E-Scooter Geschwindigkeit Maximal: Was Sie Wissen Müssen

Immer mehr E-Scooter bevölkern die Innenstädte. Offiziell heißen die Kraftfahrzeuge, die in der Presse E-Scooter genannt werden, Elektrokleinstfahrzeuge. E-Scooter sind keine Spielzeugroller, sondern versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge.

Allgemeine Regeln und Sicherheitshinweise

Bereits wenige Wochen nach dem Start der E-Scooter gab es Stürze und Zusammenstöße. Die Polizei rät, sich zunächst in aller Ruhe mit dem neuen Fortbewegungsmittel vertraut zu machen. Üben Sie das Auf- und Absteigen, Anfahren und Bremsen an Orten mit wenig oder keinem Straßenverkehr. Selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit stets einen Helm.

Alkohol am Steuer

Wer mit 0,5 - 1,09 Promille ein Kraftfahrzeug führt und dabei keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Das heißt in aller Regel: 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg. Eine Straftat liegt immer dann vor, wenn der Kraftfahrzeugführer trotz einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr fährt. Aber auch bei geringeren Promillewerten ab etwa 0,3 Promille liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor, wenn alkoholtypische Ausfallerscheinungen (Schlangenlinienfahrt, alkoholtypischer Unfall) festgestellt wurden. In diesen Fällen droht eine Geldstrafe, bei Wiederholungstätern sogar eine Freiheitsstrafe. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen.

Ein absolutes Alkoholverbot besteht für Fahranfänger und junge Fahrer. Wer in der Probezeit oder unter 21 Jahre alt ist und unter der Wirkung von Alkohol fährt, muss 250 Euro Geldbuße zahlen und erhält einen Punkt in Flensburg.

Wo darf man fahren?

Elektrokleinstfahrzeuge müssen den Radweg benutzen. Ist kein Radweg vorhanden müssen sie auf die Fahrbahn, der Gehweg ist tabu. Die Fahrzeuge dürfen nur von einer Person benutzt werden. E-Scooter dürfen nicht nebeneinander fahren, wer mit dem Gefährt abbiegt, muss wie beim Fahrradfahren Handzeichen geben. Beim Abstellen darauf achten, dass niemand behindert wird.

Versicherungspflicht

Für Elektrokleinstfahrzeuge besteht eine Versicherungspflicht und sie müssen über eine Betriebserlaubnis verfügen!

E-Scooter-Regeln in Europa

Sie möchten im Urlaub einen E-Scooter ausleihen? Oder vielleicht Ihren eigenen Elektrotretroller mitnehmen? Wir erklären Ihnen, welche Regeln in den einzelnen europäischen Ländern gelten und was Sie beachten sollten. Das EVZ gibt einen Überblick über die wichtigsten E-Scooter-Regeln in Europa.

Lange Zeit gab es in vielen Ländern überhaupt keine Regelungen oder nur vage Bestimmungen für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Straßenverkehr. Dies sorgte für viel Unsicherheit und eine gewisse Wildwestmanier im Umgang mit dieser neuen Art der Fortbewegung.

Seitdem Elektroroller in europäischen Städten immer präsenter werden, insbesondere der E-Scooter-Verleih, befassen sich die einzelnen Länder intensiver mit dem Thema. Auch weil die Unfallzahlen in den letzten Jahren vielerorts gestiegen sind. Mittlerweile gibt es in fast allen Ländern klare Vorschriften für Elektrotretroller, die teils sehr unterschiedlich sind. Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land klar verboten sein. Umso wichtiger ist es, diese Regeln zu kennen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Folgende E-Scooter-Regeln gelten in ganz Europa und sollten immer beherzigt werden:

  • Fahren Sie stets rücksichtsvoll, aufmerksam und vorsichtig.
  • Benutzen Sie nach Möglichkeit Radwege und halten Sie sich an die dort geltenden Verkehrsregeln.
  • Belästigen und behindern Sie keine Fußgänger. Diese haben auf Gehwegen und in Fußgängerzonen immer Vorrang (sofern Sie dort mit dem E-Roller überhaupt fahren dürfen).
  • Die Handynutzung während der Fahrt ist tabu.
  • Zu zweit auf dem E-Scooter fahren ist verboten.
  • Setzen Sie einen Helm auf, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist.
  • Fahren Sie nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Verstöße werden oft hart bestraft.

