E-Bike steuerlich absetzen: Voraussetzungen und Vorteile

Ein Fahrrad oder E-Bike ist gut für das Klima, die Gesundheit und bietet sogar steuerliche Vorteile! Sofern Sie es als Dienstfahrzeug nutzen, können Sie die Anschaffung und weitere anfallende Kosten steuerlich geltend machen. Dieser Artikel zeigt Ihnen, wie Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike optimal von der Steuer absetzen können.

Welche Fahrräder können steuerlich abgesetzt werden?

Steuerlich ist es irrelevant, ob es sich um Fahrräder ohne Elektroantrieb, Pedelecs, Elektro-Bikes, Mountainbikes, E-Mountainbikes oder Rennräder handelt. Vielmehr wird steuerlich zwischen Rädern, die verkehrsrechtlich eine Zulassung haben, und Rädern, die verkehrsrechtlich keine Zulassung haben, unterschieden.

  • Räder und E-Bikes mit Zulassung und Kennzeichen: Diese werden verkehrsrechtlich und einkommensteuerlich als Kfz eingeordnet und steuerlich auch nach diesen Vorschriften behandelt.
  • Räder und E-Bikes ohne Kfz-Zulassung/Kennzeichen: Diese werden einkommensteuerlich und verkehrsrechtlich als Fahrrad eingestuft, haben kein Kennzeichen und sind meist nicht versicherungspflichtig. Die meisten Fahrräder und E-Bikes fallen in diese Gruppe.

In diesem Artikel geht es um Räder ohne Zulassung, die steuerlich als Fahrrad eingestuft werden und voll abgesetzt werden können.

Voraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit

Betriebliche Nutzung

Erforderlich ist eine mindestens 10%ige betriebliche Nutzung und eine Zuordnung zum steuerlichen Betriebsvermögen, damit das Rad voll steuerlich absetzbar ist. Zur betrieblichen Nutzung zählt auch der Weg zur Arbeit, die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte. Wird das Fahrrad einem Arbeitnehmer überlassen, liegt immer eine 100%ige betriebliche Nutzung vor und das Rad kann voll steuerlich abgesetzt werden. Auch wenn ein Pkw im Betriebsvermögen ist, ist ein Rad absetzbar.

Nachweis der betrieblichen Nutzung

Im Zweifel ist vom Steuerpflichtigen auf Anfrage des Finanzamtes nachzuweisen, dass er mindestens 10 % betriebliche Nutzung erreicht. Die Beweislast hat der Steuerpflichtige. Ein Fahrtenbuch, Zeugenaussagen oder schriftliche Bestätigungen Dritter können als Nachweise für die betriebliche Nutzung dienen. Dafür empfiehlt es sich, entweder ein Fahrtenbuch zu führen oder nachweisen zu können, dass du z. B. regelmäßig zu Kund:innen oder zu deinem Arbeitsplatz gefahren bist.

Abschreibung von E-Bikes

Die Anschaffungskosten eines E-Bikes werden regelmäßig den Grenzwert von 800 EUR netto für geringwertige Wirtschaftsgüter übersteigen. Die Anschaffungskosten müssen also aktiviert und über 7 Jahre abgeschrieben werden. Sind die Anschaffungskosten höher, sind Räder und E-Bikes in der Regel über sieben Jahre abzuschreiben. Die Abschreibung erfolgt linear, d.h. die Anschaffungskosten sind jährlich gleichmäßig mit 1/7 des Anschaffungsbetrages als Abschreibung absetzbar. Kostet ein E-Bike z.B. 3.500 €, sind 1/7, also jährlich 500 €, als Abschreibung absetzbar. Für in den Jahren 2020 bis 2022 angeschaffte Räder ist auch die degressive Abschreibung möglich.

Die allgemeine Abschreibungsdauer für Fahrräder und auch E-Bikes beträgt 7 Jahre. Zudem werden sie linear abgeschrieben, das bedeutet, jedes Jahr wird der gleiche Anteil abgesetzt. Du kannst also jedes Jahr 1/7 des Gesamtpreises, den du gezahlt hast, abschreiben. Hat dein E-Bike z. B. 3.500 € gekostet, kannst du jährlich 500 € abschreiben. Kaufst du ein Fahrrad, dass weniger als 1.000 Euro netto kostet, kannst du es sogar direkt im Jahr des Kaufs absetzen.

