Immer mehr Menschen erfreuen sich an den Vorteilen von E-Bikes und S-Pedelecs und entscheiden sich somit für die schnelle, einfache und bequeme Art der Fortbewegung. Gleichzeitig stellen E-Bikes und S-Pedelecs eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zum Auto dar.
E-Bikes und S-Pedelecs: Ein Überblick
Wenn du, wie viele andere Menschen auch, darüber nachdenkst, in ein E-Bike oder S-Pedelec zu investieren, musst du auch einige Regeln im Straßenverkehr kennen und beachten.
E-Bikes
Ein E-Bike ermöglicht es dir, dich im Straßenverkehr wie ein normaler Fahrradfahrer zu bewegen und bietet eine Unterstützung durch einen elektrischen Motor beim Fahren. Die Höchstgeschwindigkeit für diese Bikes liegt bei 25 km/h.
- Der Motor darf nicht mehr als 250 Watt Leistung haben.
- Der Motor darf bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h progressiv unterstützen, was bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.
- Es gibt keine Altersgrenze für das Fahren eines E-Bikes. Der ADAC empfiehlt jedoch, Kinder bis 14 Jahren nicht mit einem E-Bike fahren zu lassen.
- Das Tragen eines Fahrradhelms ist nicht obligatorisch, wird aber dringend empfohlen.
- Das Benutzen von gekennzeichneten Radwegen ist Pflicht, nicht gekennzeichnete Radwege dürfen auch genutzt werden.
- In Bezug auf Bremsen, Licht und andere Ausrüstung gelten die üblichen Regeln für Fahrräder.
- Für das Fahren eines E-Bikes brauchst du keinen Führerschein.
S-Pedelecs
Ein Speed-Pedelec erfordert eine Fahrerlaubnis und Zulassung und unterliegt den Gesetzen eines Kleinkraftfahrzeugs. Mit einem S-Pedelec kannst du allein mit der Kraft des Motors Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreichen, was es zur idealen Fortbewegungsmöglichkeit für Pendler macht.
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h.
- Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
- S-Pedelecs entsprechen einem Kleinkraftrad und dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden (ein normaler Autoführerschein deckt die Klasse AM ab).
- Das Tragen eines Helms ist Pflicht.
- Das S-Pedelec braucht ein Versicherungskennzeichen.
- Es gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Mopedfahrer.
- Das S-Pedelec muss immer mit Licht fahren.
- Es gilt dieselbe Promillegrenze wie für das Fahren eines Autos: 0,5 Promille.
- Auf einem S-Pedelec darfst du keinen Fahrradanhänger hinter dir herziehen.
- Beim Fahren eines S-Pedelecs haftest du für die von dir verursachten Schäden genauso wie beim Führen anderer Kraftfahrzeuge, z. B. Mopeds oder Autos. Deshalb musst du eine Haftpflichtversicherung abschließen.
- Mit dem S-Pedelec musst du die Straße befahren, Fahrradwege dürfen nicht genutzt werden.
Bedenke bei einem Speed-Pedelec, dass du wesentlich schneller fährst als andere Radfahrer. Die anderen Verkehrsteilnehmer hören dich nicht und können deine Geschwindigkeit so auch nur schwer einschätzen. Bei dichtem Verkehr, an Kreuzungen und bei schlechten Sichtverhältnissen ist es also besonders wichtig, Rücksicht zu nehmen und die Geschwindigkeit zu reduzieren, um gefährliche Situationen zu vermeiden.
Wann Braucht ein E-Bike eine Straßenzulassung?
Die Frage, ob ein E-Bike eine Straßenzulassung benötigt, hängt von der Bauart und den technischen Spezifikationen ab. In Deutschland gelten E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis zu 25 km/h und einer Nenndauerleistung von maximal 250 Watt als Fahrräder und benötigen keine Straßenzulassung.
Diese E-Bikes dürfen auf Radwegen und in Tempo-30-Zonen fahren. Für E-Bikes mit einer höheren Motorunterstützung oder einer höheren Nenndauerleistung gelten hingegen die Vorschriften für Kleinkrafträder oder Mofas und sie benötigen eine Straßenzulassung sowie eine entsprechende Versicherung.
Wie Schnell Darf ein E-Bike auf Dem Radweg Fahren?
