E-Bike Leasing für Selbstständige: Vor- und Nachteile

Das E-Bike erfreut sich wachsender Beliebtheit und wird zunehmend als Alternative zum Auto betrachtet und genutzt. Viele Arbeitgeber stellen ihren Mitarbeitern E-Pedelecs als Diensträder zur Verfügung, wobei kostengünstige und praktische Leasing-Modelle genutzt werden.

Für alle Nicht-Angestellten, sondern Gewerbebetreibenden, welche also selbstständig bzw. freiberuflich tätig sind, gibt es ebenfalls die Möglichkeit eines E-Bike Leasings. Noch dazu können auch diese von den oben genannten Vorteilen profitieren. Jedoch sollten Sie unbedingt darauf achten, dass das Pedelec als Dienstrad über die Firma geleast wird. Nur dann können Sie die Leasingraten zu 100 % als Betriebskosten in der Steuererklärung einbeziehen.

Was ist E-Bike-Leasing?

E-Bike-Leasing ist eine Alternative zum Kauf, die dir ermöglicht, ein modernes E-Bike gegen monatliche Raten zu nutzen, ohne es sofort vollständig bezahlen zu müssen. Dabei bleibt das Rad während der Laufzeit Eigentum des Leasinganbieters. Nach Ablauf des Vertrages kannst du das Rad entweder zurückgeben (und gegen ein neues, moderneres eintauschen) oder das Rad zum Restwert übernehmen.

Leasing-Varianten:

  • Privat-Leasing: Hier schließt du als Privatperson den Vertrag direkt mit dem Leasinganbieter ab. Du zahlst eine feste monatliche Rate und kannst das E-Bike für Freizeit, Sport oder den Arbeitsweg nutzen. Am Ende der Laufzeit hast du meist die Option, das Rad zurückzugeben, weiterzuleasen oder zu einem Restwert zu übernehmen.
  • Dienstrad-Leasing: Diese Variante wird über deinen Arbeitgeber organisiert. Dabei wird das E-Bike als sogenanntes Dienstrad bereitgestellt, und die Leasingraten werden durch Gehaltsumwandlung direkt von deinem Bruttogehalt abgezogen. Das macht Dienstrad-Leasing oft steuerlich attraktiv. Zusätzlich bieten viele Arbeitgeber Modelle an, bei denen sie einen Teil der Kosten übernehmen oder exklusive Wartungsservices inkludieren.

Beide Modelle erlauben dir, ein hochwertiges E-Bike zu nutzen, das dir sonst vielleicht zu teuer wäre. Zudem kannst du je nach Leasingvariante von Zusatzleistungen wie Versicherungen oder Wartungspaketen profitieren, die oft im Vertrag enthalten sind.

Vorteile des E-Bike-Leasings für Selbstständige

Seit Januar 2019 gelten für betrieblich genutzte Fahrräder Steuervergünstigungen. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich ein Dienstfahrrad kaufen oder leasen, müssen für die private Nutzung keine Privatentnahme versteuern.

  • Steuerliche Vorteile: Die monatlichen Raten sowie Aufwendungen für die Instandhaltung des Dienstrads können sie als Betriebsausgaben geltend machen. Zudem ist die private Nutzung für Selbstständige seit 2019 steuerfrei - abgeführt werden muss nur die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeteil.
  • Liquidität schonen: Zum einen muss man sich beim Leasing nicht mit den Anschaffungskosten eines Fahrrads belasten. Die Leasing-Raten sind geringer und somit leichter wegzustecken.
  • Betriebsausgabe: Jede Leasing-Rate gilt als Betriebsausgabe, welche den Gewinn mindert.
  • Keine Bilanzierung: Weil Ihr Dienstrad von JobRad® ein Leasingobjekt ist, entfällt außerdem die Pflicht zur Bilanzierung.
  • Flexibilität: Schnell durch den Stadtverkehr, alles Notwendige mit dabei und jederzeit einsatzbereit: Mit einem Dienstrad haben Sie volle Flexibilität für Ihren Job.
  • Umweltschonend: Wer aufs Rad umsteigt, ist nachhaltiger unterwegs.

Nachteile des E-Bike-Leasings für Selbstständige

  • Vertragsbindung: Je nach Vertrag läuft das Leasing über zwei bis drei Jahre - ein langer Zeitraum, über den Sie sich finanziell binden.
  • Eingeschränkte Nutzung: Sie haben das E-Bike nicht im Besitz und unterliegen Vertragsbedingungen. Vor allem ist meist die Auswahl an E-Bikes eingeschränkt, beim Leasing über den Arbeitgeber sind Sie an die Anbieter gebunden, die Ihnen vorgegeben werden.
  • Höhere Gesamtkosten: Über die Vertragslaufzeit hinweg können die Gesamtkosten höher sein als beim Kauf.

