E-Bike Versicherung: Ist die Hausratversicherung ausreichend?

Jährlich werden tausende von Fahrrädern gestohlen, die wenigsten Fälle werden von der Polizei aufgeklärt. Viele Versicherungsnehmer stellen sich die Frage: Ist mein Fahrrad in der Hausratversicherung mitversichert? Wann zahlt meine Hausratversicherung im Fall eines Fahrrad-Diebstahls? Die Hausratversicherung ist eine Möglichkeit, das Fahrrad gegen Diebstahl abzusichern. Sie bietet einen Basis-Schutz für Ihre Fahrräder.

Grundschutz durch die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung schließt den kompletten Hausrat, beispielsweise Möbel, Kleidung und Elektrogeräte, mit ein. Diese sind im Fall von Einbruchdiebstahl, Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Feuer geschützt. Die Hausratversicherung betrachtet ein Fahrrad als einen Teil des Hausrats. Es ist also gegen die versicherten Gefahren abgesichert, wenn es sich am Versicherungsort in verschlossenen Räumen befindet.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Wohnung
  • Haus
  • Garage
  • Keller
  • Schuppen
  • Gartenhaus

Für Fahrräder greift die Hausratversicherung somit grundsätzlich bei Einbruchdiebstahl oder Feuer. Die Hausratversicherung zahlt im Fall eines Fahrrad-Diebstahls dann, wenn das Fahrrad direkt aus der Wohnung, einem abgeschlossenen Keller oder einer abgesperrten Garage gestohlen wird. Teilweise zahlen Versicherungsanbieter auch dann, wenn das Fahrrad aus dem eigenen, umzäunten Garten oder einem Abstellraum für Räder gestohlen wird.

Erweiterung des Schutzes durch Zusatzklauseln

Für die Absicherung unterwegs sollten Verbraucher ihr Fahrrad mit einer Zusatzklausel in der Hausratversicherung schützen. Bei entsprechender Erweiterung im Versicherungsvertrag sind Fahrräder bei einem Einbruchdiebstahl am Versicherungsort über die Hausratversicherung mitversichert. Die sogenannte Fahrraddiebstahlklausel oder auch einfach nur Fahrradklausel ist eine Absicherung für das Fahrrad, wenn es in Gebrauch ist. Wird es zum Beispiel für die Fahrt bis zum Supermarkt oder zur Universität genutzt und abgestellt, muss es dort gegen Diebstahl gesichert werden. Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrraddiebstahlklausel bzw. Fahrradklausel bereits eingeschlossen.

Mit einem Zusatzbaustein, der gegen Aufpreis dazu gebucht werden kann, zahlt die Hausratversicherung dann auch bei Fahrrad-Diebstahl im Freien. Bitte beachten Sie: Wird das Fahrrad auf der Straße oder am Bahnhof gestohlen, zahlen viele Hausratversicherungen nicht.

Nachtzeitklausel

Außerdem enthalten viele Hausratversicherungen eine Nachtklausel. In dieser ist ein Fahrrad-Diebstahl zwischen 22 - 6 Uhr nicht abgedeckt. Zu den meistgestellten Fragen von Verbrauchern gehört die Frage, wie das eigene Fahrrad über Nacht auf der Straße versichert ist. Bei einem Spieleabend bei Freunden oder einer Nacht in einem Club, befindet sich das Fahrrad in der Regel nicht in verschlossenen Räumen, sondern draußen auf der Straße. Wichtig zu wissen ist, dass der zusätzliche Schutz über die Fahrradklausel eventuell nur zu bestimmten Tageszeiten besteht, die in einer sogenannten Nachtzeitklausel geregelt sind. Wird das Fahrrad bspw. zwischen 22 und 6 Uhr gestohlen, könnte der Schutz der Versicherung in diesem Fall nicht mehr greifen. Informieren Sie sich vor dem Abschluss einer neuen Hausratversicherung über die genauen Konditionen.

Unser Tipp:Wann eine Hausratversicherung im Fall eines Fahrrad-Diebstahls zahlt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich! Überprüfen Sie, ob es eine Nachtzeitklausel in Ihrer Hausratversicherung gibt.

