E-Bike Führerscheinpflicht in Deutschland: Ein umfassender Überblick

E-Bikes erfreuen sich immer größerer Beliebtheit als bequemes und umweltfreundliches Fortbewegungsmittel. Doch was genau ist ein E-Bike und was ein Pedelec? Die Begriffe stehen für unterschiedliche Arten von Fahrrädern mit Motor. Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert.

Definitionen und Unterschiede

Eigentlich meinen E-Bike und Pedelec nicht ein und dasselbe und trotzdem wird der Begriff e-Bike häufig auch dafür verwendet, wenn von einem Pedelec die Rede ist. Verwirrend?

Um Klarheit zu schaffen, hier eine Übersicht:

  • E-Bike: Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.
  • Pedelec: Pedelec steht für Pedal Electric Cycle und bezeichnet ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Der Motor schaltet sich allerdings nur zu, wenn die Pedale getreten werden.
  • S-Pedelec: S-Pedelecs bieten ebenfalls eine Tretunterstützung, mit dem Unterschied, dass sie ihre Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h abschalten, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Ohne Tretunterstützung, also per Gashebel, sind 20 km/h erlaubt.

Rechtliche Einordnung und Führerscheinpflicht

Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.

Die rechtlichen Anforderungen variieren je nach Typ:

  • Pedelecs (bis 25 km/h): Diese werden wie Fahrräder behandelt. Für ein Pedelec benötigt man keinen Führerschein. Sie unterstützen bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Weder Versicherungskennzeichen, Zulassung oder Führerschein sind notwendig. Es besteht auch keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Das gilt auch für Pedelecs mit Anfahrhilfe bis 6 km/h.
  • E-Bikes bis 25 km/h ohne Tretunterstützung: Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.
  • S-Pedelecs (bis 45 km/h): Die schnellen Pedelecs, auch Schweizer Klasse oder S-Klasse genannt, gehören rechtlich zu den Kleinkrafträdern. Für diese E-Bikes ist eine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) sowie ein Versicherungskennzeichen und der Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM notwendig. Fahrer müssen ein Versicherungskennzeichen anbringen und brauchen einen Führerschein der Klasse AM. Ein normaler Auto-Führerschein deckt übrigens auch die Klasse AM ab.

Helmpflicht

Laut deutschem Gesetz ist bei schnellen e-Bikes ein “geeigneter Schutzhelm” zu tragen.

  • Keine Helmpflicht: Pedelecs (bis 25 km/h).
  • Helmpflicht: E-Bikes bis 25 km/h (Mofa), S-Pedelecs (bis 45 km/h).

Wer ein S-Pedelec ohne Helm fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss sich eine Teilschuld anrechnen lassen - auch dann, wenn er eigentlich keine Schuld daran trägt. Das entschied das Landgericht Bonn (AZ: 18 O 388/12).

Verkehrsregeln

Die Verkehrsregeln für E-Bikes variieren ebenfalls je nach Typ:

  • Pedelecs (bis 25 km/h): Wie bei einem Fahrradfahrer gilt auch für den Fahrer eines Pedelecs, dass er den Radweg benutzen muss, wenn er benutzt werden kann und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet.
  • S-Pedelecs (bis 45 km/h): Mit einem S-Pedelec dürfen keine Radwege und keine Einbahnstraßen befahren werden. Sogenannte Fahrradstraßen dürfen mit “S-Klasse-Pedelecs” jedoch befahren werden, sofern sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus.

Alkohol am Steuer

Alkohol ist bei einem Speed Pedelec übrigens wie bei Auto fast tabu.

  • Pedelec mit mind. S-Pedelec mit mind. Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.

Tabelle: E-Bike Typen und Anforderungen

E-Bike Typ Geschwindigkeit Führerschein Helmpflicht Versicherung Radwegnutzung
Pedelec Bis 25 km/h Nein Nein (empfohlen) Nein Erlaubt
E-Bike (Mofa) Bis 25 km/h (ohne Tretunterstützung) Mofa-Prüfbescheinigung Ja Ja Nur mit Zusatzzeichen "E-Bikes frei"
S-Pedelec Bis 45 km/h Klasse AM Ja Ja Nicht erlaubt

Tuning von E-Bikes

Das Tuning von E-Bikes, um die Motorleistung oder die maximale Geschwindigkeit zu erhöhen, ist illegal und kann zu Strafen führen. Solche Modifikationen können auch die Betriebserlaubnis des Fahrrads erlöschen lassen und Probleme mit der Versicherung verursachen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

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