E-Bikes mit Gasgriff: Legalität und Vorschriften in Deutschland

Auf den Straßen und Fahrradwegen Deutschlands hat die elektrische Revolution bereits Einzug gehalten. Wo früher nur die Muskelkraft das Fahrrad vorantrieb, sorgen heute E-Bikes und Pedelecs für zusätzlichen Schub. Die Zahlen sprechen für sich: Während im Jahr 2018 rund 4,7 Millionen Menschen in Deutschland stolze Besitzer eines E-Bikes waren, hat sich diese Zahl im Jahr 2023 auf 12,4 Millionen erhöht. Darunter sind herkömmliche Pedelecs in Form von Damen- oder Herrenrädern besonders beliebt, gefolgt von elektrischen Mountainbikes und Trekkingrädern.

Was ist der Unterschied zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec?

Je nachdem wie stark Motorleistung und Geschwindigkeit sind, zählt Ihr Rad nämlich als Fahrrad oder Kraftfahrzeug - mit wichtigen Konsequenzen zum Beispiel bei der Helmpflicht, Verkehrsregeln oder Promillegrenzen. Dazu kommen viele kleine, feine Unterschiede.

Gesetzliche Grundlagen für E-Bikes und Pedelecs

Seit März 2017 gelten Pedelecs laut Straßenverkehrsordnung als Fahrrad, wenn sie mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor mit maximal 250 Watt betrieben werden. Die Geschwindigkeit muss zudem auf 25 km/h begrenzt sein. Eine Anfahrhilfe ist zulässig.

Schafft das E-Bike die Geschwindigkeit von 25 km/h jedoch allein durch einen elektrischen Motor (keine Tretunterstützung), ist es rechtlich ein Leichtmofa. S-Pedelecs mit einer elektrischen Tretunterstützung bis 45 km/h gelten ebenfalls als Kraftfahrzeuge.

Da es sich bei den meisten E-Bikes um klassische Fahrräder mit einer elektrischen Tretunterstützung handelt, ist glücklicherweise kaum ein Führerschein nötig. Kaufen Sie ein E-Bike oder S-Pedelec, bekommen Sie vom Händler oder Vorbesitzer - wie beim Autokauf den Fahrzeugbrief - die so genannte Allgemeine Betriebserlaubnis.

Ausnahmen gibt es jedoch für Modelle, die mehr als 25 km/h fahren, bis zu 4.000 Watt Leistung verfügen oder bei denen die Motorunterstützung nicht abschaltet. Sie werden als Kleinkrafträder und Mofas eingestuft. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wird nach § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) als Straftat eingestuft. Hier droht eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Gut zu wissen: Ein schlichtes Vergessen des Führerscheins kostet meist nur ein geringes Bußgeld von 10 Euro, solange es sich nicht häuft. Und wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie für das Fahren eines E-Bikes bis 25 km/h keinen extra Führerschein.

Obwohl es in Deutschland für Pedelecs und andere Fahrräder keine Führerscheinpflicht gibt, können auch Radlern Fahrverbote auferlegt werden. Wer sein Pedelec nicht richtig unter Kontrolle hat und dadurch andere gefährdet, muss mit Konsequenzen rechnen!

Verkehrsregeln und Nutzung von Radwegen

Pedelecs mit einer Unterstützung bis 25 km/h dürfen Fahrradwege benutzen. Am besten fahren Sie auf der Straße. Bitte bedenken Sie aber, dass sich viele Autofahrer noch nicht an die schnelleren Radler gewöhnt haben.

S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schnell sind, dürfen weder innerorts noch außerorts auf Radwegen fahren, auch nicht mit ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku. E-Bikes ohne Tretunterstützung, die die Geschwindigkeit eines Mofas erreichen, müssen innerorts ebenfalls die Straße benutzen. Ausnahme sind Radwege, die ausdrücklich für Mofas oder E-Bikes freigegeben sind. Sie erkennen dies am Zusatzschild „Mofa frei“ oder „E-Bikes frei“.

