Der Rückspiegel bei einem Motorrad ist mehr als nur ein Accessoire; er ist ein wesentlicher Bestandteil für die Sicherheit des Fahrers. Der Markt bietet eine Vielzahl von Rückspiegeln in unterschiedlichen Ausführungen. Bei der Montage eines neuen Rückspiegels sollte darauf geachtet werden, dass dieser ein E-Prüfzeichen aufweist. Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen können bei Kontrollen zu Problemen führen.
Was ist beim Kauf eines Motorradspiegels zu beachten?
Wenn ein Rückspiegel ersetzt oder ausgetauscht werden soll, gibt es einiges zu beachten. In der Regel sind Motorräder bereits vom Hersteller mit geeigneten Rückspiegeln ausgestattet, die ein E-Prüfzeichen tragen. Geht ein Rückspiegel zu Bruch, muss er ersetzt werden. Viele Motorradfahrer sind jedoch mit den originalen Rückspiegeln nicht zufrieden und suchen nach Alternativen, um ihrem Fahrzeug eine individuelle Note zu verleihen.
Werden die Rückspiegel bei einem Motorrad ersetzt oder neue Spiegel gewählt, müssen sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Das bedeutet, der gewählte Rückspiegel muss ein E-Prüfzeichen aufweisen!
Das E-Prüfzeichen zeigt eindeutig, dass dieser Motorradspiegel oder der Hersteller des Spiegels nach den Vorschriften der Europäischen Union geprüft wurde. Der ausgewählte Rückspiegel sollte auf der Rückseite ein kleines Icon aufweisen. Während der Buchstabe und die Zahl in einem Kreis das Genehmigungsland kennzeichnen, bezeichnet die Buchstabenkombination oberhalb des Kreises die Regelung.
Wurde ein Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen gekauft, darf er nicht montiert werden! Weist ein Rückspiegel kein E-Prüfzeichen auf, aber es besteht ein Teilgutachten, kann mit diesem eine Eintragung durch den TÜV vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist in der Regel mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. Zudem kann der TÜV den Rückspiegel, falls die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden, abweisen.
Um keine Probleme bei einer Verkehrskontrolle zu bekommen, muss ein Rückspiegel die gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Rückspiegel in unterschiedlichen Formen müssen ein Mindestmaß aufweisen, das sie in einen 78 mm Durchmesser großen Kreis passen.
Besitzt ein Motorrad keinen Rückspiegel, darf es im öffentlichen Verkehr nicht gefahren werden, da dies nicht zulässig ist. Erstzulassung ab dem 01.01.1990: 2 Rückspiegel sind dann verpflichtend, wenn das Motorrad eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschreitet.
Wichtige Faktoren bei der Wahl eines neuen Rückspiegels
Möchte man einen neuen Rückspiegel auf seinem Motorrad montieren, ist bei der Wahl auf einige Faktoren zu achten:
- Die Größe und Form des Spiegels: Er sollte aerodynamisch, ästhetisch und groß genug sein, um ausreichende Sicht zu bieten.
- Das E-Prüfzeichen: Der Spiegel muss unbedingt ein E-Prüfzeichen aufweisen!
Rückspiegel können ein Motorrad aufwerten und stellen sicher, dass der Verkehr hinter dem Motorrad ebenfalls gut überblickt werden kann. Für Motorradfahrer besteht im Bereich der Auswahl im Großen und Ganzen freie Wahl der Spiegel, um dem Motorrad noch mehr Ausdruck zu verleihen. Wichtig ist bei der Wahl der Rückspiegel nur das E-Prüfzeichen!
Im Handel finden sich für jedes Motorrad unzählige verschiedene Größen, Formen und Farben von Rückspiegeln. Werden die Rückspiegel getauscht oder wegen Beschädigungen ersetzt, ist es ratsam, die originalen Rückspiegel trotzdem aufzubewahren. Es ist empfehlenswert, keine zu kleinen Rückspiegel auszuwählen.
Rückspiegel, egal in welcher Form und Größe, leisten einen wertvollen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr. Hierbei ist es egal, ob der Rückspiegel auf dem Lenker, am Lenkerende oder unterhalb des Lenkers montiert wird.
Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel
Rückspiegel am Motorrad sind ein Muss, allerdings gibt es bei der Anbringung Spielraum. Aber es gibt einiges zu beachten. Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht. Das heißt aber nicht, dass Rückspiegel unterhalb des Lenkers grundsätzlich erlaubt sind. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann gibt es zu diesem Thema einiges zu beachten, was nicht nur für hängende Rückspiegel gilt.
Da ist zum einen der Paragraph 56 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (§ 56/I StVZO), der besagt, dass Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben müssen, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Christian Janeczek vom Deutschen Anwaltverein erläutert hierzu folgendes: "Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt. Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal".
