E-Bike 80 km/h: Was ist in Deutschland legal?

E-Bikes erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, da sie das Pendeln erleichtern und für Fahrspaß sorgen. Doch nicht jede Modifikation ist erlaubt. E-Bike-Tuning ist in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr illegal und kann teure Konsequenzen haben. Daher ist es wichtig, sich vor dem Kauf und der Nutzung eines E-Bikes genau über die geltenden Gesetze und Vorschriften zu informieren, um Bußgelder zu vermeiden und sicher auf den Straßen unterwegs zu sein.

Die verschiedenen Arten von E-Bikes und ihre rechtlichen Bestimmungen

Es gibt verschiedene Arten von E-Bikes, die sich hinsichtlich ihrer Geschwindigkeit und der erforderlichen Zulassungen unterscheiden:

  1. Pedelecs (bis 25 km/h): Die am häufigsten verbreitete Art von E-Bikes sind Pedelecs. Pedelecs unterstützen Dich beim Treten, allerdings nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Sie sind die einfachste und zugänglichste Art von E-Bikes und ideal für den Alltagsgebrauch. Mit einem Pedelec kannst Du dich einfach draufsetzen und losfahren. Für Pedelecs wird kein Führerschein benötigt, und es gibt auch keine Helmpflicht. Die Nutzung steht Personen ab 14 Jahren offen, und es gibt keine besonderen Nutzungsanforderungen.
  2. S-Pedelecs (bis 45 km/h): S-Pedelecs können im Gegensatz zu herkömmlichen Pedelecs Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen. Aufgrund dieser Eigenschaft und der höheren Geschwindigkeit gelten sie in vielen Ländern nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Diese Art von E-Bike ist Personen ab 16 Jahren vorbehalten, und beim Fahren ist das Tragen eines Helms Pflicht. Zudem musst Du eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen für dein S-Pedelec besitzen. Daher ist mindestens ein Führerschein der Klasse AM oder B notwendig.
  3. E-Bikes (bis 45 km/h): E-Bikes, die auch ohne Pedalkraft bis zu 45 km/h erreichen, stehen in der Regel Jugendlichen ab 15 Jahren offen - vorausgesetzt, das Modell unterstützt nur bis zu 20 km/h. Ist das Modell schneller, erhöht sich das Mindestalter auf 16 Jahre. Für diese E-Bikes ist eine Mofa-Prüfbescheinigung (für Modelle bis 25 km/h) oder ein Führerschein der Klasse AM oder B erforderlich. Außerdem bestehen Helmpflicht sowie die Notwendigkeit einer Betriebserlaubnis und eines Versicherungskennzeichens.

E-Bike Zulassung: Wann ist sie erforderlich?

Ein Fahrrad braucht doch keine Zulassung, oder? Bei einigen E-Bikes benötigen Sie jedoch eine Versicherung mit Kennzeichen. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen. Die gute Nachricht zuerst: Für die meisten Besitzer von E-Bikes gibt es keine Pflicht, ihr Fahrrad zuzulassen. Denn bei dem Begriff gibt es einige Unschärfen - was die meisten Menschen E-Bike nennen, ist rechtlich gar keins.

Am weitesten verbreitet sind hierzulande die sogenannten Pedelecs: Die "Pedal Electric Cycles" sind Elektrofahrräder, bei denen der Motor nur als Tretunterstützung dient und deren Motorleistung maximal 250 Watt beträgt. Man muss also selbst in die Pedale treten, damit es eine Erleichterung gibt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. In diesem Fall ist das Pedelec einem herkömmlichen Fahrrad gleichgestellt, es gibt weder eine Zulassungs- noch eine Führerschein- oder Helmpflicht. Außerdem dürfen Sie mit einem Pedelec auch auf normalen Fahrradwegen fahren.

