Der Unterschied zwischen E-Roller und E-Bike

Mit der mittlerweile flächendeckenden Verbreitung von E-Rollern und E-Bikes stellt sich oft die Frage, welches dieser praktischen Elektrofahrzeuge die bessere Wahl ist. Im Folgenden werden wir einige wichtige Punkte aufführen, welche Dir bei Deiner Entscheidung helfen könnten.

Was sind E-Scooter und E-Bikes?

Der E-Scooter besteht aus einem Trittbrett, auf welchem der Fahrer stehen kann. Ein Lenker ist ebenfalls angebracht.

Das E-Bike ist eine moderne, elektrobetriebene Alternative zu den herkömmlichen Fahrrädern. Sie ergänzen das traditionelle Modell mit einem Motor, welcher am Hinter- oder Vorderrad oder in der Mitte angebracht ist.

Kostenvergleich: E-Scooter vs. E-Bike

Wer wird hier das Rennen zwischen E-Scooter vs. E-Bike machen?

  • Anschaffungskosten: Bei den Anschaffungskosten liegt der E-Scooter als günstigere Variante weiter vorne.
  • Langfristige Kosten: Hier liegen die beiden Elektrofahrzeuge gleich auf, denn dieser Punkt ist abhängig von der Handhabung der Fahrzeuge und der gewünschten Qualität.

Es gilt aber stets zu beachten, dass es immer von Modell zu Modell unterschiedlich ist. Somit ist der Kostenpunkt der Wartung inkl. Reparatur und Inspektion variabel. Die Pflege, die Nutzungsdauer und der Umgang mit den E-Scooter oder E-Bike bestimmt letztlich, wie hoch die Kosten am Ende sind.

Geschwindigkeit und Reichweite

Ein weiterer Punkt bei der Entscheidung „E-Scooter vs E-Bike“ ist die Geschwindigkeit und auch die Reichweite.

  • E-Scooter haben eine Geschwindigkeit von 20 bis 25 km/h und eine Reichweite von 20 bis 40 Kilometern.
  • Ein E-Bike hingegen kann eine höhere Geschwindigkeit erreichen, von 25 bis 45 km/h.

Komfort: E-Scooter vs. E-Bike

Werfen wir einen Blick auf den Komfort im Rennen „E-Scooter vs. E-Bike“, ist eine klare Antwort erkennbar. Für eine kurze Strecke durch die Stadt ist der E-Scooter deutlich vom Vorteil.

Nutzen im Alltag

Um sich weiter mit dem Thema „E-Scooter vs. E-Bike“ auseinanderzusetzen, ist es auch ratsam, sich mit dem Nutzen im Alltag zu beschäftigen. Beide sind in vielen Situationen praktisch und können gleichermaßen genutzt werden.

Bei dem Transport haben E-Bikes allerdings einen Vorteil. Hier kannst Du einfach einen Gepäckträger anbringen und somit Pakete oder Deine Einkäufe problemlos transportieren.

Handlichkeit

Vergleichen wir die Handlichkeit von E-Scootern vs. E-Bikes ist klar, dass der E-Scooter deutlich leichter und kompakter ist.

Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)

Die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV, ist seit dem 15. Juni 2019 in Kraft. Sie verweist E-Scooter und Co. auf Radwege. Der ADFC gibt Tipps, worauf sich Radfahrende einstellen und was sie im Falles eines Unfalls beachten sollten.

Was sind Elektrokleinstfahrzeuge?

Unter die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) fallen Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zwischen sechs und 20 km/h.

Sie haben folgende Merkmale:

  • Fahrzeug ohne Sitz (selbstbalancierendes Fahrzeug auch mit Sitz)
  • eine Lenk- oder Haltestange
  • eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 500 Watt
  • begrenzte Abmessungen und Masse (u. a. eine Gesamtbreite bis 700 mm und eine maximale Fahrzeugmasse bis 55 kg)

Nicht zugelassen sind: Geräte ohne Lenk- oder Haltestange wie Monowheels, Hoverboards oder Skateboards mit Elektroantrieb.

Die „Mobilitätshilfenverordnung“ für den Segway ist außer Kraft getreten - Segways fallen nun unter die eKFV.

Wo dürfen Elektrotretroller fahren?

Elektrotretroller sind Kraftfahrzeuge und nicht - wie Tretroller mit Muskelkraftantrieb - Fortbewegungsmittel, die zum Fußverkehr zählen.

Auf der Fahrbahn erscheinen sie langsam und gefährdet.

„Die Fahreigenschaften von Elektrokleinstfahrzeugen sowie die Verkehrswahrnehmung ähneln am stärksten denen des Fahrrads“: So begründet das Bundesverkehrsministerium, dass diese Elektrofahrzeuge auf Radwegen fahren müssen, auch auf solchen ohne die blauen Radwegschilder.