Prüfung durch die Polizei
Eine exakte Überprüfung des Neigungswinkels erfolgt durch die Polizeibeamten nicht. Das Entscheidende beim Führen eines Kraftrades sei, dass der Fahrer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. Dies sei auch Gegenstand bei der Überprüfung der Rückspiegel. Hierfür stellt sich ein Polizeibeamter in zwei bis drei Meter Entfernung hinter das Motorrad und prüft, ob der Fahrer alle wesentlichen Verkehrsvorgänge wahrnehmen kann, erläutert die Polizei.
Weiterhin heißt es in der Antwort: "Eine Verwarnung erfolgt nur dann, wenn der Kradfahrer den Polizeibeamten nicht wahrnehmen kann. Dies hätte eine Verwarnung in Höhe von 15 Euro wegen Verstoßes gegen § 56 StVZO zur Folge." In Österreich prüft die Polizei beispielsweise, ob auf "einem nicht runden Spiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm aufgezeichnet werden kann", wie unter Ziffer 7.1.1.3. der ECE-R81 beschrieben.
Europäische Regelung für Rückspiegel an Krafträdern (ECE-R81)
Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert. Grob gilt: Die Rückspiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten.
Wichtig für den Fahrzeughalter sind die Hinweise zur Anbringung der Rückspiegel, wenn er seine Serienspiegel durch andere ersetzen möchte. Hierfür schreibt die Regelung Nr. 81 vor: "Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen" und vom Fahrer "in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können."
Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird.
Anzahl der benötigten Rückspiegel
In der ECE-R81 ist geregelt: Bei zweirädrigen Fahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h reicht ein Rückspiegel aus (in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrzeugseite). Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite. Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt.
Weitere Informationen
Grundsätzlich ist ein Motorrad ohne Rückspiegel nicht zulässig, und somit nicht im Straßenverkehr erlaubt. Aber reicht es aus, wenn am Fahrzeug ein einzelner Spiegel montiert ist? Hier hängt die Antwort vom Datum der Erstzulassung ab. Wurde das Motorrad vor dem 1. Januar 1990 zugelassen, reicht es aus, einen Spiegel auf der linken Seite montiert zu haben.
Die angebotenen Motorrad Lenkerspiegel entsprechen allen gesetzlichen Anforderungen und sind allesamt mit einer E Nummer versehen.
Motorradspiegel Vergleich
Hier ist ein kurzer Überblick über einige beliebte Motorradspiegelmodelle:
| Modell | E-geprüft | Montageort | Form | Besonderheiten |
|---|---|---|---|---|
| Area 1 X-Treme | Ja | Linker und rechter Lenker | 6-eckig | Passen auf ca. 90% aller Motorräder, hochwertig verarbeitet |
| Area1 A1-16501-B1 | Ja | Linker und rechter Lenker | 6-eckig | Einklappbar, durch Adapter für viele Motorräder geeignet |
| Highsider Montana | Ja | Linker und rechter Lenker | Rund | Einklappbar, durch Adapter für viele Motorräder geeignet, mit verstellbarem Stil |
| Evermotor Universal Motorrad Rückspiegel | Ja | Linker und rechter Lenker | 6-eckig | Schlagfestem ABS-Gehäuse, stoßfest und korrosionsbeständig |
Schicke Spiegel an einem Motorrad können ordentlich was hermachen oder zumindest den gewünschten Stil des Custombikes betonen. Was man dazu wissen sollte: Die Spiegel auszutauschen ist grundsätzlich möglich.
Zunächst einmal: Ein Motorrad ohne Rückspiegel ist im Straßenverkehr nicht zulässig. Wie viele vorgeschrieben sind, ist jedoch abhängig vom Datum der Erstzulassung des Bikes. Liegt dieser Tag vor dem 1. Januar 1990, reicht ein Spiegel an der linken Seite aus.
Mindestgröße der Spiegel
Die Spiegelflächen an einem Motorrad dürfen bestimmte Mindestgrößen nicht unterschreiten. Am besten auf das E-Prüfzeichen achten. Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr.
Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm2 betragen. Bei einem runden Spiegel zum Beispiel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm. Liegt die Erstzulassung nach dem 1. Die nächste Bedingung ist ein konvexes Spiegelglas (mit Wölbung), eine Einstellbarkeit und ein maximaler Winkel von 55° zwischen Spiegel und Auge.
Fahrt Ihr ein älteres Fahrzeug mit StVZO Zulassung, so genügt eine Fläche von 60cm². Ein Spiegel wurde generell erst ab 1961 zur Pflicht und 1990 folgte der 2. Spiegel. Auch hatte die gute alte StVZO keine Probleme mit Plan-Spiegeln, die lediglich eine glatte Oberfläche besitzen.
Der oder die Spiegel müssen zudem in einem Mindestabstand von 28 cm zur Fahrzeugmitte befestigt sein - wie sie sonst einen Blick nach Hinten ermöglichen sollten, wäre eh schleierhaft.
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