Elektroroller erfreuen sich großer Beliebtheit, besonders an warmen Tagen. Doch der Spaß kann schnell vorbei sein, wenn man ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs ist und erwischt wird. Dieser Artikel beantwortet alle wichtigen Fragen rund um den Führerschein für Elektroroller.
Welchen Führerschein benötige ich für einen Elektroroller?
Die benötigte Fahrerlaubnis hängt von der Höchstgeschwindigkeit und Leistung des Elektrorollers ab:
- Führerscheinklasse B (Autoführerschein): Ausreichend für Elektroroller bis 45 km/h, da diese als Kleinkrafträder gelten.
- Führerscheinklasse AM: Notwendig für Jugendliche unter 18 Jahren.
Klasse AM: Was bedeutet das?
Die Führerscheinklasse AM kann in Deutschland ab einem Mindestalter von 15 Jahren erworben werden. Sie berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern mit maximal 4kW Dauer-Nennleistung bei Elektroantrieb. Aufgepasst: Du kannst die Fahrerlaubnis der Klasse AM in Deutschland zwar bereits mit 15 Jahren erwerben. Sie gilt allerdings bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland. Das bedeutet: Fahrten auf deinem Elektroroller im Ausland sind somit verboten, solange du das 16. Lebensjahr noch nicht vollständig absolviert hast. Informiere dich am besten vorab nach den Regeln und Gesetzen des Landes, in dem du vorhast, dich mit deinem E-Roller fortzubewegen.
Diese Fahrzeuge kannst du in der Führerscheinklasse AM in Deutschland bewegen:
- Elektroroller mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h
- Krafträder mit maximal 50 Kubikzentimeter Hubraum bei Modellen mit Verbrennungsmotor
- Dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max.
Rollerführerschein: Kosten, Geltungsdauer und Voraussetzungen
Wenn du keinen Autoführerschein der Klasse B hast, denkst du vielleicht darüber nach, einen Rollerführerschein AM zu machen? Die Kosten dafür sind von Bundesland zu Bundesland (und auch von Fahrschule zu Fahrschule) unterschiedlich. So viel kosten Theorie- und Praxisstunden sowie die Kosten zur Prüfungsanmeldung, ein Sehtest und die Teilnahme am Erste-Hilfe-Sofortmaßnahmen-Kurs. Der ist übrigens Pflicht. Hast du deinen Führerschein dann in der Hand, ist er auch unbegrenzt gültig; er läuft also nicht ab. Allerdings: Seit Januar 2013 musst du dein Dokument alle 15 Jahre lang austauschen. Das bedeutet nicht, dass du eine neue Prüfung ablegen musst.
Alter: Ab wann ist E-Roller fahren erlaubt?
Wenn du 15 Jahre alt bist und einen Führerschein der Klasse AM hast, darf du Elektroroller im öffentlichen Straßenverkehr nutzen.
E-Roller fahren ohne Führerschein: Strafe und Bußgeld
Auch wenn das Fahren von E-Scootern relativ einfach ist, solltest du auf keinen Fall ohne Fahrerlaubnis bzw. Führerschein mit einem Elektroroller am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Die Strafen dafür sind hoch. Vor dem Gesetz handelt es sich dabei um eine Straftat (keine Ordnungswidrigkeit), die gemäß § 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann. Wenn du wiederum einen Führerschein hast, nur das Dokument selbst nicht mit dir führst, bleibt es bei einem einfachen Verwarngeld von 10 Euro.
Elektro Mofa mit Straßenzulassung - auch ohne Führerschein!
Ja, das ist tatsächlich möglich! Auch bei einem vorübergehenden Entzug der Fahrerlaubnis - etwa im Zuge einer angeordneten MPU - können Sie weiterhin mobil bleiben: mit einem Elektroroller, der als Mofa (bis 25 km/h) zugelassen ist. Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel beim TÜV - normalerweise gegen Vorlage Ihres Führerscheins. Wenn dieser jedoch bereits entzogen wurde, kann es komplizierter werden. In diesem Fall hilft ein Antrag auf Abschrift aus der Führerscheinkartei beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Alternativ kann man natürlich immer auch die theoretische Prüfung für den Erhalt derPrüfbescheinigung ablegen. Hier ist allerdings Voraussetzung, dass im Vorfeld einige Praxis- sowieauch Theoriestunden abgeleistet wurden.
Die Regeln sind hier eindeutig: Da grundsätzlich für das Führen eines E-Mofas nur einePrüfbescheinigung vorzulegen ist, greift hier §21 StVG nicht. Wer die Prüfbescheinigung direkt erhalten möchte, ohne einen gültigen Führerschein der Klasse Bvorlegen zu können, muss im Vorfeld sechs Theoriestunden ableisten sowie mindestens 1,5 hFahrpraxis vorweisen. Jede Theoriestunde hat dabei einen Umfang von 90 Minuten und es darf auchmaximal eine dieser Stunden verpasst werden. Ist dieses Ziel erreicht, muss noch eine theoretischePrüfung abgelegt werden - und dem Weg zum E-Roller-Erlebnis bis zu 25 km/h steht nichts mehrentgegen! Voraussetzung ist, dass man mindestens das 15. Trotz dessen, dass für den Erwerb der Prüfbescheinigung keine praktische Prüfung abgelegt werdenmuss, ist es - wie oben bereits beschrieben - notwendig, dass ein Mindestmaß an praktischenÜbungsstunden absolviert werden muss. Dieses Mindestmaß besteht entweder aus einmal 90 Minuten Einzelunterricht oder bis zu 180 Minuten Gruppenunterricht.
Beispielsweise müssen bei diesen Praxisstunden folgende Aufgaben erfüllt werden:
- Schlangenlinien fahren
- Vollbremsung durchführen (bei ca. 25km/h)
- Verschiedene Fahrmanöver (z.B. Es müssen mindestens sechs Doppelstunden á 90 Minuten absolviert werden.
E-Scooter: Führerschein und Regeln
Für elektrische Tretroller, die eine Straßenzulassung haben und damit auf maximal 20 km/h gedrosselt sind, ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Das Mindestalter liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Für Motorroller ist in der Regel mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h) oder die Fahrerlaubnis Klasse AM oder B (bis 45 km/h) erforderlich.
Wichtige Regeln für E-Scooter-Fahrer:
- Radwege nutzen: Wie mit einem Fahrrad auch, sind Radwege oder Radfahrstreifen zu benutzen.
- Promillegrenze: Es gilt die 0,5-Promille-Grenze. Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt die Null-Promille-Grenze.
- Versicherungspflicht: E-Scooter benötigen eine Haftpflichtversicherung.
Bußgelder bei Verstößen:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Versicherung für E-Scooter
In Deutschland ist eine E-Scooter Versicherung für Fahrzeuge mit Straßenzulassung gesetzlich vorgeschrieben. Die wichtigste Versicherung ist die Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt Kosten für Schäden, die der Fahrer Dritten zufügt - sei es an Personen, Fahrzeugen oder Gegenständen. Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung ist die Nutzung eines E-Scooters auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt.
Versicherungsoptionen:
- Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden an Dritten ab.
- Teilkaskoversicherung: Bietet Schutz für Schäden am E-Scooter selbst.
- Unfallversicherung: Übernimmt Kosten für medizinische Behandlungen.
Die Kosten für eine E-Scooter Versicherung hängen von Anbieter, Leistungsumfang und individuellen Faktoren ab. Haftpflichtversicherung (Basisschutz): 20 bis 40 Euro pro Jahr. Kombination mit Teilkasko: 40 bis 70 Euro pro Jahr.
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