Beim Kauf eines neuen E-Bikes bei einem autorisierten gewerblichen Fachhändler gewährt der Hersteller eine weltweit geltende, freiwillige Herstellergarantie gemäß den folgenden Bestimmungen. Die Herstellergarantie steht nur dem Erstkäufer eines E-Bikes zu, der dieses bei einem autorisierten gewerblichen Fachhändler erworben hat.
Grundsätzlich gewähren wir auf alle Produkte die innerhalb der EU geltende Gewährleistung von 24 Monaten ab Erstverkaufsdatum.
Garantie und Gewährleistung
Es ist wichtig, den Unterschied zwischen Garantie und Sachmängelhaftung zu verstehen:
- Sachmängelhaftung: Der Händler muss zwei Jahre nach dem Kauf dafür geradestehen, dass das Produkt beim Kauf fehlerfrei war.
- Garantie: Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen eines Herstellers.
Bei der ist der Händler rechtlich außen vor: Sie ist dagegen ein freiwilliges Qualitätsversprechen des Herstellers. Er wirbt damit, um das Vertrauen in die Marke zu erhöhen.
Sachmängelhaftung
Vor allem die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung nimmt die Händler in die Pflicht. Kurz gefasst, muss der Händler laut Gesetz zwei Jahre dafür geradestehen, dass das Produkt die beworbenen Eigenschaften hat und beim Kauf einwandfrei war. Im ersten Jahr muss der Käufer nicht einmal beweisen, dass der Mangel schon im Laden vorlag.
Natürlich sind üblicher Verschleiß und gewaltsame Beschädigung kein Reklamationsgrund, doch den bestimmungsgemäßen Gebrauch muss ein Bike mit allen seinen Komponenten aushalten, ohne durch Fehler bei der Konstruktion, den Werkstoffen oder der Erstmontage auszufallen. Tut es das nicht, muss der Händler nachbessern und nach mehreren Fehlschlägen möglicherweise sogar den Kaufpreis zurückzahlen.
Als Verkäufer des Bikes ist der Shop-Betreiber gesetzlich der Ansprechpartner für Biker oder Bikerin und deren Wunsch, eine Sachmängelhaftung geltend zu machen. Doch gerade bei Komplett-Bikes ist der Shop wiederum auf den Support des Herstellers angewiesen.
Die Nichtbefolgung der Angaben führt zum Erlöschen der Garantie. Erfüllungsort der Herstellergarantie ist 27318 Hoya, Deutschland. Hoya ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Herstellergarantie. Wir empfehlen Ihnen dringend, ausschließlich gewerbliche Fachhändler zur Durchführung des Wartungsservice und von Reparaturen aufzusuchen.
Garantieversprechen
Bei der ist der Händler rechtlich außen vor: Sie ist dagegen ein freiwilliges Qualitätsversprechen des Herstellers. Er wirbt damit, um das Vertrauen in die Marke zu erhöhen. Sie betrifft normalerweise nicht das Fahrrad als Ganzes, sondern nur die Teile des jeweiligen Radherstellers, in der Regel also vor allem den Rahmen, manchmal auch Laufräder, Cockpit oder andere Anbauteile, wenn es sich dabei um Eigenmarken des Fahrradherstellers handelt.
Manche Garantie klingt zunächst großartig, doch es lohnt, vor dem Kauf die Bedingungen zu lesen. Garantien, die Downhill-Fahrten ausschließen, extrem hohe und kostspielige Service-Intervalle in einer Vertragswerkstatt erfordern oder nicht länger als die gesetzliche Sachmängelhaftung dauern, sind wenig wert.
E-Bike-Batterie Garantie
Eine Einschränkung besteht bei E-Bike-Batterien. Da Akkus als Verschleißteile gelten, beträgt die Gewährleistungspflicht 6 Monate. Allerdings gewährt PEGASUS eine zusätzliche, freiwillige Verlängerung der Gewährleistung von 24 Monaten auf die Batterie, wenn der Fehler auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist. Die freiwillig verlängerte Gewährleistung beinhaltet keine Arbeitskosten oder Transportkosten für den Umbau.
Allerdings gewährt BULLS eine zusätzliche, freiwillige Verlängerung der Gewährleistung von 24 Monaten auf die Batterie, wenn der Fehler auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen ist. Die freiwillig verlängerte Gewährleistung beinhaltet keine Arbeitskosten oder Transportkosten für den Umbau.
Die Vorlage der komplett ausgefüllten und mit dem Händelstempel versehenen Garantieerklärung sowie der Kaufquittung ist unbedingt erforderlich.
