Lastenräder und E-Lastenräder tragen dazu bei, Straßen nicht nur sauberer, sondern auch sicherer zu machen. In Deutschland, der Schweiz und Österreich gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die einen Anreiz zum Umstieg auf diese umweltfreundlichen Transportmittel bieten. In zahlreichen Bundesländern gibt es Förderprogramme für den Kauf eines Lastenrades und E-Lastenrades, die sowohl für Privatpersonen wie auch Kommunen und Unternehmen einen großen Anreiz zum Umstieg darstellen.
Im Folgenden werden die verschiedenen Fördermöglichkeiten in Deutschland detailliert dargestellt.
Bundesweite Förderung durch das BAFA
Die bundesweite Förderung für Lastenräder wurde Mitte Januar 2024 wieder aktiviert. Zuvor hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Bewilligungspause für alle Förderprogramme im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds verhängt. Bis zum 29. Februar 2024 hatten Förder-Interessierte die Möglichkeit, ihre Anträge einzureichen.
Die Lastenrad Förderung der Bundesregierung trat erstmalig im März 2021 in Kraft und hilft Unternehmen bei der Einführung des klimafreundlichen Transports.
Seit dem 01.10.2024 ist die Förderung durch das BAFA neu gestartet. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts. Gefördert werden Elektro-Lastenräder mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 170 kg, wobei die Transportmöglichkeit fest mit dem Fahrrad verbunden sein muss. Der Zuschuss beträgt 25%, maximal 3.500€ pro Elektro-Lastenrad oder Anhänger.
Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und der kommunale Bereich können weiterhin von der Prämie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU profitieren. Aufgrund der steigenden Verkaufszahlen im Online-Handel nimmt auch der Lieferverkehr in Innenstädten enorm zu.
Die staatliche Förderung für gewerbliche Lastenräder und elektrisch unterstützte Anhänger bleibt weiterhin erfolgreich und erfreut sich großer Beliebtheit bei den Zielgruppen. Für die Förderung ist es erforderlich, dass sowohl das Fahrrad als auch der Anhänger Lasten von mindestens 120 Kilogramm transportieren können. Zudem muss die gewerbliche Nutzung nachgewiesen werden.
Wichtig zu beachten ist, dass der Fördergegenstand erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erworben oder in Auftrag gegeben werden darf.
Die Bundesregierung förderte ebenfalls den Aufbau von sogenannten Mikro-Depots. Mikro-Depots dienen zum Umschlag von Sendungen auf Lastenräder sowie zur Zwischenlagerung. Dadurch erfolgt die Zustellung “auf der letzten Meile” emissionsfrei.
Voraussetzungen und Konditionen
- Förderfähig: Lasten e-Bikes der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder Elektrolastenräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport sowie neue Elektrolastenanhänger für Fahrräder.
- Nicht förderfähig: Der fahrradgebundene Lastenverkehr für private Zwecke (z. B. Einkäufe, Arbeitswege) sowie der Transport von Personen.
- Zuwendung: Bis zu 25 % der Anschaffungskosten oder maximal 3.500 Euro für e-Lastenfahrräder bzw.
- Antragsberechtigt: Unternehmen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände.
- Nicht antragsberechtigt: Gebietskörperschaften (Kommunen, Stadt- und Landkreise) sowie deren Einrichtungen.
- Bedingung: Eine Zuwendung wird nicht gewährt, wenn das Vorhaben bereits begonnen wurde.
Förderprogramme der Bundesländer
Neben der bundesweiten Förderung gibt es auch zahlreiche Förderprogramme auf Landesebene. Hier ein Überblick:
Baden-Württemberg
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg übernimmt 25 Prozent der Kosten für neue Elektrolastenräder oder Lastenanhänger mit E-Antrieb im Rahmen der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW. Antragsberechtigt sind Unternehmen, privatrechtliche Körperschaften, Freiberufler und Vereine. Der maximale Zuschuss beträgt 2.500€.
Bayern
Aktuell gibt es in Bayern nur kommunale Förderprogramme, beispielsweise in München, Regensburg, Ismaning und Kempten. In München können Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften eine Förderung für Lastenräder mit klimaneutralen Antrieben beantragen. Dabei werden 25% der Nettokosten erstattet, bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro für Lastenräder und 750 Euro für Lastenpedelecs.
