E-Nummer bei Motorradblinkern: Was bedeutet das?

Tach zusammen, im Zuge von diversen Preisvergleichen von Miniblinkern bin ich auf etwas Interessantes gestoßen, über das ich mir bisher wenig Gedanken gemacht habe. Offenbar wird bei Blinkern dazwischen unterschieden, ob sie nur vorne, nur hinten oder vorne und hinten verbaut werden dürfen.

Die Bedeutung der E-Nummer

Ich habe mich mal schlau gemacht, was eigentlich das E1, E4,... genau bedeutet. Das bedeutet, dass der Blinker in dem jeweiligen Land geprüft und zugelassen wurde. Dies ist ein in vielen Staaten angewendetes Verfahren, das durch ein internationales Übereinkommen (ECE-Homologisierungsübereinkommen, BGBl. II 1965, S. 25) geregelt wird.

  • E1 - Deutschland
  • E4 - Niederlande

Meiner Meinung nach wäre ein eigenes Forum sinnvoll, wo man auf Themen hinweisen kann, wenn es mal um Stahlflex, 180er, Auspuff usw. geht.

Unterschiede zwischen Blinkern für vorne und hinten

Denk mal an deine eigenen Blinker hinten, dann könnte dir einfallen, warum es eine Unterscheidung zwischen vorne und hinten geben könnte. Außerdem gibt es für vorne die verschiedenen Unterkategorien, die sich konkret in der geforderten Leuchtstärke abbilden. Ein Kat. 11c-Blinker soll 400-860 cd haben.

Bisher habe ich nur bei Kellermanns überteuerten Blinkern den Hinweis gefunden, dass sie für vorne bzw. hinten verwendet werden dürfen. Das liegt wohl primär an den Personen, welche die Blinker online oder in Printmedien anpreisen. Bei Polo und Gericke war die Kennung auch vor zwei Jahren noch den VerkäuferInnen unbekannt. »Die gehen schon, ist ja egal ob vorne oder hinten«. Eben nicht.

Die Blinker, welche ich gekauft habe, haben oben ein kleines »Dächchen« -> das ist oben. Daher ist vorne links == hinten rechts. Meine haben nur noch "F" und "R".

Naja, original hatte ich vorne Glühbirnenblinker und jetzt Halogen, die eine "F" Kennzeichnung haben, also für vorne zugelassen sind. Die hinteren unterscheiden sich von meiner Wahrnehmung nur durch das "R" im Blinkerglas für rear.

Bei meiner Harley sind originale Blinker hinten. Nur vorne die Halogen Lenkerendenblinker mit einer "F" Kennzeichnung plus e-Nummer. Mein Bruder hat aber die Kellermann Micro 1000 hinten, also nur als Blinker. Mein Dad hat dagegen die Micro 1000 DF mit integriertem Brems-, Rück- und Standlicht an seiner Mühle. Die dürfen jeweils nicht nach vorne.

Die sind nicht nur überteuert, sondern auch technisch teilweise shice! Der Silentgummiadapter reißt vielmals, dreht sich von alleine los durch Vibrationen (Hallo, Harleys!!), man kann den LED Blinker nicht reparieren und die Kabel sind der letzte Scheiß (0,0x Quadratmilimeter Querschnitt!!). Ganz davon abgesehen, dass die pfuschigen Metallhaken der Lenkerendenblinker, um das Massekabel zu sparen, nicht bei pulverbeschichteten Lenker funktionieren!! Kurzum: Viel teuer, wenig durchdacht die Kellermänner.

Aber: Alle anderen sehen vielmals wie Chinapröddel aus. Die Abstrahlwinkel beziehen sich auf den Blinker selbst, nicht auf dessen Einbau.

Man zahlt ja nicht nur für die Technik, sondern auch für die Optik. Ich schätze, wenn Kellermann die Preise um 10% erhöht, wird die Nachfrage immer noch nicht gleich um 10% oder mehr einbrechen, weil die Leute so auf die Optik stehen -> mehr Umsatz und Gewinn. Volkswirtschaftlich (und aus Sicht von Kellermann) sind die Dinger also nicht überteuert, sondern möglicherweise sogar noch zu günstig.

Nur in Punkto Optik kann er sich durchsetzen. Die Optik reicht ja offensichtlich. Es äußert sich nur umso deutlicher daran, dass es da bloß um die Optik geht, dass die Technik schon shice ist und andere gleichwertiges bzw. nein, nicht dass ich wüsste. Beim Blinker gibt es nur 11 (vorne) und 12 (hinten), bzw.

