E-Bike Leasing erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Im Jahr 2023 wurden hierzulande 2,1 Millionen E-Bikes verkauft, was unter anderem auf die Förderung durch Arbeitgeber im Rahmen von steuerlich begünstigten Dienstfahrrädern zurückzuführen ist. Besonders das E-Bike-Leasing über das Modell der Gehaltsumwandlung ist weit verbreitet. Doch welche konkreten Vorteile ergeben sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch das E-Bike Leasing?
Vorteile für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer profitieren von zahlreichen Vorteilen, wenn sie ein E-Bike über ihren Arbeitgeber leasen, anstatt es privat zu kaufen:
- Erhebliche Kostenersparnis: Durch die Gehaltsumwandlung können Leasingrate, Versicherung und Service vom Bruttogehalt anstatt vom Nettogehalt gezahlt werden.
- Steuerliche Vorteile: Mitarbeitende können dank steuerlicher Förderung bis zu 40 % gegenüber dem Barkauf des Bikes sparen.
- Geringe monatliche Belastung: Die Leasing-Kostenbelastung durch die Gehaltsumwandlung beträgt meist nur etwa 50 € im Monat.
- Gesundheitliche Vorteile: E-Bike fahren schafft mehr Freude und Gesundheit als tägliches Stehen im Stau, reduziert den Stresslevel und stärkt Herz-Kreislauf und Immunsystem.
Wenn der Arbeitgeber die Leasingrate zusätzlich bezuschusst oder komplett übernimmt, profitieren Arbeitnehmer umso mehr. Sollte der Arbeitgeber sogar die Leasingrate komplett übernehmen, entfällt ab dem 01.01.2019 sogar die Versteuerung des geldwerten Vorteils (0% Regelung).
JobRad®: Vorteile und mögliche Nachteile
Das Dienstrad-Leasing mit JobRad® bietet viele Vorteile, aber es gibt auch einige Aspekte zu beachten:
- Vorteile: Neue Räder, weniger Steuern und mehr Zeit an der frischen Luft.
- Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate.
- Volle Laufzeit vorausgesetzt: JobRad® lohnt sich am meisten, wenn die volle Laufzeit von 36 Monaten erfüllt werden kann.
- Ausnahmen: Bei Elternzeit, Sabbatical etc. bieten viele Unternehmen einfache Lösungen an.
- Früheres Vertragsende: In Absprache mit dem Unternehmen kann das Rad gekauft oder zurückgegeben werden.
Bei JobRad® per Gehaltsumwandlung wird die monatliche Leasingrate vom Bruttogehalt gezahlt, wodurch Steuern gespart werden. Zusätzlich kann der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlen, um die Ersparnis noch weiter zu erhöhen.
Bekomme ich wegen JobRad® weniger Rente?
Es wird oft behauptet, dass einer der größten JobRad®-Nachteile die geringere Rente sei. Inzwischen ermöglichen die meisten öffentlichen Tarifverträge das Dienstrad-Leasing auch im öffentlichen Dienst - und zwar als Dienstrad per Gehaltsumwandlung.
Vorteile für Arbeitgeber
Auch Arbeitgeber profitieren von zahlreichen Vorteilen durch das Anbieten von E-Bike Leasing:
- Kostenneutrale Mitarbeitermotivation: So gut wie jeder Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern Dienstrad-Leasing anbieten, ohne dass ihm dabei Kosten entstehen.
- Einsparung von Sozialabgaben: Durch die Lohnumwandlung muss weniger Lohn gezahlt werden, wodurch der Arbeitgeber Sozialabgaben spart.
- Gesundere und motiviertere Mitarbeiter: Radelnde Mitarbeiter sind seltener krank, insgesamt fitter und starten motivierter in den Job.
- Positiver Beitrag zur CO2-Bilanz: Arbeitgeber leisten mit dem Benefit Dienstrad einen positiven Beitrag zur CO2-Bilanz.
- Attraktiveres Arbeitgeberimage: Dienstrad-Leasing ist ein beliebter und sinnvoller Benefit, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern.
Ein Arbeitgeber spart somit: 83 € * 19,28% * 36 Monate = 576 € pro Mitarbeiter über 36 Monate. Der Umsatzsteuereffekt auf den geldwerten Vorteil mindert zwar diesen Betrag, jedoch bleibt eine Ersparnis von ca. 530 €.
Wie funktioniert das E-Bike Leasing für Arbeitgeber?
Der Bikeleasing-Service macht es auch für kleine und mittelständische Unternehmen ganz einfach, mit dem Dienstrad-Leasing einen beliebten und sinnvollen Benefit zu bieten:
- Mitarbeiter bestellen ein Wunschrad.
- Arbeitgeber geben den Vertrag frei.
- Das Dienstrad wird direkt an die Nutzer ausgehändigt.
Steuerliche Aspekte beim E-Bike Leasing
Es gibt verschiedene steuerliche Aspekte zu beachten, wenn es um das E-Bike Leasing geht:
- Steuerfreiheit: Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug ist, bleiben lohnsteuerfrei (§ 3 Nr. 37 EStG).
- Gehaltsumwandlung: Bei einer Gehaltsumwandlung greift die Steuerbefreiung nicht.
- Geldwerter Vorteil: Regelmäßig ist für die Fahrradüberlassung als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung anzusetzen.