Die Höchstgeschwindigkeit für E-Bikes auf Radwegen beträgt in Deutschland 25 km/h. Es ist wichtig, diese Geschwindigkeitsbegrenzung einzuhalten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer auf dem Radweg zu gewährleisten.
Für S-Pedelecs mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h gelten die gleichen Regeln wie für Kleinkrafträder oder Mofas. Radwege sind für diese Transportmittel tabu.
E-Bike vs. Pedelec: Was Ist der Unterschied?
Die Begriffe E-Bike und Pedelec sind im Gesetz nicht eindeutig definiert. Der Begriff "E-Bike" bezieht sich üblicherweise auf ein einspuriges Fahrzeug, das mit einem Elektromotor ausgestattet ist. Insbesondere versteht man darunter das Elektrofahrrad: Ein Fahrrad mit elektrischem Hilfsmotor. Teilweise wird dieses auch als Pedelec oder Speed-Pedelec (S-Pedelec, bis 45 km/h) bezeichnet. Wie E-Bikes einzustufen sind hängt vor allem davon ab, was für ein Motor eingebaut ist oder welche Geschwindigkeiten man mit dem Motor erreichen kann.
Einen richtigen Unterschied gibt es nicht. Das Pedelec kann man eher als Teilbereich der E-Bikes sehen. Bei einem Pedelec handelt es sich um ein sogenanntes unterstützendes Elektrofahrrad. Dieses wird weder ausschließlich durch Muskelkraft, noch ausschließlich maschinell angetrieben, sondern ist eine Kombination beider Antriebsarten.
Tritt der Fahrende in die Pedale, wird er vom eingebauten Motor unterstützt. Wenn man mit dem Treten aufhört, hört auch der Motor auf, man spricht hier von Fahrrädern mit elektrischer Tretunterstützung. Die Motorleistung nimmt bei Pedelecs also progressiv ab. Es gibt allerdings auch E-Bikes ohne Tretunterstützung, hier erreicht man alleine durch den Motor eine gewisse Geschwindigkeit.
E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung
Wenn man zum Fahrradhändler geht und ein "E-Bike" möchte, dann wird einem in den meisten Fällen ein Elektrofahrrad mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h angeboten. Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt.
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.
- Es gibt auch kein Mindestalter. Wegen der Eigenarten beim Beschleunigen sollten Kinder bis 14 Jahre trotzdem nicht mit einem Pedelec fahren.
- Ein Versicherungskennzeichen braucht man nicht. Bei einem Unfall verursachte Schäden werden oftmals von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Um sicher zu gehen, sollten Sie den Umfang des Versicherungsschutzes vorab klären. Eine private Haftpflichtversicherung ist freiwillig, aber unentbehrlich. Gerade im Fall von Personenschäden können schnell sehr hohe Kosten entstehen.
- Auch wenn keine Helmpflicht besteht, ist das Tragen eines geprüften Fahrradhelms dringend zu empfehlen, denn dieser kann vor schweren Verletzungen schützen.
- Es sind die gekennzeichneten Radwege zu benutzen. Sonstige Radwege darf man befahren.
Pedelec bis 45 km/h
Schnelle Pedelecs (S-Pedelecs) mit elektrischer Tretunterstützung bis 45 km/h sind Kraftfahrzeuge, die ein eigenes Versicherungskennzeichen benötigen. Mit diesen Zweirädern darf nur fahren, wer mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzt. Außerdem darf man hiermit nur auf der Fahrbahn unterwegs sein. Radwege sind grundsätzlich tabu! Einzelne Bundesländer haben die Möglichkeit geschaffen, Radwege für S-Pedelecs unter bestimmten Voraussetzungen freizugeben. Bisher ist das in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen möglich.
Beim Fahren dieser Pedelecs muss man wie beim Motorradfahren einen geeigneten Helm tragen.
E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung
Mit diesen Bikes kann allein durch den elektrischen Motor (ohne Tretunterstützung) die Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h erreicht werden. In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.
Außerorts dürfen Radwege genutzt werden, innerorts nur, wenn dies durch das Zusatzzeichen "E-Bikes-frei" erlaubt ist.
E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung
Diese Modelle haben ebenfalls keine Tretunterstützung und können die Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h allein durch den Motorantrieb erreichen. Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen.
Auch hier gilt Helmpflicht.