Sollten Sie dennoch unerlaubterweise mit einem E-Bike oder S-Pedelec auf dem Radweg unterwegs sein und von der Polizei angehalten werden, droht ein Bußgeld. Stets gilt: Informieren Sie sich über die lokalen Vorschriften, denn manche Wege dürfen ausschließlich von Radfahrern und nicht motorisierten E-Bikes genutzt werden. Wie hoch dieses ausfällt, kommt auf die Situation an: Das reine Fahren auf dem Radweg kostet 15 Euro - mit Behinderung sind es 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und bei einem Unfall erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro.

Beachten Sie bei diesen Geschwindigkeitsgrenzen, dass sich die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beim Pedelec oder E-Bike lediglich auf den elektrischen Antrieb bezieht. Fahren Sie beispielsweise bergab mit Rückenwind oder treten besonders stark in die Pedale, dürfen Sie auf Ihrem Rad auch höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dennoch müssen Sie sich an die allgemeinen Vorgaben zur Geschwindigkeit halten.

Als Fahrradfahrer müssen Sie ihre Geschwindigkeit stets den Verkehrs-, Straßen-, Sicht- und Witterungsverhältnissen sowie ihren persönlichen Fähigkeiten und den allgemeinen Geschwindigkeitsvorgaben anpassen, um jederzeit ein sicheres Beherrschen des Fahrrads gewährleisten können. Das beinhaltet beispielsweise Fußgängerzonen oder Tempo-30-Zonen.

Altersbeschränkungen und Helmpflicht

In Deutschland gibt es keine allgemeine Altersbeschränkung für die Nutzung von klassischen Pedelecs. Sie gelten rechtlich als Fahrräder, daher dürfen sie theoretisch auch von Kindern gefahren werden. Eine generelle Helmpflicht für Fahrräder gibt es nicht. Auch Pedelecs werden rechtlich wie Fahrräder behandelt.

Für E-Bikes, die ohne Pedalkraft bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h beschleunigen können und als Leichtmofas gelten, besteht ebenfalls keine allgemeine Helmpflicht. Dennoch wird aus Sicherheitsgründen empfohlen, auch auf solchen Rädern stets einen Helm zu tragen.

Anders sieht es bei E-Bikes bis 25 km/h und S-Pedelecs aus. Hier besteht Helmpflicht: Wenn Ihr E-Bike in die Kategorie „Helmpflicht“ gehört, müssen Sie sich genau wie Roller- oder Motorradfahrer auch daran halten.

Alkohol und E-Bike fahren

Bis zu einem Alkoholgehalt von 0,3 Promille im Blut fahren Sie straffrei. Wird jedoch ein Wert über 0,3 Promille festgestellt und Sie haben alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, gilt dies als Straftat. Es drohen eine Geldstrafe, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) und möglicherweise der Führerscheinverlust.

Bei S-Pedelecs, die schneller als normale Pedelecs sind, liegt ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit vor und es wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig. Zusätzlich erhalten Sie zwei Punkte und mindestens einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor, die strafbar ist.

Bußgelder und Strafen

Im Straßenverkehr gelten klare Regeln, wenn es um Alkohol am Steuer - oder am Lenker - geht. Mobiles Telefonieren auf dem Rad kostet 55 Euro. Nur für Pedelec-Fahrer gelten die geringeren Bußgeldsätze für Radfahrer: Wer mit dem Handy am Ohr auf einem E-Bike oder S-Pedelec erwischt wird, muss 100 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg.

E-Bike-Tuning: Eine gefährliche Falle

Wer sein E-Bike aufmotzt, um die Motorunterstützung über die gesetzliche Grenze hinaus zu nutzen, riskiert den Verlust der Betriebserlaubnis und damit auch den Verlust des Versicherungsschutzes. Das kann nicht nur bei einem Unfall zu einem finanziellen Desaster führen, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Beim E-Bike-Tuning tappen viele in eine gefährliche Falle: Ein vermeintliches Plus an Tempo kann schnell in ein Minus an Sicherheit und Rechtsschutz umschlagen.

Werden Sie mit einem getunten E-Bike erwischt, müssen Sie mindestens mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Gut zu wissen: Es ist illegal, mit einem getunten E-Bike am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Auf privatem Gelände ist das Fahren kein Problem.

