Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht.
Doch was genau ist der Unterschied zwischen einem E-Bike, Pedelec und S-Pedelec? Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede. Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug - mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen.
Gesetzliche Definitionen und Vorschriften
Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.
Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.
Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft.
Kaufen Sie ein E-Bike oder S-Pedelec, bekommen Sie vom Händler oder Vorbesitzer - wie beim Autokauf den Fahrzeugbrief - die so genannte Allgemeine Betriebserlaubnis.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Straftat eingestuft. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.
Gut zu wissen: Ein schlichtes Vergessen des Führerscheins kostet meist nur ein geringes Bußgeld von 10 Euro, solange es sich nicht häuft. Und wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie für das Fahren eines E-Bikes bis 25 km/h keinen extra Führerschein.
Fahrverbote für Radler
Wer sein Pedelec nicht richtig unter Kontrolle hat und dadurch andere gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen! Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden.
Wenn Radler im Verkehr eine Straftat begehen oder sich sonst auffällig verhalten, kann es zu einem Radfahrverbot kommen. Dazu zählen beispielsweise das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss und die Benutzung der falschen Fahrbahnseite.
Nutzung von Radwegen
Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen.
Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“. Stets gilt: Informieren Sie sich über die lokalen Vorschriften, denn manche Wege dürfen ausschließlich von Radfahrern und nicht motorisierten E-Bikes genutzt werden.
Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten.
Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen. Als Fahrradfahrer müssen Sie ihre Geschwindigkeit stets den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben anpassen, um jederzeit ein sicheres Beherrschen des Fahrrads gewährleisten zu können.
Altersbeschränkungen und Helmpflicht
In Deutschland gibt es keine allgemeine Altersbeschränkung für die Nutzung von klassischen Pedelecs. Sie gelten rechtlich als Fahrräder, daher dürfen sie theoretisch auch von Kindern gefahren werden. Eine generelle Helmpflicht für Fahrräder gibt es nicht. Auch Pedelecs werden rechtlich wie Fahrräder behandelt.
Für E-Bikes, die ohne Pedalkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h beschleunigen können und als Leichtmofas gelten, besteht ebenfalls keine allgemeine Helmpflicht. Dennoch wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, auch auf solchen Rädern stets einen Helm zu tragen.
Hier besteht Helmpflicht: Anders sieht es bei E-Bikes bis 25 km/h und S-Pedelecs aus. Wenn Ihr E-Bike in die Kategorie „Helmpflicht“ gehört, müssen Sie sich genau wie Roller- oder Motorradfahrer auch daran halten.
Alkohol am Lenker
Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust.
Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist. Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht.
Handynutzung
Nur für Pedelec-Fahrer gelten die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer: Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
E-Bike-Tuning: Ein gefährlicher Eingriff
Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes.
Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Gut zu wissen: Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.
Wenn Sie mit Ihrem E-Bike auf legale Weise schneller unterwegs sein wollen, helfen Ihnen ein paar andere Tricks. Sie können beispielsweise den Reifendruck anpassen - je höher, desto weniger Rollwiderstand. Lassen Sie Ihr Fahrrad für möglichst wenig Probleme mit Antrieb und Bremsen auch regelmäßig warten.
Versicherungspflicht
E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Wenden Sie sich gerne an unsere ARAG Berater in Ihrer Nähe, die Ihnen auch mit dem Versicherungskennzeichen weiterhelfen, das Sie am Rad montieren müssen.
Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht. Investieren Sie außerdem in eine gute Fahrraddiebstahlversicherung.
Die Absicherung über die Hausratversicherung schützt Ihr Rad im Haus oder abgeschlossenen Keller. Wird Ihr Pedelec unterwegs gestohlen, tritt die Hausratversicherung nicht ein.
Rechtliche Folgen des Tunings im Detail
Beim Tuning eines Pedelec 25 müssen aus rechtlicher Sicht einige Dinge beachtet werden. Beispiele aus der Praxis:
- Bei Verwendung eines sogenannten Speedclips unterbricht die Unterstützung des Hilfsmotors nicht bei 25 km/h, sondern erst bei 50 km/h.
- Durch eine technische Änderung wird die Motorunterstützung nicht mehr progressiv verringert oder der Motor schaltet nicht mehr ab, wenn der Fahrer mit dem Treten aufhört.
