E-Bike ohne Pedale Legal: Was Sie Wissen Müssen

Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Doch was genau ist der Unterschied zwischen einem E-Bike, Pedelec und S-Pedelec?

Begriffe und Definitionen

Nicht ganz - ein E-Bike (Abkürzung für „Electric Bike“) ist zunächst ein Zweirad mit elektrischem Antrieb. Über Höchstgeschwindigkeit oder die Wattzahl des Motors sagt dies nichts aus. Aber inzwischen hat sich die weniger sperrige Bezeichnung „E-Bike“ dafür etabliert, was rechtlich gesehen ein Pedelec ist: Ein Elektrofahrrad, das du ohne einen Führerschein und in jeder Altersstufe fahren darfst.

Der Begriff „Pedelec“ ist eine Wortschöpfung aus dem englischen „pedal electric cycle“, dem pedal-elektrischen Fahrrad. Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug - mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen.

So sieht es der Gesetzgeber

Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.

Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.

Führerschein und Fahrerlaubnis

Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Straftat eingestuft. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Und wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie für das Fahren eines E-Bikes bis 25 km/h keinen extra Führerschein.

Verkehrsregeln und Fahrverbote

Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden. Wenn Radler im Verkehr eine Straftat begehen oder sich sonst auffällig verhalten, kann es zu einem Radfahrverbot kommen. Dazu zählen beispielsweise das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss und die Benutzung der falschen Fahrbahnseite.

Nutzung von Radwegen

Am besten fahren Sie auf der Straße. Bitte bedenken Sie aber, dass sich viele Autofahrer noch nicht an die schnelleren Radler gewöhnt haben. Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen.

Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“. Stets gilt: Informieren Sie sich über die lokalen Vorschriften, denn manche Wege dürfen ausschließlich von Radfahrern und nicht motorisierten E-Bikes genutzt werden.

Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen.

Als Fahrradfahrer müssen Sie ihre Geschwindigkeit stets den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben anpassen, um jederzeit ein sicheres Beherrschen des Fahrrads gewährleisten können.

Altersbeschränkungen und Helmpflicht

In Deutschland gibt es keine allgemeine Altersbeschränkung für die Nutzung von klassischen Pedelecs. Sie gelten rechtlich als Fahrräder, daher dürfen sie theoretisch auch von Kindern gefahren werden. Eine generelle Helmpflicht für Fahrräder gibt es nicht. Auch Pedelecs werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Für E-Bikes, die ohne Pedalkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h beschleunigen können und als Leichtmofas gelten, besteht ebenfalls keine allgemeine Helmpflicht.

Dennoch wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, auch auf solchen Rädern stets einen Helm zu tragen.

Anders sieht es bei E-Bikes bis 25 km/h und S-Pedelecs aus. Wenn Ihr E-Bike in die Kategorie „Helmpflicht“ gehört, müssen Sie sich genau wie Roller- oder Motorradfahrer auch daran halten.

Alkohol am Steuer

Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust. Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht.

E-Bike Tuning

Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.

Versicherung

E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann.

Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten.

E-Bike ohne Pedale: Was ist erlaubt?

Ein E Bike ohne Treten ist nur erlaubt, wenn es keine Pedale, sondern einen Gasgriff hat. In diesem Fall muss das E-Bike ohne Pedale als E Scooter mit Sitz genehmigt werden. Eine Straßenzulassung inkl. Kennzeichen ist verpflichtend.

Da es sich wie beschrieben rechtlich um einen E Scooter mit Sitz handelt, darf ein E Bike ohne Pedale bzw. ein E Bike mit Gasgriff auch schneller als 25 km/h fahren.

STEEREON C30: Ein Beispiel für ein legales E-Bike ohne Pedale

STEEREON C30 hat eine EU-Typgenehmigung und ist in der gesamten EU legal als E Bike ohne Treten bzw. als E Scooter mit Sitz zu nutzen. STEEREON C30 als E Bike mit Gasgriff gibt es in den Geschwindigkeitsvarianten 20 km/h, 25 km/h und 32 km/h.

