E-Bike Tuning: Strafen, Risiken und legale Alternativen in Deutschland

Wer mit einem E-Bike bzw. einem sogenannten Pedelec 25 unterwegs ist, kann sich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h durch den elektrischen Antrieb unterstützen lassen. Das reicht manchem Biker aber nicht aus und der Weg zum illegalen Tuning ist somit nicht weit. Doch wie lässt sich ein E-Bike frisieren? Sind entsprechende Veränderungen am Rad erlaubt und ungefährlich? Kann für das E-Bike-Tuning eine Strafe drohen? Und gibt es andere Möglichkeiten, um ein E-Bike legal zu tunen?

Was ist E-Bike-Tuning?

E-Bike Tuning bedeutet, das E-Bike so zu modifizieren, dass der Motor mehr Leistung bringt und du schneller fahren kannst. Dies geschieht meist durch Dongles oder Chips, die die Motorunterstützung über das gesetzlich erlaubte Limit von 25 km/h hinaus erhöhen.

Wie funktioniert E-Bike-Tuning?

Das E-Bike misst die Geschwindigkeit mit einem Magneten in den Speichen und einem Sensor am Rahmen. Ein Tuning-Chip setzt zwischen Magnet, Sensor und Steuerungselektronik an. Kommt nur noch jedes zweite Signal an, denkt das Fahrrad, es sei nur halb so schnell, und unterstützt entsprechend bis 50 km/h. Diese Manipulation kann durch Dongles oder Chips erreicht werden. Früher genügte es, in den Einstellungen den Radumfang zu verändern. Moderne Systeme verhindern dies.

Rechtliche Grundlagen für E-Bikes und Pedelecs

Fahrräder mit Tretunterstützung, die im alltäglichen Sprachgebrauch als E-Bikes bezeichnet werden, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Nutzen Sie ein sogenanntes Pedelec 25, können Sie sich bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Treten durch einen elektrischen Antrieb unterstützen lassen. Der Gesetzgeber definiert für diese Fahrzeuge, die zu den Fahrrädern zählen, demnach einen Grenzwert für die elektronische Unterstützung. Daher unterbricht der Hilfsmotor, sobald das Rad eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht hat oder der Fahrer nicht mehr in die Pedale tritt.

Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:

  • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
  • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert. Progressiv bedeutet, dass die Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit abnimmt.
  • Ab einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder, wenn der Fahrer vorher mit dem Treten aufhört, wird auch die Unterstützung durch den Hilfsmotor unterbrochen.
  • Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist zulässig.
  • Kein Führerschein oder Prüfbescheinigung nötig.
  • Kein Mindestalter .
  • Kein Versicherungskennzeichen nötig.
  • Eine private Haftpflichtversicherung ist unentbehrlich.
  • Keine Helmpflicht das Tragen eines Fahrradhelms ist dringend empfohlen.
  • Gekennzeichnete Radwege müssen benutzt werden.

Schnelle Pedelecs, die eine elektrische Tretunterstützung bis zu 45 km/h bieten, gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen daher spezifischen Vorschriften:

  • Es wird ein Versicherungskennzeichen benötigt, ähnlich wie bei Mofas oder Leichtkrafträdern.
  • Der Fahrer muss mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM besitzen, die normalerweise für Leichtkrafträder und Mofas erforderlich ist.
  • Diese Pedelecs dürfen nur auf der Fahrbahn gefahren werden, da sie aufgrund ihrer Geschwindigkeit und Leistung als Kraftfahrzeuge gelten.
  • Das Befahren von Radwegen ist mit diesen schnellen Pedelecs grundsätzlich verboten.

Methoden des E-Bike-Tunings

Grundsätzlich ist es möglich, mithilfe von E-Bike-Tuning die bauartbedingte Geschwindigkeit zu erhöhen und auch das Abschalten der Tretunterstützung zu verhindern. Es gibt allerdings Möglichkeiten, die eine Veränderung der Motorunterstützung ermöglichen. So kann ein E-Bike-Tuning etwa per App erfolgen, um dadurch die Unterstützung auf mehr als 25 km/h zu erhöhen. Ebenso können sogenannte Speedclips zum Einsatz kommen, die den Geschwindigkeitssensor manipulieren und somit erst bei 50 km/h zu einer Unterbrechung des Hilfsmotors führen.

Es gibt zwei Hauptmethoden: Dongles und Chips. Beide manipulieren die Geschwindigkeitssignale, die an den Motor gesendet werden, sodass der Motor weiterhin unterstützt, auch wenn die tatsächliche Geschwindigkeit höher über dem gesetzlichen Limit liegt.

