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Das Handwerk ist ein sehr vielseitiger Wirtschaftsbereich. Das Spektrum reicht von traditionellen Tätigkeiten wie Bäckerei oder Schreinerei bis zu hochtechnologisierten Feldern wie der Energetischen Gebäudesanierung oder dem Elektrohandwerk. Die Betriebe des Handwerks sind allein über ihr Tätigkeitsfeld und nicht über die Betriebsgröße definiert, die von Einmannbetrieben bis hin zu einer quasi industriellen Fertigung reichen. Mit 194.260 Betrieben und 851.000 Beschäftigten (Anteil an allen Erwerbstätigen 13 %) erwirtschaftet es mit rund 89,9 Mrd.

Unter Handwerk wird nach dem Wirtschafts- und Sozialhistoriker Karl Heinrich Kaufhold (geb. 1932) die "selbständige gewerbliche Tätigkeit" verstanden, die "mit der Person ihres Trägers unlösbar verbunden ist und bei der auf Grundlage individueller, erlernter Handfertigkeit und umfassender Werkstoffbeherrschung produziert wird oder Dienstleistungen angeboten werden." Eingeteilt wird Handwerk in verschiedene Branchen, denen meist Werkstoffe zugrunde liegen wie Metall, Baustoffe, Leder, Holz, Bekleidung, Nahrung, Glas und Papier. Seit dem frühen 20. Jahrhundert kam noch das Elektrohandwerk und eine ganze Reihe weiterer hinzu. Handwerk und technischer Fortschritt stehen in engem wechselseitigem Verhältnis zueinander.

Seit dem späten Mittelalter regelten die Zünfte alle Belange des Handwerks. Sie kümmerten sich um Ausbildung, Preise, Löhne und Qualitätsstandards - kurz gesagt um alle Belange der "Ehrbarkeit" und "Nahrung" ihrer Mitglieder. Die Zünfte prägten auch stark das Brauchtum und gesellschaftlich-religiöse Leben ihrer Stadt. Bereits vor der Französischen Revolution 1789 wurde von aufklärerischen Kräften die Existenzberechtigung der immer stärker als wirtschaftshemmend empfundenen Zünfte - davon gab es 1811 im Königreich Bayern insgesamt 9.800 - in Frage gestellt. Die restriktiven, auf den Erhalt des Bestehenden ausgerichteten Vorgaben der Zunft schienen zunehmend dem wirtschaftlichen Fortschritt im Wege zu stehen.

Handwerk war nicht gleich Handwerk: Es gab reiche und arme Gewerke. Insbesondere die Nahrungsmittelgewerke wie Brauer, Metzger, Bäcker und Wirte zählten zu den einkommensstarken Gewerben, während Schneider, Schuster oder Schreiner oftmals nur mit Müh und Not ihre Familie, die in der Regel im Betrieb mit Hand anlegte, ernähren konnten.

Die Regionen wiesen oftmals handwerkliche Produktionsschwerpunkte auf: Von den Korbflechtern in Lichtenfels über das Hutmachergewerbe im Allgäu (Hutmacherei Xaver Milz in Lindenberg), die Schuhproduktion in Pirmasens (kreisfreie Stadt, Rheinland-Pfalz; etwa die Firmen Rheinberger und Neuffer), das Nürnberger Tand, die Nadelmacherei in Schwabach, den Mittenwalder Geigenbau, das Augsburger Textilhandwerk, die Glasmacherei im Bayerischen Wald (z. B. Glashütte Theresienthal in Zwiesel) und viele andere handwerkliche Zentren mehr - das bayerische Handwerk war bunt und vielgestaltig.

Von entscheidender Bedeutung war jedoch die Versorgung der Bevölkerung mit jenen Gütern, die diese für die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und zur Deckung ihres Grundbedarfs an Bekleidung, Haushaltswaren und Lebensmitteln benötigte. Dementsprechend weit verbreitet waren neben dem Lebensmittelhandwerk Schneider und Schuster, Wagner, Büttner und Stellmacher, Schmiede und Schlosser, Zimmerleute und Maurer, Töpfer und Glaser. Die bedeutendsten handwerklichen Exportprodukte waren aber Textilien und Bier. Deshalb fanden in diesen beiden Branchen auch am ehesten frühindustrielle Fertigungsweisen Eingang. Auch das protoindustrielle verlegte Handwerk war in Bayern von Bedeutung.

Im Handwerk gab es eine Fülle von verschiedenen Entlohnungsarten: Die Palette lohnförmiger Leistungen reichte vom Stücklohn über den Stunden-, Tag- bzw. Wochenlohn bis hin zur Entlohnung durch Naturalien und verschiedene Zulagen. Bis weit in das 19. Jahrhundert hinein war das Nebeneinander von Waren- und Geldlohn eine gängige Form der Bezahlung von Handwerkern. Kost- und Logislohn wurden bei den im Haus lebenden Gesellen vom Geldlohn abgezogen und waren oft Ursache von erheblichen Konflikten. Taglohn war vor allem im Bereich der unqualifizierteren Tätigkeiten und im Saison- bzw. im Baugewerbe üblich. Bei langfristigeren und stabileren Arbeitsverhältnissen herrschte der Wochen- bzw. Monatslohn vor. Insbesondere bei der Textilproduktion und der Metallverarbeitung wurden oftmals Stücklöhne ausbezahlt.