Buchung der Abschreibung

Die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 sehen kein spezielles Konto für E-Bikes vor. das Konto "sonstige Transportmittel" 0380 (SKR 03) bzw. ein neu einzurichtendes Konto, z. B. "E-Bike" 0330 (SKR 03) bzw. Das Konto "Pkw" 0320 (SKR 03) bzw. 520 (SKR 04) sollte wegen der unzutreffenden Bezeichnung nicht verwendet werden. "Abschreibung auf Sachanlagen" 4830 (SKR 03) bzw. "Abschreibung auf Kfz" 4832 (SKR 03) bzw. Wegen der identischen Abschreibungsdauer kann es aber durchaus auch sinnvoll sein, ein neues Konto "Abschreibung auf E-Bikes" anzulegen, z. B. unter der Kontonummer 4831 (SKR 03) bzw. 6219 (SKR 04).

Beispiel für Anschaffung und Abschreibung

Der Unternehmer kauft im März 01 ein E-Bike für 3.500 EUR zuzüglich 19 % = 665 EUR Umsatzsteuer . Es handelt sich um ein E-Bike, das verkehrstechnisch als Kraftfahrzeug einzuordnen ist. Die Abschreibung beträgt 3.500 EUR : 7 = 500 EUR pro Jahr.

Sonderabschreibung und Investitionsabzugsbetrag

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die Voraussetzung von 90 % betrieblicher Nutzung, kann auch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter in Höhe von 20 % und der Investitionsabzugsbetrag von 50% der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden. Das ist zum Beispiel bei Fahrrädern oder E-Bikes der Fall, die Arbeitnehmern zur Nutzung überlassen sind.

Privatanteil und Umsatzsteuer

Für Räder des Betriebsvermögens ohne Kfz-Zulassung ist kein Privatanteil zu versteuern. Diese Regelung zur Privatnutzung hat der Gesetzgeber eingeführt, um die Elektromobilität zu fördern. Bist du mit deiner selbstständigen Tätigkeit umsatzsteuerpflichtig und nutzt dein Fahrrad oder E-Bike zu mindestens 10 % für berufliche Fahrten, kannst du außerdem die Umsatzsteuer dafür zurückerhalten. Gleichzeitig musst du aber auch Umsatzsteuer auf die private Nutzung entrichten. Die private Nutzung wird als unentgeltliche Wertabgabe betrachtet und unterliegt der Umsatzsteuer. Um zu berechnen, wie viel Umsatzsteuer fällig wird, kannst du die 1-%-Methode anwenden. Dabei wird ein Prozent des Bruttolistenpreises deines Fahrrads oder E-Bikes als Bemessungsgrundlage herangezogen.

💡Hier ein Beispiel: Du kaufst ein E-Bike für 2.000 Euro brutto. In diesem Fall musst du für die Privatnutzung deines Firmenfahrrads monatlich 3,19 Euro Umsatzsteuer entrichten. Dies ergibt sich, indem ein Prozent vom Listenpreis von 2.000 Euro (20 Euro) genommen wird, dieser Betrag durch 1,19 geteilt wird (ergibt ca. 16,81 Euro) und anschließend mit dem aktuellen Umsatzsteuersatz von 19 % multipliziert wird.

Absetzbare Kosten

Neben dem klassischen Fahrrad gibt es natürlich noch eine ganze Reihe von Varianten, die ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden können. Dazu gehören E-Bikes und Pedelecs, aber auch Rennräder und (E-)Mountainbikes. Denke daran, dass du nicht nur das Fahrrad oder E-Bike abschreiben kannst, wenn du es neu kaufst. Auch laufende Kosten wie Inspektion, Versicherung, Reparaturen oder Strom für das Laden des Akkus sind zu 100 % absetzbar, wenn du das Bike mindestens 10 % für die Arbeit nutzt.

Weitere absetzbare Kosten

  • Wartung
  • Reparaturen
  • Versicherung
  • Stromkosten für das Laden eines E-Bikes

Fahrrad-Leasing

Beim Leasing sind die steuerlich berücksichtigungsfähigen Leasingraten absetzbar. Die laufenden Betriebskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Für die private Nutzung des Fahrrades, Elektrofahrrades oder E-Bikes, das kein Kfz ist, ist kein Privatanteil zu versteuern. Daher ist es attraktiv, ein Rad oder E-Bike steuerlich im Betriebsvermögen zu führen und die Kosten geltend zu machen, um Steuern zu sparen.

