E-Bikes 45 km/h: Rechtliche Aspekte und Vorschriften in Deutschland

Immer mehr Menschen erfreuen sich an den Vorteilen von E-Bikes und S-Pedelecs und entscheiden sich somit für die schnelle, einfache und bequeme Art der Fortbewegung. Gleichzeitig stellen E-Bikes und S-Pedelecs eine günstigere und umweltfreundlichere Alternative zum Auto dar. Wenn du, wie viele andere Menschen auch, darüber nachdenkst, in ein E-Bike oder S-Pedelec zu investieren, musst du auch einige Regeln im Straßenverkehr kennen und beachten.

Was sind E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs?

E-Bike, Pedelec, S-Pedelec, Elektrofahrrad - lauter unterschiedliche Begriffe für ein und dieselbe Sache oder steckt hinter jeder Bezeichnung auch was Anderes? Eigentlich meinen E-Bike und Pedelec nicht ein und dasselbe und trotzdem wird der Begriff E-Bike häufig auch dafür verwendet, wenn von einem Pedelec die Rede ist.

  • Pedelec: Pedelec steht für Pedal Electric Cycle und bezeichnet ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Der Motor schaltet sich allerdings nur zu, wenn die Pedale getreten werden.
  • E-Bike: Ein E-Bike bezeichnet ein Elektrorad, das unabhängig von der Trittleistung des Fahrers eingesetzt werden kann. Meistens gibt es einen Gashebel oder einen Beschleunigungshebel.
  • S-Pedelec: S-Pedelecs bieten ebenfalls eine Tretunterstützung, mit dem Unterschied, dass sie ihre Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h abschalten, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h.

Rechtliche Einordnung von E-Bikes in Deutschland

Die rechtliche Einordnung von E-Bikes hängt von der Motorleistung und der erreichbaren Geschwindigkeit ab.

  • E-Bike bis 25 km/h mit Tretunterstützung: Diese Pedelecs werden unter folgenden Voraussetzungen juristisch wie Fahrräder behandelt:
    • Motor mit einer maximalen Nenndauerleistung von 250 Watt.
    • Mit zunehmender Geschwindigkeit wird die Tretunterstützung progressiv verringert.
  • E-Bike bis 25 km/h ohne Tretunterstützung: In der Regel handelt es sich bei diesen E-Bikes rechtlich um Mofas, bei denen ein geeigneter Helm für Krafträder Pflicht ist. Außerdem wird dafür zumindest eine Mofa-Prüfbescheinigung benötigt. Darüber hinaus braucht man ein Versicherungskennzeichen.
  • E-Bike bis 45 km/h ohne Tretunterstützung: Sie entsprechen einem Kleinkraftrad und man darf sie nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM fahren. Sie benötigen außerdem ein Versicherungskennzeichen. Auch hier gilt Helmpflicht.

E-Bike bis 45 km/h: Kleinkraftrad

Hier handelt es sich um ein Kleinkraftrad. Fahrer benötigen den Führerschein der Klasse AM (ehemals M) und müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Es muss ein geeigneter Helm getragen werden. Fahrradwege dürfen nicht benutzt werden.

Laut deutschem Gesetz ist bei schnellen E-Bikes ein “geeigneter Schutzhelm” zu tragen. Dieser wäre nach strenger Auslegung gemäß der ECE-Richtlinie Nr. 22 ein Mofa- oder Motorradhelm, also ein typgeprüfter (Kraftrad-)Helm.

S-Pedelecs: Die schnellen E-Bikes bis 45 km/h

S-Pedelecs bieten ebenfalls eine Tretunterstützung, mit dem Unterschied, dass sie ihre Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h abschalten, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Ohne Tretunterstützung, also per Gashebel, sind 20 km/h erlaubt.

Vorschriften für S-Pedelecs

Für E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von 45 km/h erreichen können - auch Speed-Pedelecs genannt - gibt es einige spezielle Regeln, die du beachten musst.

  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 45 km/h.
  • Der Fahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
  • S-Pedelecs entsprechen einem Kleinkraftrad und dürfen nur mit einer Fahrerlaubnis der Klasse AM gefahren werden (ein normaler Autoführerschein deckt die Klasse AM ab).
  • Das Tragen eines Helms ist Pflicht.
  • Das S-Pedelec braucht ein Versicherungskennzeichen.
  • Es gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Mopedfahrer.
  • Das S-Pedelec muss immer mit Licht fahren.
  • Es gilt dieselbe Promillegrenze wie für das Fahren eines Autos: 0,5 Promille.
  • Auf einem S-Pedelec darfst du keinen Fahrradanhänger hinter dir herziehen.
  • Mit dem S-Pedelec musst du die Straße befahren, Fahrradwege dürfen nicht genutzt werden.

Sogenannte Fahrradstraßen dürfen mit “S-Klasse-Pedelecs” jedoch befahren werden, sofern sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus. Es dürfen zudem keine Anhänger am Rad befestigt werden, Kindersitze hingegen schon.

Kosten für S-Pedelecs

Fahrer müssen ein Versicherungskennzeichen anbringen und brauchen einen Führerschein der Klasse AM. Ein normaler Auto-Führerschein deckt übrigens auch die Klasse AM ab.

Die benötigte Haftpflichtversicherung für das S-Pedelec kostet um die 35-50 € im Jahr. Für ein paar Euro mehr bekommt man eine Diebstahl- und Teilkaskoversicherung direkt mit dazu. So landet man dann in Summe bei ca. 70-100 € pro Jahr.

Verkehrsregeln für E-Bikes und S-Pedelecs

Es ist wichtig, die Verkehrsregeln für E-Bikes und S-Pedelecs zu kennen und zu beachten. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Radwege:
    • Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen.
    • S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku.
    • E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind.
  • Einbahnstraßen: Einbahnstraßen dürfen mit einem S-Pedelec nur in Fahrtrichtung befahren werden, auch wenn für Radfahrer die Gegenrichtung freigegeben ist.
  • Alkohol: Alkohol ist bei einem Speed Pedelec übrigens wie bei Auto fast tabu.

E-Bike Tuning: Eine gefährliche Falle

Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.

Tabelle: Unterschiede zwischen E-Bike Typen

Merkmal Pedelec (bis 25 km/h) S-Pedelec (bis 45 km/h) E-Bike (bis 25 km/h ohne Tretunterstützung)
Führerschein Nein AM Mofa-Prüfbescheinigung
Helmpflicht Nein (empfohlen) Ja Ja
Versicherungskennzeichen Nein Ja Ja
Radwegnutzung Ja Nein Nur mit Zusatzschild "E-Bike frei"
Gesetzliche Einordnung Fahrrad Kleinkraftrad Mofa
Mindestalter Kein Mindestalter 16 Jahre 15 Jahre

Bedenke bei einem Speed-Pedelec, dass du wesentlich schneller fährst als andere Radfahrer. Die anderen Verkehrsteilnehmer hören dich nicht und können deine Geschwindigkeit so auch nur schwer einschätzen. Bei dichtem Verkehr, an Kreuzungen und bei schlechten Sichtverhältnissen ist es also besonders wichtig, Rücksicht zu nehmen und die Geschwindigkeit zu reduzieren, um gefährliche Situationen zu vermeiden.

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