Elektrofahrräder wie E-Bikes oder Pedelecs liegen in Deutschland voll im Trend. Als stolzer Besitzer eines E-Bikes stellt sich oft die Frage, ob es eine Versicherungspflicht gibt oder nicht. Viele Menschen sind sich unsicher, ob sie ihr E-Bike versichern müssen oder nicht.
Unterschiedliche Typen von E-Bikes und ihre rechtlichen Einordnungen
Längst nicht alles, was aussieht wie ein Fahrrad, ist auch eins. Der Gesetzgeber hat dies inzwischen klar geregelt. Zunächst einmal werden zwei Antriebstypen unterschieden: die elektrische Tretunterstützung und die Steuerung vom Lenker aus. Für die Modelle mit Tretunterstützung wurde einst der Begriff „Pedelec“ geschaffen - „Pedal electric cycle“, der sich aber nicht richtig durchgesetzt hat. Dieser Antrieb funktioniert nur, wenn man selber tritt.
Pedelecs
Pedelecs gelten deshalb auch als gesundheitsfördernd: Die Fahrer müssen sich zwar nicht ganz so anstrengen, steigen aber öfter aufs Rad. Die Modelle, bei denen die Unterstützung bei 25 km/h aufhört, gelten rechtlich als Fahrräder. Sie dürfen Radwege benutzen, Kinderanhänger ziehen, gegen die Fahrtrichtung in der Einbahnstraße fahren und im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden, wenn es für Fahrräder erlaubt ist. Ein Pedelec ist ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird.
Solche Pedelecs müssen die folgenden Bestimmungen erfüllen:
- Der Elektromotor schaltet sich nur zu, wenn Sie in die Pedale treten.
- Die Motorleistung darf bei maximal 250 Watt liegen.
- Die Motorunterstützung wird beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometer oder, wenn Sie das Treten einstellen, früher unterbrochen.
- Eine Anfahr- / Schiebehilfe (ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers) bis 6 Stundenkilometer ist erlaubt.
Unter diesen Voraussetzungen gelten die Vorschriften für Fahrräder: Für ein Pedelec brauchen Sie keine Fahrerlaubnis und auch keine Mofa-Prüfbescheinigung. Es gibt kein Mindestalter. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, doch sollten Sie zur eigenen Sicherheit und aufgrund der höheren Geschwindigkeit einen Helm tragen. Sie dürfen mit einem Pedelec auf Radwegen fahren. Auch sind Umbauten und Anbauten wie Fahrradanhänger erlaubt. In geeigneten Kindersitzen dürfen Kinder bis zu 7 Jahren mitgenommen werden.
S-Pedelecs
S-Pedelecs funktionieren im Prinzip genauso wie Pedelecs, fahren jedoch deutlich schneller: Die Motorunterstützung reicht bis zu 45 km/h. S-Pedelecs werden deswegen als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft und sind somit zulassungspflichtig. Fahrer und Fahrerinnen benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM. Es besteht zudem eine Helmpflicht. In der Regel reicht hier ein Fahrradhelm. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfehlen wir Ihnen aber, einen Motorradhelm zu tragen.
Ebenfalls Pflicht ist ein jährlich zu aktualisierendes Versicherungskennzeichen. Ihre DEVK-Beraterin oder Ihr DEVK-Berater hilft Ihnen bei Vorlage einer gültigen Betriebserlaubnis gerne weiter. Die S-Pedelecs haben Motorleistungen von bis zu 4.000 Watt und gelten als Kleinkrafträder.
Die S-Pedelecs erreichen Geschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometer und sind mit einer Motorleistung von bis zu 4.000 Watt ausgestattet. Spätestens bei 45 Stundenkilometer muss sich der Motor abschalten. Die Motorunterstützung schaltet sich erst bei 45 Stundenkilometer ab. Auch bei den S-Pedelecs arbeitet der Motor nur, wenn Sie in die Pedale treten, allerdings ist auch ein Motorantrieb ohne Tretleistung möglich (als so genannte Anfahrhilfe).