Sie können beispielsweise den Reifendruck anpassen - je höher, desto weniger Rollwiderstand. Lassen Sie Ihr Fahrrad für möglichst wenig Probleme mit Antrieb und Bremsen auch regelmäßig warten. Wenn Sie mit Ihrem E-Bike auf legale Weise schneller unterwegs sein wollen, helfen Ihnen ein paar andere Tricks.

Versicherungspflicht

E-Bikes und S-Pedelecs, die schneller als 25 km/h fahren, sind versicherungspflichtig. Sie brauchen wie beim Mofa eine Haftpflichtversicherung, die mit einer Teilkaskoversicherung mit Diebstahlschutz erweitert werden kann. Wenden Sie sich gerne an unsere ARAG Berater in Ihrer Nähe, die Ihnen auch mit dem Versicherungskennzeichen weiterhelfen, das Sie am Rad montieren müssen.

Für Pedelecs ist eine private Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber wir empfehlen Ihnen diese sehr, denn sie tritt ein, wenn Sie mit Ihrem Rad jemanden schädigen sollten. Prüfen Sie bei einem älteren Vertrag, ob die Deckungssumme ausreicht. Investieren Sie außerdem in eine gute Fahrraddiebstahlversicherung. Die Absicherung über die Hausratversicherung schützt Ihr Rad im Haus oder abgeschlossenen Keller. Wird Ihr Pedelec unterwegs gestohlen, tritt die Hausratversicherung nicht ein.

E-Bikes mit Gasgriff: Die rechtliche Grauzone

In der Welt der Elektromobilität gibt es ein heiß diskutiertes Thema: Gasdrehgriffe an E-Bikes. Während sie in vielen europäischen Ländern wie den Niederlanden oder Belgien erlaubt sind, bleibt ihre Nutzung in Deutschland verboten. Doch warum ist das so?

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr verweist in seiner Antwort auf die rechtlichen Regularien, die in Deutschland gelten. Die zentrale Aussage lautet: Eine Bewertung einzelner technischer Lösungen, wie zB Gasdrehgriffe an E-Bikes, sei dem Ministerium nicht möglich, da es aus Gründen der Neutralität und aufgrund unvollständiger Informationen keine Einzelfälle beurteilen könne.

Außerdem wird auf die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 verwiesen. Das Ministerium erklärt, dass ein Fahrzeug mit Gasdrehgriff, das sich über 6 km/h beschleunigen lässt, rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft wird. Ein Pedelec hingegen ist nur dann ein Fahrrad, wenn es durch Muskelkraft angetrieben wird und der Motor die Geschwindigkeit bis maximal 25 km/h unterstützt.

Warum die unterschiedliche Behandlung in Deutschland?

Doch genau hier beginnen die Fragen: Warum wird der Gasdrehgriff in Deutschland anders bewertet als in anderen EU-Staaten? Eines der Hauptargumente des Ministeriums lautet, dass es aufgrund seiner Neutralität keine Bewertung technischer Lösungen vornehmen könne. In einem so dynamischen und schnell wachsenden Bereich wie der Elektromobilität ist es entscheidend, dass staatliche Stellen proaktiv nach Lösungen suchen, um moderne Mobilitätsanforderungen zu erfüllen.

Gasdrehgriffe sind keine neue Technologie - sie haben sich in anderen EU-Staaten längst bewährt. In vielen europäischen Ländern wie den Niederlanden oder Belgien sind Gasdrehgriffe längst erlaubt. Und das ohne ein erhöhtes Sicherheitsrisiko. Diese Länder haben erkannt, dass die Technik sicher ist und im urbanen Verkehr Vorteile bieten kann. Warum auch nicht in Deutschland?

Ein weiterer zentraler Punkt der Antwort des Ministeriums ist der Verweis auf die Verordnung (EU) Nr. 168/2013, die seit Jahren unverändert ist. Diese Verordnung regelt die Genehmigung und Marktüberwachung von Fahrzeugen, einschließlich E-Bikes, und legt fest, dass Fahrräder mit Trethilfe bis 25 km/h nicht als Kraftfahrzeuge eingestuft werden. Länder wie die Niederlande, Belgien und Frankreich haben die Verordnung anders ausgelegt und erlauben die Nutzung von Gasdrehgriffen bei E-Bikes.