Ergänzend - da meine Ausführungen von (nur vorne links/hinten rechts) evtl. verwirren: Das ist vom Hersteller (!) so angegeben. Denn dann ist die Belüftungöffnung an der Unterseite -> Kondenswasser kann austreten. Wird er falschherum montiert -> regnet es von oben rein. Quelle: Anhang 1 der Regelung Nr.

Vorschriften bezüglich Kennzeichnung und Alter

Ich hätte eine Frage. Ich besitze nun eine Road King Police von 1989. Sie hat alles Original HD Scheinwerfer und Blinker. Vorne sind die Blinker weiß und hinten Grau, leider alle ohne E Kennzeichnung. Vorne das Blinker Licht ist auch weiß. Gibt es da Vorschriften bezüglich der Kennzeichnung und dem Alter .....oder muss alles Umgerüstet werden.........ist eine 1HD ist aber Original 1889 aus Belgien EU Fahrzeug also kein US Fahrzeug......soweit ich weiss hatten früher alle Fahrzeuge 1HD ,vielleicht kann mir einer helfen ......vielen Dank.

Hm, bei ner 89er glaub ich nicht dass E-Nummer schon Pflicht ist. Meine 1HD hat auch original Lichtanlage drauf aber letzes mal beim TÜV hatter tatsächlich gemeckert. Ist allerdings von 07, also von vornherein schon nach Euro zugelassen.

Lenker und Abgasanlage sind ja nicht mehr Original, daher muss das natürlich eingetragen werden, war 89 auch schon so.

Blinker nicht. Lt. Aussage des Prüfers gibt es hierfür eine Freigabe.

Wenn der TE mit seinen Blinkern in BaWü von diesen Trotteln angehalten wird, ist er fällig, und es würde mich nicht wundern, wenn die Urlaubsreise wegen so einem Quatsch beendet wäre. Wenn er auf der sicheren Seite sein will, muss irgendwas passieren. Übrigens haben die Lichter auch vor 1990 gewisse Kennzeichnungen, z.B. eine Wellenlinie o-ä.

Scheinwerfer, Rücklichter und Blinker sind nicht eintragungspflichtig. Alle Scheinwerfer und Rücklicht müssen ein Prüfzeichen tragen: "Prüfschlange" oder E-Zeichen. Alle Blinker müssen ein Prüfzeichen haben die diese auch als Blinker kennzeichnet. Das ist R50 und die Nummer 11 für vorne, bzw. 12 für nach hinten strahlende Bauteile.

Das sind zwei verschiedene Sachen. E4 bedeutet, dass der Blinker in den Niederlanden geprüft und zugelassen wurde. Die 11 für vorne bzw. 12 für hinten steht zusätzlich zur E"Zahl" auf dem Blinker. Es kann übrigens auch 11 UND 12 draufstehen (z.B. bei den Yamaha-Zubehörblinkern).

Leider bei diesen Blinker schwer zu erkennen. Aber sie müssten als E11 dann zugelassen sein, da sie ja ein LED Standlicht integriert haben. Das Standlicht wird problematisch. Das darfst Du nur anschließen, wenn das serienmäßige deaktiviert ist. Andererseits müssen aber alle vorhandenen Leuchten auch funktionieren. Ergo auch wenn ich die vorhandenen Abklemme? Blöderweise ja. Sie sind ja noch vorhanden.

Die Blinker brauchen ein E Zeichen (haben sie)Ich muss mich entscheiden welche Stgandlichter ich will... Die LEDs sind allsamt sehr hell. LED typisch muss man sich bei der Ausrichtung ein wenig Mühe geben, da LEDs naturgemäß im Vergleich zu Halogen sehr gerade abstrahlen.

Zum Anschluss: Es gehen 3 Kabel ab: Eines für das Blinkerrelais +, Eine Erdung für Standlicht und Blinker, und eine + Leitung, die an die Versorgung des regulären Standlichtes angeschlossen werden muss.

Zum Rechtlichen: Die Blinker sind E-11 und E12 geprüft. Somit dürfen Sie eigentlich ohne weitere Eintragung eingesetzt werden. Zu beachten ist jedoch, das (zumindest in Österreich) maximal 2 Standlichter eingesetzt werden dürfen!