Legales und Illegales Tuning von Elektrofahrrädern
Elektrofahrräder sind weltweit Verkaufsschlager. Mit Nachrüstsätzen lässt sich ein bereits vorhandenes Fahrrad zum E-Rad aufrüsten. Im Netz finden sich Tipps für das Tuning von Elektrorädern.
Legales Tuning
Der Umbau eines Fahrrads zum Pedelec wird im Fachhandel selten angeboten, denn die Werkstatt wird durch die Montage eines Elektroantriebs zum Hersteller und muss die Übereinstimmung des so geschaffenen Pedelecs mit der Maschinenrichtlinie und weiteren Sicherheitsvorschriften gewährleisten. Das ist bei der Vielzahl der Fahrräder, die für eine Nachrüstung in Frage kommen, praktisch kaum leistbar.
Für Privatleute gilt diese Einschränkung nicht: Wer sich die Aufrüstung seines Fahrrads zutraut, darf das für den eigenen Gebrauch tun. Bei der Auswahl von Motor und Steuerung ist dann auf § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz zu achten, also auf eine Nenndauerleistung von 250 Watt und eine Unterstützungsgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h.
Der ADFC rät aus Sicherheitsgründen aber auch von erlaubten Umrüstungen ab. Denn: Ein Rad, das nicht für die Belastungen durch einen Elektromotor konstruiert wurde, kann zum Sicherheitsrisiko werden.
Illegales Tuning
In einigen Fällen wird der Grenzwert von maximal 25 km/h für ein normales Elektrofahrrad - kein S-Pedelec - ganz bewusst überschritten. Hier werden an serienmäßigen Pedelecs zusätzliche elektronische Bauteile eingesetzt, die der Motorsteuerung eine geringere Fahrgeschwindigkeit vortäuschen. Auch die Steuerungssoftware oder die Sensoren für die Drehzahl von Tretkurbel und Hinterrad lassen sich manipulieren.
Der Umfang des Phänomens „Pedelec-Tuning“ ist kaum zu bestimmen. Der rege Erfahrungsaustausch in Internetforen, Anleitungen auf Videoplattformen und Angebote im Internet belegen aber Kauf und Nutzung von Tuning-Kits. Zum Anteil getunter Pedelecs an Unfällen sind keine Studien bekannt, allerdings sind Veränderung äußerlich unauffällig. Die Verkleidung des Mittelmotors macht es leicht, die kleinen Tuning-Bauteile zu verstecken.
Konsequenzen des Illegalen Tunings
Durch das verbotene Tuning wird ein Elektrofahrrad zum S-Pedelec. Außerhalb des privaten Grundstücks fehlt die vorgeschriebene Betriebserlaubnis. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 und § 48 Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Wer die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen nicht vorweisen kann, begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Wenn die notwendige Fahrerlaubnis fehlt (mindestens Klasse AM), ist das ebenfalls strafbar.
Ein Unfall mit einem solchen Zweirad kann leicht zum finanziellen Ruin führen. Nach § 7 Straßenverkehrsgesetz haften Halter:innen eines Kraftfahrzeugs ohne Verschulden für Schäden beim Betrieb. Kraftfahrzeuge sind zum Ausgleich pflichtversichert, nicht jedoch S-Pedelecs ohne Betriebserlaubnis.
Auch die Privathaftpflichtversicherung, die das Pedelec bis zum Umbau abgedeckt hat, zahlt nicht. Zur gesteigerten Haftung kommt also eine unbegrenzte, nicht versicherte Schadensersatzpflicht, die nach Auskunft des Versicherungsverbands GDV auch nicht von der Verkehrsopferhilfe aufgefangen wird.
Wer ein Pedelec als Dienstrad hat, sollte nicht auf ein stillschweigendes Einverständnis des Arbeitgebers oder der Leasingfirma vertrauen, denn das Tuning verursacht einen Wertverlust, selbst wenn es vor der Rückgabe rückgängig gemacht wird. Die Bordelektronik speichert die Manipulation.
ADFC-Rechtsexperte Roland Huhn sagt: „Massenhaftes Tuning gefährdet auf lange Sicht den rechtlichen Status des Pedelecs als Fahrrad, ebenso wie die Forderungen nach einer Steigerung der Unterstützungsgeschwindigkeit auf 30 km/h.