Das bedeutet: Für die S-Pedelecs sind
- eine Betriebserlaubnis (Fahrzeugpapiere)
- eine Haftpflichtversicherung (Versicherungskennzeichen)
- und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich. Diese Fahrerlaubnis ist im Autoführerschein der Fahrererlaubnisklasse B enthalten.
Das Versicherungskennzeichen besteht aus drei Ziffern, drei Buchstaben und hat jedes Jahr eine neue Farbe. Wenn Sie ein S-Pedelec fahren wollen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein.
Radwege dürfen Sie damit nicht benutzen, die S-Pedelecs müssen auf der Straße gefahren werden. Die Beförderung von Kindern im Kindersitz oder im Kinderanhänger ist nicht erlaubt. Sie müssen auf S-Pedelecs außerdem einen "geeigneten Helm" tragen. Da Geschwindigkeiten bis 45 Stundenkilometer erreicht werden können, sollten Sie hier besonders auf die Sicherheit achten.
E-Bikes
E-Bikes fahren auch ohne Pedalunterstützung, der Motor wird über einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker eingeschaltet. Die meisten E-Bikes erreichen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und werden verkehrsrechtlich als Leicht-Mofa behandelt. Das heißt: Sie sind zulassungspflichtig und als Fahrer:in benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis. Eine Helmpflicht besteht jedoch nicht. Bei schnelleren E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren, muss hingegen ein Helm getragen werden. Diese Elektrofahrräder werden als Mofas eingestuft. E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb bewertet. Auch hier sind ein Helm und eine Mofa-Prüfbescheinigung Pflicht.
Versicherungspflichten für E-Bikes und Pedelecs
Alles andere ist versicherungspflichtig. Das gilt für das schnelle S-Pedelec mit 4 kW, das mit Tretunterstützung bis zu 45 km/h schnell werden darf, und für alle Modelle, deren Motoren über einen Griff oder Knopf am Lenker gesteuert werden. Diese E-Bikes fahren notfalls auch, ohne dass jemand in die Pedale tritt. Für all diese ist eine Haftpflichtversicherung notwendig, und sie müssen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen tragen. Für die schnelleren Modelle sind außerdem Spiegel und Dauerlicht gemäß dem Status als Kleinkraftrad vorgeschrieben.
Während Pedelecs verkehrsrechtlich als Fahrräder gelten, sind E-Bikes und S-Pedelecs versicherungspflichtig. Sie müssen wie ein Moped besonders versichert werden. Die E-Bike-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung.
Allerdings müssen E-Bikes mit einer Leistung von mehr als 25 km/h oder einer Motorleistung von mehr als 250 Watt versichert werden. Diese Art von E-Bikes wird als S-Pedelecs oder schnelle E-Bikes bezeichnet. Wenn Sie ein S-Pedelec besitzen, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Versicherung deckt die Schäden ab, die Sie oder Ihr E-Bike Dritten zufügen.
Als Halterin oder Halter eines E-Bikes müssen Sie Ihren Versicherungsschutz jedes Jahr erneuern. Mit dem Neuabschluss Ihrer E-Bike-Versicherung erhalten Sie auch ein neues Versicherungskennzeichen. Es gilt für ein Verkehrsjahr, das immer von März des laufenden Jahrs bis Ende Februar des Folgejahrs läuft. Der Vertrag endet automatisch, somit ist keine Kündigung zum Ende des Verkehrsjahrs nötig.
Wie ist ein S-Pedelec als Leichtkraftrad zu versichern?
Es besteht Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für das S-Pedelec eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, die für Schäden aufkommt, die Sie im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Der Haftpflichtversicherer prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Berechtigte Schadenersatzforderungen werden bezahlt, unbegründete Schadenersatzansprüche werden vom Haftpflichtversicherer abgewehrt.