Erstattung im Schadenfall

Wird das Fahrrad bei einem Einbruchdiebstahl gestohlen, erstattet die Hausratversicherung den sogenannten Wiederbeschaffungswert bzw. Neuwert. Dieser Betrag bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Gerade für höherwertige Räder und E-Bikes ist es empfehlenswert, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine eigene Fahrradversicherung (siehe unten) abzuschließen. Auch, wer mehrere Räder besitzt, sollte die Höhe der versicherten Summe prüfen. In der zusätzlich zu vereinbarenden Fahrraddiebstahlklausel wird die Erstattung oft auf einen prozentualen Anteil der Versicherungssumme oder einen festen Betrag, zum Beispiel 1.000 Euro, beschränkt.

Spezielle Fahrradversicherung als Alternative

Für Besitzer hochwertiger Räder oder E-Bikes empfiehlt es sich, eine Fahrradversicherung oder eine spezielle E-Bike-Versicherung abzuschließen. Eine spezielle Fahrrad-Versicherung ist dann sinnvoll, wenn Sie ein teures Fahrrad besitzen und sich mehr Leistungen, über einen Fahrrad-Diebstahl, hinaus wünschen. Es spielt dabei dann auch keine Rolle, welchen Fahrradtyp Sie haben: der Schutz der Fahrrad-Versicherung umfasst Mountainbikes, Rennräder, Carbonräder oder Pedelecs. Eine Fahrrad-Versicherung sichert Sie nicht nur gegen Fahrrad-Diebstahl ab. Im Vergleich zur Hausratversicherung zahlt Ihnen eine Fahrrad-Versicherung, z.B. Fahrrad-Diebstähle im Freien oder Raub sind mitversichert. Der Diebstahl oder die Beschädigung von Fahrradteilen oder dem Fahrradgepäck ist mitversichert.

Fahrradversicherungen beinhalten in der Regel höhere Versicherungssummen. Die Entschädigungssumme der separaten Versicherung richtet sich hierbei nicht wie bei der Hausratversicherung nach der Versicherungssumme, sondern nach dem Wert des versicherten Fahrrads bzw. E-Bikes. Ein weiterer Vorteil der Fahrradversicherung: Sie bietet nicht nur bei Verlust durch Diebstahl und Raub, sondern auch bei Beschädigung oder Diebstahl von Einzelteilen sowie Verwechslung, Vandalismus, Explosionen oder Unfällen aller Art umfassenden Schutz. Eine Fahrradversicherung gilt jedoch nur für ein Rad. Wer weitere Fahrräder versichern möchte, muss dafür separate Verträge abschließen.

Im Vergleich zur Hausratversicherung zahlt Ihnen eine Fahrrad-Versicherung, z.B. Eine Fahrrad-Versicherung gleicht einer Kfz-Kaskoversicherung. Auch Reparaturen am Fahrrad, z.B. Sturz- und Unfallschäden an Ihrem Fahrrad sind mitversichert.

E-Bikes und die Versicherungspflicht

Ob E-Bikes im Hausrat mitversichert sind oder eine spezielle Versicherung benötigt wird, hängt von der Fahrleistung des Rades ab. Pedelecs oder E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometer können in die Hausratversicherung eingeschlossen werden. Der Versicherungsschutz greift in diesem Fall auch bei Feuchtigkeits- und Elektronikschäden. S-Pedelecs haben eine höhere Motorleistung und erreichen bis zu 45 Stundenkilometer. Wie auch für Mofas und Mopeds ist für sie gesetzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben. Mit einer Kaskoversicherung sind sie auch bei einem Diebstahl geschützt. Schäden, die beispielsweise durch Brand, Explosion oder Hagel am Pedelec entstehen, lassen sich ebenfalls versichern.

Neuwert oder Zeitwert?

Anbieter von Fahrradversicherungen bieten die Erstattung in Rahmen des Neuwerts oder Zeitwerts an. Was ist der Unterschied? Wird nach einem Diebstahl der Neuwert erstattet, erhält man vom Versicherer den Betrag, den man benötigt, um sich ein gleichwertiges neues Rad kaufen zu können. Der Zeitwert beschreibt den Wert, den das Zweirad zum Zeitpunkt des Diebstahls hatte. Also den Wert, für den man es heute zum Beispiel als Gebrauchtrad auf Onlineplattformen hätte verkaufen können.

Was tun im Schadensfall?

