E-Fahrrad ohne Treten: Definition und rechtliche Aspekte

Wenn wir über Elektrofahrräder sprechen, benutzen wir in der Regel den Begriff E-Bike. „Pedelec“ kennen die wenigsten, dabei gehört der mit Abstand größte Anteil aller Elektrofahrräder in Deutschland zu eben dieser Klasse!

Zwischen E-Bike, Pedelec und S-Pedelec gibt es erhebliche Unterschiede, denn nicht jedes Elektrofahrrad gehört auch rechtlich zu den Fahrrädern.

Was ist ein Pedelec?

Das Pedelec (Pedal Electric Cycle) gehört zu den meist genutzten Elektrofahrrädern. Der Motor unterstützt die Trittbewegung des Fahrers in unterschiedlichen Stufen, die sich an einer Steuereinheit am Lenker ganz bequem einstellen lassen. Es gilt: Ohne Trittbewegung auch keine Motorleistung!

Der E-Bike-Antrieb arbeitet bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h und darf eine Leistung von maximal 250 Watt haben. Alle Geschwindigkeiten darüber hinaus müssen durch reine Muskelkraft erreicht werden, der Motor schaltet sich ab.

Rechtlich gesehen zählen die Pedelecs zu den „normalen“ Fahrrädern. Für dich bedeutet das: Du darfst Radwege nutzen, Anhänger und Kindersitze montieren, benötigst keine zusätzliche Fahrerlaubnis oder Versicherung und es besteht keine Helmpflicht.

Du weißt nun: Ein Pedelec-Motor unterstützt dich nur, wenn du auch selbst in die Pedale trittst - allerdings mit einer Ausnahme! Verfügen Pedelecs über eine Anfahrhilfe, beschleunigt der Motor aus dem Stand selbstständig - also ohne Trittbewegung - bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h. Besonders in Situationen, in denen du an Steigungen anfahren musst, macht sich diese Anfahrhilfe bezahlt.

Der Status als Fahrrad macht Pedelecs zum Allrounder und die Vielfalt an erhältlichen Pedelec-Typen ist mittlerweile enorm: Zum Beispiel das Lasten E-Bike, das viel Stauraum und eine erhöhte Zuladungsgrenze bietet; das Klapp E-Bike*, das zum idealen Begleiter in Bus, Bahn oder auf Reisen wird; das E-Mountainbike, mit dem nicht nur bergab, sondern auch bergauf der Fahrspaß garantiert ist oder das klassische City E-Bike, mit dem du alltägliche Strecken noch bequemer und schneller zurücklegen kannst.

*Da der Begriff E-Bike im allgemeinen Wortschatz mittlerweile für alle Arten von Elektrofahrrädern steht, wurde der Begriff auch in den Typenbezeichnungen übernommen.

S-Pedelec: Schnell und speziell

Das S-Pedelec funktioniert ebenso wie das Pedelec, allerdings unterstützt dich der Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 45km/h und der Motor darf in diesem Fall maximal 4000 Watt haben. Deshalb gehören die S-Pedelecs auch zu den Leichtkrafträdern und werden vom Gesetz wie Roller oder Mopeds behandelt.

Für die Fahrt mit einem S-Pedelec musst du einen Führerschein der Klasse AM (früher M) oder B besitzen, also einen Rollerführerschein. Außerdem benötigst du eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung inklusive Kennzeichen. Und natürlich gilt auch dieselbe Promillegrenze, wie bei einem Roller!

Mit einem S-Pedelec darfst du ausschließlich auf der Straße fahren, Fahrradwege oder Feldwege sind tabu. Auch das Befestigen von Kindersitzen und Anhängern ist nicht gestattet, es sei denn es handelt sich um einen zugelassenen Kindersitz und die Änderung der zugelassenen Fahrzeugsitze liegt in der Typgenehmigung vor.

E-Bike: Fahren ohne Pedalieren

In der Handhabung grenzt sich das E-Bike von den anderen Elektrofahrrädern ab, die wir bereits vorgestellt haben. Denn in diesem speziellen Fall treibt der Motor das E-Bike auch ohne Pedalieren an - also ohne eine aktive Handlung des Fahrers. Mit einem E-Bike kannst du also ganz entspannt im Sattel sitzen und dich einfach nur Fahren lassen, ohne mit eigener Muskelkraft aktiv zu werden. Die Geschwindigkeit wird meist über einen Gas- oder Beschleunigungshebel gesteuert.

E-Bike Geschwindigkeitsklassen und ihre Anforderungen:

  • E-Bike bis 20 km/h: Du musst mindestens 15 Jahre alt sein und eine Mofa-Prüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen besitzen.
  • E-Bike bis 25 Km/h: Diese Geschwindigkeitsklasse der E-Bikes zählt offiziell zu den Mofas.
  • E-Bikes bis 45 Km/h: Aufgrund der erreichten Höchstgeschwindigkeit benötigst du einen Rollerführerschein (Klasse AM oder B), ein Versicherungskennzeichen und musst mindestens 16 Jahre alt sein.

Helmpflicht: Eine Grauzone

Die Regelung zur Helmpflicht ist in Deutschland nicht ganz eindeutig. Klar ist allerdings, dass Pedelecs bis zu einer Tretkraftunterstützung von 25 km/h zu den Fahrrädern gehören - und bei diesen besteht rechtlich keine Helmpflicht.

„(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.

Die „bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit“ von 20 km/h erreicht das E-Bike ohne Probleme, das Tragen eines Helms ist also Pflicht.