Vorteile eines E-Bikes mit Gasgriff

Mit einem Gasdrehgriff an deinem E-Bike musst du gar nicht mehr in die Pedale treten, um voranzukommen. Besonders für Menschen mit Behinderungen ist dies hilfreich, denn das Rad beschleunigt wie ein Mofa per Daumengas. Damit du nicht losdüst, wenn du mal aus Versehen an den Hebel kommen, kannst du diese Funktion per Knopfdruck deaktivieren. Erst bei erneutem Drücken des Knopfes aktiviert sich die Gasgriff-Funktion.

Während der Benutzung des Gasgriffes musst du nicht in die Pedale treten, damit der Motor unterstützt. Bei Pedelecs (25 km/h) liegt die maximale Geschwindigkeit für den Gasgriff bei 20 km/h. Um die 25 km/h zu erreichen, musst du für die restlichen 5 km/h in die Pedale deines E-Bikes treten. Bei S-Pedelecs (45 km/h) brauchst du zwar eine Mofa-Bescheinigung, kannst dafür bis zu 45 km/h fahren, ohne in die Pedale zu treten.

Rechtliche Zusammenfassung: E-Bike mit Gasgriff

Die rechtliche Lage für E-Bikes mit Gasgriff hängt von der maximalen Geschwindigkeit und der Notwendigkeit einer Tretunterstützung ab. Hier eine Übersicht:

  • Pedelecs (E-Bike bis 25 km/h):
    • Maximale Tretunterstützung bis 25 km/h; Anschiebehilfe ist erlaubt
    • Maximal 250W Nenndauerleistung
    • Keine Führerscheinpflicht
    • Keine Zulassungspflicht
    • Keine Helmpflicht
    • Mit Gasgriff/ Gashebel: Mofa-Bescheinigung benötigt (sonst Gasgriff nur auf Privatgelände nutzbar)
    • Radwegpflicht
    • Kinderanhänger sind erlaubt
  • Elektro-Leichtmofa (Elektrogefährt bis 20 km/h):
    • Gilt rechtlich als Kleinkraftrad oder Mofa
    • Mofaprüfschein oder Führerschein benötigt
    • Zusätzliche Versicherung wird benötigt
    • Helmpflicht
    • Keine Radwegpflicht
  • S-Pedelec (E-Bike bis 45 km/h):
    • Maximale Unterstützung bis 45 km/h
    • Mindestalter: 15 oder 16 Jahre (je nach Bundesland)
    • Führerschein: Mindestens Berechtigung zum Fahren eines Kleinkraftrads nötig (Führerscheinklasse AM oder B)
    • Kennzeichnungspflicht: Haftpflichtversicherung inkl. Kennzeichen
    • Helmpflicht
    • Mit Gasgriff/ Gashebel: Mofa-Bescheinigung benötigt
    • Permanent mit Licht fahren
    • Radweg: Niemals

Weiterer Hinweis: Die Verwendung des Gashebels beim Pedelec ist in Verbindung mit dem öffentlichen Straßenverkehr illegal, allerdings kann man sich auf Privatgelände austoben.

Sicherheitsaspekte und Komfort

Ein E-Bike bis 25 km/h bleibt immer auch ein Fahrrad und es muss im Straßenverkehr sicher unterwegs sein. Das E-Bike auf höhere Geschwindigkeiten zu tunen, verstößt natürlich ebenfalls gegen gesetzliche Bestimmungen. Auf mehr als 25 km/h frisiert, gilt es nicht mehr als Fahrrad, sondern als zulassungspflichtiges Fahrzeug. Als Konsequenz greifen die Versicherungs- und Kennzeichenpflicht für Kleinkrafträder und alle weiteren Bestimmungen für Kraftfahrzeuge. Das Geschwindigkeitstuning gehört folglich zu den schwereren Vergehen von E-Bikern.