Die Bedeutung der Nenndauerleistung
In Europa ist ganz klar definiert, welche Kriterien ein Zweirad erfüllen muss, um als "Pedelec" bezeichnet zu werden. Und zwei zentrale Punkte sind tatsächlich: Unterstützung bis 25 km/h und das mit maximal 250 Watt.
Katja Legner, Verkehrsrechtsexpertin beim ADAC, erklärt: "Die Nenndauerleistung ist die Leistung, die das System dauerhaft abgeben kann, konstant abgeben kann, ohne dass die Komponenten, insbesondere der Motor, Schaden nimmt." Im Umkehrschluss heiße das, es gebe durchaus auch mal höhere Leistung. Die höhere Leistung ändere aber nichts daran, dass der verbaute Motor nur bis zu einer Geschwindigkeit bis 25 km/h unterstütze.
Bergauf etwa sei der Motor mehr gefordert, und könne kurzfristig mehr Leistung zur Verfügung stellen. Erfahrene Pedelec-Nutzer wissen, dass der eine Motor das besser kann als der andere, obwohl beide gleichermaßen 250 Watt Nenndauerleistung aufweisen.
Viele Hersteller geben die Leistung ihres Pedelecs mit 250 Watt Nennleistung an. Die maximale Spitzenleistung eines Pedelec-Motors ist nach geltender Gesetzeslage tatsächlich jedoch unbegrenzt.
Die für Pedelecs maßgebliche maximale Nenndauerleistung wird in Artikel 3 Nr. 35 der Europäischen Verordnung Nr. Das Prüfverfahren für die Ermittlung einer Nenndauerleistung ist nach UN-ECE Regelung Nr 85 definiert und räumt dem Hersteller einen ziemlich großen Ermessensspielraum ein.
Der limitierende Faktor für die maximale Nenndauerleistung ist also primär die Wärmeentwicklung des Motors während dieses Tests. So ist es durch thermisch optimal gestaltete Motorgehäuse mit Kühlrippen möglich, dass es Pedelec-Antriebe mit einer vom Hersteller benannten maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt gibt - deren tatsächlichen Arbeitsbereiche jedoch bei mehr als dem Doppelten der maximalen Nenndauerleistung liegen.
UN-ECE-Regelung Nr. 85
Die UN-ECE-Regelung Nr. 85 definiert verschiedene Aspekte der Leistungsmessung:
- Tz. 2.3. „Nutzleistung“ ist die Leistung, die bei entsprechender Motordrehzahl auf einem Prüfstand an der Kurbelwelle oder einem entsprechenden Bauteil gemessen wird.
- Tz. 2.4. Definiert weitere Details zur Messung.
- Tz. 5.3. Das elektrische Antriebssystem muss gemäß Anhang 6 ausgerüstet sein.
- Tz. 5.3.2.1. Der Motor und seine gesamte Ausrüstung sind mindestens vier Stunden lang bei einer Temperatur von 25 °C ± 5 °C zu konditionieren.
- Tz. 5.3.2.2. Das elektrische Antriebssystem muss auf dem Prüfstand mit einer Leistung betrieben werden, die nach den Angaben des Herstellers am ehesten der höchsten 30-Minuten-Leistung gleichkommt. Die Drehzahl muss in einem Bereich liegen, in dem die Nutzleistung mehr als 90 % der nach Absatz 5.3.1 gemessenen Höchstleistung beträgt.
- Tz. 5.3.2.3. Leistung und Drehzahl sind aufzuzeichnen. Die Leistung muss in einem Bereich von ± 5 % des Leistungswerts zu Prüfbeginn liegen. Die höchste 30-Minuten-Leistung ist der Mittelwert der Leistung innerhalb des Zeitraums von 30 Minuten.
Einfach übersetzt darf der Motor, mit 250 W betrieben, nur so viel Abwärme produzieren, dass die Motortemperatur innerhalb von 30 Min nicht mehr als 20°C ansteigt. Entscheidender Faktor ist neben der produzierten Abwärme die „Kühlleistung“ des Gehäuses. Mit zusätzlichen Kühlrippen auf dem Gehäuse eines „250-W-Dauerleistungs-Motors“ könnte man die Wärmeabgabe z.B. erhöhen.
