S-Pedelec-Fahrer offiziell eine Helmpflicht.
Im Grunde sollte das Urteil des Verkehrsministeriums in diesem speziellen Fall aber zweitrangig sein und die eigene Gesundheit in dieser Frage an erster Stelle stehen - also sollte ein geeigneter Helm beim Rad, e-Bike und Pedelec fahren immer getragen werden.
Der Gesetzgeber verlangt das Tragen eines „geeigneten Helms“ auf e-Bikes und Speed-Pedelecs. Was aber bedeutet „geeignet“? Eine genaue Definition gibt es hier nicht, ein normaler Fahrradhelm ist laut Bundesverkehrsministerium ungeeignet, da ein solcher nur bis 20 km/h ausreichenden Schutz gewährleistet. In der Praxis ist aber auch ein herkömmlicher Motorradhelm auf einem Elektrofahrrad schier undenkbar: zu schwer und zu wenig belüftet. An dieser Stelle ist die Industrie gefordert geeignete Helmlösungen und Normen zu entwickeln, die Sicherheit und Tragekomfort vereinen.
STEEREON C30: Das E-Bike ohne Pedale
Ein wesentlicher Vorteil bei, oft altersbedingter, eingeschränkter Fitness oder Ausdauer ist die Reichweite, ohne in die Pedale treten zu müssen. Mit bis zu 100 km vollelektrischer Reichweite kannst du problemlos längere Touren planen oder mehr Erledigungen auf einmal machen. Wenn du bisher größere Strecken gemieden hast aus Angst, nicht genügend Kraft für den Rückweg zu haben, stehen ab jetzt neue Wege offen. Die nötige Energie liefert dein STEEREON (E-Bike ohne Pedale bzw. E-Bike ohne treten)!
Weitere Vorteile des STEEREON C30:
- Bequemer und leicht zugänglicher Sitz: Fahrräder haben oft hohe Rahmen und schmale Sättel, die bei Knie- oder Hüftproblemen einfach unpraktisch sind. Der STEEREON bietet dir einen bequemen und leicht zugänglichen Sitz. Dadurch wird ein schnelles Auf- und Absteigen ohne fremde Hilfe ermöglicht. Der E-Roller ist somit auch für Senioren geeignet.
- Große Räder und niedriger Schwerpunkt: Die großen Räder und der niedrige Schwerpunkt sorgen für eine außerordentliche Fahrstabilität. Wenn du dich auf herkömmlichen Zweirädern unsicher fühlst oder Schwierigkeiten mit dem Gleichgewicht hast, bietet dir der STEEREON C30 eine sichere und stabile Fahrerfahrung - selbst auf unebenen Wegen. Aufgrund des großen Vorderrads sind Bordsteine und Unebenheiten angenehm zu fahren und stellen nicht wie bei normalen E-Scootern jedes Mal eine Herausforderung bzw. ein Sicherheitsrisiko dar.
- Direkter und schneller Bodenkontakt: Ein weiterer wichtiger Vorteil für dich ist die Möglichkeit, schnell und direkt mit den Füßen den Boden zu berühren. Das ist besonders in Situationen von Vorteil, in denen du schnell reagieren musst. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Gleichgewichtsproblemen bietet der STEEREON C30 eine zusätzliche Sicherheitsebene, da du nicht erst von Pedalen steigen musst, um einen sicheren Stand zu finden. Dank dieser Eigenschaft fühlen sich viele Personen auf einem STEEREON sicherer als auf einem Fahrrad.
- Perfekte Anpassung auf den Fahrer: Dein STEEREON C30 lässt sich individuell an deine Bedürfnisse anpassen. Dank der flexiblen Produktion Made in Germany können wir spezielle Anforderungen wie die Anpassung der Sitzhöhe oder Lenkerposition ganz einfach umsetzen. Bei uns bekommst du einen perfekt auf dich zugeschnittenen C30. Hast du besondere Anforderungen an einen STEEREON? Dann sprich uns gerne an. Wir haben schon einige Sonderumbauten realisieren können.
- Gefederte Sattelstütze (optional): Eine Besonderheit des Scooters ist die optionale gefederte Sattelstütze. Sie dämpft Stöße und Unebenheiten auf dem Weg, was besonders bei Rückenproblemen oder empfindlichen Gelenken einen erheblichen Unterschied machen kann. Diese zusätzliche Federung trägt dazu bei, dass deine Fahrten nicht nur sicherer, sondern auch deutlich komfortabler sind. Egal, ob auf Kopfsteinpflaster oder Feldwegen - die gefederte Sattelstütze schont Gelenke und Körper.
E-Bike ohne Treten: Rechtliche Aspekte
Ist ein E-Bike ohne Treten erlaubt?
Ein E Bike ohne Treten ist nur erlaubt, wenn es keine Pedale, sondern einen Gasgriff hat. In diesem Fall muss das E-Bike ohne Pedale als E Scooter mit Sitz genehmigt werden. Ein Straßenzulassung inkl. Kennzeichen ist verpflichtend. STEEREON C30 hat eine EU-Typgenehmigung und ist in der gesamten EU legal als E Bike ohne Treten bzw. als E Scooter mit Sitz zu nutzen.
Geschwindigkeit und Gasgriff
Da es sich wie beschrieben rechtlich um einen E Scooter mit Sitz handelt, darf ein E Bike ohne Pedale bzw. ein E Bike mit Gasgriff auch schneller als 25 km/h fahren. STEEREON C30 als E Bike mit Gasgriff gibt es in den Geschwindigkeitsvarianten 20 km/h, 25 km/h und 32 km/h.
E-Bike mit Gasgriff: Selbstfahrend erlaubt?
Ja, es gibt verschiedene E Bikes mit einem Gasgriff. Legal im Straßenverkehr ist ein E Bike selbstfahrend jedoch häufig nicht.
Zusammenfassung der E-Bike-Kategorien und ihrer Merkmale
Die folgende Tabelle fasst die verschiedenen E-Bike-Kategorien und ihre wichtigsten Merkmale zusammen:
| Kategorie | Tretunterstützung | Max. Geschwindigkeit | Fahrerlaubnis | Versicherungskennzeichen | Helmpflicht | Rechtliche Einordnung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Pedelec | Ja | 25 km/h | Nein | Nein | Nein (empfohlen) | Fahrrad |
| S-Pedelec | Ja | 45 km/h | AM oder B | Ja | Ja | Leichtkraftrad |
| E-Bike (ohne Tretunterstützung) | Nein | 25 km/h | Mofa-Prüfbescheinigung | Ja | Ja | Mofa |
| E-Bike (ohne Tretunterstützung) | Nein | 45 km/h | AM | Ja | Ja | Kleinkraftrad |
| E-Bike mit Gasgriff (z.B. STEEREON C30) | Nein (Gasgriff) | 20/25/32 km/h | Variiert je nach Geschwindigkeit | Ja | Ja | E-Scooter mit Sitz |
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