Der Versicherer kommt auf für:
- Personenschäden (Verletzung und Tod)
- Sachschäden (Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen)
- Vermögensschäden (in Geld zu bewertenden Einbußen am Vermögen)
Die Versicherer bieten für geringfügig höhere Beiträge deutlich höhere Versicherungssummen als gesetzlich mindestens vorgeschrieben ist. Als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz dient das Versicherungskennzeichen, das Sie direkt vom Kfz-Haftpflichtversicherer bekommen. Das Kennzeichen müssen Sie jährlich erneuern. Es ist für ein Verkehrsjahr (März des laufenden Jahres bis Februar des Folgejahres) gültig.
Welche Versicherungen gibt es?
Eine sinnvolle Ergänzung ist die Teilkaskoversicherung. Mit der sind Sie auch gegen Diebstahl geschützt. Außerdem sind Schäden, die zum Beispiel durch Brand, Explosion, Naturgewalten wie Sturm, Hagel Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren aller Art oder Bruch der Verglasung entstehen, abgesichert. Die Teilkaskoversicherung kann mit und ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall abgeschlossen werden.
Wir empfehlen, fürs S-Pedelec über eine Teilkaskoversicherung nachzudenken - denn nur die bietet einen Schutz gegen Diebstahl der oft vergleichsweise teuren Fahrzeuge.
Zusätzlichen Schutz bietet unser Kombischutz inkl. einer Teilkaskoversicherung. In der Tabelle finden Sie einen Auszug unserer Leistungen und der versicherten Gefahren. Die Teilkasko (Kombischutz) bieten wir mit 50 Euro oder 150 Euro Selbstbeteiligung an.
Die E-Bike-Versicherung der DEVK leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Kombischutz ist durch die ergänzende Teilkaskoversicherung auch Diebstahl mit abgesichert.
Wie ist ein Pedelec als Fahrrad zu versichern?
Über die Hausratversicherung ist ein Pedelec - wie auch ein Fahrrad - gegen Einbruchdiebstahl versichert. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Ihnen jemand das Pedelec aus dem verschlossenen Keller oder aus einer verschlossenen Garage stiehlt. Wird das Pedelec außerhalb verschlossener Räume entwendet, ist das aber ein "einfacher Diebstahl". Dann besteht in der Regel im Grundtarif kein Schutz. Einen solchen einfachen Diebstahl können Sie über Ihre Hausratversicherung mit einem höheren Beitrag versichern. Falls Sie das Pedelec öfter draußen stehen lassen und es ein recht teures Modell ist, erkundigen Sie sich also bei Ihrer Versicherung!
Stattdessen können Sie auch eine separate Fahrradversicherung abschließen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann je nach Anbieter nicht nur auf Diebstahl, sondern beinhaltet auch die Reparaturkostenübernahme und Leistungen bei Unfall. Mehr zu diesen beiden Möglichkeiten, ein Fahrrad zu versichern, lesen Sie im verlinkten Artikel. Da Pedelecs oft recht teure Gefährte sind, kann eine erweiterte Hausratversicherung oder eine Fahrradversicherung durchaus sinnvoll sein.
Mit einem Pedelec besteht außerdem ein gewisses Risiko, einen folgenreichen Unfall zu verursachen. Auch wenn es keine Verletzten gibt, können dann schnell hohe Forderungen auf Sie zukommen. Haben Sie zum Beispiel ein parkendes Auto beschädigt, müssen Sie die Reparaturkosten bezahlen. Versicherungsschutz haben Sie in solchen Fällen auch auf dem Pedelec, wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Unserer Ansicht nach sollte jeder eine Privathaftpflichtversicherung abschließen! Schauen Sie bei beiden Versicherungen in die genauen Bedingungen, ob die versicherten Summen und Bedingungen zu Ihrem Pedelec passen!
Worauf Sie bei der Wahl der E-Bike-Versicherung achten sollten
Es gibt zahlreiche Versicherer und Versicherungsprodukte für E-Bikes auf dem Markt. Darum sollten Sie bei der Wahl der Versicherung ganz genau auf den Versicherungsumfang und die Versicherungskonditionen schauen, um die beste E-Bike-Versicherung für Ihre Anforderungen zu finden.