Berlin
Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bietet eine gewerbliche Förderung für Unternehmen, Vereine und Selbstständige, die auf Lastenräder umsteigen möchten.
Brandenburg
Das Land Brandenburg unterstützt seit Anfang 2021 Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung stellt dafür im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 310.000 Euro zur Verfügung. Anträge können vom 5. Februar bis 7. März 2024 gestellt werden. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Gewerbetreibende für E-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb und Fahrradanhänger. Bis zu 4.000€ können gefördert werden.
Bremen
Bremen fördert den Kauf eines neuen Lastenrads, um klimafreundliche Mobilität in der Stadt zu fördern. Förderberechtigt sind Privatpersonen, Kleinstunternehmen und Vereine. Gefördert werden Elektro-Lastenräder, Lastenräder ohne E-Antrieb und Anhänger mit & ohne E-Antrieb. Bis 1.000€ können gefördert werden.
Hamburg
Das Förderbudget für Lastenräder wurde im Jahr 2021 vollständig genutzt und es wird seitdem kein weiteres Geld dafür bereitgestellt.
Hessen
In Hessen werden Privatpersonen beim Kauf von Elektro-Lastenrädern, Lastenfahrrädern ohne E-Antrieb und Lastenanhängern unterstützt. Es können bis zu 1.000€ gefördert werden.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern können Zuschüsse für den Kauf eines Lasten-Pedelecs nur über das bundesweite Förderprogramm beantragt werden.
Niedersachsen
Das Förderprogramm in Niedersachsen ist aktuell ausgeschöpft. Gefördert wurden Elektro-Lastenräder und Lastenräder ohne E-Antrieb mit bis zu 800€.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW den Erwerb von Lastenfahrrädern und Lasten-Pedelecs. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen, Freiberufler und Juristische Personen. Es können bis zu 4.200€ für Elektro-Lastenräder gefördert werden.
Rheinland-Pfalz
Im Jahr 2024 wurden in Rheinland-Pfalz keine landesweiten Zuschüsse für den Kauf von Lastenrädern bereitgestellt. Es kann auf die bundesweite Förderung des Bundesumweltministeriums zurückgegriffen werden.
Saarland
Um den Radverkehr zu unterstützen, stellt das Land und der Bund den saarländischen Kommunen, Schulen und Hochschulen umfangreiche finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Ab dem 13. März 2024 können sich die Kommunen registrieren.
Privatpersonen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen können E-Lastenräder und Lastenfahrräder ohne E-Antrieb erwerben. Bis zu 1.000€ werden gefördert.
Sachsen
In Sachsen wird eine Förderung für Lastenräder, e-Bikes und Lasten e-Bikes angeboten. Für den Erwerb eines brandneuen Lastenfahrrads erhält man einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro, während man für den Kauf eines neuen Lastenpedelecs 1.500 Euro erhält. Es ist möglich, bis zu fünf Lastenfahrräder oder -pedelecs pro Jahr förderfähig zu machen. Die Förderung gilt für ein- und mehrspurige Fahrräder mit einer Mindestzuladung von 40 Kilogramm.
Sachsen-Anhalt
Es gibt viele Förderprogramme und Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt für den Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen und Radverkehrsinfrastruktur.
Schleswig-Holstein
Das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND-SH) unterstützte bis Ende 2021 den Kauf von Lastenrädern mit oder ohne E-Antrieb. Die Förderung war nur für Privatpersonen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein verfügbar.
Thüringen
Lasten e-Bikes (Pedelecs 25 km/h) werden mit bis zu 40% des Kaufpreises gefördert(max. Lasten e-Bikes (S-Pedelecs 45 km/h) werden mit bis zu 40% des Kaufpreises bezuschusst (max. Lastenfahrräder ohne Elektromotor werden mit bis zu 40% des Kaufpreises bezuschusst(max. (e-)Anhänger werden ebenfalls mit bis zu 40% des Kaufpreises unterstützt, bedeutet für unmotorisierte Anhänger bis zu 500 €, für e-Anhänger bis zu 1.000 €)
Kommunale Förderprogramme
Auf kommunaler Ebene existieren diverse Initiativen zur Förderung des täglichen Lieferverkehrs mit Cargobikes. Aber auch als Privatperson kann man die Vorteile eines Lastenrades nutzen und dafür hohe kommunale Förderungen zwischen 10% bis hin zu 50% beim Kauf eines Lastenbikes in Anspruch nehmen.