Es gibt auch die Möglichkeit, ein Fahrrad über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zu leasen. Das funktioniert über eine sogenannte Gehaltsumwandlung. Der Prozess stark vereinfacht: Sie suchen sich ein Fahrrad im Fachhandel aus. Die monatliche Leasingrate wird Ihnen direkt vom Bruttogehalt abgezogen - also noch bevor Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Einen Hinkefuß gibt es allerdings bei dieser Lösung, denn die Gehaltsumwandlung sorgt seit 2019 dafür, dass Sie nicht in den Genuss der Steuerbefreiung kommen.

Dienstrad und Steuer

Wer ein klassisches Hollandrad, Mountainbike, Gravel Bike oder Rennrad - also ohne Elektroantrieb - als Dienstfahrrad fährt, darf sich besonders freuen. Die Nutzung eines vom Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin gestellten Fahrrads ist steuerfrei, egal ob Sie beruflich oder privat unterwegs sind. Außerdem wird das Fahrradfahren nicht auf die Pendlerpauschale angerechnet. Diese Regelung gilt für Fahrräder, die ab 1. Ist das betriebliche Fahrrad ein Elektrofahrrad, das Geschwindigkeiten bis zu 25 Kilometer pro Stunde erreicht, gelten seit 2019 die gleichen Regeln wie für normale Fahrräder. Sowohl die berufliche als auch private Nutzung ist steuerfrei, keine Anrechnung auf die Pendlerpauschale. Steuerfrei bleibt das Fahrrad allerdings nur, wenn Ihre Firma Ihnen das Fahrrad zusätzlich zum Arbeitslohn zur Nutzung überlassen hat. Überträgt Ihre Chefin oder Ihr Chef das Eigentum auf Sie, werden Steuern fällig.

Ein Elektrofahrrad, dessen Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h leisten kann - ein sogenanntes S-Pedelec -, gilt verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug. Für S-Pedelecs müssen seit 2019 - wie Elektroautos - mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert werden. Bedeutet: Sie prüfen zuerst, was Ihr E-Bike beim Kauf für einen Bruttowert hatte. Das ist in der Regel die unverbindliche Preisempfehlung (UVP). Für alle Fahrräder, die bis 31.

Ladestrom am Arbeitsplatz

Gibt es bei Ihrem Arbeitgeber bzw. Ihrer Arbeitgeberin Ladestrom für Ihr E-Bike und Sie dürfen die Ladesäule nutzen, gilt das nicht als geldwerter Vorteil. Damit ist das Aufladen steuerfrei. Davon profitieren nicht nur Arbeitnehmer/innen mit Dienstfahrrad, sondern auch die Kollegen und Kolleginnen, die mit dem privaten E-Bike zur Arbeit radeln.

Entfernungspauschale (Pendlerpauschale)

Doch auch wenn du dein Fahrrad weniger als 10 % beruflich nutzt, kannst du die Fahrt zu deinem Arbeitsplatz damit absetzen. Dafür gibt es die Entfernungspauschale (auch Pendlerpauschale genannt). Mit dieser Pauschale kannst du für jeden gefahrenen Kilometer 0,30 Euro berechnen. Fährst du mehr als 20 Kilometer, gelten ab dem 21. gefahrenen Kilometer aktuell sogar 0,38 Euro pro Kilometer. Du fährst 18 km einfach von deinem Wohnort zum Büro (z. B.

E-Bike in der Steuererklärung angeben

Die Abschreibung für ein E-Bike oder Fahrrad wird normalerweise als Betriebsausgabe in der Steuererklärung angegeben. Dazu muss das Fahrrad zuvor im Anlagenspiegel mit den Anschaffungskosten und der Nutzungsdauer erfasst werden.

Steuerliche Behandlung bei nebenberuflicher Selbstständigkeit

Wenn du nebenberuflich selbstständig bist - zum Beispiel neben deinem Hauptjob freiberuflich arbeitest, eine kleine GbR führst oder einen Etsy-Shop betreibst - kannst du auch in diesem Fall Fahrradkosten anteilig als Betriebsausgaben absetzen.

Fall Nutzungsszenario Steuerliche Behandlung
A Fahrrad wird nur für die Angestelltentätigkeit genutzt Entfernungspauschale in der Anlage N absetzen
B Fahrrad wird auch für die nebenberufliche Selbstständigkeit genutzt Anschaffung anteilig absetzen in der EÜR: Schätzung (z. B. 30 %) oder Fahrtenbuch erforderlich
C Fahrrad wird weniger als 10 % für die Selbstständigkeit genutzt Kein Betriebsausgabenabzug möglich!