Je nach Versicherung wird bei einem Diebstahl oder bei einem Totalschaden durch Unfall der Neuwert oder der Zeitwert des E-Bikes erstattet. Der Neuwert entspricht dem Kaufpreis des neuen E-Bikes, der Zeitwert berechnet sich aus dem Neuwert abzüglich eines pauschalen Betrags für Alter und Abnutzung.
Achten Sie beim Abschluss der E-Bike-Versicherung darauf, wie die Mindest-Vertragslaufzeit festgesetzt ist und wann Sie die Versicherung frühestens kündigen können. Das kann zum Beispiel ein Thema werden, wenn Sie den Versicherer irgendwann wechseln möchten.
Im Schadensfall - also falls Ihr E-Bike gestohlen oder beschädigt wird - macht es einen großen Unterschied, ob Ihre Versicherung eine Selbstbeteiligung enthält. Mit Selbstbeteiligung müssen Sie einen bestimmten Betrag bis zu einer Obergrenze selbst zahlen, ohne Selbstbeteiligung zahlt die Versicherung den kompletten Betrag.
Vergleichen Sie die Monats- oder Jahresprämie der E-Bike-Versicherung mit den Versicherungsprodukten anderer Anbieter. Ein Mittelklasse-E-Bike für 2.000 Euro können Sie schon ab ca.
- Gilt die Versicherung nur in Deutschland, in Europa oder in der ganzen Welt?
- Gibt es bestimmte Auflagen, etwa dass das Rad an einem fixen Gegenstand mit einem Schloss befestigt sein muss oder nur in geschlossenen Räumen abgestellt werden darf?
Die DEVK E-Bike Versicherung
Bei unseren DEVK-Beraterinnen und DEVK-Beratern können Sie Ihr E-Bike über unsere Moped-Versicherung absichern. Um eine E-Scooter-Versicherung abzuschließen, benötigen Sie neben Ihren persönlichen Daten inkl. Darin finden Sie z. B. die Höchstgeschwindigkeit des E-Bikes, das Baujahr und die Hersteller-Schlüsselnummer. Sie fahren mit Ihrem E-Bike gegen ein geparktes Auto. Dabei entstehen Lackschäden am Wagen, die in der Werkstatt ausgebessert werden müssen. Sie sind wie jeden Morgen mit Ihrem E-Bike zur Arbeit gefahren und haben es in einer Seitenstraße an einem Fahrradständer abgeschlossen. Doch als Sie nach Feierabend nach Hause fahren wollen, steht es plötzlich nicht mehr an seinem vertrauten Platz. Mit Schrecken stellen Sie fest, dass es gestohlen wurde.
Die Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und Co., die Sie allesamt mit der E-Bike-Versicherung der DEVK absichern können, bestehen hauptsächlich in der Motorisierung sowie der Höchstgeschwindigkeit. Im Folgenden sind die Hauptmerkmale der Zweiräder näher beschrieben.
Eine S-Pedelec-Versicherung können Sie bei der DEVK über die Moped-Versicherung preisgünstig abschließen.
Eine Pedelec-Versicherung für Pedelecs bis 25 km/h können Sie bei der DEVK über eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Mit der Fahrraderweiterung unserer Hausratversicherung können Sie Ihr Pedelec auch vor Diebstahl schützen.
Bußgelder und Strafen
Wer sein Pedelec nicht richtig unter Kontrolle hat und dadurch andere gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen! Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden. Wenn Radler im Verkehr eine Straftat begehen oder sich sonst auffällig verhalten, kann es zu einem Radfahrverbot kommen. Dazu zählen beispielsweise das Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer, Rotlichtverstöße, Fahren unter Alkoholeinfluss und die Benutzung der falschen Fahrbahnseite.
Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Alkohol am Steuer
Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht. Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust. Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.
Diebstahl Versicherung
Mit einer Diebstahlversicherung ist Ihr E-Bike auch dann gegen Diebstahl geschützt, wenn es gesichert im Freien abgestellt wird. In der Regel gilt der Versicherungsschutz nur dann, wenn das Fahrrad an einem festen Gegenstand angeschlossen ist, einige Versicherer machen hier aber Ausnahmen. Je nach Anbieter und Versicherungsprodukt gilt der Diebstahlschutz für Ihr E-Bike deutschlandweit oder sogar weltweit.