Mit den LED Standlichtern, die sehr hell sind, werde ich im Straßenverkehr und vor allem bei Kreuzungen merklich besser wahrgenommen. Zusätzlich wirkt es bei meinem Motorrad, wo die Blinker etwas weiter hinten sitzen zusätzlich positiv, dass die Seitenverkleidung auch erhellt wird und ich von der Seite besser gesehen werde! Dies gilt für die meisten Situationen.

Die hellen weissen LED Leuchten überlagern besonders bei Nacht die orangen Blinklichter vorne. Daher sind diese vermindert deutlich. Hier wäre ein Verbesserungspotenzial der Blinker aufzufinden. Theoretisch könnte eine einfache Schaltung mit einem Transistor die weissen LEDs abschalten wenn die orangen zu leuchten beginnen. In Summe ist es für mich aber ein Sicherheitsplus.

Habe mal dort nachgefragt, wo es die wichtigen Runden Aufkleber gibt ;).Die folgenden Zitate sind nichts rechtskräftig es folgt keine Rechtsberatung sondern viel mehr eine kräftige Spiegelung aktueller Gesetze nach besten Wissen und Gewissen.

In etwas Kauf > fahr zur Prüfstelle und kläre es selber > notfalls zurücksenden. Das Ergebniss des Gespräches werde ich wenn es geschehen ist mal hier Kundgeben.

Grundsätzlich müssen alle Leuchten eine Prüfnummer aufweisen. Dabei ist es völlig egal ob es nun E4, E12, E1 oder was auch immer ist. In deinem Fall muss nebst einer E-Prüfnummer eine "11" und zusätzlich noch ein "A" und/oder "50R" irgendwo in der Lichtscheibe zu sehen sein. Die "11" ist die Kennung für Richtungsblinker vorne und das "A" / "50R" steht für Standlicht.

Guten Tag, wie versprochen habe ich mich an die Dekra vor Ort gewendet. (Deutschland)Habe die besagten Blinker mit genommen. Die Blinker sind natürlich erlaubt auch das Standlicht. Aufgrund des EG-Gesetz MUSS das Standard Standlicht abgeschaltet werden.

Wollte mal fragen wer sich von Euch etwas genauer mit E-Nummern bei den Blinkern auskennt, bzw. wenn E11 drauf steht kannste es für vorn und für hinten benutzen... soweit ich weiß, sind die Nummern lediglich Ländercodes, je nachdem aus welchem EU-Land die Zulassung stammt.

Schmu ist da also nicht, bzw. so wie sascha schon geschrieben hat, haben die blinker für motorräder zusätzlich die kennzeichnung "R50", und die nummer "11" für vorne, bzw "12" für nach hinten strahlende. Wenn nur die e-prüfnummer drauf steht, ist es zwar geprüft, aber vielleicht nur als positionsleuchte für lkw o.ä. und nicht als blinker .

Tjo aber bei den meisten steht doch schon E11/12 drauf oder so ähnlich.... diese kann man vorn als auch hinten nutzen...

Gestern beim TÜV bekam ich den freundlichen Hinweiß, dass mein Prüfer keine LED Lenkerendblinker kennt die für vorne und hinten zugelassen sind. Leider habe ich keine Unterlagen über die Blinker um ein Prüfzeugniss zu finden. Ich habe es so recherchiert, dass 11= vorne; 12=hinten und R50= Beleuchtung KRAD. Stimmt dies so?

Jo auf Krawall mit deinem Prüfer gebürstet?

In Österreich ist es nach meinen Recherchen so: Wenn der Blinker eine E - Nummer hat, MUSS der Rest der Lichteranlage den EU - Vorschriften entsprechen (Blinker vorne und hinten, Mindestabstand etc). Das Verwenden von Ochsenaugen als alleinige Blinker ist unter gewissen Umständen möglich. Dazu muss das Fahrzeug vor 1986 zugelassen worden und der Lenker mindestens 560mm breit sein.

Ich habe auch eine Interpretation zu dem Thema irgendwann für mich mal abgeleitet aus den Gesetzestexten. Die Zahlen 11 und 12 besagen nur das man die Blinker vorn oder hinten anbringen darf. Es hat auch Blinker bei denen hat es auf den Blinkergläsern nur eine der beiden Zahlen. Verständlich dürfte es werden wenn man sich die Kombi Fahr- /Brems- / Blinkerleuchten vorstellt. auf dem Glas haben.

Es gibt mittlerweile so unauffällige Blinker für hinten.

"Sichtwinkel FRAZ eingehalten, aus Gründen der Sicherheit werden jedoch zus.

E-Nummer Land
E1 Deutschland
E4 Niederlande

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