Anders ist die Situation, wenn Sie ein sogenanntes S-Pedelec oder ein "echtes" E-Bike besitzen:

  • S-Pedelecs (steht für "Speed Pedelec") funktionieren im Prinzip wie Pedelecs: Der Motor springt erst an, wenn in die Pedale getreten wird. Allerdings erreichen S-Pedelecs eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Sie gelten deshalb als Kleinkrafträder. Für S-Pedelecs brauchen Sie eine Zulassung in Form einer Betriebserlaubnis, ein Versicherungskennzeichen sowie einen Führerschein der Klasse AM oder höher. Anders als bei Pedelecs gilt hier eine Helmpflicht; darüber hinaus dürfen Sie nicht auf Fahrradwegen fahren. Ausnahme: Ein Schild erlaubt Kleinkrafträder ausdrücklich. Um ein solches Rad fahren zu dürfen, müssen Sie - je nach Bundesland - mindestens 15 oder 16 Jahre alt sein.
  • E-Bikes sind der eigentlichen Definition nach Fahrräder, bei denen Sie auch ohne eigenes Zutun den Motor nutzen können. Faktisch handelt es sich um Kleinkrafträder, bei denen Sie die Motorleistung mit einem Hebel oder Griff regeln. Diese sind eher selten, brauchen aber auf jeden Fall eine Zulassung. Je nach Höchstgeschwindigkeit sind die Anforderungen unterschiedlich: Fährt das E-Bike bis zu 25 km/h schnell (maximal 500 Watt Motorleistung), gilt es als Mofa. Hierfür brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen, eine Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM oder höher und Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

Regeln zur Elektromobilität: Zulassung von E-Bikes bis 50 km/h

Mit einigen E-Bikes können Sie sogar 50 km/h oder schneller fahren. Welche Regeln dann für Sie gelten, erfahren Sie hier. Den gesetzlichen Vorgaben zufolge sind E-Bikes, die die Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h überschreiten, nicht zum Straßenverkehr zugelassen. Mit einem E-Bike am Straßenverkehr teilzunehmen, dessen Geschwindigkeit 45 km/h übersteigt, ist in Deutschland nicht erlaubt. Es ist Ihnen allerdings bisher nicht verboten, Ihr Rad so umzurüsten, dass es schneller als 45 km/h fahren kann.

Auf öffentlichem Gelände, worunter zum Beispiel auch der allgemeine Straßenverkehr und die meisten Feldwege zählen, ist ein solches Fahrzeug jedoch unzulässig - auch wenn Sie ein Versicherungskennzeichen haben: Das gilt nur für Bikes bis 45 km/h Geschwindigkeit, Tuning ist nicht erlaubt. Je nach Fall wird ein Verstoß dagegen mit einer Geldbuße, Punkten in Flensburg oder sogar einer Freiheitsstrafe geahndet. Daher dürfen Sie mit einem solchen Fahrrad nur auf Privatgrundstücken fahren, eine Zulassung bekommen Sie nicht.

Diese "richtigen" E-Bikes müssen in jedem Fall mit einem Versicherungskennzeichen zugelassen werden. Unter den Pedelecs sind nur die Modelle zulassungsfrei, die bis zu 25 Kilometer pro Stunde zurücklegen. Ein Versicherungskennzeichen ist bei einigen Fahrzeugen eine zwingende Voraussetzung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Dieses benötigen E-Bikes in drei Fällen:

  • Sie fahren ein Pedelec, das maximal 45 km/h schnell wird, ein sogenanntes S-Pedelec. Diese Zweiräder gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge und dürfen nur von Personen gefahren werden, die eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen. Es gilt eine Helmpflicht.
  • Sie fahren ein E-Bike, das bis zu 25 km/h erreicht, ohne dass Sie in die Pedale treten. Hierbei handelt es sich laut dem Gesetzgeber um ein "Leichtkraftrad" oder "Leichtmofa". Um es zu fahren, benötigen Sie ebenfalls den Führerschein der Klasse AM. Auch hier müssen Sie einen Helm tragen.
  • Sie fahren ein E-Bike, welches ohne Tretleistung bis zu 45 km/h schafft. Auch in diesem Fall brauchen Sie ein Versicherungskennzeichen, einen Helm und einen Führerschein der Klasse AM.