Einen Diebstahl sollte man zunächst der Polizei melden und bei bestehendem Schutz umgehend die Hausrat- oder Fahrradversicherung kontaktieren. Fotos tragen zum Nachweis des Diebstahls bei und nützen dem Schadenprotokoll für den Versicherer. Es ist wichtig, die Rechnung aufzubewahren und die Rahmennummer an die Polizei weiterzugeben, um das Fahrrad möglichst wiederzufinden. Taucht der Drahtesel tatsächlich wieder auf, sollte man unverzüglich den Versicherer informieren.

Ist das Rad weg, sollte der Diebstahl bei der Polizei gemeldet werden und - bei bestehendem Versicherungsschutz - dem Hausrat- bzw. Fahrradversicherer. Diese Information helfen dabei:

  • Bewahren Sie die Rechnung über den Fahrradkauf auf.
  • Notieren Sie die Rahmennummer.
  • Halten Sie eindeutige Kennzeichen fest: Marke, Farbe, Zubehör usw.
  • Fotografieren Sie Ihr Fahrrad.

Diebstahlschutz: Tipps zur Vorbeugung

Die Polizei bemängelt, dass Zweiradbesitzer es den Dieben aufgrund billiger Schlösser oft zu leicht machen. Um das Rad vor Diebstahl zu schützen, sollten Verbraucher also in ein gutes Fahrradschloss investieren. Dazu zählen qualitativ hochwertige Falt-, Ketten- und Bügelschlösser. Als Faustregel gilt, fünf bis zehn Prozent des Fahrradpreises in das Schloss zu investieren. Der Grund: Je stabiler das Schloss, desto länger brauchen Fahrraddiebe, um es zu knacken.

Zusätzliche Aspekte bei der Wahl der Versicherung

Wert des Fahrrads: Je teurer das Rad, desto höher der finanzielle Verlust, den eine Hausratversicherung möglicherweise nur teilweise ersetzt. Ist keine Hausratversicherung vorhanden, ist für teure Fahrräder zumindest eine Diebstahlversicherung zu empfehlen. Diebstahlrisiko: Wer in der Großstadt häufig mit dem Rad unterwegs ist oder es draußen abstellt, muss eher mit einem Diebstahl rechnen als jemand, der in einer Kleinstadt nur gelegentlich Rad fährt oder es vorwiegend in geschlossenen Räumen unterbringt. In diebstahlgefährdeten Gebieten kann es sich schon für günstige Fahrräder lohnen, eine Versicherung abzuschließen, die Komplett- und Teilediebstahl umfasst. Nutzungsverhalten: Wer viel fährt, hat mehr Verschleiß - bei hoher Kilometerleistung zahlt sich eine Fahrradversicherung aus, die Verschleißteile ebenfalls ersetzt. Auch das Risiko von Schäden, die andere Menschen absichtlich oder unabsichtlich verursachen, ist bei starker Nutzung höher.

Leistungen und Einschränkungen von Fahrradversicherungen

Diebstahlversicherungen und ihre Leistungen prüfen: Ist keine Hausratversicherung vorhanden oder der angebotene Schutz nicht zufriedenstellend, stehen zahlreiche Diebstahlversicherungen zur Auswahl. Damit sind Fahrräder rund um die Uhr versichert. Die Angebote unterscheiden sich nicht nur bei den Preisen, sondern auch bei den Bedingungen. Genaues Hinsehen lohnt sich, denn einige Versicherungen kosten deutlich mehr als andere, ohne mehr zu bieten. Bedingung für eine Entschädigung nach einem Diebstahl ist, dass das Fahrrad mit einem Schloss gesichert war. Die meisten Versicherungen fordern zusätzlich, dass das Rad an einem festen Gegenstand wie einer Abstellanlage oder einem Laternenpfahl angeschlossen gewesen sein muss. Viele Versicherungen schreiben auch Schlossmodelle oder -hersteller vor, die verwendet werden müssen. Andere geben einen Mindestpreis vor.