E-Scooter und Co. sind keine Fahrräder

Für die E-Scooter gilt also eine strengere Radwegbenutzungspflicht als für Fahrräder. Im Gegensatz zu Elektrofahrrädern sind Elektrokleinstfahrzeuge dem Fahrrad nicht gleichgestellt. Für den Kfz-Verkehr gesperrte Straßen bleiben ihnen versperrt, ebenso Wege im Wald und in der freien Landschaft.

Elektrotretroller: Viel Leistung, wenig Bremskraft

Zu Recht: Die zulässige Nenndauerleistung von 500 Watt beträgt etwa das Fünffache der Dauerleistung eines durchschnittlichen Radfahrenden und liegt deutlich über der eines Elektrorads (max. 250 Watt).

Zwar ist die Höchstgeschwindigkeit begrenzt, die Motorleistung ermöglicht aber eine weit stärkere Beschleunigung - bei schwachen Bremsen: Der vorgeschriebene Mindestverzögerungswert von 3,5 m/s² mit beiden Bremsen lässt sich beim Fahrrad schon mit der weniger wirksamen Hinterradbremse erreichen.

Radfahrende müssen also kaum mit überraschenden Notbremsungen von E-Tretrollern rechnen.

ADFC-Tipps bei Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen

Elektrokleinstfahrzeuge brauchen eine spezielle Haftpflichtversicherung, nachgewiesen durch eine Plakette. Nach einem Unfall sollte sie abgeschrieben oder fotografiert werden. Außerdem Personalien der Person notieren, die den Elektrotretroller gefahren hat. Es ist nicht möglich, den Halter/die Halterin - zum Beispiel die Verleihfirma - für den Schadensersatz verantwortlich zu machen.

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) sieht zwar vor, dass Halter:innen für Schäden beim Betrieb ihres Kraftfahrzeugs unabhängig von einem Verschulden haften, die Haftung aufgrund der „Betriebsgefahr“ ist aber ausgeschlossen, „wenn der Unfall durch ein Kraftfahrzeug verursacht wurde, das auf ebener Bahn mit keiner höheren Geschwindigkeit als 20 Kilometer in der Stunde fahren kann“ (§ 8 StVG).

Geschädigte sind deshalb darauf angewiesen, der fahrzeugführenden Person ein Verschulden nachzuweisen. Das kann ein Verstoß gegen die besonderen Verhaltensregeln sein oder Missachtung von Vorschriften zur Beleuchtung oder zur Vorfahrt.

Beteiligte an einem Unfall sind nach § 34 StVO verpflichtet, Namen und Anschrift anzugeben sowie ihren Führerschein vorzuweisen. Sind sie dazu nicht bereit, sollte man die Polizei zur Unfallstelle zu rufen.

Abbiegen anzeigen? Bei den meisten Fehlanzeige!

Obwohl die eKFV ein Handzeichen vor dem Abbiegen vorschreibt, lassen viele lieber beide Hände an der Lenkstange. Mit nur einer Hand am Lenker kann die Fahrt wackelig werden, und nach Loslassen des Drehgriffs schaltet sich der Motor ab.

Die Verhaltensregeln in § 11 Abs. 4 eKFV berücksichtigen, dass E-Tretroller auf Anlagen für den Radverkehr nur zu Gast sind: „Wer ein Elektrokleinstfahrzeug auf Radverkehrsflächen führt, muss auf den Radverkehr Rücksicht nehmen und erforderlichenfalls die Geschwindigkeit an den Radverkehr anpassen. Wer ein Elektrokleinstfahrzeug führt, muss schnellerem Radverkehr das Überholen ohne Behinderung ermöglichen.“

Häufiger Verstoß: zu zweit auf einem Roller

Sicheres Überholen erfordert breite Radverkehrsanlagen, doch die Benutzungspflicht gilt ebenfalls für schmale Radwege. Da hilft es nicht, dass die Roller immer hintereinander fahren müssen. Einer der häufigsten Verstöße scheint die Personenbeförderung zu sein, obwohl diese gleich doppelt verboten ist - von der eKFV und den Verleihbedingungen.

E-Scooter vs. E-Bike: Eine Zusammenfassung

Ob nun ein E-Bike oder ein E-Scooter besser ist, hängt letztlich ganz von Deinen individuellen Bedürfnissen ab. Bist Du jemand, der kurze Strecken zurücklegen will, eine wendige Lösung sucht und in einer Stadt wohnt, dann ist der E-Scooter wahrscheinlich die richtige Wahl für Dich.

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