- Mithilfe einer App kann die Motorunterstützung auf eine Geschwindigkeit über 25 km/h erhöht werden.
Wichtig: Diese Änderungen führen dazu, dass das Bike rechtlich kein Fahrrad mehr ist, sondern zum Kraftfahrzeug wird. Ein Tuning zum Beispiel, das das Pedelec 25 schneller als 25 km/h macht, führt dazu, dass das Fahrzeug als Kleinkraftrad einzuordnen ist. Für dieses gelten andere rechtliche Vorschriften als für ein Fahrrad.
Vorschriften für Kleinkrafträder
- Betriebserlaubnis erforderlich
- Versicherungskennzeichen
- Fahrerlaubnis, zumindest für die Klasse AM
- Mit Kleinkrafträdern muss man auf der Fahrbahn fahren und darf den Radweg nicht benutzen. Ausnahmen gibt es nur bei entsprechender Beschilderung für Mofas (maximal 25 km/h), die ebenfalls Kleinkrafträder sind.
- Darüber hinaus besteht bei der Nutzung von Kleinkrafträdern Helmpflicht.
Was droht bei Verstößen?
Wer im öffentlichen Verkehrsraum ein getuntes Bike ohne entsprechende Betriebserlaubnis fährt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro und mehr, gegebenenfalls einen Punkt in Flensburg. Ohne Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis (wenn erforderlich) begeht man sogar eine Straftat. Außerdem wird es teuer. Denn bei einem Unfall zahlt die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht. Das bedeutet, dass man im Zweifel selbst für den Schaden aufkommen muss.
Fatbikes: Legalität und Vorschriften
Nicht jedes Fatbike ist automatisch verboten. Aber: Viele Modelle, insbesondere aus dem Ausland oder von Direktversendern, entsprechen nicht den Anforderungen der deutschen Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Das betrifft zum Beispiel:
- Motoren mit mehr als 250 Watt Leistung
- Gashebel ohne Tretunterstützung
- Fehlende Beleuchtung oder Reflektoren
- Keine CE- oder EU-Zulassung
Ein häufig genanntes Beispiel ist das Ouxi V8. Dieses Fatbike besitzt zwar einen beeindruckenden Look und eine starke Leistung - aber leider keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland. Es darf also nur auf Privatgelände oder in Ländern mit anderen Vorschriften gefahren werden.
Was du beachten solltest
Wenn du ein Fatbike kaufen möchtest und es legal auf öffentlichen Straßen nutzen willst, achte auf folgende Punkte:
- ✅ Motor mit max. 250 Watt
- ✅ Unterstützung nur beim Treten (Pedelec, kein E-Moped)
- ✅ Maximal 25 km/h Unterstützung
- ✅ Beleuchtung und Ausstattung nach StVZO
- ✅ CE- und/oder EU-Zulassung
Fatbikes sind nicht per se verboten - aber du solltest genau hinschauen, welches Modell du wählst. Ein straßenzugelassenes E-Fatbike bietet dir Fahrspaß, Komfort und Style - ganz ohne rechtliche Grauzonen.
Konsequenzen des Pedelec-Tunings
Beim Tuning eines Pedelecs kommen gleich mehrere rechtliche Tatbestände zusammen. Hierbei handelt es sich nicht nur um eine einfache Ordnungswidrigkeit oder ein harmloses Vergehen.
Das Tuning von Pedelecs birgt erhebliche Gefahren durch den fehlenden Versicherungsschutz. Während handelsübliche Pedelecs oft in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen sind, gilt dies nicht für getunte Bikes. Wer also auf öffentlichen Wegen mit einem getunten Zweirad fährt, bewegt ein nicht versichertes Motorrad ohne Zulassung, TÜV, Kennzeichen, vorgeschriebenen Helm und den erforderlichen Führerschein.
Da kein Versicherungsschutz besteht, auch wenn eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist, muss der Fahrer für alle verursachten Schäden selbst aufkommen und haftet mit seinem gesamten Privatvermögen. Privathaftpflichtversicherungen schließen Kraftfahrzeuge in der Regel explizit aus ihrem Versicherungsschutz aus. Dies betrifft auch eigene Schäden, was bedeutet, dass Personen, die ärztliche Hilfe benötigen, oft zumindest teilweise auf den Kosten der Behandlung sitzen bleiben. Krankenkassen lehnen in solchen Fällen häufig eine vollständige Kostenübernahme ab.