Für das Fahren eines E-Scooters ist kein Führerschein erforderlich. Bei Minderjährigen wird in einigen Ländern jedoch ein Fahrradführerschein verlangt.

EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung

Seit Januar 2024 besteht nach einer EU-Richtlinie eine europaweite Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge, die ausschließlich maschinell betrieben werden (dazu zählen auch E-Scooter), wenn:

  • die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei über 25 km/h liegt oder
  • das max. Nettogewicht mehr als 25 kg und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 14 km/h beträgt.

Auch für leichtere oder langsamere E-Scooter kann das jeweilige nationale Recht eine Versicherung vorschreiben. So sind z.B. in Deutschland nur E-Scooter bis max. 20 km/h zugelassen und versicherungspflichtig.

E-Scooter-Regelungen in Einzelnen Ländern Europas

Hier ein Überblick über die Regelungen in einigen europäischen Ländern:

Belgien

  • Mindestalter: 16 Jahre (Ausnahmen für Privatgrundstücke und bestimmte Orte unter 16 Jahren)
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h (20 km/h für Leih-E-Scooter in Brüssel, 8 km/h in Fußgängerzonen)
  • Helmpflicht: Keine (aber dringend empfohlen)
  • Wo darf man fahren? Radweg, Straße (wenn kein Radweg vorhanden), Schrittgeschwindigkeit in für Räder freigegebenen Fußgängerzonen
  • Pflichtausstattung: Weißes Vorderlicht, Bremsen, Seitliche Reflektoren, Roter Rückstrahler, akustische Warnvorrichtung (nicht für Monowheels)
  • Versicherung: Keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben

Bulgarien

  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Ja, für Personen unter 18 Jahren
  • Wo darf man fahren? Radwege, Fahrbahn (wenn kein Radweg vorhanden und max. 50 km/h erlaubt)
  • Pflichtausstattung: Licht, reflektierende Elemente bei Dunkelheit
  • Promillegrenze: 0,5 ‰
  • Versicherung: Keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben

Bußgelder:

  • 10 BGN (ca. 5 EUR): Kein Helm für Jugendliche, keine reflektierende Kleidung nachts
  • 50 BGN (ca. 26 EUR): Tempoüberschreitung, Fahren ohne Licht, Nichtbenutzung des Radweges

Dänemark

  • Mindestalter: 15 Jahre (unter 15 Jahren nur unter Aufsicht)
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Helmpflicht: Ja
  • Wo darf man fahren? Radweg (nicht auf Bürgersteigen, Gehwegen und Fußgängerüberwegen)
  • Pflichtausstattung: Zeichen beim Abbiegen/Anhalten, Lichtpflicht Tag/Nacht, Reflektoren, CE-Zertifizierung
  • Promillegrenze: 0,5 ‰
  • Versicherung: Keine Pflichtversicherung

Bußgelder:

  • 1.000 DKK (ca. 134 EUR): Verstoß gegen Verkehrsregeln
  • 1.500 DKK (ca. 201 EUR): Fahren ohne Helm

Deutschland

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
  • Helmpflicht: Keine
  • Wo darf man fahren? Radverkehrsflächen, Fahrbahn (wenn keine Radwege vorhanden)
  • Pflichtausstattung: Weißes Vorderlicht, rotes Rücklicht, zwei unabhängige Bremsen, Klingel
  • Versicherung: Pflicht (Versicherungsplakette)
  • Promillegrenze: 0,5 ‰ (0,0 ‰ für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge)

