E-Bikes mit 500 Watt: Was ist in Deutschland legal?

Elektrofahrräder erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit. Als Pendler kann es trotzdem auf dem Fahrrad etwas anstrengend werden, deshalb erwägt man vielleicht, sich ein Pedelec zuzulegen. Dies ist, grob gesagt, ein Fahrrad, welches mit einem Motor ausgestattet ist. Der Motor unterstützt die Fahrleistung bis zu einer gewissen Geschwindigkeit und schaltet sich dann selbst ab. Es ist allerdings beim Pedelec wichtig, welche Geschwindigkeit es auf den Tacho bringt. Davon sind nämlich weitere Regeln für den Verkehr abhängig, etwa, ob auf dem Pedelec ein Helm getragen werden muss oder ob der Abschluss einer Versicherung notwendig ist.

Was ist ein Pedelec?

Beim Pedelec handelt es sich um eine Fahrrad, das über einen Elektromotor verfügt. Dieser unterstützt den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren möchte, muss dies mithilfe der eigenen Muskeln schaffen. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Pedelec häufig fälschlicherweise als E-Bike bezeichnet.

Abgrenzung: E-Bike, Pedelec, S-Pedelec

Pedelecs und E-Bikes meinen häufig dasselbe und das ist auch nur teilweise falsch: E-Bikes hat sich mittlerweile als genereller Überbegriff für verschiedene Arten von Elektrofahrrädern durchgesetzt. Allerdings werden diese je nach Funktion gemäß des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) unterschieden und gehen daher mit unterschiedlichen Gesetzen für den Fahrer einher. Bereits seit November 2003 gilt nämlich für alle EU-Länder: Sie müssen die gültigen EU-Richtlinien für das E-Bike bzw. das Pedelec in die nationale Gesetzgebung übernehmen.

Den größten Marktanteil unter den E-Bikes hat das normale Pedelec mit über 90 Prozent. Der Begriff leitet sich aus der Abkürzung des englischen Begriffs (Pedal Electric Cycle) ab. Das Pedelec, im Unterschied zum E-Bike im engeren Sinne, unterstützt den Fahrer nur, und zwar bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h (das entspricht einer Nenndauerleistung von 0,25 kW) und eben nur dann, wenn in die Pedalen getreten wird. Wer schneller fahren möchte, der muss sich auf die Leistung des eigenen Körpers verlassen, die bei einem durchschnittlichen Radfahrer um die 100 Watt beträgt.

Da es gemäß deutschem Verkehrsrecht dem Fahrrad gleichgestellt ist, ergeben sich damit wichtige Erkenntnisse: Ein normales Pedelec, welches als Elektrofahrrad bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt, braucht keine gesonderte Zulassung. Genausowenig müssen Sie einen Helm auf Ihrem Pedelec tragen, eine Versicherung dafür abschließen oder eine bestimmte Altersgrenze einhalten. Selbiges gilt übrigens auch für Modelle, welche eine Anfahrhilfe bis zu 6 km/h haben. Das bedeutet, dass bis zum Erreichen dieser Geschwindigkeit nicht in die Pedalen getreten werden muss. Dies ist eigentlich ein Unterschied, der das E-Bike vom Pedelec abgrenzt - dass das betreffende Gefährt auf Knopfdruck fährt.

Daneben gibt es jedoch auch Fahrzeuge, die eine höhere Nenndauerleistung aufweisen und daher als schnelle Pedelecs, S-Klasse oder einfach S-Pedelecs bezeichnet werden. Generell gleicht die Funktionsweise zwar der des normalen Pedelecs, jedoch wird hier die Motorunterstützung erst ab einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Ein solches Gefährt gilt dann nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad. Für den Halter des Fahrzeugs bedeutet dies u. a.: Sie müssen Ihr Pedelec versichern, eine Zulassung sowie einen Führerschein dafür besitzen. Der Hersteller einer S-Klasse benötigt eine Betriebserlaubnis vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes einzelne Modell. Die Einzelzulassung schreibt damit vor, dass weder der Besitzer selbst noch der Händler einfach das Pedelec einem Tuning o. Ä. unterziehen kann. Fahrer benötigen mindestens die Fahrerlaubnisklasse AM. Das Mindestalter für Pedelecs bis zu 45 km/h beträgt 16 Jahre. Das S-Pedelec zieht eine Helmpflicht nach sich.