Beispiel: Der Arbeitgeber überlässt seinem Mitarbeiter ein Elektrofahrrad sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers des Fahrrads beträgt 2.500 Euro. Der Mitarbeiter hat einen geldwerten Vorteil von sechs Euro (abgerundetes Viertel des Listenpreises = 600 Euro) monatlich zu versteuern.
Umsatzsteuerliche Behandlung
Die unternehmensfremde (private) Nutzung eines dem Unternehmen vollständig zugeordneten Fahrrades ist als unentgeltliche Wertabgabe der Besteuerung zu unterwerfen (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG). Der Arbeitgeber kann die Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der unternehmensfremden Nutzung aus Vereinfachungsgründen hilfsweise nach der sogenannten 1-Prozent-Regelung berechnen.
E-Bike Kauf am Ende der Leasingzeit
Die Vertragsgestaltungen sehen regelmäßig vor, dass ein Dritter (zum Beispiel der Leasinggeber) dem Arbeitnehmenden das von ihm genutzte (Elektro-) Fahrrad bei Beendigung der Überlassung durch den Arbeitgeber zu einem Restwert von beispielsweise zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zum Erwerb anbieten kann.
Vergleichsmaßstab für die erforderliche Bewertung ist dabei der um übliche Preisnachlässe geminderte übliche Endpreis am Abgabeort. Die Verwaltung lässt zu, diesen üblichen Endpreis eines E-Bikes, das Arbeitnehmenden nach drei Jahren Nutzungsdauer übereignet wird, aus Vereinfachungsgründen mit 40 Prozent der auf voll 100 Euro abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des (Elektro-) Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer zu bewerten (BMF, Schreiben vom 17. November 2017, IV C 5 - S 2334/12/10002-04). Bei einem Fahrrad zum Neupreis von 2.599 Euro wären das beispielsweise 1.000 Euro.
Pauschalierung der Lohnsteuer
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von betrieblichen Fahrrädern an Arbeitnehmende pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer zu besteuern. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die Pauschalierung führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.
Aufladen des E-Bikes beim Arbeitgeber
Aus Billigkeitsgründen werden aber auch vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen von Elektrofahrrädern, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind, im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens nicht zum Arbeitslohn gerechnet (BMF, Schreiben vom 29. September 2020, IV C 5 - S 2334/19/10009 :004). Die Regelung ist bis Ende 2030 verlängert worden. Damit können alle Arten von Elektrorädern beim Arbeitgeber steuerfrei aufgeladen werden.
E-Bike Leasing Anbieter
Es gibt verschiedene Anbieter von E-Bike Leasing in Deutschland:
- BusinessBike
- JobRad®
- Kazenmaier Leasing GmbH
BusinessBike: Vorteile für Unternehmen
BusinessBike bietet Unternehmen folgende Vorteile:
- Erhöhte Mobilität: Staus, Verkehrsverzögerungen und Parkplatzsuche entfallen.
- Gesundheitsfördernd: Regelmäßiges Radfahren stärkt Herz und Kreislauf.
- Kosteneffizienz: Steuerliche Vorteile und geringere Ausgaben für Benzin, Wartung und Reparaturen.
- Einfaches und schnelles Anmeldeverfahren: Die Registrierung auf dem Onlineportal nimmt nur 5 Minuten in Anspruch.
- Mitarbeiter-Benefit: Macht Ihr Unternehmen attraktiver und moderner.
- Verbesserung des Firmenimages: Die Nutzung von E-Bikes durch Ihr Team fördert ein umweltfreundliches Image.
Kazenmaier Leasing GmbH
Kazenmaier bietet einen einfachen und unkomplizierten Umsetzungsprozess für Arbeitgeber, um ihren Mitarbeitern ein Dienstfahrrad zu bieten. Das Angebot ist sehr beliebt aufgrund der minimalen Aufwand für alle Beteiligten.
Vergleich: E-Bike Leasing vs. Dienstwagen
Im Vergleich zur klassischen Dienstwagenregelung stellt das Fahrradleasing eine kosteneffizientere und umweltfreundlichere Option dar. Die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für Diensträder liegen üblicherweise weit unter denen für Dienstwagen. Zudem tragen Radfahrende signifikant zum Umweltschutz bei und verbessern ihre eigene Fitness. Ein besonderer Vorteil in städtischen Gebieten ist die Einsparung der Zeit für die Parkplatzsuche.
Zusammenfassung
Das E-Bike Leasing bietet Arbeitgebern eine attraktive Möglichkeit, umweltfreundliche Transportmittel anzubieten und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Durch die Überlassung von Diensträdern können Unternehmen die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden fördern, die Umwelt entlasten und zugleich Kosten sparen.
| Vorteile | Arbeitgeber | Arbeitnehmer |
|---|---|---|
| Finanziell | Einsparung Sozialabgaben, Geringere Lohnkosten | Geringere Kosten durch Gehaltsumwandlung, Steuerliche Vorteile |
| Gesundheitlich | Fittere und seltenere krankheitsbedingte Ausfälle der Mitarbeiter | Verbesserte Fitness, Stressreduktion, Stärkung des Immunsystems |
| Umwelt | Positiver Beitrag zur CO2-Bilanz | Umweltfreundliche Fortbewegung |
| Image | Attraktiveres Arbeitgeberimage | Modernes und umweltbewusstes Image |
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