Vor allem jene Territorien Bayerns, in denen Realteilung praktiziert wurde, wiesen eine recht hohe Gewerbedichte auf, das Gleiche gilt für ehemalige Hofmarks- und Klosterdörfer. Charakteristisch war hier ein Mischeinkommen aus Landwirtschaft und Gewerbe. Eckart Schremmer konstatierte in diesem Zusammenhang eine "Territorialisierung des Gewerbes", das sich eben nicht nur in den Städten konzentrierte, sondern auch das flache Land prägte. Auf den Dörfern waren nur die sog. Ehaftgewerbe wie die Wirte, Schmiede, Bader, Müller oder Bäcker im Rahmen der Zunft erlaubt. Charakteristisch für Bayern waren Alleinmeister-, Kleinbetriebe und das sog. Stör, worunter alle umherziehenden Handwerker zusammengefasst wurden (z. B. Messerschleifer, Kesselflicker). Sicherlich das bekannteste Beispiel ist die Störnäherin, die gegen Kost und Logis die Kleidung des jeweiligen Kunden neu anfertigte bzw. instand setzte.

Während sich auf dem Land vor allem Gewerke fanden, die Dinge des alltäglichen Bedarfs produzierten bzw. reparierten, war in größeren Städten spezialisierteres Handwerk anzutreffen wie etwa Perücken- und Uhrenmacher, Instrumentenbauer, Zinngießer und Goldschmiede, Alabasterer oder Posamentierer, die den speziellen und verfeinerten Bedürfnissen ihres städtischen Kundenkreises Rechnung trugen. Eine herausgehobene Stellung nahmen hier die königlich-bayerischen Hoflieferanten ein, die sich besonders zahlreich rund um die Münchner Residenz ansiedelten.

Bereits vor der Erhebung Bayerns zum Königreich am 1. Januar 1806 war es das dezidierte Ziel des Freiherrn Maximilian Graf von Montgelas (1759-1838, seit 1809 Graf), durch eine Gewerbefreiheit die Macht der Zünfte zu brechen. Hier sollte Montgelas jedoch an seine reformerischen Grenzen stoßen. Zunächst wurden zwar die ehemaligen Zwangs- und Bannrechte wie beispielsweise der Tafernen-, Bier- oder Brotzwang abgeschafft und die handwerkliche Ausbildung unter staatliche Obhut gestellt. Die radizierten, das heißt an Gebäude gebundenen, und die realen Gewerberechte, die einen hohen finanziellen Wert hatten, wurden beibehalten. Während in der linksrheinischen Pfalz die während der französischen Herrschaft eingeführte Gewerbefreiheit beibehalten wurde, vermied man diesen Schritt im rechtsrheinischen Bayern.

1825 schließlich unterzeichnete König Max I. Joseph (1756-1825, reg. 1799-1825) ein Gewerbegesetz, das im Wesentlichen einen Kompromiss zwischen den beiden Polen Zunftwesen und Gewerbefreiheit festlegte. Gewerbevereine, die sich aus den jeweiligen Handwerksmeistern und somit oftmals auch aus der städtischen und kommunalen Honoratiorenschicht zusammensetzten, sollten nun die neuen Wächter über das Handwerk werden. Für die Meister war die über eine entsprechende Fähigkeitsprobe und Zulassungsgebühren erworbene Mitgliedschaft in diesen Gewerbevereinen bindend. Die Zulassung für die Ausübung eines Handwerks wurde nun von diesen wichtigen Organisationen unter dem Vorsitz eines ortsansässigen Beamten entschieden.

Zu Beginn der Regentschaft König Ludwigs I. (1786-1868, reg. 1825-1848) wurde diese Konzessionierung relativ liberal gehandhabt. Die große Zahl der neu verausgabten Gewerbebewilligungen erregte jedoch den Unmut der etablierten Handwerksmeister, die eine Vermehrung der Konkurrenz scheuten. 1834 legte Ludwig I. die Gewerbezulassungen in die Hände kommunaler Gremien. Die Gemeinden, und somit in erster Linie die ortsansässigen Gewerbetreiben und Honoratioren, konnten nun durch ein absolutes Veto die Vergabe neuer Gewerbekonzessionen verhindern. Nicht zuletzt aus Angst vor einer politisch unzufriedenen Arbeiterklasse betrieb der König eine konservative und restaurative Wirtschaftspolitik. Zwischen 1834 und einer neuerlichen Modifizierung 1853 wurde demnach eine verschärfte Prüfung des Nahrungsstandes durchgeführt.