Wie bereits erwähnt, benötigt der Fahrer zur Fortbewegung keine Muskelkraft bei dieser Art von Elektrofahrrad. Während beim Pedelec der Motor nur unterstützt, wenn die Pedalen betätigt werden, kann das E-Bike auf Knopfdruck oder durch einen Drehgriff allein fahren. Überschreitet hierbei die Motorleistung die Grenze von 500 Watt und eine Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h nicht, so wird hier von einem Kleinkraftrad (bzw. ein Leichtmofa) gesprochen.

Wo darf das Pedelec fahren?

Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten. S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec. Allerdings ist es teilweise möglich, diese Fahrzeuge im Nahverkehr zu transportieren. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem jeweiligen Bundesland und Verkehrsverbund bzw.

In aller Regel ist ein Pedelec mit einem Motor ausgestattet, welcher durch einen Akku betrieben wird.

Reichweite und weitere Faktoren

Unabhängig davon stellen sich viele Interessierte auch sicherlich die Frage, wie weit Sie mit einem vollgeladenen Akku auf dem Pedelec kommen. Die Reichweite hängt jedoch von mehreren Faktoren ab und können von den Herstellerangaben abweichen. So sind bei einem hochwertigen Gerät zwischen 50 und 100 km möglich, können aber je nach Witterungsbedingungen, Bodenverhältnissen u. Ä. um bis zu 50 Prozent von den Herstellerangaben variieren. Weitere wichtige Faktoren für die Reichweite beim Pedelec sind das Gewicht das Fahrers, die Außentemperatur, die Pflege des Fahrrads sowie die Gänge, die genutzt werden (niedrigere Gänge sind energiesparender).

Vorteile von E-Bikes

Durch die elektrische Unterstützung werden die Kräfte des Radlers geschont, sodass auch Menschen mit schwächerer Ausdauer beim Radfahren nicht überfordert werden.

Unterschiedliche Begriffe im Überblick

In Deutschland kursieren viele unterschiedliche Begriffe für ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor und Akku als Energiespeicher. Dabei werden E-Bike, Elektrofahrrad, Pedelec oder auch S-Pedelec fast synonym verwendet. Es gibt jedoch deutliche Unterschiede in der Bauart, dem Antrieb und in der Art, wie die elektronische Unterstützung dem Radfahrer das Leben erleichtert.

Als E-Bike werden in Deutschland alle Elektrofahrräder bezeichnet, die mit der Unterstützung eines Elektromotors betrieben werden und bei denen diese Unterstützung durch einen Hebel oder Knopf am Lenker zugeschaltet wird. Je nach Leistungsstärke und Maximalgeschwindigkeit gelten für die E-Bikes unterschiedliche Regeln. Das E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h gilt als Leichtmofa. Der Motor darf höchstens eine Leistung von 500 Watt haben. Für die Nutzung dieses E-Bikes sind ein Mindestalter von 15 Jahren sowie eine Mofaprüfschein und ein Versicherungskennzeichen vorgeschrieben. Bei diesem E-Bike besteht keine Helmpflicht.

Bei dem E-Bike mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h handelt es sich schon um ein Mofa. Auch hier muss der Fahrer für die Nutzung mindestens 15 Jahre alt sein, einen Mofaprüfschein besitzen und ein Versicherungskennzeichen anbringen. Zu guter Letzt kann sich der E-Bike-Interessierte für die Variante bis zu 45 km/h entscheiden. Die Fahrer müssen hier mindestens 16 Jahre alt sein und einen Führerschein der Klasse M besitzen. Helmpflicht und Versicherungspflicht bestehen auch hier.

Für alle E-Bike-Fahrer gilt, dass das Befahren der Wege die für Motorkrafträder gesperrt sind, verboten ist. Des Weiteren unterliegen sie den Promillegrenzwerten für Autofahrer.

