E-Bike Förderung in Bayern: Ein umfassender Überblick

In Bayern gibt es verschiedene Städte, Gemeinden und Landkreise, die ein eigenes Programm zur Lastenrad-Förderung anbieten. Viele Familien haben den Nutzen der umweltfreundlichen Lastenräder erkannt und zunehmend sieht man Lastenräder auch im Lieferverkehr. Die Lastenrad-Förderung Bayern ist damit ein wichtiger Teil der Mobilitätswende.

Durch den Umstieg vom Auto auf ein Lastenrad Bayern wird die Mobilität in der Stadt nachhaltiger gestaltet und die Luftqualität durch weniger Abgase verbessert. Elektromobilität sorgt für bessere Lebensqualität.

Kommunale Förderprogramme in Bayern

Im Rahmen des Förderprogramms "München emobil" fördert die Landeshauptstadt München private und gewerbliche Cargobikes mit Elektro-Antrieb. Mit Programmen in Aachen, dem Landkreis Bamberg, der Stadt Celle und München existieren auf kommunaler Ebene diverse Initiativen zur Förderung des täglichen Lieferverkehrs auf der sog. letzten Meile mit Cargobikes.

Hier ist eine Übersicht einiger kommunaler Förderprogramme in Bayern:

  • Landeshauptstadt München: Max. 500€/750€ für private und gewerbliche Cargobikes ohne/mit E-Antrieb (Pedelec 25), max. 250€ für Anhänger, doppelter Fördersatz als für Inhaber:innen eines München Pass (Sozialbonus).
  • Stadt Gunzenhausen: 25% der förderfähigen Anschaffungskosten (maximal 2 000€) für private Lastenräder mit/ohne E-Antrieb (Pedelec 25), bis zu 250€ für Lastenanhänger, auch für Vereine, Stiftungen, Genossenschaften.
  • Gemeinde Grünwald: 25% der förderfähigen Anschaffungskosten (maximal 1 000€/750€) für private und gewerbliche Lastenräder mit/ohne E-Antrieb (Pedelec 25), (maximal 500€/200€) für Pedelecs/Fahrradanhänger.
  • Stadt Hof: 500€ für private Lastenräder mit E-Antrieb (Pedelec 25 und 45).
  • Stadt Hallstadt: 25% der förderfähigen Anschaffungskosten (maximal 1 000€/500€) für private und gewerbliche Lastenräder mit/ohne E-Antrieb (Pedelec 25).
  • Gemeinde Unterföhring: 30% der förderfähigen Anschaffungskosten (maximal 300€) für private und gewerbliche Lastenräder mit/ohne E-Antrieb (Pedelec 25) und Fahrradanhänger, Leasing ausgeschlossen.
  • Dillingen an der Donau: 20%, maximal 250 / 500 € für private Cargobikes ohne/mit Pedelec 25 E-Antrieb, antragsberechtigt sind auch Nutzungsgemeinschaften, Antragstellung vor dem Kauf.

Voraussetzungen und Bedingungen für die Förderung

Es gibt bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um eine Förderung zu erhalten:

  • Der Förderantrag muss zwingend vor Beauftragung (Bestellung) beim Händler / Hersteller gestellt werden.
  • Vor Antragstellung darf lediglich ein Angebot eingeholt aber noch keine Bestellung ausgelöst werden.
  • Eine Bestellbestätigung vor Erhalt des Zuwendungsbescheides führt regelmäßig zur Ablehnung.
  • Eine Anzahlung zählt als geschlossener Kaufvertrag und ist erst nach dem Erhalt der Bewilligung infolge der Antragstellung im Online-Portal erlaubt.
  • Gebrauchte Fahrzeuge sind förderfähig, wobei eine Rechnung von einem Händler benötigt wird. Der Ankauf bei Privatpersonen ist nicht möglich.
  • Für jedes geförderte Fahrzeug ist eine Haltedauer von drei Jahren (36 Monaten) zwingend vorgeschrieben.
  • Alle versicherungspflichtigen Fahrzeuge müssen mit Ökostrom betrieben werden.
  • Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.

