Die THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote) bietet E-Roller-Besitzern in Deutschland die Möglichkeit, durch den Verkauf der durch ihre Fahrzeuge eingesparten Emissionen zusätzliches Einkommen in Form von Geld zu generieren. Dieser Bonus zielt darauf ab, die Emissionen im Verkehr zu senken und die Elektromobilität zu fördern.
Was ist die THG-Prämie?
Die THG-Prämie ist eine Marktinstrument, die von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, um den Kauf von umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen zu unterstützen und den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu reduzieren. Die THG-Prämie ist eine jährliche finanzielle Unterstützung, die für Elektrofahrzeuge gezahlt wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Hauptzweck dieser Prämie ist es, den Kauf und die Nutzung von Elektrofahrzeugen zu fördern und somit den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zu verringern. Durch die Reduktion der Treibhausgasemissionen trägt die THG-Prämie dazu bei, die Umwelt zu schützen und die Luftqualität zu verbessern.
Voraussetzungen für den Erhalt der THG-Prämie
Um die THG-Prämie zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese Kriterien stellen sicher, dass nur Fahrzeuge, die tatsächlich zur Reduktion des CO₂-Ausstoßes beitragen, von der Prämie profitieren. Um die THG-Prämie zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese beinhalten:
- Das Fahrzeug muss ein Elektrofahrzeug sein, in dem Fall ein E-Roller
- Das Fahrzeug muss eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h erreichen.
- Das Fahrzeug muss eine offizielle Zulassung haben.
- Du, der Halter des Fahrzeugs, musst die THG-Prämie aktiv beantragen.
Welche Fahrzeuge sind antragsberechtigt?
Auch Halter von E-Krafträdern ab der Fahrzeugklasse L3e (über 45 km/h) sind prämienberechtigt. Dabei spielt es keine Rolle, ob das E-Motorrad oder der Elektroroller privat oder gewerblich genutzt wird. Einzige Bedingung für die Antragsstellung ist, dass man eine Zulassungsbescheinigung Teil 1 für das E-Zweirad („große Kennzeichen“) nachweisen kann. Dann wird die THG-Quote nach aktuellem Stand in der gleichen Höhe vergütet wie ein Elektroauto.
Auch nach einigen Anpassungen am Gesetz dürfen einige Fahrzeugklassen die THG-Prämie beantragen - das sind die Klassen L3e und L4e, L3e-A2, L3e-A3, L4e-A2, L4e-A3, L5e-A oder L5e-B. Dein Fahrzeug muss allerdings noch diese Kriterien erfüllen: eine Höchstgeschwindigkeit von mindestens 45 km/h erreichen, eine offizielle Zulassung haben und du musst die Prämie aktiv beantragen.
Die THG-Prämie ist speziell für bestimmte E-Roller und E-Motorräder verfügbar, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören E-Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von über 45 km/h sowie E-Motorräder der Fahrzeugklassen L3e und L4e. Auch E-Zweiräder, die einen Schätzwert für die Emissionseinsparung aufweisen, sind förderfähig. Die entsprechende Fahrzeugklasse deines E-Rollers findest du in Zeile J deines Fahrzeugscheins.
Die wichtigste Rolle spielt die Fahrzeugklasse: Alle zulassungspflichtigen Klassen sind für THG-Prämien berechtigt.
- (Fahrzeugklassen M1 und M2) - Die THG-Prämie bekommst Du für zulassungspflichtige batterie- oder brennstoffzellenbetriebene E-Autos. Nicht in den Quotenhandel einbringen kannst Du dagegen Plug-in-Hybride. Das sind Fahrzeuge, die einen Elektro- und Verbrennungsmotor haben. Der Staat möchte ausschließlich reine E-Autos fördern, für Hybridautos gibt es deshalb keine THG-Prämie.
- (Fahrzeugklasse M3) - Vollelektrische Busse sind ebenfalls für die THG-Quote zugelassen.