Die maximale Spitzenleistung ist bei EU-Pedelecs rechtlich unbegrenzt. Da die rechtlich allein maßgebende maximale Nenndauerleistung unter Laborbedingungen bei 25 °C ± 5 °C ermittelt wird, können im Fahrbetrieb bei niedrigeren Temperaturen und mit stärkerem Fahrtwind auch deutlich höhere maximale Fahrdauerleistungen als die maximale Nenndauerleistung erzielt werden.
Debatte um die 250-Watt-Grenze
Die Diskussion um die 250-Watt-Grenze ist mehr als ein Streit unter Fachleuten. Sie betrifft alle, die auf einfache, klimafreundliche Mobilität setzen.
Manche Hersteller und Verbände fordern mehr Power - vor allem für Transport- oder Spezialräder. Sie argumentieren: Mehr Leistung bedeute mehr Effizienz, bessere Transportmöglichkeiten und neue Zielgruppen. Kritiker sehen darin jedoch eine gefährliche Grauzone. Ohne klare technische Grenzwerte für Gewicht, Geschwindigkeit und Bremsweg droht ein Wildwuchs, der nicht nur die Verkehrssicherheit gefährden könnte, sondern auch das Vertrauen in das E-Bike insgesamt.
Nutzer wollen vor allem Einfachheit
Eine aktuelle Civey-Umfrage im Auftrag der zNT GmbH zeigt: Der Großteil der E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer steht hinter der aktuellen Regelung. Über 83 % finden ihr E-Bike alltagstauglich, fast 75 % sagen, die Führerscheinfreiheit sei ihnen sehr wichtig. Nur eine kleine Minderheit (unter 9 %) wünscht sich überhaupt mehr Motorleistung. Die Botschaft ist klar: Das heutige E-Bike funktioniert - gerade weil es kein Kraftfahrzeug ist.
E-Bike Motoren im Vergleich
Es gibt viele Motoren, die sich in internationalen Wettkämpfen und in Tests beweisen konnten. Der stärkste E-Bike Motor ist der DJI Avinox. Die gesetzliche Nennleistung eines Pedelec oder E-Bike Motors liegt bei 250 Watt.
| Motor | Max. Drehmoment (Nm) | Max. Leistung (Watt) | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| DJI Avinox M1 | 120 | 1000 | Auto-Modus, sehr geringes Gewicht |
| Bosch Performance CX Gen5 | 85 | 600 | eMTB-Modus, individualisierbar über App |
| Shimano EP801 | 85 | 600 | Individualisierbar via E-TUBE App, leichtgewicht |
| Brose Eagle Powertrain | 90 | N/A | Vollintegriertes System, Auto-Shift & Coast-Shift |
| Specialized 2.2 Motor | N/A | N/A | Nur in Specialized-Bikes, App-gesteuerte Funktionen |
| Brose Drive³ Peak | N/A | N/A | 48V-System, Riemenantrieb und leiser Lauf |
| Fazua Ride 60 | N/A | 450 (Boost) | Leichtbau-Antrieb, natürliches Fahrgefühl |
| TQ HPR 50 | 50 | 300 | Harmonic Pin-Ring Getriebe, vollständige Integration |
| Bafang M510 | 95 | N/A | 48V-System mit hoher Leistung, App-Kompatibilität |
Es gibt auch eine weitere Grenze: dein fahrerisches Können. Manche Hersteller geben dir die Regler in die Hand: Du selbst entscheidest in der App, wie stark du in den Modi unterstützt wirst.
Manche Fahrer und Fahrerinnen berichten davon, dass ihnen manche E-Bikes einfach zu sehr schieben oder sich das hohe Gewicht unnatürlich anfühlt. Andere können sich dagegen bei extrem hoher Unterstützung das Grinsen nicht aus dem Gesicht wischen.
Für viele geht der Trend allerdings zum Mid-Power Bike. Bosch hat den Trend erkannt und bietet für alle Fahrer und Fahrerinnen eines E-Bikes mit Bosch Performance Line SX Motor ab Herbst 2025 ein kostenloses Upgrade auf bis zu 60 Nm an.
Starke E-Bikes passen zu dir, wenn du beim technischen Klettern und an steilen Anstiegen im Gelände maximale Unterstützung schätzt oder große Lasten transportierst.
Die Leistungsgrenzen bei S-Pedelecs liegen aktuell bei 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und 4000 Watt Nenndauerleistung.
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