Kosten und Leistungen vergleichen

Die Kosten der Versicherung richten sich nach dem Wert des versicherten Fahrrads und bei manchen Versicherungen auch nach dem Wohnort. Schließlich ist die Diebstahlgefahr nicht überall gleich groß. Sonst orientieren sich die Versicherungsbeiträge am Leistungsumfang. Niedrigere Beiträge lassen sich bei einigen Anbietern erreichen, wenn man einen GPS-Tracker nutzt oder eine bestimmte Zeit schadenfrei bleibt. Diebstahlversicherungen für normale Fahrräder sind bereits für eine Jahresprämie deutlich unter 50 Euro zu haben. Für Elektroräder geht es ab etwa 50 Euro los. Für Versicherungen mit weiteren Leistungen werden etwa 70 Euro und mehr fällig - die Beiträge können aber auch weit über 250 Euro liegen.

Die Versicherungsunternehmen bieten auf ihren Internetseiten meist einen Rechner, mit dem die tatsächlichen Kosten schnell zu kalkulieren sind. Abschließen lassen sich die Versicherungen online oder über Versicherungsmakler:innen. Auch manche Fahrradgeschäfte bieten an, direkt beim Kauf eine Versicherung abzuschließen. Allerdings fehlt dabei der Vergleich mit anderen Angeboten und eine unabhängige Beratung.

ADAC Fahrrad- und Hausratversicherung

ADAC Fahrrad-Versicherung: wir bieten Ihnen Schutz für alle Fahrräder/Pedelecs aus Ihrem Haushalt. Also auch für die Fahrräder Ihrer Familienmitglieder, die mit Ihnen in einem Haushalt leben. Die festverbundenen Fahrradteile wie Lenker, Sattel oder Akku sowie das Fahrradzubehör und das Fahrradgepäck sind mitversichert. Sie erhalten Schutz in Form von zwei frei wählbaren Bausteinen Diebstahlschutz (z.B. bei Diebstahl auf offener Straße, Teilediebstahl, Raub) und Reparaturschutz (z.B. bei Unfallschäden, Vandalismus, Verschleiß/Akkuverschleiß, Bedienfehler). Die Bausteine können Sie separat oder in Kombination abschließen.

ADAC Hausratversicherung: Sie erhalten finanziellen Schutz für Ihren Hausrat in einem Tarif, wenn dieser beschädigt/zerstört wird oder abhanden kommt. Versichert sind Gefahren wie Feuer, Sturm und Hagel, austretendes Leitungswasser, Rohrbruch und Frost. Auch Ihr Fahrrad ist bei Diebstahl aus Ihrem Zuhause versichert. Zudem bietet die ADAC Hausratversicherung drei Zusatzbausteine, mit denen Sie sich gegen Extremwetterlagen, den Diebstahl des Fahrrads außerhalb Ihres Zuhauses und Glasbruch schützen können. Die Hausratversicherung erstattet im Schadenfall die Reparaturkosten oder den Neuwert des Hausrats.

Zusammenfassung

Bei Fahrrad-Diebstahl ist die Hausratversicherung der optimale Basisschutz. Sie zahlt bei Einbruchdiebstahl und mit einem Zusatzbaustein auch bei einem Fahrrad-Diebstahl im Freien. Wünschen Sie sich mehr Leistungen über den Fahrrad-Diebstahl hinaus, insbesondere dann, wenn Sie ein hochpreisiges Fahrrad besitzen, so lohnt sich der Abschluss einer speziellen Fahrrad-Versicherung.

Kostenbeispiele für E-Bike Versicherungen

Die Agencio natura fair bietet für E-Bikes sehr günstige Versicherungen an. Die Beiträge lagen in unserem letzten Test bei 47 Euro jährlich für ein 1.900 Euro teures E-Bike. Für ein E-Bike im Wert von 5.300 Euro kostete die Versicherung 115 Euro pro Jahr, genau so viel kostete es, ein E-Lastenrad im Wert von 5.000 Euro zu versichern. Die Ammerländer und Hepster sind teilweise etwas teurer, haben aber ebenfalls wettbewerbsfähige Beiträge.

Beiträge für E-Bikes ausgewählter Anbieter:

Anbieter Lastenrad, 5.000 €, Berlin Citybike, 1.900 €, Magdeburg Lastenrad, 3.000 €, Fürth
Agencio natura fair 115 € 47 € 52 €
Ammerländer Classic 155 € 72 € 87 €
Hepster Beschädigung, Verschleiß & Diebstahl 155 € 64 € 75 €
Adam Riese XXL 216 € 291 € 126 €

Quelle: Eigene Recherche, Abfrage auf den Onlinerechnern der Anbieter (Stand: Mai/Juni 2025)

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