Jeden Frühling wieder aufs Neue: Jedes Moped, Mofa und jeder Roller - bis 50 ccm Hubraum und mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h - muss neu versichert werden. Auch E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen der Versicherungspflicht.
Erfahrene Roller-, Mofa- und Mopedfahrer*innen kennen es bereits: Zum 1. März beginnt für sie das neue Versicherungsjahr 2025/2026. Ab dann müssen Halter ihre bisherigen blauen gegen neue grüne Versicherungskennzeichen austauschen. Denn nur mit einem gültigen Kennzeichen dürfen sie sich mit ihrem Fahrzeug im Straßenverkehr bewegen.
„Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, fährt ohne Versicherungsschutz und macht sich strafbar“, sagt Bianka Bobell, Kfz-Versicherungsexpertin beim Bund der Versicherten e. V. Elektrobetriebene Zweiräder, einschließlich Pedelecs und E-Bikes mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h und höchstens 45 km/h, benötigen ebenfalls ein grünes Versicherungskennzeichen. Auch E-Scooter unterliegen als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge immer der Versicherungspflicht.
Warum ein Versicherungskennzeichen?
"Das Kennzeichen zeigt an, dass das Fahrzeug einen Versicherungsschutz hat", erklärt Alexander Schnaars vom ADAC. Die Versicherung sei vor allem im Falle eines Unfalls wichtig. "Ohne haftet nicht die Versicherung, sondern man haftet persönlich!" Das könne gerade bei Personenschäden, wenn beispielsweise ein Fußgänger angefahren wird, "sehr, sehr, sehr, sehr teuer" werden, warnt der Experte. Im Zweifel habe man sogar ein Leben lang finanziell damit zu kämpfen.
Der Fahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz ist die wichtigste Absicherung für Moped, Roller & Co. Die Prämien unterscheiden sich deutlich, sodass ein Tarifvergleich sich lohnt.
Die Farbe des Kennzeichens
Am 1. März müssen die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden. Die neuen sind grün. Nur damit besteht ein Versicherungsschutz.
- Ab 1. März sind die blauen Kennzeichen ungültig, die neuen sind grün.
- Versicherungsschutz besteht nur mit dem aktuellen Kennzeichen.
Die Schilderfarbe wechselt jährlich. Wer mit der falschen Farbe unterwegs ist, fährt ohne Versicherung und macht sich strafbar.
Die Farbe von Buchstaben, Ziffern und Plakettenumrandung wechselt also jährlich und steht für folgende Versicherungsjahre:
- Grün: 2025
- Schwarz: 2026
- Blau: 2027
Sie kommen nicht darum herum, jedes Jahr das neue Kennzeichen an Roller, Moped, Mofa oder ein anderes unter die Bestimmungen fallendes Fahrzeug anzubringen.
Fristen und Gültigkeit
Das Kennzeichen läuft immer nach einem Jahr ab, eine Kündigung ist dafür nicht erforderlich. Fahren ohne gültiges Kennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kommt der Fahrer bzw. die Fahrerin dann für den gesamten Schaden auf.
Das Versicherungsjahr erstreckt sich immer gleich vom 1. März bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. 2025 also vom 1. März 2025 bis zum 28. Februar 2026. Ist an Ihrem Kleinkraftrad nach dem 28. Februar 2025 noch das alte blaue Schild des Versicherungsjahres 2024/2025 angebracht, wird es höchste Zeit für den Wechsel auf ein grünes Kennzeichen. Sonst sind Sie ohne Versicherungsschutz unterwegs und machen sich strafbar.
Das Kennzeichen für Moped oder Mofa können Sie bis einschließlich 28. bzw. 29 Februar (in Schaltjahren) nutzen. Ab 1. März 0 Uhr des nächsten Jahres gilt nur noch die neue Plakette.
Wo gibt es die neuen Kennzeichen?
Die neuen, grünen Versicherungskennzeichen sind direkt online beim Versicherer erhältlich. Wenn Sie nach dem 1. März in die Versicherung einsteigen, reduziert sich der Beitrag um die nicht in Anspruch genommenen Monate.
Um das Kennzeichen für Moped und Co. zu erhalten, müssen Sie die Haftpflichtversicherung beim Anbieter Ihrer Wahl abschließen. Das geht in aller Regel bequem online und ab einem Alter von 15 Jahren. Sie geben in einem Formular einfach Ihre persönlichen Daten sowie die Fahrzeugdaten aus der Betriebserlaubnis ein und überweisen den Versicherungsbeitrag.
