Elektrofahrräder erfreuen sich weltweit großer Beliebtheit. Viele Radfahrer ziehen es in Betracht, ihr vorhandenes Fahrrad mit einem Nachrüstsatz in ein E-Rad umzuwandeln. Doch was gilt es zu beachten, insbesondere wenn man ein S-Pedelec anstrebt?
Legaler Umbau zum Pedelec: Was ist erlaubt?
Der Umbau eines Fahrrads zum Pedelec wird im Fachhandel selten angeboten. Werkstätten scheuen sich vor der Verantwortung, da sie durch die Montage eines Elektroantriebs zum Hersteller werden und die Übereinstimmung des Pedelecs mit der Maschinenrichtlinie und weiteren Sicherheitsvorschriften gewährleisten müssen. Dies ist angesichts der Vielfalt an Fahrrädern, die für eine Nachrüstung in Frage kommen, kaum zu bewerkstelligen.
Für Privatleute gelten diese Einschränkungen nicht. Wer sich die Aufrüstung seines Fahrrads zutraut, darf dies für den eigenen Gebrauch tun. Bei der Auswahl von Motor und Steuerung ist auf § 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz zu achten, also auf eine Nenndauerleistung von 250 Watt und eine Unterstützungsgeschwindigkeit von höchstens 25 km/h.
Der ADFC rät aus Sicherheitsgründen aber auch von erlaubten Umrüstungen ab. Ein Rad, das nicht für die Belastungen durch einen Elektromotor konstruiert wurde, kann zum Sicherheitsrisiko werden.
Illegales Tuning von Elektrofahrrädern
In einigen Fällen wird der Grenzwert von maximal 25 km/h für ein normales Elektrofahrrad - kein S-Pedelec - bewusst überschritten. Hier werden an serienmäßigen Pedelecs zusätzliche elektronische Bauteile eingesetzt, die der Motorsteuerung eine geringere Fahrgeschwindigkeit vortäuschen. Auch die Steuerungssoftware oder die Sensoren für die Drehzahl von Tretkurbel und Hinterrad lassen sich manipulieren.
Der Umfang des Phänomens „Pedelec-Tuning“ ist kaum zu bestimmen. Der rege Erfahrungsaustausch in Internetforen, Anleitungen auf Videoplattformen und Angebote im Internet belegen aber Kauf und Nutzung von Tuning-Kits. Zum Anteil getunter Pedelecs an Unfällen sind keine Studien bekannt, allerdings sind Veränderungen äußerlich unauffällig. Die Verkleidung des Mittelmotors macht es leicht, die kleinen Tuning-Bauteile zu verstecken.
Konsequenzen des illegalen Tunings
Durch das verbotene Tuning wird ein Elektrofahrrad zum S-Pedelec. Außerhalb des privaten Grundstücks fehlt die vorgeschriebene Betriebserlaubnis. Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 4 und § 48 Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Wer die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen nicht vorweisen kann, begeht eine Straftat nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz und riskiert eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Wenn die notwendige Fahrerlaubnis fehlt (mindestens Klasse AM), ist das ebenfalls strafbar.
Ein Unfall mit einem solchen Zweirad kann leicht zum finanziellen Ruin führen. Nach § 7 Straßenverkehrsgesetz haften Halter:innen eines Kraftfahrzeugs ohne Verschulden für Schäden beim Betrieb. Kraftfahrzeuge sind zum Ausgleich pflichtversichert, nicht jedoch S-Pedelecs ohne Betriebserlaubnis.
Auch die Privathaftpflichtversicherung, die das Pedelec bis zum Umbau abgedeckt hat, zahlt nicht. Zur gesteigerten Haftung kommt also eine unbegrenzte, nicht versicherte Schadensersatzpflicht, die nach Auskunft des Versicherungsverbands GDV auch nicht von der Verkehrsopferhilfe aufgefangen wird.
S-Pedelec: Was ist zu beachten?
So gerne wir sie an dieser Stelle auch entkräften würden - so viel sei vorweg gesagt: all die angeblichen Reglementierungen rund um das S-Pedelec, von denen du bis jetzt gehört hast - sie sind nicht frei erfunden, sondern Realität.
Rechtliche Aspekte beim S-Pedelec
Im Detail haben die Eigentümer eines S-Pedelecs sogar mit noch viel mehr Widrigkeiten zu kämpfen als gemeinhin angenommen.
- Helmpflicht: Ja, es gibt eine Helmpflicht für S-Pedelecs. Allerdings lässt § 21a Abs. 2 StVO hier (noch) Spielraum für den Fahrer. Im Gesetzestext ist bis dato nur von der Pflicht, einen „geeigneten Schutzhelm“ zu tragen die Rede. Will man auf der sicheren Seite sein, dann sollte man auf solche mit ECE-R-22.05 Zertifizierung achten.