Das S-Pedelec erreicht diese Geschwindigkeit aber nur in Kombination mit eigener Muskelkraft, also nicht selbstständig. Eine Helmpflicht würde hier logischerweise nicht greifen - das sieht das Verkehrsministerium aber anders: Dass das S-Pedelec erst bei 45 km/h seine Motorunterstützung ausschaltet, reicht dem Ministerium für das in Kraft treten der Helmpflicht aus - unabhängig davon, ob die Geschwindigkeit mit reiner Motorkraft oder in Verbindung mit dem Kurbeln erreicht wird. Seit 2012 besteht für alle S-Pedelec-Fahrer offiziell eine Helmpflicht.

Im Grunde sollte das Urteil des Verkehrsministeriums in diesem speziellen Fall aber zweitrangig sein und die eigene Gesundheit in dieser Frage an erster Stelle stehen - also sollte ein geeigneter Helm beim Rad, E-Bike und Pedelec fahren immer getragen werden.

Der Gesetzgeber verlangt das Tragen eines „geeigneten Helms“ auf E-Bikes und Speed-Pedelecs. Was aber bedeutet „geeignet“? Eine genaue Definition gibt es hier nicht, ein normaler Fahrradhelm ist laut Bundesverkehrsministerium ungeeignet, da ein solcher nur bis 20 km/h ausreichenden Schutz gewährleistet. In der Praxis ist aber auch ein herkömmlicher Motorradhelm auf einem Elektrofahrrad schier undenkbar: zu schwer und zu wenig belüftet. An dieser Stelle ist die Industrie gefordert geeignete Helmlösungen und Normen zu entwickeln, die Sicherheit und Tragekomfort vereinen.

Die Begriffsverwirrung: Pedelec vs. E-Bike

Der korrekte Name für die allermeisten Elektrofahrräder, wie wir sie kennen, lautet: »Pedelec«. Die Sprachwissenschaftlerin Susanne Brüsch schuf dieses Kofferwort 1999 aus den Begriffen »Pedal Electric Cycle« im Rahmen Ihrer Diplomarbeit an der Ruprecht- Karl-Universität in Heidelberg.

Der Terminus Technicus »Pedelec« ist für viele ein Synonym für »E-Bike«, was was rein rechtlich nicht ganz korrekt ist. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist ein E-Bike eine Fahrzeugklasse, welche man am ehesten mit einem »zulassungspflichtigen Elektromofa mit Gasgriff« umschreibt.

In den letzten Jahren wurde der Begriff »E-Bike« aber immer mehr zum Gattungsbegriff für »alles elektrische auf zwei Rädern«. Also auch Elektro-Motorräder.

1994 wurde dank der Lobbyarbeit von Yamahas Vizepräsident für Europa, Maxime de la Morandiere, die japanische »PAS« Vorschrift (Power Assist System) zunächst in Deutschland, später auf europäischer Ebene in entsprechenden Gesetzen niedergelegt. Damit wurde der Weg frei für die bis dahin in Wildwest-Manier blühende Elektro-Mobilität auf zwei Rädern.

Die EU-Richtlinie 2002/24/EG des Europäischen Parlamentes vom 18. Europaweit war damit der Weg für das Pedelec frei. Denn alle EU Mitgliedsstaaten wurden verpflichtet, diese Richtlinie bis Mai 2003 in nationale Rechts- und Verwaltungsvorschriften umzusetzen. Nach Artikel 20 Absatz 3 „… dürfen die Mitgliedstaaten die erstmalige Inbetriebnahme von Fahrzeugen, die die Vorschriften dieser Richtlinie erfüllen, nicht verbieten.“ Das Pedelec war also kein Kraftfahrzeug, es war zulassungsfrei und seine Inbetriebnahme war nicht verboten.

Sowohl der Name, als auch die Gesetzesgrundlage sind also eindeutig geklärt. Bleibt noch die Frage: und was ist denn nun überhaupt erlaubt?

Regeln und Vorschriften im Überblick

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Regeln und Vorschriften für Pedelecs, S-Pedelecs und E-Bikes zusammen:

Merkmal Pedelec (bis 25 km/h) S-Pedelec (bis 45 km/h) E-Bike (ohne Treten)
Motorunterstützung Bis 25 km/h, nur bei Pedalbewegung Bis 45 km/h, nur bei Pedalbewegung Auch ohne Pedalbewegung möglich
Führerschein Kein Führerschein erforderlich Führerschein Klasse AM oder B Mofa-Prüfbescheinigung oder Führerschein Klasse AM/B (abhängig von Geschwindigkeit)
Helmpflicht Keine Helmpflicht (Empfohlen) Helmpflicht Helmpflicht
Radwegnutzung Erlaubt Nicht erlaubt Teilweise erlaubt (abhängig von Geschwindigkeit und Beschilderung)
Versicherung Keine Versicherung erforderlich Haftpflichtversicherung mit Kennzeichen erforderlich Versicherungskennzeichen erforderlich
Alkoholgrenze 1,6 Promille 0,5 Promille 0,5 Promille

Mit diesem Basiswissen ist man sicher gewappnet für die nächste Diskussion darüber, was denn eigentlich ein »E-Bike« ist. Und man weiß nun, was erlaubt ist - und was nicht.

So unterschiedlich Pedelec, S-Pedelec und E-Bike im Detail auch untereinander sein mögen: sie alle eint der Spaß an der lautlosen, kraftvollen und gesunden Fortbewegung auf zwei Rädern!

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