E-Bike-Tuning: Illegal und gefährlich

E-Bike-Tuning bezeichnet alle Änderungen am Motor oder an der Elektronik eines E-Bikes, die dessen Leistung oder Geschwindigkeit steigern. Grundsätzlich sind die meisten E-Bikes in Europa laut Straßenverkehrsordnung (StVO) und Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) auf eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h mit Motorunterstützung begrenzt. Beim Tuning wird diese Begrenzung bewusst umgangen, indem entweder die Motorsteuerung manipuliert oder der Geschwindigkeitssensor verfälscht wird. Das Ergebnis: höhere Geschwindigkeiten und in manchen Fällen sogar eine gesteigerte Motorleistung.

Die gängigste Methode des Tunings ist der Einsatz von Tuning-Dongles und Chips. Dongles manipulieren den Geschwindigkeitssensor und geben dem System vor, dass das Bike langsamer fährt als tatsächlich. Tuning-Chips verändern direkt die Software und Steuerung des Motors. Einige Experten können die Firmware des Motors direkt modifizieren, wobei die Software neu programmiert und sämtliche werkseitig vorgegebenen Grenzen entfernt werden. Weniger verbreitet aber ebenfalls möglich sind mechanische Tuning-Varianten. Dabei könnten Änderungen am Übersetzungsverhältnis oder Komponenten wie dem Kettenblatt durchgeführt werden, um das Rad schneller zu machen.

Laut StVO gelten getunte E-Bikes nicht mehr als Fahrräder, sondern als Kleinkrafträder. Deutschland geht mittlerweile streng gegen E-Bike-Tuner vor. Ein weiteres Problem: Die Polizei erkennt Manipulationen oft sehr schnell. Ein E-Bike ist für eine maximale Geschwindigkeit von 25 km/h ausgelegt. Jedes Bauteil - angefangen bei Rahmen, Bremsen und Motor - wurde speziell dafür konzipiert.

Die Gefahren des E-Bike-Tunings:

  • Unfallgefahr steigt deutlich: Bremsen, Motor und Akku sind nicht auf höhere Geschwindigkeiten ausgelegt.
  • Bremsweg verlängert sich drastisch: Viele E-Bikes sind nicht für höhere Geschwindigkeiten gebaut.
  • Überhitzung von Motor und Akku: E-Bike-Motoren und Batterien sind auf bestimmte Leistungswerte ausgelegt.

Hersteller wie Bosch, Shimano oder Yamaha erkennen ein getuntes E-Bike oft durch gespeicherte Daten. Ein getuntes E-Bike ist nicht mehr versichert. E-Bike-Tuning klingt spannend - aber die Konsequenzen sind enorm.

Pedelec und Fahrradweg: Was ist erlaubt?

Darf ein Pedelec den Fahrradweg benutzen?

  • Normales Pedelec bis 25 km/h: Diese Fahrzeuge gelten als Fahrräder und müssen sich demnach auch so verhalten.
  • S-Pedelec bis 45 km/h: Diese Fahrzeuge zählen weder zu den Fahrrädern, noch zu den Leichtmofas. Sie dürfen daher unter keinen Umständen die Radwege benutzen. Das bedeutet zudem, dass auch Fahrradstraßen nur genutzt werden dürfen, wenn eine entsprechende Ausnahme am Verkehrsschild hinzugefügt wurde. Auch wenn eine Einbahnstraße für Fahrräder in die entgegengesetzte Richtung freigegeben ist, gilt dies nicht für ein S-Pedelec.

Allerdings ist es teilweise möglich, diese Fahrzeuge im Nahverkehr zu transportieren. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch dem jeweiligen Bundesland und Verkehrsverbund bzw.

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