E-Fahrrad vs. Motorrad: Ein Überblick über Unterschiede und Gemeinsamkeiten

Nicht alle Elektrofahrräder gelten rechtlich als Fahrräder. E-Bike, Pedelec, S-Pedelec: Elektrorad ist nicht gleich Elektrorad. Fahrräder mit Zusatzantrieb sind in drei Klassen unterteilt, nur eine davon gilt rechtlich als ganz normales Fahrrad. Der ADFC erklärt die Unterschiede.

Die Bezeichnungen der unterschiedlichen Typen sind nicht gesetzlich definiert. Umgangssprachlich ist fast immer von E-Bike die Rede, gemeint ist damit der am weitesten verbreitete Typ des Elektrorads, das Pedelec. Dieser Begriff konnte sich jedoch nie so recht durchsetzen, denn „E-Bike“ ist wesentlich eingängiger, bezeichnet aber eigentlich eine andere Fahrzeugart. Elektrorad oder Elektrofahrrad sind die Oberbegriffe für Fahrräder mit Elektromotorunterstützung. In der Fachwelt haben sich folgende Bezeichnungen für die Kategorien etabliert: Pedelec, S-Pedelec oder Schnelles/Speed-Pedelec und E-Bike.

Kategorien von Elektrofahrrädern

Pedelec

Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) unterstützt Fahrer:innen mit einem Elektromotor bis maximal 250 Watt, während des Tretens und nur bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Wer schneller fahren will, ist auf die eigene Körperleistung angewiesen.

Der Unterstützungsgrad kann meist in mehreren Stufen eingestellt werden. Sensoren messen, wie stark in die Pedale getreten und wie schnell gefahren wird, der Motor unterstützt dann je nach Einstellung die Tretbewegung. Wird nicht pedaliert oder schneller als 25 km/ gefahren, schaltet der Motor ab.

Die Definition eines Pedelecs ergibt sich aus § 1 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes. Es ist dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Man benötigt also weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Zulassung oder einen Führerschein. Für sie besteht zudem keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung.

Schnelle Pedelecs / S-Klasse

Die schnellen Pedelecs, auch S-Pedelecs oder S-Klasse genannt, gehören nicht mehr zu den Fahrrädern, sondern zu den Kleinkrafträdern. Die schnellen S-Pedelecs benötigen ein Versicherungskennzeichen. Die Räder funktionieren zwar wie ein Pedelec, aber die Motorunterstützung wird erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abgeschaltet. Die erlaubte Nenn-Dauerleistung der Motoren beträgt bis zu 4 Kilowatt, ist aber auf das Vierfache der eingesetzten Leistung der Fahrerin oder des Fahrers begrenzt.

Für die schnelle Klasse ist eine Allgemeine Betriebserlaubnis beziehungsweise eine Einzel-Betriebserlaubnis des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) notwendig. Das schnelle Elektrofahrrad braucht ein Versicherungskennzeichen. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ seit einigen Jahren die, die beim Mittreten erreicht wird, also bis zu 45 km/h.

Daraus folgt, dass Fahrer*innen mindestens 15 Jahre alt und in Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM sein müssen, zudem müssen sie nach § 21a Abs. 2 StVO einen „geeigneten Schutzhelm“ tragen. Herkömmliche Fahrradhelme werden von der Rechtsprechung nicht als geeignet angesehen. Es muss entweder ein Mofa- oder Motorradhelm, der nach der ECE-Regelung Nr. 22 geprüft ist, sein, oder ein Helm, der der niederländischen Norm für S-Pedelec-Helme NTA 8776 genügt. Letztere haben den Vorteil, dass sie deutlich leichter und meist besser belüftet sind als Mofa-Helme.

Mit S-Pedelecs müssen Fahrer:innen die Fahrbahn benutzen, Radwege und alle anderen für Kraftfahrzeuge gesperrten Wege dürfen sie damit nicht befahren. Auf Radwegen darf man mit dem schnellen Pedelec auch dann nicht fahren, wenn sie für Mofas oder E-Bikes frei gegeben sind. Auch der Transport von Kindern in Anhängern ist mit dem S-Pedelec nicht erlaubt. Kindersitze dagegen können verwendet werden.

E-Bikes im engeren Sinn

E-Bikes im engeren Sinn sind die dritte Kategorie. Sie sind gesetzlich so definiert: „Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt“. Sie sind also mit einem Elektromofa zu vergleichen und lassen sich mit Hilfe des Elektroantriebs durch einen Drehgriff oder Schaltknopf fahren, auch ohne dabei in die Pedale zu treten.