Im Falle eines Unfalls mit einem getunten Rad können Geschädigte alle ihre Schäden direkt beim Fahrer geltend machen.
Wenn du mit deinem getunten Bike am Straßenverkehr teilnimmst und dein Privatgelände verlässt, bewegst du dich ohne die erforderliche Betriebserlaubnis und begehst eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 4 und § 48 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Darüber hinaus stellst du durch das Fehlen des vorgeschriebenen Versicherungsschutzes mit Versicherungskennzeichen eine Straftat gemäß § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes dar, was eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.
Durch das Tuning entfallen alle Garantie- und Gewährleistungsansprüche an den Hersteller, weshalb du im Schadensfall auf den Kosten sitzenbleibst. Zudem ist es unwahrscheinlich, dass das Tuning unbemerkt bleibt, da moderne Technologien alle relevanten Daten speichern, die im Zweifelsfall von Behörden, Händlern oder Herstellern schnell ausgelesen werden können. Schließlich speichert das System viele Daten, aus denen sich im Zweifelsfall erkennen lässt, ob die Begrenzung von 25 km/h überschritten wurde.
Rechtliche Zusammenfassung
Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:
- Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
- Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.
- Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird auch die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen.
- Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist zulässig.
- Kein Führerschein oder Prüfbescheinigung nötig.
- Kein Mindestalter.
- Kein Versicherungskennzeichen nötig.
- Eine private Haftpflichtversicherung ist unentbehrlich.
- Keine Helmpflicht, das Tragen eines Fahrradhelms ist dringend empfohlen.
- Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden.
Schnelle Pedelecs, die eine elektrische Tretunterstützung bis zu 45 km/h bieten, gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen daher spezifischen Vorschriften:
- Es wird ein Versicherungskennzeichen benötigt, ähnlich wie bei Mofas oder Leichtkrafträdern.
- Der Fahrer muss mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen, die normalerweise für Leichtkrafträder und Mofas erforderlich ist.
- Diese Pedelecs dürfen nur auf der Fahrbahn gefahren werden, da sie aufgrund ihrer Geschwindigkeit und Leistung als Kraftfahrzeuge gelten.
- Das Befahren von Radwegen ist mit diesen schnellen Pedelecs grundsätzlich verboten.
Bußgeldkatalog für E-Bikes und S-Pedelecs
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über mögliche Bußgelder und Strafen für Verstöße mit E-Bikes und S-Pedelecs:
| Ordnungswidrigkeit | Bußgeld / Strafe | Bemerkung |
|---|---|---|
| Fahren ohne korrekt angebrachtes Kennzeichen (Versicherungskennzeichen, Versicherung besteht) | 10 Euro | Verwarnung |
| Fahren ohne gültiges Kennzeichen (Versicherungskennzeichen, Versicherung abgelaufen bzw. nicht abgeschlossen) | 40 Euro | Das Fahren ohne Versicherung ist eine Straftat. Es droht Geld- bzw. Freiheitsstrafe. |
| Fahren ohne Helm | 15 Euro | Verwarnung |
| Fahren unter Alkoholeinfluss | 500-1.500 Euro; Straftatbestand möglich. | Feststellung der Fahruntüchtigkeit zw. 0,5 (Unfall: 0,3) und 1,1 Promille Ermessenssache; dann bis zu 365 Tagessätze |
| Fahren ohne Fahrerlaubnis (entzogen oder nicht erworben) | Straftat | Fahrlässig: Bis 6 Monate Haft oder 180 Tagessätze; vorsätzlich: Bis 1 Jahr |
| Fahren ohne Mofa-Führerschein bzw. Ähnliches gilt, wenn ein S-Pedelec so manipuliert wird, dass der Motor bei Geschwindigkeiten über 45 km/h unterstützt. | - | Auch dann erlischt die Betriebserlaubnis, ebenso die Versicherung. Der normale Führerschein Klasse AM bzw. B (Pkw) genügt nicht mehr, ein Motorradführerschein wäre nötig. |
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