Nach Geldeingang schickt Ihnen der Versicherer das Kennzeichen zu, ebenso den Versicherungsschein. Letzteren müssen Sie ebenfalls immer mit sich führen und bei Verkehrskontrollen vorzeigen - in Papierform oder digital auf dem Smartphone.
Benötigen Sie das neue Kennzeichen für Moped und Co. möglichst schnell, können Sie die Formalitäten auch in einem Versicherungsbüro erledigen und das Schild direkt mitnehmen.
Kosten des Versicherungskennzeichens
Das Versicherungskennzeichen gibt es, je nach Versicherung, ab ca. 45 Euro für die Kfz-Haftpflicht. Kommt noch die Teilkasko dazu, liegen die Tarife in der Regel etwa zwischen 80 und 100 Euro.
Die Kosten für die Mofa-Haftpflicht schwanken je nach Versicherungsanbieter. Die günstigsten Angebote starten bei etwa 39 Euro jährlich. Versichern Sie ein Fahrzeug erstmalig im laufenden Versicherungsjahr, reduziert sich der Beitrag entsprechend.
Fahrer*innen, die mindestens 23 Jahre alt sind, können bereits ab rund 40 Euro im Jahr eine günstige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abschließen. Jüngere Fahrer*innen müssen mit deutlich höheren Prämien ab 70 Euro rechnen.
Eine Teilkaskoversicherung schützt das Moped oder das versicherungspflichtige Bike zusätzlich vor Schäden durch Brand, Explosion, Hagel und Sturm, Blitzschlag, Kurzschluss oder Kollisionen mit Tieren aller Art sowie Diebstahl. Sie ist keine Pflichtversicherung.
Fahrer*innen ab 23 Jahren können eine zusätzliche Teilkaskoversicherung bereits ab einer jährlichen Prämie von ca. 30 Euro abschließen - für jüngere Fahrer*innen ist sie ab ca. 35 Euro jährlich erhältlich. Eine Selbstbeteiligung von 150 Euro ist bei diesen Prämien vereinbart. Bei Diebstahl liegt sie häufig bei 300 Euro.
„Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung lässt sich die Prämie reduzieren.
Rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
Auch die Polizistin warnt davor, ohne Versicherung zu fahren. Denn das ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz sogar eine Straftat. "Da droht entweder eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Wenn man nur vergessen hat, die Plakette zu wechseln, aber der Versicherungsschutz bestünde, dann kommt eine Ordnungswidrigkeit in Höhe von 40 Euro zum Tragen."
Das gelte auch für die E-Scooter-Anbieter, so die Polizeisprecherin. Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollten Nutzende der Leihdienste auch selbst darauf achten, dass sie ab jetzt nur noch mit Scootern mit grünem Kennzeichen unterwegs sind. Denn die Scooter sind zwar über die Anbieter versichert, aber auch die Nutzenden könnten wegen der Ordnungswidrigkeit belangt werden.
Außerdem ist das Fahren mit einem Fahrzeug ohne Versicherungsschutz strafbar. Das Gesetz sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.
Erwischt Sie die Polizei mit dem abgelaufenen Versicherungskennzeichen am Moped oder Mofa, werden Sie verwarnt und zahlen 40 Euro. Haben Sie die Versicherungsbescheinigung nicht dabei oder ist das Schild nicht korrekt angebracht, sind in aller Regel zehn Euro fällig.
Weitere Tipps
Am besten nutzen Sie einen handelsüblichen Träger, auf dem Sie das Blechschild anschrauben - so ist es beim jährlichen Wechsel automatisch in der korrekten Position. Einige Versicherer bieten auch Folienkennzeichen an. Sie lassen sich einfach auf die Halterung kleben und somit leichter austauschen.
Moped-Kennzeichen - jährlichen Wechsel nicht vergessen: Kleinkraftfahrzeuge sind ein günstiges Fortbewegungsmittel und gerade in Städten mit Parkplatzmangel praktisch. Da sie keine Kfz-Zulassung und keinen TÜV brauchen, hält sich auch der Unterhaltsaufwand in Grenzen. Einzig eine Haftpflicht ist erforderlich, die durch das Kennzeichen am Moped nachgewiesen wird. Diese jährlich zum 1. März anfallende Formalität sollten Sie als Moped- oder Rollerfahrer immer auf dem Schirm haben.
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