Essen
Die Stadt Essen unterstützt die Anschaffung von neuen Lastenrädern und Fahrradanhängern, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Kindern gebaut werden. Die Nutzlast muss mindestens 120 Kilogramm betragen. Es kann nur ein Lastenrad und ein Fahrradanhänger pro Haushalt gefördert werden.
Zusätzlich zur Basis-Förderung kann entweder ein Familien-Bonus oder ein Bonus für Leistungsbeziehende beantragt werden. Der jeweilige Bonus wird auf die Basis-Förderung addiert. Gefördert werden maximal 75 Prozent der Anschaffungskosten.
Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind (unter 18 Jahren) können zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus beantragen. Leistungsbeziehende (SGB II, SGB XII, AsylbLG) können einen Bonus von 1.200 Euro für ein Lastenrad und 300 Euro für einen Fahrradanhänger beantragen, sofern kein Familien-Bonus beantragt wird.
Einkommensabhängige Boni in Essen
| Einkommensgruppe | Summe Hauhalts-Bruttojahreseinkommen | Bonus (E-)Lastenrad | Bonus Fahrradanhänger |
|---|---|---|---|
| 1 | bis 13.000,00 Euro | 1.200 Euro | 300 Euro |
| 2 | bis 25.000,00 Euro | 1.000 Euro | 250 Euro |
| 3 | bis 37.000,00 Euro | 800 Euro | 200 Euro |
| 4 | bis 49.000,00 Euro | 600 Euro | 150 Euro |
| 5 | bis 61.000,00 Euro | 300 Euro | 100 Euro |
| 6 | bis 73.000,00 Euro | 150 Euro | 50 Euro |
| 7 | bis 85.000,00 Euro | Basis-Förderung | Basis-Förderung |
| 8 | bis 97.000,00 Euro | Basis-Förderung | Basis-Förderung |
| 9 | über 97.000,00 Euro | Basis-Förderung | Basis-Förderung |
Weitere Fördermöglichkeiten
Die Aktion Mensch unterstützt mit dem „Förderprogramm Barrierefreiheit für alle“ die Mobilität von Menschen mit Behinderung, Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten sowie Kindern und Jugendlichen. Zur Erreichung dieses Ziels fördert Aktion Mensch die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern für mindestens zwei Personen. Diese elektrischen Rikschas oder E-Tandems mit E-Motor sollen zur Stärkung der Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung beitragen. Im Rahmen der sogenannten Mikroförderung stehen dabei bis zu maximal 5.000 Euro für den Zeitraum eines Jahres zur Verfügung.
Nützliche Informationen
Um die Nutzlast zu berechnen wird von dem zulässigen Gesamtgewicht das Eigengewicht des Lastenrades abgezogen. Beträgt das zulässige Gesamtgewicht beispielsweise 200 Kilogramm und wiegt das Lastenrad selbst 30 Kilogramm, so beträgt die Nutzlast 170 Kilogramm.
Weltweit gibt es zahlreiche Lastenrad-Hersteller*innen und -Händler*innen. Eine Übersicht aus dem Ruhrgebiet bietet das Internetportal der Velocityruhr.
Das Internetportal des VCD stellt verschiedene Lastenräder je nach Transportzweck und Nutzergruppen vor. Außerdem gibt es Hinweise, welche beim Kauf und Gebrauch von Lastenrädern zu beachten sind.
Auch der ADFC stellt eine Übersicht über die verschiedenen Lastenrad-Typen auf seinem Internetportal bereit. Außerdem gibt es allgemeine Informationen zur Kaufvorbereitung und zum Kindertransport.
Das Fahren eines Lastenrads zum Test vor der privaten Anschaffung ist ebenfalls möglich. Teilweise kann eine Leihgebühr anfallen.
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