Diese Länder zeigen, dass Gasdrehgriffe kein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn sie auf eine Geschwindigkeit von 25 km/h begrenzt sind.

Gasdrehgriff vs. Drehzahlsensor: Ein Vergleich

Das Ministerium erklärt, dass ein Fahrzeug mit Gasdrehgriff als Kraftfahrzeug eingestuft wird, sobald es über 6 km/h ohne Treten beschleunigt wird. Technisch gesehen unterscheiden sich Gasdrehgriffe nicht wesentlich von Drehzahlsensoren, die bereits in E-Bikes verwendet werden. Beide Technologien begrenzen die Geschwindigkeit auf 25 km/h und bieten eine ähnliche Fahrsicherheit. Ein E-Bike bleibt ein Fahrrad - ob mit Gasdrehgriff oder Drehzahlsensor.

Der einzige Unterschied liegt im Komfort. Ein E-Bike mit Gasdrehgriff funktioniert ähnlich wie eines mit einem Drehzahlsensor. Der Motor unterstützt den Fahrer und die Geschwindigkeit wird auf 25 km/h begrenzt. In der Praxis gibt es kaum Unterschiede in der Funktionsweise, doch die rechtliche Bewertung ist völlig unterschiedlich.

Ein weiterer Punkt, der in der Antwort des Ministeriums auffällt, ist das Fehlen eines Innovationsansatzes. Statt die Chancen von Gasdrehgriffen zu erkennen, scheint das Ministerium an veralteten Strukturen festzuhalten. Andere EU-Länder haben gezeigt, dass es möglich ist, neue Technologien sicher und effizient einzuführen. Doch in Deutschland scheint es, als sei man nicht bereit, diesen Schritt zu gehen.

Die Antwort des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr mag auf den ersten Blick formal korrekt sein, doch sie geht nicht auf die eigentlichen Fragen ein. Es ist an der Zeit, dass die Gesetzgebung in Deutschland überarbeitet wird, um modernen Mobilitätsanforderungen gerecht zu werden. Gasdrehgriffe sollten als sinnvolle Ergänzung zur Elektromobilität und anerkannt werden - schließlich haben sie sich in anderen Ländern längst bewährt. Die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 bietet genug Flexibilität, um solche Technologien zuzulassen.

E-Bike ohne Treten: STEEREON C30 als Alternative

Ein E Bike ohne Treten ist nur erlaubt, wenn es keine Pedale, sondern einen Gasgriff hat. In diesem Fall muss das E-Bike ohne Pedale als E Scooter mit Sitz genehmigt werden. Ein Straßenzulassung inkl. Kennzeichen ist verpflichtend. STEEREON C30 hat eine EU-Typgenehmigung und ist in der gesamten EU legal als E Bike ohne Treten bzw. als E Scooter mit Sitz zu nutzen.

Da es sich wie beschrieben rechtlich um einen E Scooter mit Sitz handelt, darf ein E Bike ohne Pedale bzw. ein E Bike mit Gasgriff auch schneller als 25 km/h fahren. Ist ein E-Bike nur mit 25 km/h ohne Treten erlaubt? STEEREON C30 als E Bike mit Gasgriff gibt es in den Geschwindigkeitsvarianten 20 km/h, 25 km/h und 32 km/h.

Übersicht: Wer darf was?

Um die wichtigsten Daten und Anhaltspunkte in übersichtlicher Kurzform noch einmal abrufbar zu machen, gibt diese kleine Merkliste Aufschluss.

Mindestalter Radweg nutzen? Helmpflicht Führerschein Leistung
Pedelec - ja nein nein 250 Watt/ 25 km/h
S-Pedelec 16 Nur, wenn er für Kraftfahrzeuge oder Krafträder freigegeben ist Ja, Fahrradhelm genügt Klasse AM 4 KW/ 45 km/h
Elektro-Leichtmofa 15 nur mit Kennzeichnung (E-Bike frei) nein Mofa-Führerschein 500 Watt/ 20 km/h

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