E-Bike Führerschein Notwendig: Ein Überblick über die Rechtslage in Deutschland

Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.

Doch was genau ist der Unterschied zwischen einem E-Bike, Pedelec und S-Pedelec? Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug - mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen.

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?

Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Wichtige Fakten, Modelle, technische Daten und Infos zum Betrieb.

Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet. Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.

Unterschied E-Bike und Pedelec

Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.

Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.

Die verschiedenen Klassen von E-Bikes und die Führerscheinpflicht

In Deutschland dürfen E-Bikes mit einer maximalen Motorleistung von 250 Watt, die beim Treten bis 25 km/h unterstützen, ohne Führerschein und in jedem Alter gefahren werden.

Elektrofahrräder sind hierzulande in drei Klassen unterteilt, sagt der ADFC. Nur das Pedelec gilt rechtlich als ganz normales Fahrrad und ist ihm gleichgestellt. Es unterstützt bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Weder Versicherungskennzeichen, Zulassung oder Führerschein sind notwendig. Es besteht auch keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Das gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.

Die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt, gehören rechtlich zu den Kleinkrafträdern. Sie funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Für diese E-Bikes ist eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) sowie ein Versicherungskennzeichen und der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig.

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.
  • Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.

Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.

Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

Pedelec bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.

Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht.

Gesetzliche Regelungen und Promillegrenzen

So sieht es der Gesetzgeber: Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.

Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.

Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Straftat eingestuft. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Gut zu wissen: Ein schlichtes Vergessen des Führerscheins kostet meist nur ein geringes Bußgeld von 10 Euro, solange es sich nicht häuft. Und wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie für das Fahren eines E-Bikes bis 25 km/h keinen extra Führerschein.

Verkehrsregeln und Bußgelder

Wer sein Pedelec nicht richtig unter Kontrolle hat und dadurch andere gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen! Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden. Wenn Radler im Verkehr eine Straftat begehen oder sich sonst auffällig verhalten, kann es zu einem Radfahrverbot kommen.

Dazu zählen beispielsweise das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss und die Benutzung der falschen Fahrbahnseite. Seit 2012 gilt das Dienstwagen-Privileg auch für Fahrräder.

Am besten fahren Sie auf der Straße. Bitte bedenken Sie aber, dass sich viele Autofahrer noch nicht an die schnelleren Radler gewöhnt haben. Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.

Stets gilt: Informieren Sie sich über die lokalen Vorschriften, denn manche Wege dürfen ausschließlich von Radfahrern und nicht motorisierten E-Bikes genutzt werden. Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.

Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen.

Als Fahrradfahrer müssen Sie ihre Geschwindigkeit stets den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben anpassen, um jederzeit ein sicheres Beherrschen des Fahrrads gewährleisten können.

Helmpflicht und Altersbeschränkungen

In Deutschland gibt es keine allgemeine Altersbeschränkung für die Nutzung von klassischen Pedelecs. Sie gelten rechtlich als Fahrräder, daher dürfen sie theoretisch auch von Kindern gefahren werden. Eine generelle Helmpflicht für Fahrräder gibt es nicht.

Auch Pedelecs werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Für E-Bikes, die ohne Pedalkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h beschleunigen können und als Leichtmofas gelten, besteht ebenfalls keine allgemeine Helmpflicht. Dennoch wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, auch auf solchen Rädern stets einen Helm zu tragen.

Hier besteht Helmpflicht: Anders sieht es bei E-Bikes bis 25 km/h und S-Pedelecs aus. Wenn Ihr E-Bike in die Kategorie „Helmpflicht“ gehört, müssen Sie sich genau wie Roller- oder Motorradfahrer auch daran halten.

Alkohol am Steuer

Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust.

Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht.

Weitere wichtige Hinweise

Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.

Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Gut zu wissen: Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.

Wenn Sie mit Ihrem E-Bike auf legale Weise schneller unterwegs sein wollen, helfen Ihnen ein paar andere Tricks. Sie können beispielsweise den Reifendruck anpassen - je höher, desto weniger Rollwiderstand. Lassen Sie Ihr Fahrrad für möglichst wenig Probleme mit Antrieb und Bremsen auch regelmäßig warten.

Versicherung

E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Wenden Sie sich gerne an unsere ARAG Berater in Ihrer Nähe, die Ihnen auch mit dem Versicherungskennzeichen weiterhelfen, das Sie am Rad montieren müssen.

Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht.

Investieren Sie außerdem in eine gute Fahrraddiebstahlversicherung. Die Absicherung über die Hausratversicherung schützt Ihr Rad im Haus oder abgeschlossenen Keller. Wird Ihr Pedelec unterwegs gestohlen, tritt die Hausratversicherung nicht ein.

Die verschiedenen E-Bike Typen und ihre Anforderungen

Der E-Bike Markt boomt: Im Jahr 2018 verkauften die Händler 960.000 Fahrräder allein in Deutschland. Das macht einen Marktanteil von etwa 23 Prozent des gesamten Fahrradmarkts aus. Ob Trekking- oder Mountainbike, beim Kauf können sie sich für die unterschiedlichsten Fahrradtypen entscheiden. Hierbei ist der Vermarktungsname E-Bike jedoch etwas irreführend, da es unterschiedliche Typen gibt, für die unterschiedliche Rechtslagen gelten. Der meistverkaufteste Typ ist das Pedelec. Der Name steht für Pedal Electric Cycle. Bei diesem Typ unterstützt ein elektrischer Motor ihre persönliche Tretleistung.

Die Merkmale:

  • Die unterstützende Motorleistung beträgt maximal 250 Watt und schaltet sich ab 25 Kilometer pro Stunde automatisch ab.

