Auch wenn E-Scooter mittlerweile nicht mehr aus dem Straßenverkehr wegzudenken sind, kennt sich nicht jeder Fahrer mit den entsprechenden Gesetzen aus. E-Scooter sind seit Sommer 2019 auf den deutschen Straßen erlaubt.
Viele Bewohnern deutscher Großstädte stinkt es im wahrsten Sinne des Wortes gewaltig: Da immer mehr Fahrzeuge unterwegs sind, steigt auch die Luftverschmutzung an. Nicht zuletzt schädigen die Abgase von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor die Umwelt und die Gesundheit der Menschen. Aus diesen und weiteren Gründen soll in Deutschland die sogenannte Verkehrswende vollzogen werden. Ein neues Gefährt soll in diesem Zusammenhang für einen Wandel des Individualverkehrs sorgen: der E-Scooter.
Allerdings entsprechen nicht alle Modelle, die auf dem Markt erhältlichen sind, den gesetzlichen Vorgaben. Ein Umstand, der spätestens bei einer Verkehrskontrolle für Probleme sorgt. Denn der Gesetzgeber schreibt für die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr zum Beispiel eine allgemeine Betriebserlaubnis vor.
Seit dem 15. Juni 2019 gibt es eine offizielle Regelung für E-Scooter und sie dürfen legal auf deutschen Straßen fahren - sofern Sie eine Straßenzulassung besitzen. Das ist jedoch nicht bei allen Modellen der Fall.
Wer dennoch einen E-Scooter ohne Allgemeine Betriebserlaubnis im Straßenverkehr benutzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie einer Beschlagnahme des Fahrzeuges rechnen. Inzwischen sind E-Scooter auf den deutschen Straßen erlaubt. Allerdings gibt es nach wie vor Modelle ohne Straßenzulassung. Lassen Sie sich mit so einem Roller erwischen, droht eine Strafe und schlimmstenfalls sogar Punkte in Flensburg.
Die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV)
Die Regelungen für den Umgang mit E-Scootern sind nachzulesen in der Elektrokleinfahrzeug Verordnung, kurz die eKFV. Hier findest Du außerdem alle Bestimmungen, welche sich mit dem Betreiben von kleinen Elektrofahrzeugen im öffentlichen Verkehr auseinandersetzen.
Die Voraussetzungen für die Inbetriebnahme dieser E-Scooter sind in der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) vom 15.06.2019 zu finden. Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für die E-Scooter der verschiedenen Hersteller erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). E-Scooter, welche bereits eine ABE besitzen, sind mit einem Typenschild gekennzeichnet.
Vergewissern Sie sich vor dem Kauf, ein Fahrzeug mit ABE anzuschaffen, wenn Sie dieses im Straßenverkehr nutzen möchten. Fragen Sie dazu auch den Verkäufer und lassen Sie sich eine ABE vorzeigen. Prüfen Sie unbedingt, ob sich ein Typenschild am E-Scooter befindet.
Voraussetzungen für eine Betriebserlaubnis
Damit Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen diese allerhand Vorschriften erfüllen.
In aller Regel haben Käufer mit dieser Zulassung allerdings keine Probleme, denn die Hersteller haben bereits vor dem Kauf alles Wichtige geregelt: Der Roller hat eine sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Und damit ist er für den Straßenverkehr zugelassen. Er ist also "StVZO-konform", wie es der Hersteller auch auf dem Roller angeben muss. Außerdem sind ABE und Fahrzeug-Identifizierungsnummer in Unterlagen vermerkt, die dem E-Roller beim Kauf beiliegen.
Um eine solche Zulassung zu erhalten, muss der Roller aber einige Bedingungen erfüllen:
- Er benötigt eine Glocke bzw. Klingel.
- Er darf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.
- Seine Motorleistung darf maximal 500 Watt betragen.
- Auch Beleuchtung und Bremsen müssen den Vorschriften entsprechen.
Allerdings wird nicht jeder E-Roller mit einer ABE ausgeliefert. Insbesondere manches Schnäppchen aus dem Internet hat keine gültige Zulassung. Das ist zunächst kein Problem, denn bei der zuständigen Zulassungsbehörde lässt sich eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragen - wenn der Roller die nötigen Bedingungen erfüllt. Auch dann ist er für den Straßenverkehr zugelassen.