Tuning mit Dongles

Ein Dongle ist ein kleines Gerät, das zwischen den Sensoren und der Steuerung des E-Bikes installiert wird. Er manipuliert die Daten, die der Motor von den Sensoren erhält, sodass das E-Bike davon ausgeht, dass es langsamer fahre, als es tatsächlich der Fall ist. Ab einem Wert von 20 km/h wird die Geschwindigkeit im Messinstrument des E-Bikes halbiert, gedrittelt o. ä. Auf diese Weise kann die Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h umgangen werden und es werden bis zu 50 km/h möglich.

  • Vorteile: Dongles sind günstig, relativ einfach zu installieren und können oft ohne besondere technische Kenntnisse angebracht werden: Es muss nur der Geschwindigkeitssensor entfernt und mit dem Dongle verbunden werden. Vorab müssen lediglich der Kettenschutz, die Zahnradhalterung und das Schutzblech entfernt werden.
  • Nachteile: Der Dongle ist von außen sichtbar.

Tuning mit Chips

Beim Chiptuning wird ein spezieller Chip in das System des E-Bikes integriert. Dieser Chip ändert die Software des Motors und hebt die Geschwindigkeitsbegrenzung dauerhaft auf.

  • Vorteile: Das Tuning ist von außen nicht zu erkennen. Außerdem wird Ihnen die Fahrgeschwindigkeit korrekt angezeigt und die Kilometer weiterhin exakt getrackt.
  • Nachteile: Das Chiptuning erfordert häufig Fachwissen oder professionelle Unterstützung, da es in die Elektronik des Rads eingreift. Außerdem sind die Chips schwer zu entfernen.

Rechtliche Folgen des E-Bike-Tunings

Die Veränderung der Motorunterstützung führt dazu, dass das E-Bike nicht länger als Fahrrad, sondern als Kleinkraftrad gilt. Dieser Wechsel der Fahrzeugklasse hat Auswirkungen auf die gesetzlichen Anforderungen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Darüber hinaus gelten für Kleinkrafträder auch andere Verkehrsregeln. Unter anderem ist etwa die Nutzung der Radwege untersagt. Manipulieren Sie durch das E-Bike-Tuning die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, sind Sie gemäß Verkehrsrecht mit einem Kleinkraftrad unterwegs.

Wer dennoch mit einem frisierten E-Bike unterwegs ist, riskiert neben verschiedenen Ordnungswidrigkeiten gemäß Bußgeldkatalog auch Anzeigen wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und ggf. Wer mit seinem getunten Bike am Straßenverkehr teilnimmst und dein Privatgelände verlässt, bewegst du dich ohne die erforderliche Betriebserlaubnis und begehst eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 4 und § 48 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Darüber hinaus stellst du durch das Fehlen des vorgeschriebenen Versicherungsschutzes mit Versicherungskennzeichen eine Straftat gemäß § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes dar, was eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.

Diese Strafen und Konsequenzen drohen

Verstößt das Tuning beim E-Bike gegen die gesetzlichen Vorschriften, drohen Konsequenzen. Abhängig von den durchgeführten Umbauten kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat vorliegen.

Wenn Sie mit einem getunten Pedelec erwischt werden, können je nach Fall verschiedene Strafen auf Sie zukommen: Vorschriftswidrige Bremsen werden laut Bußgeldkatalog mit 10 Euro Geldstrafe geahndet, der Verstoß gegen die Helmpflicht mit 15, die unerlaubte Nutzung des Radwegs mit 20 bis 35 Euro. Schwerer wiegen das Fahren ohne Betriebserlaubnis (70 Euro plus ein Punkt in Flensburg), das Fahren ohne Versicherungsschutz oder das Fahren ohne Fahrerlaubnis (je eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr).

Eine Übersicht zu möglichen Sanktionen bietet diese Tabelle:

Vergehen Strafe
Fahren ohne Betriebserlaubnis Bußgeld ab 70 Euro + 1 Punkt in Flensburg
Fahren ohne Versicherungsschutz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Fahren ohne Fahrerlaubnis Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Vorschriftswidrige Bremsen 10 Euro Geldstrafe
Verstoß gegen die Helmpflicht 15 Euro Geldstrafe
Unerlaubte Nutzung des Radwegs 20 bis 35 Euro Geldstrafe

Weitere Risiken des E-Bike-Tunings

Neben möglichen rechtlichen Konsequenzen gilt es, auch die Auswirkungen auf die eigene Sicherheit zu berücksichtigen. Denn verändern Sie Ihr E-Bike durch Tuning, erhöht sich durch die zusätzliche und nicht vorgesehene Belastung der Verschleiß. Außerdem wirkt sich das E-Bike-Tuning auf die Akku-Reichweite aus, schließlich wird für mehr Geschwindigkeit auch mehr Energie benötigt.