Ein Elektrofahrrad, das mit Muskelkraft sowie durch Pedale betrieben wird und bei dem der Hilfsmotor nur die Pedalleistung unterstützt, wird als Pedelec bezeichnet. Pedelec bedeutet hier Pedal Electric Cycle und beschreibt die Art der der elektrischen Unterstützung. Der Hilfsmotor schaltet sich nur zu, wenn die Pedale getreten werden. Er darf höchstens eine Leistung von 250 Watt haben. Mit Unterstützung des Hilfsmotors kann dieses E-Bike auf höchstens 25 km/h beschleunigt werden. Pedelecs sind somit dem Straßenverkehrsrecht nach Fahrräder und bedürfen keiner gesonderten Anmeldung oder Betriebserlaubnis. Auch eine gesonderte Versicherungspflicht oder eine Helmpflicht gibt es für ein Pedelec nicht.

Des Weiteren muss auf die Verkehrssicherheit geachtet werden sowie die Straßenverkehrsordnung (StVO) befolgt werden. Für Fahrer eines Pedelec gelten die gleichen Vorschriften und Promillegrenzen wie für einen Radfahrer. Ein nicht verkehrssicheres Pedelec oder eine Fahrt unter Alkohol können Bußgelder zur Folge haben.

Das S-Pedelec ist eine besondere Variante des Pedelecs und rechtlich gesehen kein Fahrrad, sondern ein Kleinkraftrad. Bei diesem Elektrofahrrad wird die Motorunterstützung der Pedale erst bei 45 km/h abgeschaltet. Um ein S-Pedelc nutzen zu können, muss mindestens ein Führerschein der Klasse AM vorhanden sein und ein Versicherungskennzeichen angebracht werden. Seit 2013 besteht auch für diese E-Bikes eine Helmpflicht. Darüber hinaus gelten für S-Pedelec Fahrer dieselben Vorschriften wie für E-Bike-Fahrer. Es wird die Promillegrenze für Autofahrer zu Grunde gelegt.

Durch einen E-Bike-Nachrüstsatz besteht auch die Möglichkeit normale Fahrräder in Pedelecs oder E-Bikes umzuwandeln. Dies ist sicherlich mit etwas Aufwand verbunden, kann aber eine gute Lösung darstellen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.

Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.

Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Straftat eingestuft. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Und wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie für das Fahren eines E-Bikes bis 25 km/h keinen extra Führerschein.

Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden. Wenn Radler im Verkehr eine Straftat begehen oder sich sonst auffällig verhalten, kann es zu einem Radfahrverbot kommen. Dazu zählen beispielsweise das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss und die Benutzung der falschen Fahrbahnseite.

Nutzung von Radwegen

Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.

Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen.

Altersbeschränkungen und Helmpflicht

In Deutschland gibt es keine allgemeine Altersbeschränkung für die Nutzung von klassischen Pedelecs. Sie gelten rechtlich als Fahrräder, daher dürfen sie theoretisch auch von Kindern gefahren werden.

Eine generelle Helmpflicht für Fahrräder gibt es nicht. Auch Pedelecs werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Für E-Bikes, die ohne Pedalkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h beschleunigen können und als Leichtmofas gelten, besteht ebenfalls keine allgemeine Helmpflicht. Dennoch wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, auch auf solchen Rädern stets einen Helm zu tragen.

Anders sieht es bei E-Bikes bis 25 km/h und S-Pedelecs aus. Wenn Ihr E-Bike in die Kategorie „Helmpflicht“ gehört, müssen Sie sich genau wie Roller- oder Motorradfahrer auch daran halten.

Alkohol am Steuer

Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust. Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht.

Nur für Pedelec-Fahrer gelten die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer: Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.

E-Bike-Tuning: Ein gefährliches Spiel

Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.