Garantiebedingungen im Detail
Die Garantie ist beschränkt auf die Reparatur oder den Ersatz von defekten Teilen. Eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausreichende Garantiezeit beinhaltet nur das defekte Bauteil. Erforderlicher Arbeitsaufwand bzw. Die Garantie kann ferner nicht beansprucht werden, wenn Veränderungen an der Originalkonstruktion vorgenommen wurden, das Rad nicht bestimmungsgemäß verwendet wird oder eine sonstige Überbeanspruchung vorliegt.
Wir garantieren für einen Zeitraum von 48 Monaten für BATTERIEN ab dem Modelljahr 2017 (ablesbar auf dem Typenschild der Batterie) eine Restkapazität >60% der Nennkapazität der jeweiligen Spezifikation der verwendeten Zelle. Des Weiteren garantieren wir für einen Zeitraum von 24 Monaten, dass die BATTERIEN frei von Verarbeitungsfehlern sind.
Ein Anspruch auf eine Garantieleistung entfällt bei bloß geringfügigen Abweichungen von der Sollbeschaffenheit, die für die Gebrauchstauglichkeit unserer BATTERIEN und LADEGERÄTE unerheblich sind. Des Weiteren entfällt ein Anspruch auf eine Garantieleistung bei Schäden an BATTERIE und LADEGERÄT aufgrund chemischer oder mechanischer Einwirkungen, wie beispielsweise durch das Eindringen von Wasser oder Unfallschäden. Wir leisten generell keine Garantie für unsere Produkte bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Die Garantieleistung erfolgt nach unserer Wahl entweder durch Instandsetzung des mangelhaften Teils oder einer Neulieferung.
Vor einer Garantieleistung überprüfen wir das Vorliegen eines Garantiefalls. Dies dauert maximal zehn Arbeitstage. Eine Garantieleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiefrist, noch setzt sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere für Kosten, die bei einer üblichen Wartung gemäß der vorgesehenen Serviceintervalle für unsere BATTERIEN und LADEGERÄTE entstehen, stellen keine Garantieleistung dar.
Wir weisen darauf hin, dass die Ansprüche aus der Garantieleistung die Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Endkunden unberührt lässt.
Wie man einen Garantieanspruch geltend macht
Ein Garantieanspruch ist immer bei einem autorisierten PEGASUS Fachhändler (am besten bei dem Händler, der den Artikel bereitgestellt hat) geltend zu machen. Die Vorlage der komplett ausgefüllten und mit dem Händelstempel versehenen Garantieerklärung sowie der Kaufquittung ist unbedingt erforderlich.
Zur Anmeldung des Garantieanspruchs informieren Sie bitte zuerst Ihren Fachhändler hinsichtlich des geltend zu machenden Fehlers innerhalb des Garantiezeitraums und übergeben Sie das E-Bike sodann unter Vorlage des Originalkaufbelegs zeitnah und auf Ihre Kosten Ihrem Fachhändler zur Überprüfung. Ohne die Vorlage des Originalkaufbelegs kann eine Garantie nicht gewährt werden.
Der Fachhändler wird sich mit dem Hersteller zwecks Behebung des Fehlers in Verbindung setzen. Der Hersteller wird nach eigenem Ermessen das fehlerhafte E-Bike / Rahmen entweder mit einem E-Bike / Rahmen ähnlicher Art und Güte ersetzen oder reparieren. Beim Austausch von Rahmen und Gabeln kann es zu Farbabweichungen kommen.
Was tun im Garantiefall
Im Falle eines Garantieanspruches hat PEGASUS die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen die defekten Teile zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Bauteil derselben Type, Größe oder Farbe nicht mehr lieferbar sein, kann PEGASUS ein Teil, welches als Nachfolge-Bauteil angesehen werden kann, zur Abgeltung des Garantieanspruches zur Verfügung stellen.
Im Falle eines Garantieanspruches hat BULLS die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen die defekten Teile zu reparieren oder zu ersetzen. Sollte ein Bauteil derselben Type, Größe oder Farbe nicht mehr lieferbar sein, kann BULLS ein Teil, welches als Nachfolge-Bauteil angesehen werden kann, zur Abgeltung des Garantieanspruches zur Verfügung stellen.
Die Garantie verlängert sich nicht durch die Erbringung von Garantieleistungen. Für reparierte oder ausgetauschte E-Bikes wird für den verbleibenden Garantiezeitraum und gemäß der ursprünglichen Garantiebestimmungen eine Garantie gewährt.
Diese Garantie wird nur gewährt, wenn der Käufer Verbraucher ist und das E-Bike der privaten Nutzung dient. Sie gilt nicht für E-Bikes, die gewerblich genutzt werden (z. B. im Verleih- und Mietbetrieb).
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