Das Dienstwagen-Privileg
Seit 2012 gilt das Dienstwagen-Privileg auch für Fahrräder.
Verkehrsregeln für E-Bikes und Pedelecs
Am besten fahren Sie auf der Straße. Bitte bedenken Sie aber, dass sich viele Autofahrer noch nicht an die schnelleren Radler gewöhnt haben. Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.
Stets gilt: Informieren Sie sich über die lokalen Vorschriften, denn manche Wege dürfen ausschließlich von Radfahrern und nicht motorisierten E-Bikes genutzt werden. Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.
Nur für Pedelec-Fahrer gelten die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer: Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten. Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen.
Als Fahrradfahrer müssen Sie ihre Geschwindigkeit stets den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben anpassen, um jederzeit ein sicheres Beherrschen des Fahrrads gewährleisten können.
Helmpflicht
So klar die Regeln bei der Versicherungspflicht sind, so unscharf werden sie bei der Helmpflicht. Beim Pedelec und dem langsamsten E-Bike ist die Helmnutzung noch freiwillig, wenn auch ratsam. Aber reicht ein normaler Fahrradhelm, ausgelegt für einen Sturz mit vielleicht 20 km/h, auch für ein S-Pedelec oder ein schnelles E-Bike? Zurzeit wird in der Straßenverkehrsordnung nur ein „geeigneter Schutzhelm“ vorgeschrieben.
In Deutschland gibt es keine allgemeine Altersbeschränkung für die Nutzung von klassischen Pedelecs. Sie gelten rechtlich als Fahrräder, daher dürfen sie theoretisch auch von Kindern gefahren werden.
Eine generelle Helmpflicht für Fahrräder gibt es nicht. Auch Pedelecs werden rechtlich wie Fahrräder behandelt. Für E-Bikes, die ohne Pedalkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h beschleunigen können und als Leichtmofas gelten, besteht ebenfalls keine allgemeine Helmpflicht. Dennoch wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, auch auf solchen Rädern stets einen Helm zu tragen.
Anders sieht es bei E-Bikes bis 25 km/h und S-Pedelecs aus. Wenn Ihr E-Bike in die Kategorie „Helmpflicht“ gehört, müssen Sie sich genau wie Roller- oder Motorradfahrer auch daran halten.
E-Bike Tuning
Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen. Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.
Tipps für schnelleres Fahren ohne Tuning
Wenn Sie mit Ihrem E-Bike auf legale Weise schneller unterwegs sein wollen, helfen Ihnen ein paar andere Tricks. Sie können beispielsweise den Reifendruck anpassen - je höher, desto weniger Rollwiderstand. Lassen Sie Ihr Fahrrad für möglichst wenig Probleme mit Antrieb und Bremsen auch regelmäßig warten.
Zusammenfassung
E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Wenden Sie sich gerne an unsere ARAG Berater in Ihrer Nähe, die Ihnen auch mit dem Versicherungskennzeichen weiterhelfen, das Sie am Rad montieren müssen.
Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht.
| Fahrzeugtyp | Motorunterstützung | Max. Geschwindigkeit | Führerschein erforderlich | Helmpflicht | Versicherungspflicht |
|---|---|---|---|---|---|
| Pedelec | Bis 25 km/h | 25 km/h | Nein | Nein (empfohlen) | Nein |
| S-Pedelec | Bis 45 km/h | 45 km/h | Ja (Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerschein AM) | Ja | Ja (Haftpflichtversicherung) |
| E-Bike (Leichtmofa) | Ohne Pedalunterstützung | 20 km/h | Ja (Fahrerlaubnis) | Nein (empfohlen) | Ja (Haftpflichtversicherung) |
| E-Bike (Mofa) | Bis 25 km/h | 25 km/h | Ja (Fahrerlaubnis) | Ja | Ja (Haftpflichtversicherung) |
| E-Bike (Kleinkraftrad) | Bis 45 km/h | 45 km/h | Ja (Mofa-Prüfbescheinigung) | Ja | Ja (Haftpflichtversicherung) |
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