E-Bike Zuschuss Programme in Deutschland

Viele Menschen nutzen ihr Auto nur für kurze Strecken, für die ein E-Bike eine ideale und umweltfreundliche Alternative darstellt. Das Potenzial zur Reduzierung von CO₂-Emissionen ist hier also enorm. Allerdings sind die hohen Anschaffungskosten oft ein Hindernis.

Eine Möglichkeit, ein preiswertes E-Bike zu bekommen, ist natürlich der Kauf eines gebrauchten Modells über bestimmte Händler. Aber was ist mit Elektrofahrrädern?

Anders als bei der Prämie für E-Autos gibt es für E-Bikes in Deutschland keine generelle Förderung vom Staat. Seit Ende 2021 vermeldete der Bundestag, dass man die Nutzung von Elektro-Rädern attraktiver gestalten wolle, etwa durch öffentliche Ladepunkte. Seitdem hat sich jedoch nicht viel getan, vor allem nicht in puncto Förderung.

Förderprogramme für E-Lastenräder

Die meisten Förderprogramme konzentrieren sich auf E-Lastenfahrräder (E-Lastenräder) für gewerbliche Zwecke, da hier das Potenzial besonders groß ist. Diese Fahrräder können das Auto ersetzen und so die Feinstaub- und Lärmbelastung in den Städten reduzieren, um eine lebenswertere Umgebung zu schaffen. Es gibt jedoch auch vereinzelte Angebote für reguläre E-Bikes und Privatpersonen, meist auf lokaler Ebene.

BAFA-Förderung für E-Lastenräder

Das BAFA bietet die einzige staatliche Förderung für E-Bikes an, die speziell für Lasten-E-Bikes (E Lastenräder) gilt. Die Förderung beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten, jedoch maximal 2.500 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Förderung nur für Kommunen und private Unternehmen verfügbar ist. Privatpersonen können keine Anträge stellen.

Um den Zuschuss zu erhalten, musst du einen Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Es besteht die Möglichkeit, den Zuschuss für den Erwerb von Gegenständen für den Lastentransport mit dem Fahrrad in den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Kommunen zu beantragen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Kauf von Lastenfahrrädern mit E-Antrieb und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Verbände, Kommunen, Freiberufler*innen und Anstalten des öffentlichen Rechts.

Du kannst einen Zuschuss in Höhe von 25 Prozent der Anschaffungskosten eines Lasten-Pedelecs erhalten, jedoch maximal 2.500 Euro. Dabei muss das Lasten-Pedelec eine Mindestnutzlast von 120 Kilogramm haben.

Landesprogramme und kommunale Förderungen

Auch wenn es keine generelle Förderung in Deutschland gibt, so finden sich doch vereinzelt Finanzierungsmodelle in einzelnen Bundesländern und Kommunen.