BAFA-Förderung für E-Lastenfahrräder

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet ebenfalls eine Förderung für E-Lastenfahrräder an. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Anträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen und können ab dem 01. Oktober 2024 eingereicht werden.
  • Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad.
  • Das geförderte E-Lastenfahrrad muss sich überwiegend auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.
  • Das Fahrrad ist mindestens drei Jahre im Sinne der Förderrichtlinie zu betreiben.

Anforderungen an förderfähige E-Lastenfahrräder

Förderfähige E-Lastenfahrräder müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen:

  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.
  • Mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
  • Ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.
  • Serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.
  • Die Nenndauerleistung der elektrischen Antriebsunterstützung darf höchstens 250 W aufweisen.

Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

Folgende Unterlagen sind bei der BAFA einzureichen:

  • Aktuelles Angebot
  • Projektbeschreibung (Angaben zum Einsatzzweck)
  • Nachweis zur Gewerbe- oder freiberuflichen Tätigkeit
  • Produktdatenblatt, falls das Modell des E-Lastenfahrrades oder des -anhängers vom BAFA noch nicht in der Positivliste der förderfähigen Modelle enthalten ist.

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben den kommunalen und BAFA-Förderungen gibt es auch andere Organisationen, die die Anschaffung von E-Bikes unterstützen:

  • Die Aktion Mensch unterstützt mit dem „Förderprogramm Barrierefreiheit für alle“ die Mobilität von Menschen mit Behinderung.

Die Vorteile von Lastenrädern

Lastenräder bieten zahlreiche Vorteile:

  • Klimafreundlich: Sie tragen zur Reduzierung von Emissionen bei.
  • Praktikabel: Innerhalb der Stadt ist man mit einem Lastenrad meist schneller als mit einem Auto.
  • Spaß & Fitness: Durch die tägliche Nutzung des Lastenfahrrades verbringt man viel Zeit an der frischen Luft.

Radverkehrsförderung im Landkreis Bamberg

Mit der Förderrichtlinie für Lastenräder, Lastenpedelecs und Fahrradanhänger fördert der Landkreis Bamberg die Anschaffung von Neufahrzeugen durch Privatpersonen mit Wohnsitz im Landkreis Bamberg. Das Radwegenetz des Landkreises Bamberg hat mit der Neustrukturierung des Freizeitnetzes bereits eine Aufwertung hinsichtlich der Wegeführung erfahren. Eine Attraktivierung des Radwegenetzes für den Freizeitverkehr wurde bereits umgesetzt.

Das Fahrrad wird insbesondere im Bereich geringer Siedlungsdichte als Zubringer zum ÖPNV an Bedeutung gewinnen. Die Verknüpfungspunkte sollen mit sicheren Abstellanlagen ausgestattet werden. Wir fördern mit unterschiedlichen Maßnahmen die Freude am Fahrradfahren bei unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie bei unseren Gästen.

Tabelle: Übersicht der Lastenrad-Förderprogramme in Deutschland

Bereich Wer ist antragsberechtigt? Voraussetzungen Lastenrad-Prämie
Deutschland / BAFA Förderung Für Unternehmen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts Elektro-Lastenräder, Zulässiges Gesamtgewicht mind. 170kg, Transportmöglichkeit muss fest mit dem Fahrrad verbunden sein 25% Zuschuss, max. 3.500€ pro Elektro-Lastenrad oder Anhänger
Baden-Württemberg Unternehmen, privatrechtliche Körperschaften, Freiberufler, Vereine Elektro-Lastenräder, Lastenanhänger mit E-Antrieb 25% Zuschuss, max. 2.500€
Bayern Aktuell nur kommunale Förderprogramme: München, Regensburg, Ismaning, Kempten
Brandenburg Privatpersonen, Unternehmen, Gewerbetreibende E-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb, Fahrradanhänger Bis zu 4.000€
Bremen Privatpersonen, Kleinstunternehmen, Vereine Elektro-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb, Anhänger mit & ohne E-Antrieb Bis 1.000€
Hessen Privatpersonen Elektro-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb, Lastenanhänger Bis zu 1.000€
Nordrhein-Westfalen Unternehmen, Kommunen, Freiberufler, Juristische Personen Elektro-Lastenräder Bis zu 4.200€
Saarland Privatpersonen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen E-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb Bis zu 1.000€
Sachsen Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen E-Lastenräder, Lastenfahrräder ohne E-Antrieb Bis zu 1.500€

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