- (Fahrzeugklassen N1, N2, N3) - Auch Transporter und Lkw mit reinem Elektroantrieb sind zulassungspflichtig und können die THG-Prämie beantragen. Seit Ende August 2023 weist das Umweltbundesamt hier höhere Schätzwerte für die Menge der CO2-Einsparung als bei Elektroautos aus, sodass die THG-Prämie für Elektro-Nutzfahrzeuge deutlich höher ausfallen kann.
- (Fahrzeugklassen L3e, L4e, L5e, L7e) - E-Zweiräder wie elektrische Motorräder oder E-Roller, die schneller als 45 Kilometer pro Stunde unterwegs sind, und große Elektroquads benötigen eine amtliche Straßenzulassung, weswegen Du sie für die THG-Quote anmelden kannst.
Gesetzesänderung vom 29. Juli 2023
Eine neue Gesetzesänderung, die am 29. Juli 2023 in Kraft trat, betrifft die Vergabe von THG-Quoten für zulassungsfreie E-Fahrzeuge. Diese Gesetzesänderung hat zur Folge, dass viele bisher berechtigte E-Roller und E-Motorräder keine THG-Quote mehr erhalten können, was die vorherige Möglichkeit, durch eine freiwillige Zulassung Prämien zu erhalten, beendet. E-Roller, die eigentlich zulassungsfrei sind und freiwillig höher zugelassen worden sind, sind nicht mehr antragsberechtigt.
Mittlerweile ist diese Gesetzeslücke durch eine Anpassung geschlossen worden. Das Umweltbundesamt hat klargestellt, dass die Teilnahme an der THG-Quote für zulassungsfreie Fahrzeuge grundsätzlich nicht vorgesehen ist.
Seit dem 29.07.2023 ist die Beantragung der THG-Quote für E-Roller nur noch für Zweiräder mit Zulassungsbescheinigung Teil 1 möglich. Durch eine „freiwillige Zulassung“ konnten auch Fahrzeuge, die diese Kriterien nicht erfüllten, von der Prämie profitieren. Die THG-Prämie war bis Ende Juli 2023 auch für Elektrozweiräder und E-Zweiräder zugänglich. Besitzer von günstigen 50er-Rollern konnten diese freiwillig bei der Zulassungsstelle registrieren lassen, ein reguläres Kennzeichen erhalten und somit die THG-Prämie beantragen. Doch seitdem ist dies nicht mehr möglich. Die Gesetzesänderung vom 29. Juli 2023 schließt alle zulassungsfreien E-Roller von der THG-Quote aus.
(Kleinkraftrad, Fahrzeugklassen L1e, L2e und L6e) - Diese Kleinkrafträder bis maximal 45 Kilometer pro Stunde benötigen nur ein Versicherungskennzeichen, aber keine Kfz-Zulassung. Zulassungsfrei sind beispielsweise 50er E-Roller, Speed-Pedelecs, E-Scooter und Krankenfahrstühle. Früher konntest Du für zulassungsfreie Fahrzeuge eine freiwillige Zulassung beantragen und so die THG-Prämie abstauben. Das geht seit 2023 nicht mehr. Zulassungsfreie Elektroroller können die THG-Prämie also nicht mehr durch die freiwillige Zulassung bekommen (§ 7 Abs. 1 38. BImSchV).
Freiwillige Zulassung
Die freiwillige Zulassung von Kleinkrafträdern bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h ist weiterhin möglich. Um diese zu erhalten, benötigt man den Personalausweis, eine EVB-Nummer (digitale Versicherungsbestätigung), eine gültige Betriebserlaubnis und eventuell ein Gutachten. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet §3 III Nr. 3 der Fahrzeugzulassungsverordnung. Nach erfolgreicher Zulassung erhält man ein Kennzeichen und eine Zulassungsbescheinigung 1 (ehemals Fahrzeugschein) sowie eine Zulassungsplakette.