Wenn es weder eine ABE, noch eine EBE für den Roller gibt, darf er nur auf Privatgelände fahren.
Alternativen zur ABE
Es gibt aber noch eine Möglichkeit, um E-Scooter bis 25 km/h mit einer Straßenzulassung auszustatten. So können die Besitzer ggf. eine Einzelfallbetriebserlaubnis beantragen. Allerdings setzt diese ein kostenintensives Gutachten voraus, weshalb sich der Aufwand häufig nicht lohnt.
Wo dürfen E-Scooter fahren?
E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten. Bei Verbot der Einfahrt bei Einbahnstraßen gilt das Zusatzzeichen "Radfahrer frei" auch für Elektrokleinstfahrzeuge. Die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf anderen Verkehrsflächen kann durch das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt werden.
Ist eine Fahrradampel vorhanden, gilt diese. Gibt es keine Fahrradampel, ist die Ampel für den fließenden Verkehr zu beachten.
Bußgelder und Strafen
Da ein E-Scooter mit 25 km/h über keine Zulassung bzw. allgemeine Betriebserlaubnis verfügt, fällt ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro an.
Halten Sie sich nicht daran, drohen Bußgelder. Sind Sie etwa ohne die vorgeschriebene Versicherung unterwegs, zahlen Sie 40 Euro. Strafen gibt es auch für das Fahren auf dem Gehweg - der E-Scooter gehört auf die Straße oder den Fahrradweg. Bei einem Verstoß erwartet Sie eine Mindestgeldstrafe von 55 €.
Wer etwa mit dem E-Roller verbotenerweise auf dem Gehweg fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro rechnen. Kommt es dabei zu einer Sachbeschädigung, steigt der Betrag auf 30 Euro. Ein Verstoß gegen die Vorschriften bezüglich der Beleuchtung schlägt mit 20 Euro zu Buche.
Beim Fahren ohne Versicherung mit dem E-Scooter stellt eine Straftat dar und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen. Fehlt hingegen lediglich die Versicherungsplakette, droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen?
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Alkohol am Steuer
Zudem gilt auch auf dem E-Scooter eine Promillegrenze von 0,5. Für Fahrer eines E-Scooters gelten die gleichen Regelungen wie für Autofahrer. Das bedeutet also: Ab 0,5 Promille drohen in jedem Fall Sanktionen. Beim ersten Verstoß dieser Art bedeutet dies ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Ab 1,1 Promille sind Personen absolut fahruntüchtig. Bewegen sie trotzdem einen E-Scooter im Straßenverkehr, ist dies eine Straftat.
Noch härtere Sanktionen müssen Fahranfänger sowie junge Fahrer eines E-Scooters fürchten. Für Personen, die sich in der Probezeit befinden oder jünger als 21 Jahre sind, müssen sich an die 0,0-Promillegrenze halten. Wer in der Probezeit alkoholisiert E-Scooter fährt, begeht einen A-Verstoß. Der erste Verstoß dieser Art zieht die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre nach sich.
| Promillegehalt | Sanktionen |
|---|---|
| Ab 0,3 Promille | Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht - Freiheits- bzw. Geldstrafe, 3 Punkte |
| Ab 1,1 Promille | E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren - Freiheits- bzw. Geldstrafe, 3 Punkte |
Weitere wichtige Regeln
Des Weiteren, dürfen E-Scooter nur mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h gefahren werden. Einen Führerschein brauchen Sie zum Fahren eines E-Scooters nicht. Allerdings ist es notwendig, eine spezielle Versicherung abzuschließen.
E-Scooter dürfen nicht auf dem Gehweg fahren. Stattdessen müssen Radwege genutzt werden. Sind diese nicht vorhanden, müssen Fahrer auf die Straße ausweichen. Sind Fahrradampeln vorhanden, müssen diese beachtet werden. Mehrere E-Roller müssen hintereinander fahren.
Wie auch für das Fahrrad so gilt für E-Scooter keine Helmpflicht.
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