  • Baden-Württemberg: Wenn du ein neues Elektrolastenrad der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder ein Elektrolastenrad mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport oder einen neuen Elektrolastenanhänger für Fahrräder kaufst oder leastest, übernimmt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg vom Verkehrsministerium dank der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW 25 Prozent der Kosten.
  • Bayern: Derzeit gibt es in Bayern keine Förderung für Lastenräder. Ab dem 01.06.2023 haben Privatpersonen, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Wohnungseigentümergemeinschaften in München die Möglichkeit, eine erneuerte Förderung für Lastenräder mit klimaneutralen Antrieben zu beantragen. Dabei werden 25% der Nettokosten für Lastenräder bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro und für Lastenpedelecs bis zu einem Höchstbetrag von 750 Euro erstattet.
  • Berlin: Die Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ermutigt Unternehmen, Vereine und Selbstständige dazu, auf Lastenräder umzusteigen, indem sie eine gewerbliche Förderung anbietet. Das Förderprogramm Lastenrad-Förderung Berlin richtet sich an Berliner Unternehmen, Selbstständige und Vereine, die ein Transportfahrrad oder ein Lastenrad E-Bike für gewerbliche, freiberufliche oder gemeinnützige Zwecke erwerben möchten.
  • Brandenburg: Das Land Brandenburg unterstützt seit Anfang 2021 Gemeinden, Vereine und Gewerbetreibende bei der Anschaffung von Lastenfahrrädern. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung stellt dafür im Jahr 2024 Mittel in Höhe von 310.000 Euro zur Verfügung.
  • Bremen: Bremen schafft einen zusätzlichen Anreiz für klimafreundliche Mobilität in der Stadt, indem es den Kauf eines neuen Lastenrads finanziell fördert.
  • Hamburg: Das Förderprogramm « #moinzukunft für Hamburg » der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) unterstützte den Kauf von Lastenrädern im Jahr 2019 mit einem Fördertopf von 1,5 Millionen Euro und im Jahr 2020 mit einem Fördertopf von 700.000 Euro. Es richtete sich an Gewerbetreibende und Privatpersonen. Der Zuschuss von bis zu 33 Prozent konnte für Lastenräder mit und ohne Pedelec-Antrieb beantragt werden, jedoch durfte die Förderung 2.000 Euro für Lasten-Pedelecs und 500 Euro für Cargobikes nicht überschreiten.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Wenn du in Mecklenburg-Vorpommern lebst und Zuschüsse für den Kauf eines Lasten-Pedelecs in Anspruch nehmen möchtest, kannst du nur das bundesweite Förderprogramm „Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in der Wirtschaft und in Kommunen“ nutzen.
  • Nordrhein-Westfalen: Auch im Jahr 2024 unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein Westfalen (NRW) den Erwerb von Lastenfahrrädern und Lasten-Pedelecs. Ab sofort können Gemeinden, Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler in NRW wieder eine Förderung für Lastenräder beantragen.
  • Rheinland-Pfalz: Im Jahr 2024 wurden in Rheinland-Pfalz keine landesweiten Zuschüsse für den Kauf von Lastenrädern bereitgestellt. Wenn Sie dennoch eine Förderung für den Kauf eines Cargobikes in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie auf die bundesweite Förderung des Bundesumweltministeriums zurückgreifen.
  • Saarland: Um den Radverkehr zu unterstützen, sind neben Personal auch Finanzmittel erforderlich. Es gibt verschiedene Förderprogramme, die das Land und der Bund den saarländischen Kommunen, Schulen und Hochschulen zur umfangreichen finanziellen Unterstützung zur Verfügung stellen.
  • Sachsen: In Sachsen wird eine Förderung für Lastenräder, e-Bikes und Lasten e-Bikes angeboten. Für den Erwerb eines brandneuen Lastenfahrrads erhältst du einen Zuschuss in Höhe von 500 Euro, während du für den Kauf eines neuen Lastenpedelecs 1.500 Euro erhältst. Es ist möglich, bis zu fünf Lastenfahrräder oder -pedelecs pro Jahr förderfähig zu machen. Die Förderung gilt für ein- und mehrspurige Fahrräder mit einer Mindestzuladung von 40 Kilogramm.
  • Sachsen-Anhalt: Es gibt viele Förderprogramme und Ansprechpartner in Sachsen-Anhalt für den Neu-, Um- und Ausbau von Radverkehrsanlagen und Radverkehrsinfrastruktur. Um Zuschüsse für den Kauf eines Lasten-Pedelecs zu erhalten, können Sie die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen und Grundsätze über die Gewährung von Zuweisungen zur Förderung einer nachhaltigen, multimodalen Mobilität in den Städten und ihrem Pendlerraum im Rahmen des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Landes Sachsen-Anhalt 2021-2027 (EFRE-RL Mobilität)” nutzen.
  • Schleswig-Holstein: Das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND-SH) unterstützte bis Ende 2021 den Kauf von Lastenrädern mit oder ohne E-Antrieb. Die Förderung war nur für Privatpersonen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein verfügbar.
  • Thüringen: Die Umweltministerin Anja Siegesmund hat eine neue Förderrichtlinie für Lastenräder in Thüringen vorgestellt. Lastenräder bieten eine neue Form der Mobilität, da sie eine umweltfreundliche Alternative zum Auto darstellen, insbesondere für kurze Strecken. Lasten e-Bikes (Pedelecs 25 km/h) werden mit bis zu 40% des Kaufpreises gefördert(max. Lasten e-Bikes (S-Pedelecs 45 km/h) werden mit bis zu 40% des Kaufpreises bezuschusst (max. Lastenfahrräder ohne Elektromotor werden mit bis zu 40% des Kaufpreises bezuschusst(max. (e-)Anhänger werden ebenfalls mit bis zu 40% des Kaufpreises unterstützt, bedeutet für unmotorisierte Anhänger bis zu 500 €, für e-Anhänger bis zu 1.000 €)

Kommunale Initiativen und Sonderprogramme

Vorreiter sind in diesem Punkt vor allem Städte aus dem Süden Deutschlands, zum Beispiel die Stadt Tübingen. Über die Stadtwerke kannst du einen Zuschuss für dein E-Bike absahnen. Und zwar dann, wenn du zu einem Ökostromtarif der Tübinger Stadtwerke wechselst. Mannheim, Heidelberg, München und Regensburg unterstützen derweil neu gekaufte E-Lastenräder.