Die freiwillige Zulassung bringt weiterhin Vorteile mit sich. Sie ermöglicht es, das Fahrzeug regulär bei der Kfz-Haftpflicht anzumelden und Schadensfreiheitsklassen (SF) zu sammeln, die beim späteren Umstieg auf ein Auto genutzt werden können. Zudem erlaubt die Zulassung den Abschluss einer Kaskoversicherung, sofern es SF-Klassen gibt.
Wie beantrage ich die THG-Quote?
Der Prozess zur Beantragung der THG-Quote und der Prämie für E-Roller ist einfach. E-Roller-Besitzer müssen lediglich die Fahrzeugpapiere hochladen und einige persönliche Informationen angeben. Anschließend wird die THG-Quote geprüft und das Guthaben ausbezahlt. Die Dauer von der Antragstellung bis zur Auszahlung kann variieren, liegt aber in der Regel bei wenigen Wochen. Die Beantragung der THG-Quote für E-Roller ist eine unkomplizierte Möglichkeit, um von den eigenen CO₂-Einsparungen finanziell zu profitieren.
Wenn deine Fahrzeugklasse Recht auf die THG-Prämie hat, kannst du jetzt deinen Antrag über uns stellen. Stelle den Antrag auf unserer App - dafür brauchst du nur deinen Fahrzeugschein. Wir leiten nun deinen Antrag zur THG Quote an das Umweltbundesamt weiter. Nach einem positiven Bescheid vermarkten wir deine Quote zum Bestpreis. Dieser Schritt dauer 20-24 Wochen. Schnapp dir also etwas Geduld.
Unmittelbar nach Erhalt des Bescheids vom UBA vermarkten wir deine Quote und zahlen deine Prämie innerhalb von nur 5 Tagen an dich aus. Deine Prämie gehört nun dir!
Sonstige Informationen
Hast Du mehrere rein elektrische Fahrzeuge, kannst Du für jedes dieser Fahrzeuge die THG-Quote verkaufen. Und das nicht nur einmalig, sondern jedes Jahr aufs Neue. Das Elektrofahrzeug muss auf Dich zugelassen, also angemeldet sein. Du benötigst die Zulassungsbescheinigung Teil I, auch Fahrzeugschein genannt, auf der Du als Halter des Fahrzeugs eingetragen bist. Ob Du Dein E-Auto gekauft oder geleast hast, spielt dagegen keine Rolle.
Es gibt keine spezielle Elektro-Motorradversicherung. Du versicherst Dein E-Motorrad mit einer „normalen“ Motorradversicherung. Achte darauf, dass die E-Motorrad-Bauteile im Tarif abgesichert sind, wie z. B. der Akku.
Vollelektrische Motorräder sind bis zu 10 Jahre von der Steuer befreit. Die Voraussetzung, um für Dein Elektro-Motorrad die Steuerbefreiung zu erhalten: Die Erstzulassung liegt zwischen dem 18.05.2011 und 31.12.2025. Die Steuerbefreiung gilt bis zum 31.12.20305.
Vorteile der THG-Prämie
Die THG-Prämie bietet zahlreiche Vorteile für Besitzer von E-Rollern und E-Motorrädern. Zudem trägst du aktiv zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen bei und leistest einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz. Ein weiterer Vorteil ist die mögliche Steuerbefreiung für Privatpersonen, die E-Fahrzeuge nutzen.
Zusammenfassung
Auch wenn das Gesetz mittlerweile streng zu den E-Roller-Fahrern geworden ist, dürfen einige Fahrzeugklassen immer noch eine THG-Prämie bekommen. Mit unserem Fahrzeugklassen-Prüfer kannst du einfach herausfinden, ob dein E-Roller noch antragsberechtigt ist. Melde Dich jetzt bei unserem Newsletter an und bleibe immer auf dem neusten Stand.
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