Abgesehen von diesem Worst-Case-Szenario gibt es weitere finanzielle Nachteile im Schadensfall. Durch das Tuning entfallen alle Garantie- und Gewährleistungsansprüche an den Hersteller, weshalb du im Schadensfall auf den Kosten sitzenbleibst. Außerdem kommt keine Versicherung für Schäden auf. Denn der Schutz einer privaten Haftpflichtversicherung erlischt dann. Normalerweise übernimmt diese die Schäden Dritter bei mit Fahrrädern verursachten Unfällen. Zudem erlöschen durch das Tuning sämtliche Ansprüche auf Garantie, Gewährleistung und Produkthaftung. Bei Schäden an Ihrem E-Bike bleiben Sie als Fahrer selbst auf den Kosten sitzen.

Bei der Konstruktion von E-Bikes wird darauf geachtet, dass alle Komponenten (Rahmen, Bremsen, Akku) miteinander harmonieren und den Belastungen durch Gewicht oder Geschwindigkeit standhalten. Eine erhöhte Leistung führt dazu, dass Motor oder Akku durch die stärkere Leistung Schaden nehmen, die Bremsen nicht mit den erhöhten Geschwindigkeiten klarkommen oder dass die Radaufhängung die stärkere Belastung nicht verträgt. Die Konsequenz: Teile gehen kaputt oder versagen - und Sie bringen sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr.

Nachweisbarkeit von E-Bike-Tuning

Viele Schrauber gehen davon aus, dass durch den Abbau der entsprechenden Module das E-Bike-Tuning nicht mehr nachweisbar ist. Allerdings ist es ein Trugschluss, dass E-Bike-Tuning deshalb nicht nachweisbar sei. Denn Experten können auch durch die verstärkt auftretenden Verschleißerscheinungen entsprechende Rückschlüsse ziehen. Entsprechende Untersuchungen finden etwa nach einem Unfall statt. Zudem lässt sich das E-Bike-Tuning in einer Werkstatt - selbst nach einem Rückbau - häufig noch nachweisen.

Schließlich speichert das System viele Daten, aus denen sich im Zweifelsfall erkennen lässt, ob die Begrenzung von 25 km/h überschritten wurde. Außerdem ist es unwahrscheinlich, dass das Tuning unbemerkt bleibt, da moderne Technologien alle relevanten Daten speichern, die im Zweifelsfall von Behörden, Händlern oder Herstellern schnell ausgelesen werden können.

Legale Alternativen zum E-Bike-Tuning

An den grundsätzlichen Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit lässt sich legal nichts ändern. Wollen Sie Ihr E-Bike legal optimieren, ist dies meist nur mithilfe der klassischen Maßnahmen des Fahrradtunings möglich. Hierzu zählen etwa die Erhöhung des Reifendrucks, die Justierung der Bremsen, die Anpassung der Federung sowie regelmäßige Wartung des E-Bikes. Dennnoch können bereits kleine Veränderungen dazu führen, dass ein E-Bike runder läuft. So lässt sich etwa das Tempo durch den richtigen Reifendruck etwas verbessern. Es ist außerdem sinnvoll, die Bremsen zu überprüfen. Bei E-Bikes mit Mittelmotor ist es darüber hinaus möglich, das Übersetzungsverhältnis von Antrieb und Reifen zu verändern. Möglich ist dies durch ein kleines Ritzel am Motor und großes Ritzel am Hinterrad. Nicht möglich ist ein solches E-Bike-Tuning, wenn ein Nabenmotor verbaut wurde. So manch ein Hobbyschrauber erhofft sich beim E-Bike-Tuning durch den Radumfang bzw. dessen Veränderung im Antriebssystem mehr Tempo. Allerdings führt diese Maßnahme nur dazu, dass in der Tachoanzeige eine falsche Geschwindigkeit angezeigt wird.

Um mehr Motorunterstützung und damit höhere Geschwindigkeiten zu erhalten, musst du nicht zwangsläufig tunen. Eine legale Alternative sind S-Pedelecs. Diese unterstützen bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h, erfordern jedoch ein Versicherungskennzeichen und einen Führerschein der Klasse AM. Bei den sogenannten S-Pedelecs wird die Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet.

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