Nur mit diesen Begrenzungen ist ein E-Bike rechtlich einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt. Die Regelung findet sich im §1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Für Pedelecs gibt es somit keine Altersbeschränkung und Sie benötigen keinen Führerschein. Sie dürfen damit auf Fahrradwegen, genauso wie auf Straßen fahren. Sie benötigen hierfür in der Regel keine extra Haftpflichtversicherung. Empfehlenswert ist sie trotzdem. Eine Helmpflicht besteht bei Pedelecs nicht.

S-Pedelecs unterstützen Ihre Tretleistung bis zu einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde elektrisch. Sie gelten bereits als Kleinkraftrad der Klasse L1e-B. Laut EU-Typengenehmigung dürfen Sie maximal eine Leistung von 4.000 Watt aufbringen. Für ein S-Pedelec brauchen Sie mindestens einen Führerschein der Klasse AM, der Sie zum Führen von zweirädrigen Kleinkrafträdern befähigt. Das Mindestalter dafür beträgt 16 Jahre. Ein herkömmlicher Auto-Führerschein der Klasse B schließt auch die Klasse AM mit ein. Beachten müssen Sie zudem, dass Sie für ein S-Pedelec eine speziell Haftpflichtversicherung und ein zugehöriges Fahrzeugkennzeichen benötigen. Diese kostet Sie im Jahr zwischen 35 und 70 Euro.

Im Gegensatz zu den anderen Bike-Typen beschleunigen Sie hier mit einem Gashebel. Eine eigene Tretleistung ist somit im Normalfall nicht notwendig. Die meisten dieser Fahrradtypen fahren maximal 20 Kilometer pro Stunde und haben eine Motorleistung von maximal 500 Watt. Hierbei handelt es sich um Leichtmofas. Sie benötigen dafür einen "Mofa-Führerschein" und ein amtliches Kennzeichen. Eine Helmpflicht besteht jedoch nicht. Innerorts dürfen Sie mit einem solchen Bike nur auf Radwegen fahren, die mit einem Schild "e-Bike frei" gekennzeichnet sind. Bei Modellen die eine Geschwindigkeit von mehr als 20 Kilometer pro Stunde erreichen, handelt es sich rechtlich um normale Mofas. Es gibt eine Helmpflicht, der Fahrer muss mindestens 15 Jahre alt sein und braucht eine Mofaprüfbescheinigung. Fährt Ihr E-Bike sogar schneller als 25 Kilometer pro Stunde, dann gelten die Vorschriften eines Kleinkraftrads und somit müssen Sie die selbe Rechtslage wie für S-Pedelecs berücksichtigen.

Zusammenfassung der Führerscheinpflicht nach E-Bike-Typ

Die folgende Tabelle fasst die Führerscheinpflicht und weitere Anforderungen für die verschiedenen E-Bike-Typen zusammen:

E-Bike-Typ Motorunterstützung Max. Geschwindigkeit Führerschein erforderlich Helmpflicht Versicherungskennzeichen
Pedelec Bis 250 Watt, Tretunterstützung 25 km/h Nein Nein (empfohlen) Nein
S-Pedelec Bis 4000 Watt, Tretunterstützung 45 km/h Klasse AM Ja Ja
E-Bike (Leichtmofa) Bis 500 Watt, ohne Tretunterstützung 20 km/h Mofa-Prüfbescheinigung Nein Ja
E-Bike (Mofa) Ohne Tretunterstützung 25 km/h Mofa-Prüfbescheinigung Ja Ja
E-Bike (Kleinkraftrad) Ohne Tretunterstützung 45 km/h Klasse AM Ja Ja

Kalifornien plant strengere Regeln für E-Bike-Fahrer

Ein Gesetzentwurf würde Kindern unter 12 Jahren das Fahren von Elektrofahrrädern verbieten. Alle Fahrer, die mindestens 12 Jahre alt sind, aber keinen Autoführerschein besitzen, müssen einen Online-Kurs absolvieren, einen schriftlichen Test bestehen und einen staatlichen Ausweis erhalten, um legal ein Elektrofahrrad zu führen.

Der Gesetzesvorschlag ist eine Reaktion auf einen deutlichen Anstieg der Zahl junger E-Bike-Fahrer. „E-Bikes vermitteln das Gefühl der Freiheit, das viele Schulkinder suchen“, erklärte die Kongressabgeordnete Boerner während einer Pressekonferenz. „Aber es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir sicherstellen, dass sie wissen, wie sie sich an die Regeln unserer Straßen halten und sichere und kluge Entscheidungen treffen, wenn sie die Straßen mit Autos und Fußgängern teilen.“

Die zunehmende Zahl junger Fahrer, insbesondere derjenigen, die die Verkehrsregeln entweder nicht kennen oder missachten, ist in vielen kalifornischen Städten zu einem großen Problem geworden. Es sei wichtig, so Boerner, dass diese E-Bike-Fahrer die Verkehrsregeln kennen und sich entsprechend sicher auf den Straßen bewegen können. Ohne eine Führerschein-Vorschrift werde die Unwissenheit mehr und mehr zu einem Sicherheitsproblem für alle.

Das Gesetzesvorhaben soll offenbar für alle drei in Kalifornien geltenden E-Bike-Klassen Gültigkeit haben. Das bedeutet, Kinder unter zwölf Jahren dürfen auch keine Bikes der Klasse 1 benutzen. Bei diesen Rädern unterstützt der Motor beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 20 Meilen pro Stunde (ca.

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