Wenn die Motorleistung von 500 Watt und ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt ist, besteht keine Helmpflicht. Aber auch dann sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Geburtsdatum vor dem 1. April 1965 zum Fahren notwendig.

Man ist auf die eigene Leistungsfähigkeit angewiesen, wenn man schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren möchte. E-Bikes spielen am Markt kaum eine Rolle.

Verkehrsrechtliche und versicherungstechnische Unterschiede: E-Bike vs. Pedelec

Als „E-Bike” werden heutzutage alle Fahrräder bezeichnet, die mit einem elektrischen Motor ausgestattet sind. Daher ist die Verallgemeinerung nicht ganz korrekt: Ein E-Bike zeichnet sich zum Beispiel dadurch aus, dass es auch ohne Trittunterstützung fahren kann, ähnlich wie ein E-Scooter. E-Bikes müssen nicht zugelassen werden, sind aber versicherungspflichtig, denn sie werden - je nach Höchstgeschwindigkeit mit Unterstützung - zu den (Leicht-)Mofas bzw. Kleinkrafträdern gezählt. Die Höchstgeschwindigkeit, bis zu der ein E-Bike mit Trittunterstützung fährt, variiert je nach Modell - es gibt E-Bikes mit Unterstützung bis 20, 25 und 45 km/h.

Der Begriff Pedelec steht für „Pedal Electric Cycle”. Es handelt sich dabei rechtlich gesehen um ein Fahrrad, das mit elektrischer Unterstützung fährt. Der Motor eines Pedelecs kann sowohl eine Anfahrhilfe bis 6 km/h bieten, als auch, im Unterschied zum E-Bike, nur beim Treten der Pedale aktiv werden. Auch hier unterstützt der E-Motor die eigene Leistung, und das bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h.

Mit einem Pedelec dürfen Sie den Radweg benutzen, da es sich rechtlich gesehen um ein Fahrrad handelt. Einzige Ausnahme: Auf Radwegen, die für E-Bikes freigegeben sind, dürfen Modelle mit Motorunterstützung bis 20 bzw. 25 km/h fahren.

Führerschein und Helmpflicht

Pedelec fahren dürfen Sie ohne Führerschein, dahingehend gibt es wieder keinen Unterschied zum Fahrrad. Einen speziellen E-Bike Führerschein gibt es so gesehen nicht. Jedoch ist für das Fahren mit einem E-Bike oder (S-)Pedelec, das auch ohne Trittunterstützung fahren kann, eine gültige Fahrerlaubnis Voraussetzung. E-Bikes bis 20 km/h dürfen mit einem Mofa-Führerschein gefahren werden. Für alle höheren Geschwindigkeiten brauchen Sie einen AM Führerschein (für Kleinkrafträder).

Für Pedelecs gilt - genau wie für Fahrräder - keine Helmpflicht. Allerdings ist es empfehlenswert, einen Helm zu tragen. Denn gerade bei Rädern mit elektrischer Antriebsunterstützung kann es leicht passieren, dass die Geschwindigkeit unterschätzt wird und es zu einem Unfall mit Verletzungen kommt.

Versicherung

Für ein Pedelec benötigen Sie weder ein Versicherungskennzeichen noch eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge. Im Unterschied dazu benötigen E-Bikes und S-Pedelecs durch ihre Klassifizierung eine S-Pedelec-Versicherung. Dabei handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung für motorisierte Klein- und Kleinstfahrzeuge.

Ist man mit einem Pedelec unterwegs und fügt einer anderen Person einen Schaden zu, dann lohnt sich eine Private Haftpflichtversicherung. Für ein E-Bike hingegen ist zusätzlich zur generell empfohlenen Privathaftpflicht eine S-Pedelec-Versicherung inkl. Versicherungskennzeichen vorgeschrieben, gleiches gilt für S-Pedelecs. Bei der S-Pedelec-Versicherung handelt es sich um eine Kfz-Haftpflichtversicherung für E-Bikes und Pedelecs bis 45 km/h.

E-Motorrad vs. Motorrad mit Verbrennungsmotor

Die Entwicklung der E-Bikes, die dem Fahrradsektor angehören, optisch aber an Motorräder erinnern, nimmt zu. Darüber hinaus werden immer mehr Misch-Modelle konstruiert, bei denen Elemente beider Welten aufeinander treffen und in unterschiedlichen Kombinationen verbaut werden.