Die Stadt Stuttgart fördert Stuttgarter Familien mit mindestens einem Kind beim Kauf oder Leasing eines E-Lastenrads. Die Höhe der Förderung liegt bei 600 Euro. Zudem werden drei Jahre nach Auslieferung beziehungsweise Übernahme des E-Lastenrades 500 Euro als Nachhaltigkeitsbonus ausgezahlt, sofern im geförderten Haushalt in diesem Zeitraum kein Auto angemeldet war oder in den letzten drei Jahren seit Übernahme des E-Lastenrades ein Auto ersatzlos abgemeldet wurde und nach der Abmeldung über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren kein weiteres Auto angemeldet wurde.

In München fördert der Stadtrat Fahrradanhänger, Lastenräder, Lastenpedelecs sowie Leichtfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L7e. Hinweis: Nicht gefördert werden normale Pedelecs und E-Bikes. Fahrradanhänger mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 250 Euro Lastenrad mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 500 Euro Lastenpedelecs mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 750 Euro Zwei- und dreirädrige Elektroleichtfahrzeuge (L1e bis L4e) mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 750 Euro Drei- und vierrädrige Elektroleichtfahrzeuge (L5e bis L7e) mit 25 Prozent der Nettokosten bis maximal 3.000 Euro.

Dienstrad-Leasing als Alternative

Arbeitest du bei einem Unternehmen, das die Option Jobrad oder auch Dienstrad anbietet, hast du hier die Chance, Geld zu sparen. Gehst du über deinen Arbeitgeber, kannst du ein E-Bike leasen. Das funktioniert wie bei einem Auto: Der monatliche Beitrag wird dir von deinem Gehalt abgezogen, sodass du bei steuerlichen sowie sozialen Abgaben sparen kannst. Der Leasing-Vertrag selbst geht meist über zwei bis drei Jahre. Nach Ablauf dessen kannst du das E-Bike kaufen, wenn du willst. Der Kaufpreis ist nach der Leasing-Zeit entsprechend günstig.

Der Arbeitgeber least ein Fahrrad bzw- Pedelec und übernimmt die vollen Kosten. Dieses überlässt er dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Bruttogehalt. Dabei darf meist der Arbeitgeber sich sein zukünftiges Dienstfahrrad bzw. Pedelec bis zu einer bestimmten Preisschwelle selbst aussuchen.

Der Arbeitnehmer investiert einen Teil seines Gehalts und zahlt damit die monatliche Leasingrate für sein Dienstrad. Zusätzlich muss der Arbeitnehmer 0,25 Prozent des Radpreises versteuern. Die monatliche Rate wird vom Bruttogehalt abgezogen, wodurch der sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Anteil des Einkommens sinkt. Diese Art der Gehaltsumwandlung kann erhebliche finanzielle Vorteile gegenüber dem Direktkauf bedeuten.

Hinzu kommt, dass sämtliches Zubehör, das fest mit dem Fahrrad verbunden ist, Teil des Leasingvertrages sein kann.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

Wenn du nicht das nötige Geld für ein neues E-Bike hast und deine Stadt oder dein Bundesland keine Förderprogramme anbieten, gibt es eine letzte Möglichkeit: die Finanzierung über Banken und Fahrradhändler. Alternativ bieten Fahrradhändler des Öfteren auch Finanzierungsoptionen an, mit denen du dein Rad beispielsweise in Raten über ein oder zwei Jahre abbezahlen kannst.

Die deutschen Krankenkassen bieten oftmals ein Gesundheitsprogramm an, bei dem Versicherte Bonuspunkte sammeln können. Diese lassen sich jedoch nur für Kurse und Ähnliches einsetzen. Bei der Techniker Krankenkasse könntest du hingegen Glück haben: Deine Bonuspunkte könnten für einen E-Bike-Kauf genutzt werden. Der maximale Zuschuss liegt hier bei 600 Euro - und auch nur dann, wenn das E-Bike als medizinisches Hilfsmittel anerkannt ist.

Tabelle: Übersicht ausgewählter Förderprogramme (Beispiele)

Förderprogramm Zielgruppe Förderhöhe Bedingungen
BAFA E-Lastenrad Förderung Unternehmen, Kommunen 25% der Anschaffungskosten (max. 2.500€) Gewerbliche Nutzung, Mindestnutzlast 120 kg
München "Klimaneutrale Antriebe" Privatpersonen, Unternehmen 25% der Nettokosten (max. 500€/750€) Lastenrad/Lastenpedelec mit klimaneutralem Antrieb
Stuttgart E-Lastenrad Förderung Familien mit Kind 600€ + 500€ Nachhaltigkeitsbonus Kein Auto im Haushalt für 3 Jahre
Sachsen Förderung Lastenräder Privatpersonen 500€ (Lastenrad), 1500€ (Lastenpedelec) Mindestzuladung 40 kg

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