Gerade bei nebenberuflich Selbstständigen schaut das Finanzamt genauer hin. Schriftliche Schätzung der Nutzung (z. B. „ca. 20 %“), Fotos oder Routen in einer App (z. B. Google Maps) werden als Nachweis akzeptiert. Anna ist hauptberuflich angestellt und betreibt nebenberuflich ein Grafikdesign-Business. an ca. In diesem Fall kann Anna 20 % der Anschaffungskosten und laufenden Fahrradkosten als Betriebsausgaben in ihrer EÜR ansetzen.

Häufige Fragen und Antworten

Kann ich ein Fahrrad und ein Auto gleichzeitig als Betriebsvermögen führen?

Ja, sowohl ein Auto als auch ein Fahrrad können gleichzeitig als Betriebsvermögen geführt und steuerlich abgesetzt werden.

Welche Nachweise benötige ich für die betriebliche Nutzung eines Fahrrads?

Ein Fahrtenbuch, Zeugenaussagen oder schriftliche Bestätigungen Dritter können als Nachweise für die betriebliche Nutzung dienen.

Welche Kosten sind beim Fahrrad steuerlich absetzbar?

Absetzbare Kosten sind unter anderem Anschaffungskosten, Wartung, Reparaturen, Versicherung und Stromkosten für das Laden eines E-Bikes.

Was passiert, wenn das Fahrrad zu weniger als 10 % betrieblich genutzt wird?

Bei weniger als 10 % betrieblicher Nutzung wird das Fahrrad dem Privatvermögen zugeordnet und kann nicht steuerlich abgesetzt werden

Ist der Kauf oder das Leasing eines Fahrrads steuerlich günstiger?

Das Leasing eines Fahrrads kann vorteilhaft sein, da die Leasingraten direkt als Betriebsausgabe abgesetzt werden können

Was ist der Unterschied zwischen einem Pedelec und einem S-Pedelec?

Pedelecs unterstützen den Fahrer bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h, während S-Pedelecs bis 45 km/h fahren und versicherungspflichtig sind.

Kann der private Anteil eines Dienstfahrrads steuerlich relevant sein?

Bei einem Dienstfahrrad, das dem Arbeitnehmer überlassen wird, muss kein privater Nutzungsanteil versteuert werden

Kann ich das Laden eines E-Bikes am Arbeitsplatz steuerlich absetzen?

Ja, der Stromverbrauch für das Laden eines E-Bikes kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden

Gibt es eine Sonderabschreibung für Fahrräder?

Ja, es gibt eine Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die unter bestimmten Bedingungen geltend gemacht werden kann

Welche steuerlichen Förderungen gibt es für Lastenräder?

Es gibt verschiedene Förderungen für elektrisch betriebene Lastenräder, je nach Bundesland und Verwendungszweck.

Kann ich mehrere Fahrräder gleichzeitig steuerlich absetzen?

Ja, wenn sie betrieblich genutzt werden, können auch mehrere Fahrräder gleichzeitig abgesetzt werden.

Wie wird die Entfernungspauschale für ein Fahrrad berechnet?

Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € pro Kilometer für den Weg zur Arbeit.

Welche steuerlichen Vorteile hat ein Dienstrad?

Ein Dienstrad, das vom Arbeitgeber bereitgestellt wird, kann vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden, ohne dass ein geldwerter Vorteil versteuert werden muss.

Wie wird ein E-Bike ohne Kfz-Zulassung steuerlich behandelt?

E-Bikes ohne Kfz-Zulassung werden steuerlich wie Fahrräder behandelt und können abgesetzt werden

Welche Abschreibungsmöglichkeiten gibt es für E-Bikes?

E-Bikes können linear über sieben Jahre abgeschrieben werden. Alternativ kann unter bestimmten Bedingungen auch die degressive Abschreibung genutzt werden.

Wie wird der Restwert eines Fahrrads nach Leasingende behandelt?

Der Restwert eines geleasten Fahrrads kann am Ende des Leasingvertrags durch den Unternehmer gekauft und weiter abgeschrieben werden.

Ist ein Fahrtenbuch für die Absetzung eines Fahrrads zwingend erforderlich?

Ein Fahrtenbuch ist empfohlen, um die betriebliche Nutzung nachzuweisen.

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