Der wohl größte Unterschied zwischen einem E-Motorrad und einem Motorrad mit Verbrennungsmotor ist der Antrieb. Das E-Motorrad wird durch einen Akkupack oder eine Batterie angetrieben. Der grundlegende Unterschied des Elektromotors ist, dass er keine Kraftstoffverbrennung benötigt, um Energie zu erzeugen. Aus diesem Grund benötigt ein Elektromotorrad keinen Auspuff und kein Getriebe im Gegensatz zum Verbrennungsmotor.

Der Einstieg für Anfänger zum Motorradfahren ist mit dem E-Motorrad um ein Vielfaches einfacher als mit dem klassischen Motorrad.

Verglichen mit einem klassischen Motorrad bietet ein E-Motorrad mehrere Vorteile. Die Geschwindigkeit, die mit einem Elektromotorrad erreicht werden kann, ist abhängig vom gewählten Modell. Einige E-Motorräder erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 250 km/h. Andere Modelle wiederum erreichen nur 45 km/h, 80 km/h oder 120 km/h.

Der wichtigste Bestandteil eines Elektro-Motorrades ist die Batterie. Diese versorgt den Elektromotor mit Energie, um Bewegung zu erzeugen. In der Regel werden Lithium-Ionen-Akkus oder Batterien verwendet. Diese bieten eine relativ hohe Dichte an Energie und benötigen nur sehr wenig Platz. Zudem sind sie leicht und weisen eine hohe Lebensdauer auf.

Im Gegensatz zu einem Motorrad mit Verbrennungsmotor ist ein E-Motorrad innovativ und umweltfreundlich. Zudem sind Elektromotorräder emissionsärmer, leiser und weniger wartungsintensiv als Motorräder mit Verbrennungsmotor.

Marktüberblick: Interessante E-Bikes und E-Motorräder

Immer mehr Hersteller setzen auf E-Antrieb. Hier sind einige interessante Modelle:

  • NIU RQi Sport: Reichweite ca. 100 km, Höchstgeschwindigkeit bis zu 126 km/h (mit Boost), ausgestattet mit Tempomat, ABS und Traktionskontrolle.
  • Can-Am Pulse und Origin: E-Motor von Rotax, 8,9 kWh Akku, 129 km/h Höchstgeschwindigkeit, Reichweite von 115 Kilometern (WMTC-Zyklus), 10,25-Zoll-TFT mit Apple-Carplay-Integration.
  • Silence S05 Weekender: Herausnehmbarer 5,6 kWh-Akku, Reichweite über 100 Kilometern, Nabenmotor beschleunigt auf bis zu 120 km/h.
  • Kawasaki Ninja e-1 und Z e-1:Leichtkrafträder mit 5 kW/7 PS Dauer- und 9 kW/12 PS Spitzenleistung, herausnehmbare Akkupakete, verschiedene Fahrmodi.

ADFC: Ihr Partner für sicheren und komfortablen Radverkehr

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 240.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Der ADFC möchte eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

Als ADFC-Mitglied profitieren Sie außerdem von umfangreichen Serviceleistungen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit dem ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Unternehmen sowie Versicherungen ausgehandelt haben.

Verkehrssicherheit für Radfahrer: Worauf Sie achten sollten

Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmenden. Sie haben keine Knautschzone - deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrer*in im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmenden zu rechnen.

Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen.

Zusammenfassung der Unterschiede

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen den verschiedenen Arten von Elektrofahrrädern zusammen:

Merkmal Pedelec S-Pedelec E-Bike
Motorunterstützung Bis 25 km/h beim Treten Bis 45 km/h beim Treten Bis 25 km/h auch ohne Treten
Rechtliche Einordnung Fahrrad Kleinkraftrad Kleinkraftrad/Mofa
Führerschein Kein Führerschein erforderlich Führerschein Klasse AM Mofa-Prüfbescheinigung/Führerschein Klasse AM
Helmpflicht Keine Helmpflicht (empfohlen) Helmpflicht Keine Helmpflicht (bei < 20 km/h und 500W, sonst Helmpflicht)
Versicherung Keine Versicherungspflicht Versicherungspflicht Versicherungspflicht
Radwegbenutzung Radweg erlaubt Radweg verboten Radweg erlaubt (teilweise mit Zusatzzeichen)

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