Legale Möglichkeiten für mehr Geschwindigkeit

Wenn Sie mit Ihrem E-Bike auf legale Weise schneller unterwegs sein wollen, helfen Ihnen ein paar andere Tricks. Sie können beispielsweise den Reifendruck anpassen - je höher, desto weniger Rollwiderstand. Lassen Sie Ihr Fahrrad für möglichst wenig Probleme mit Antrieb und Bremsen auch regelmäßig warten.

Versicherungsschutz

E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Wenden Sie sich gerne an unsere ARAG Berater in Ihrer Nähe, die Ihnen auch mit dem Versicherungskennzeichen weiterhelfen, das Sie am Rad montieren müssen.

Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht.

Investieren Sie außerdem in eine gute Fahrraddiebstahlversicherung. Die Absicherung über die Hausratversicherung schützt Ihr Rad im Haus oder abgeschlossenen Keller. Wird Ihr Pedelec unterwegs gestohlen, tritt die Hausratversicherung nicht ein.

Die Risiken des illegalen E-Rad-Tunings

In einigen Fällen wird der Grenzwert von maximal 25 km/h für ein normales Elektrofahrrad - kein S-Pedelec - ganz bewusst überschritten. Hier werden an serienmäßigen Pedelecs zusätzliche elektronische Bauteile eingesetzt, die der Motorsteuerung eine geringere Fahrgeschwindigkeit vortäuschen. Auch die Steuerungssoftware oder die Sensoren für die Drehzahl von Tretkurbel und Hinterrad lassen sich manipulieren.

Der Umfang des Phänomens „Pedelec-Tuning“ ist kaum zu bestimmen. Der rege Erfahrungsaustausch in Internetforen, Anleitungen auf Videoplattformen und Angebote im Internet belegen aber Kauf und Nutzung von Tuning-Kits. Zum Anteil getunter Pedelecs an Unfällen sind keine Studien bekannt, allerdings sind Veränderung äußerlich unauffällig. Die Verkleidung des Mittelmotors macht es leicht, die kleinen Tuning-Bauteile zu verstecken.

Konsequenzen des illegalen Tunings

Durch das verbotene Tuning wird ein Elektrofahrrad zum S-Pedelec. Außerhalb des privaten Grundstücks fehlt die vorgeschriebene Betriebserlaubnis. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 und § 48 Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Wer die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen nicht vorweisen kann, begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wenn die notwendige Fahrerlaubnis fehlt (mindestens Klasse AM), ist das ebenfalls strafbar.

Ein Unfall mit einem solchen Zweirad kann leicht zum finanziellen Ruin führen. Nach § 7 Straßenverkehrsgesetz haften Halter:innen eines Kraftfahrzeugs ohne Verschulden für Schäden beim Betrieb. Kraftfahrzeuge sind zum Ausgleich pflichtversichert, nicht jedoch S-Pedelecs ohne Betriebserlaubnis.

Auch die Privathaftpflichtversicherung, die das Pedelec bis zum Umbau abgedeckt hat, zahlt nicht. Zur gesteigerten Haftung kommt also eine unbegrenzte, nicht versicherte Schadensersatzpflicht, die nach Auskunft des Versicherungsverbands GDV auch nicht von der Verkehrsopferhilfe aufgefangen wird.

Wer ein Pedelec als Dienstrad hat, sollte nicht auf ein stillschweigendes Einverständnis des Arbeitgebers oder der Leasingfirma vertrauen, denn das Tuning verursacht einen Wertverlust, selbst wenn es vor der Rückgabe rückgängig gemacht wird. Die Bordelektronik speichert die Manipulation.

Tabelle: Unterschiede zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec

Merkmal E-Bike (bis 20 km/h) Pedelec (bis 25 km/h) S-Pedelec (bis 45 km/h)
Motorleistung Max. 500 Watt Max. 250 Watt Max. 4000 Watt
Tretunterstützung Nein Ja, bis 25 km/h Ja, bis 45 km/h
Führerschein Mofaprüfbescheinigung Kein Klasse AM
Helmpflicht Nein Nein Ja
Versicherung Versicherungskennzeichen Keine Versicherungskennzeichen
Radwegnutzung Nur mit Zusatzschild Ja Nein

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