E-Bike mit Moped Modus Legal: Was Sie in Deutschland Wissen Müssen

Die Frage, ob das Fahren mit einem E-Bike mit Moped-Modus, also einem Gasgriff, der es ermöglicht, ohne Pedalieren über 6 km/h zu fahren, in Deutschland legal ist, wird oft diskutiert. Um dies zu beantworten, ist es wichtig, die verschiedenen Arten von Elektrofahrrädern und die entsprechenden Gesetze zu verstehen.

Was ist ein E-Bike und was ein Pedelec?

Die Begriffe E-Bike und Pedelec werden oft synonym verwendet, bezeichnen aber unterschiedliche Fahrzeugtypen. Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad mit elektrischer Tretunterstützung, die bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h wirkt. Ein E-Bike hingegen kann auch ohne Pedalieren durch den Motor angetrieben werden und erreicht Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h (S-Pedelec).

Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet.

Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.

Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.

E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung

Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten.

Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.

Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt. Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.

Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.

Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.

Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.

Pedelec bis 45 km/h

Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen.

Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.

Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.

E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung

Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.

Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.

E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung

Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.

Auch hier gilt Helmpflicht.

Rechtslage in Deutschland

Laut § 1 Abs. 3 StVG (Straßenverkehrsgesetz) gelten für Pedelecs folgende Regeln:

  • Maximale Tretunterstützung bis 25 km/h
  • Maximale Nenndauerleistung von 250W
  • Keine Führerscheinpflicht
  • Keine Zulassungspflicht
  • Keine Helmpflicht (aber empfohlen)

Ein E-Bike mit Gasgriff, das ohne Pedalieren betrieben werden kann, wird rechtlich anders behandelt. Wenn ein solches E-Bike ohne Tretunterstützung bis zu 25 km/h erreicht, gilt es als Mofa und benötigt eine Mofa-Prüfbescheinigung, ein Versicherungskennzeichen und einen Helm.

E-Bike mit Gasgriff: Legalität und Besonderheiten

Ein E-Bike mit Gasgriff, das ohne zu Treten beschleunigen kann, ist in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen legal:

  • Pedelecs (bis 25 km/h): Der Gasgriff darf nur als Anfahrhilfe bis 6 km/h dienen. Für höhere Geschwindigkeiten ist Pedalieren erforderlich.
  • Elektro-Leichtmofa (bis 20 km/h): Benötigt einen Mofaprüfschein oder Führerschein, eine zusätzliche Versicherung und es besteht Helmpflicht.
  • S-Pedelecs (bis 45 km/h): Benötigen einen Führerschein (Klasse AM oder B), ein Versicherungskennzeichen und es besteht Helmpflicht.

Die Verwendung eines Gashebels beim Pedelec in Verbindung mit dem öffentlichen Straßenverkehr ist illegal, wenn er über die Anfahrhilfe hinausgeht. Auf Privatgelände ist die Nutzung jedoch erlaubt.

E-Bike Tuning: Was ist erlaubt und was nicht?

Das illegale Tuning von E-Bikes ist ein wachsendes Problem. Dabei werden oft elektronische Bauteile eingesetzt, um die Motorsteuerung zu manipulieren und höhere Geschwindigkeiten vorzutäuschen.

Rechtliche Konsequenzen des illegalen Elektrorad-Tunings: Durch das verbotene Tuning wird ein Elektrofahrrad zum S-Pedelec. Außerhalb des privaten Grundstücks fehlt die vorgeschriebene Betriebserlaubnis.

Wer die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen nicht vorweisen kann, begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wenn die notwendige Fahrerlaubnis fehlt (mindestens Klasse AM), ist das ebenfalls strafbar.

Die Bordelektronik speichert die Manipulation.

Fiido D1: Ein Beispiel für ein E-Bike mit Moped-Modus

Das Fiido D1 ist ein klappbares E-Bike aus China, das über einen Pedelec- und Moped-Modus verfügt. Im Moped-Modus kann das Fahrrad durch Betätigung des Gasgriffes beschleunigt werden, wobei 100% der zur Verfügung stehenden Motorkraft verwendet werden. Der Hersteller gibt an, dass das Fahrrad damit auf bis zu 25km/h beschleunigen kann.

Da das Fiido D1 im Moped-Modus ohne Nummernschild und behördliche Prüfung nicht legal auf deutschen Straßen unterwegs ist, sollte man sich vor dem Kauf über die rechtlichen Bestimmungen informieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um das Fahrrad rechtskonform zu betreiben.

Zusammenfassung der Rechtslage

Hier ist eine tabellarische Übersicht über die verschiedenen E-Bike-Typen und die entsprechenden rechtlichen Anforderungen in Deutschland:

E-Bike-Typ Maximale Geschwindigkeit Tretunterstützung Führerschein Versicherungskennzeichen Helmpflicht Gasgriff
Pedelec 25 km/h Ja Nein Nein Nein (empfohlen) Anfahrhilfe bis 6 km/h
E-Bike (Leichtmofa) 20 km/h Nein Mofaprüfschein Ja Ja Ja
S-Pedelec 45 km/h Ja Klasse AM oder B Ja Ja Ja

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