E-Bike leasen oder kaufen: Was lohnt sich mehr?

Die Entscheidung, ob Sie ein E-Bike leasen oder kaufen sollten, hängt von Ihren individuellen Präferenzen und Prioritäten ab. Hier sind einige Aspekte zu berücksichtigen:

  • Kauf: Volles Eigentum, keine Vertragsbindung, langfristig günstiger, aber hohe Einmalzahlung und zusätzlicher Aufwand für Versicherung und Wartung.
  • Leasing: Keine hohe Einmalzahlung, integrierte Services (Versicherung, Wartung), aber keine Steuervorteile beim Privatleasing und langfristig möglicherweise teurer.

Kostenvergleich: Dienstrad-Leasing vs. Kauf

Ein Beispiel zur Verdeutlichung der finanziellen Auswirkungen:

Für das Dienstradleasing nehmen wir ein Bruttogehalt von 3.000 Euro und eine Laufzeit von 36 Monaten an. Daraus ergibt sich bei BusinessBike eine monatliche Leasing-Rate von ca. 60,99 Euro. Zusätzlich bietet BusinessBike eine Vollkaskoversicherung, eine Mobilitätsgarantie und Zugang zu einem Netzwerk von über 6.000 Fachhändlern, die eine Vielfalt an hochwertigen Fahrrädern und E-Bikes zur Auswahl stellen. Die Ersparnis beim Leasen über den Arbeitgeber beträgt in diesem Beispiel bei ca. 30 %. Diese ergibt sich nicht nur aus den steuerlichen Vorteilen durch den Abzug der Leasingrate vom Bruttolohn, sondern auch aus den eingesparten Kosten für Versicherung und Service, die bereits im Dienstrad-Paket enthalten sind.

Anbieter von E-Bike-Leasing

Mittlerweile gibt es in Deutschland einige E-Bike-Leasing Anbieter, welche den Markt dominieren. Nicht jeder Leasing-Anbieter bietet die gleichen Konditionen und Vorgaben, es gibt Unterschiede. Daher sollte man unbedingt abwägen, welcher Anbieter auf sich selber am besten passt.

Beispiele für Leasing-Anbieter:

  • JobRad
  • Deutsche Dienstfahrrad
  • Beovelo
  • BusinessBike
  • KR Leasing GmbH

Ablauf des E-Bike-Leasings mit JobRad®

  1. Traumbike aussuchen: Entdecken Sie Ihr perfektes Fahrrad mit JobRad® und holen Sie ein Angebot bei einem von mehr als 7.200 JobRad®-Händler:innen ein. Mit JobRad® geht jedes Rad!
  2. Leasingmodell wählen: Nutzen Sie den Leasing­raten­rechner und ent­scheiden Sie mit Ihrer Steuer­beratung, welche Option für Ihr Unter­nehmen am besten ist.
  3. Antrag ausfüllen: Registrieren Sie sich in unserem Portal, füllen Sie den Leasingantrag aus und identifizieren Sie sich digital.
  4. Losradeln: Nach Prüfung der Daten bestellen wir Ihr neues Rad. Sie nehmen es mit Ihrem persönlichen Abholcode in Empfang. Auf geht’s in die nachhaltige Zukunft mit JobRad®!

Steuerliche Aspekte

Bei einem E-Bike-Leasing können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von den Steuervorteilen profitieren. Speziell bei Diensträdern, die erstmals zwischen den Jahren 2019 und 2030 genutzt werden, gibt es je Menge Steuervergünstigen. So lassen sich - wie beim Dienstauto - auch für jeden Entfernungskilometer des Arbeitsweges 0,30 Euro als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Dies kann jährlich mehrere hundert Euro ausmachen.

Gehaltsumwandlung

Wenn Sie als Arbeitnehmer auf einen gewissen Teil Ihres Brutto-Gehaltes verzichten und dafür einen Sachlohn in Anspruch nehmen, nennt man dies Gehaltsumwandlung. Als Sachlohn zählt z.B. ein geleastes E-Bike. So wird dann das Brutto-Gehalt über die komplette Raten-Laufzeit verringert, bis das Leasing beendet ist. Bei einer Gehaltsumwandlung profitiert der Arbeitnehmer, da das E-Bike monatlich mit nur 1 % des Brutto-Listenpreises versteuert werden muss. E-Bikes, die erst nach dem Jahre 2020 geleast wurden / werden, haben eine Versteuerung von 0,25 %. So sparen also Arbeitnehmer und auch der Arbeitgeber also bares Geld.

Damit das Finanzamt diese steuerlichen Vorteile und somit das Leasing-Modell anerkennt, ist es wichtig, dass im Arbeitsvertrag entsprechende Anpassungen vorgenommen werden.

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