Finnland

  • Mindestalter: Keine (18 Jahre für Miet-E-Scooter)
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine (aber empfohlen)
  • Wo darf man fahren? Radwege, Fahrspuren für Fahrradfahrer, Straße/Feldweg (wenn keine Radwege vorhanden, Kinder unter 12 Jahren dürfen auf Gehwegen mit max. 15 km/h fahren)
  • Pflichtausstattung: Vorderlicht (Rücklicht empfohlen), Reflektoren, Klingel
  • Promillegrenze: Keine gesetzliche Grenze, aber Fahrtüchtigkeit darf nicht eingeschränkt sein
  • Versicherung: Keine Versicherungspflicht

Frankreich

  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
  • Helmpflicht: Keine generelle Helmpflicht, wird aber empfohlen
  • Wo darf man fahren? Radwege, Radfahrstreifen, Fahrbahn (wenn max. Tempo 50 erlaubt ist) oder Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit (6 km/h)
  • Pflichtausstattung: Bremsen, Klingel, Vorder- und Rücklicht, Reflektoren, reflektierende Kleidung nachts/bei schlechter Sicht
  • Promillegrenze: 0,5 ‰
  • Versicherung: Haftpflichtversicherung ist Pflicht

E-Scooter mit Straßenzulassung

Inzwischen gibt es zahlreiche Elektro-Scooter-Modelle mit Straßenzulassung. Große Unterschiede sind bereits beim Kaufpreis zu erkennen. Die teuren Modelle verfügen zumeist über große Luftreifen, hydraulische Scheibenbremsen und einen größeren Akku mit einhergehendem Reichweitenvorteil. Die Übersicht der Fahrzeuge mit Straßenzulassung wird vom Kraftfahrtbundesamt ständig aktualisiert.

Neueste Entwicklungen und Geplante Neuregelungen

Die Elektrokleinstfahrzeugverordnung wird aktuell nach einer sogenannten Evaluation überarbeitet, weil die Zahl der Unfälle mit schweren Personenschäden steigt. Um die Verkehrssicherheit zu verbessern, hat das Bundesverkehrsministerium einen Entwurf für Neuregelungen vorgelegt. Die verhaltensrechtlichen Regeln der Verordnung sollen zukünftig in die StVO übernommen und E-Scooter noch stärker den Fahrrädern gleichgestellt werden.

Das bedeutet im Kern, dass immer dort, wo der Radverkehr freigegeben ist, automatisch auch der Verkehr mit E-Scootern freigegeben sein soll. Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die durch Zusatzzeichen für E-Scooter freigegeben sind, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und besonderer Rücksichtnahme gefahren werden. Für Sharing-E-Scooter soll das Parken auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verboten werden.

E-Scooter-Fahrer sollen Radwege nur benutzen müssen, wenn die Benutzungspflicht auch für Radfahrer angeordnet ist. Bisher mussten diese von E-Scooter-Fahrern immer benutzt werden, das Fahren auf der Fahrbahn ist aktuell nicht zulässig.

An einem Grünpfeil für Radfahrer sollen E-Scooter-Fahrer künftig nun auch bei Rotlicht unter denselben Bedingungen wie Radfahrer abbiegen dürfen. Neu zugelassene E-Scooter sollen zukünftig verpflichtend mit Blinkern ausgestattet sein. Zudem brauchen sie eine technisch voneinander getrennte Vorder- und Rückbremse.

Nach Angaben des Verkehrsministeriums soll die Verordnung voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 in Kraft treten. Vor allem die Regeln des Verhaltensrechts sollen erst mit einer Übergangsfrist von einem Jahr greifen. Damit soll den Kommunen die Zeit gegeben werden, ein Verbot von Elektrokleinstfahrzeugen auf Fußgängerflächen, die für den Radverkehr freigegeben sind, zu prüfen.

Bußgelder bei Verstößen

Es ist wichtig, die Verkehrsregeln zu kennen und einzuhalten, um Bußgelder und Unfälle zu vermeiden. Hier eine Übersicht über mögliche Bußgelder bei Verstößen:

Tatbestand Bußgelder
Bei Rot über die Ampel zwischen 60 und 180 €
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 €
Fahren auf der Autobahn 20 €
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 €
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 €
Nebeneinander fahren 15 bis 30 €
Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt 100 €, 1 Punkt

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