Kleinere Verstöße schlagen als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern zwischen 10 Euro und 35 Euro aufs Portemonnaie. Wir raten, E-Bikes im Originalzustand zu belassen und keine Modifikationen vorzunehmen. Ein „Frisieren“ wäre nicht nur rechtlich problematisch und es drohen hohe Strafen, sondern es birgt auch Sicherheitsrisiken.

Komfort und Anpassung

Fahrräder haben oft hohe Rahmen und schmale Sättel, die bei Knie- oder Hüftproblemen einfach unpraktisch sind. Der STEEREON bietet dir einen bequemen und leicht zugänglichen Sitz. Dadurch wird ein schnelles Auf- und Absteigen ohne fremde Hilfe ermöglicht. Der E-Roller ist somit auch für Senioren geeignet.

Dein STEEREON C30 lässt sich individuell an deine Bedürfnisse anpassen. Dank der flexiblen Produktion Made in Germany können wir spezielle Anforderungen wie die Anpassung der Sitzhöhe oder Lenkerposition ganz einfach umsetzen. Bei uns bekommst du einen perfekt auf dich zugeschnittenen C30. Hast du besondere Anforderungen an einen STEEREON? Dann sprich uns gerne an. Wir haben schon einige Sonderumbauten realisieren können.

Fahrstabilität und Sicherheit

Die großen Räder und der niedrige Schwerpunkt sorgen für eine außerordentliche Fahrstabilität. Wenn du dich auf herkömmlichen Zweirädern unsicher fühlst oder Schwierigkeiten mit dem Gleichgewicht hast, bietet dir der STEEREON C30 eine sichere und stabile Fahrerfahrung - selbst auf unebenen Wegen. Aufgrund des großen Vorderrads sind Bordsteine und Unebenheiten angenehm zu fahren und stellen nicht wie bei normalen E-Scootern jedes Mal eine Herausforderung bzw. ein Sicherheitsrisiko dar.

Ein weiterer wichtiger Vorteil für dich ist die Möglichkeit, schnell und direkt mit den Füßen den Boden zu berühren. Das ist besonders in Situationen von Vorteil, in denen du schnell reagieren musst. Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Gleichgewichtsproblemen bietet der STEEREON C30 eine zusätzliche Sicherheitsebene, da du nicht erst von Pedalen steigen musst, um einen sicheren Stand zu finden. Dank dieser Eigenschaft fühlen sich viele Personen auf einem STEEREON sicherer als auf einem Fahrrad.

Gefederte Sattelstütze

Eine Besonderheit des Scooters ist die optionale gefederte Sattelstütze. Sie dämpft Stöße und Unebenheiten auf dem Weg, was besonders bei Rückenproblemen oder empfindlichen Gelenken einen erheblichen Unterschied machen kann. Diese zusätzliche Federung trägt dazu bei, dass deine Fahrten nicht nur sicherer, sondern auch deutlich komfortabler sind. Egal, ob auf Kopfsteinpflaster oder Feldwegen - die gefederte Sattelstütze schont Gelenke und Körper.

Zusammenfassung

Es ist wichtig, die rechtlichen Bestimmungen für E-Bikes und Pedelecs zu kennen, um sicher und legal unterwegs zu sein. Ob mit oder ohne Pedale, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, Führerscheinbestimmungen und Helmpflicht sind entscheidend. Ein E-Bike ohne Pedale kann legal sein, wenn es als E-Scooter mit Sitz zugelassen ist und die entsprechenden Vorschriften erfüllt.

Rechtliche Übersicht für E-Bikes
Fahrzeugtyp Maximale Geschwindigkeit Führerschein Helmpflicht Besonderheiten
Pedelec 25 km/h Nein Nein (empfohlen) Tretunterstützung erforderlich
E-Bike (Leichtmofa) 20 km/h Mofaprüfschein Ja Keine Tretunterstützung
S-Pedelec 45 km/h AM oder B Ja Versicherungskennzeichen erforderlich
E-Bike ohne Pedale (E-Scooter mit Sitz) Bis zu 32 km/h (je nach Modell) Abhängig von Geschwindigkeit und Zulassung Ja (empfohlen) EU-Typgenehmigung erforderlich

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