- S-Pedelec Versicherung & Kennzeichen: Ohne diese läuft man im Übrigen auch bei Schäden mit dem normalen Fahrrad Gefahr, in ernsthafte Schwierigkeiten zu geraten. Laut Gesetz haftet jeder Bundesbürger mit seinem gesamten Vermögen für einen von ihm angerichteten Schaden. Gerade Personenschäden können Hunderttausende von Euro kosten, in manchen Fällen auch Millionen.
- S-Pedelec Führerschein: Im Straßenverkehr benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder der Klasse M. Seit 19. Januar 2013 heißt diese Klasse AM und ist in den Motorradführerscheinen sowie im Pkw-Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) enthalten. Schon ab 0,5 Promille musst du mit Konsequenzen rechnen.
S-Pedelec Umbausatz - Lässt sich ein Fahrrad zum S-Pedelec nachrüsten?
Ganz ehrlich? Finger weg! Selbst gebaute oder nachgerüstete S-Pedelecs verfügen nicht über eine Betriebserlaubnis. Somit dürfen sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, ist die Vorführung und Abnahme des nachgerüsteten S-Pedelecs bei einer amtlich anerkannten technischen Prüfstelle (zum Beispiel eine spezialisierte TÜV Prüfstelle) notwendig. Das ist jedoch mit einem immensen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Bevor man sich zu diesem Schritt entscheidet, sollte man also sicherheitshalber beim TÜV nachfragen. Dann doch lieber einen neues S-Pedelec!
Sonstige S-Pedelec „Handicaps“
Was beim Fahrrad selbstverständlich ist - mal eben einen anderen Reifentyp aufziehen, zum Beispiel heißt beim S-Pedelec zunächst einen Blick auf die Herstellervorgaben. So muss der Reifen nicht nur mit einer „ECE“ Freigabe versehen sein, in der Regel sind auch Typ und Ausführung vom Hersteller eingeschränkt bzw. vorgeschrieben. Außerdem gilt eine Reifen Mindestprofiltiefe von 1 mm. Achtung: Solche Umbaurestriktionen können auch solche Bauteile wie Lenker, Vorbau, Schaltung, Kettenblatt, Strahler, Spiegel, Frontscheinwerfer, Rücklicht, Sattelstütze, Seitenständer, Felgen/Naben/Laufräder, Nummernschildhalter betreffen.
Nach wie vor keine Entwarnung - ob nun geduldet oder nicht:
- Radwege: niemals, auch nicht außerorts, auch nicht, wenn für Mofas oder e-Bikes freigegeben.
- Einbahnstraßen: nur in Fahrtrichtung, auch wenn für Radfahrer die Gegenrichtung freigegeben ist.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen Pedelec und S-Pedelec
Von all den juristischen Reglementierungen mal abgesehen - das S-Pedelec:
- kommt rein optisch auf den ersten Blick wie sein „kleiner Bruder daher“
- benötigt ebenfalls die Muskelkraft des Fahrers, damit eine Unterstützung durch den Motor stattfinden darf und kann
- bedient sich der gleichen (jedoch erstarkten) Motorentechnik
- ist in seiner Reichweite noch stärker von der Akkukapazität abhängig
- ist ebenfalls in seiner Höchstgeschwindigkeit reglementiert (auf 45 km/h statt 25 km/h)
Das geschulte Auge (oder soll man sagen Ohr?) kann ein S-Pedelec jedoch mit etwas Übung sehr wohl von seinem „kleinen Bruder“ unterscheiden:
- natürlich muss ein Versicherungskennzeichen montiert (und übrigens seit 2015 bei neu zugelassenen S-Pedelecs auch noch beleuchtet) sein.
- am serienmäßigen Rückspiegel
- an den gelben Seitenstrahlern, welche meist an der Gabel verbaut sind
- am meist via Federkraft einklappbaren Seitenständer
- wer schon mal vom S-Pedelec „angehupt“ wurde - diese ist wie auch ein Bremslicht seit 2018 für neu produzierte S-Pedelecs Pflicht
- an der Bereifung mit „ECE“ Freigabe (zu erkennen an einem Kreissymbol mit einem „E“ und einer Zahl)
- an den Bremshebel mit Kugelenden
- an der festmontierte Lichtanlage (die durch den Akku gespeist werden darf)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Umbau eines Fahrrads zum S-Pedelec mit erheblichen Hürden verbunden ist. Es empfiehlt sich, vorab gründlich zu prüfen, ob sich der Aufwand lohnt oder ob der Kauf eines neuen, bereits zugelassenen S-Pedelecs die bessere Alternative darstellt.
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