Modernisierend wirkten jedoch in der Regierungszeit Ludwigs I. die Verankerung Bayerns im Zollverein seit 1834, der Ausbau des Eisenbahnnetzes seit den 1830er Jahren, die Förderung von Industrieausstellungen und Aktivitäten des Polytechnischen Vereins sowie die Mitwirkung bei der Gründung von Banken. Diese Maßnahmen wurden jedoch nicht unbedingt von allen Handwerkern begrüßt, da vor allem den Handwerkern der übersetzten Handwerkssparten wie Schuster, Schreiner oder Weber eine Konzession und die damit verbundene Niederlassung verwehrt blieb.

Die Gesellenwanderung nach der Lehrzeit war ein integraler Bestandteil im Leben eines Handwerkers. Teilweise überwanden wandernde Gesellen sehr weite Distanzen. Hatte man 1806 die Gesellen angewiesen, nicht mehr ins außerbayerische Ausland zu wandern, erfolgte 1808 ein regelrechtes Wanderverbot, da man befürchtete, dass die wandernden Handwerksgesellen mit revolutionärem Gedankengut in Berührung kämen oder in fremde Militärdienste gepresst würden. Polizeilich geführte Wanderbücher und eine bürokratische Kontrolle der Gesellen sollten dies verhindern. Immer wieder kam es zu Verhaftungen wandernder Handwerksburschen, die als dynamisches Unruhepotenzial die Obrigkeiten herausforderten. Im Verlauf der Revolution 1848 waren es vor allem die Gesellen der übersetzten Handwerkssparten, die polizeilich auffällig wurden. 1853 wurde schließlich im Rahmen einer staatlichen Gewerbeinstruktion der Wanderzwang der Gesellen abgeschafft. Die Walz war nun freiwillig, wurde jedoch bis in das 20.

Die Wirtschaft des 1806 proklamierten Königreichs Bayern war nicht nur durch die Landwirtschaft bestimmt, sondern wies eine beachtliche Gewerbevielfalt auf. Die Herstellung und der Export bestimmter handwerklicher Produkte ernährte und prägte ganze Dörfer und Regionen. Als Exportartikel besaßen etwa die Textilprodukte aus dem westlichen Altbayern und dem Bayerischen Wald, die sog. Nürnberger (bzw. Fürther) Waren wie Brillen oder Spiegel, die Lichtenfelser Körbe, die Augsburger Gold- und Silberschmiedearbeiten, die Glasprodukte des Spessarts, des Bayerischen und Oberpfälzer Waldes oder die Musikinstrumente aus Mittenwald und Füssen überregionale Bedeutung. Neben Textilien war Bier eines der wichtigsten bayerischen Ausfuhrprodukte. Beide ursprünglich handwerkliche Bereiche wurden relativ rasch von der Industrialisierung erfasst.

Neben agrarischen Produkten wie Bier und Getreide waren Textilien das wichtigste Ausfuhrprodukt. Für Niederbayern besondere Bedeutung besaß das Glashandwerk im Bayerischen Wald.

  • Buchenau: Glasbläserei
  • Frauenau: Glasbläserei (Poschinger)
  • Viechtach: Leinenproduktion
  • Wegscheid: Bleicherei, Leinenprodukte

Besondere Bedeutung für die Oberpfalz besaß das Montangewerbe. Bekannt war die Oberpfalz jedoch auch für seine Glas- und Töpfereiwaren.

  • Fröbershammer: Knopf- bzw.
  • Hof: Weberei (Flöre - schwarzgefärbte Baumwolle für Halsbinden)
  • Münchberg: Weberei
  • Warmensteinbach: Knopf- bzw.
  • Weidenberg: Knopf- bzw.
  • Wunsiedel: Weberei

Metropole nicht nur der fränkischen, sondern der gesamtbayerischen Wirtschaft war Nürnberg. "Nürnberger Tand in aller Hand" war ein geflügeltes Wort im Königreich, das auf die starke Exportwirkung der sog. Nürnberger Waren anspielt. Die Stadt war eines der wichtigsten gewerblichen Zentren des Reiches.

  • Schwabach: Messing- und Stahldrahtprodukte; Nähnadeln
  • Kitzingen: Druckerschwärze aus Weinrückstande (der Hefe)
  • Neustadt a. d. Schweinfurt: Wein, Bleiweiß, Malerfarben

Besondere Bedeutung für Schwaben besaß das Textilgewerbe.

  • Augsburg: Weberei, Spinnerei, Metallerzeugung, Garnzwirnerei (Nähfäden, Stickgarne, Posamentierfäden), Kattundruckerei, Kupferdrucker
  • Nördlingen: Webereiwaren
  • St.

Die Gewerbeordnung, die 1853 von König Maximilian II. (1811-1864, reg. 1848-1864) erlassen wurde, empfanden viele Zeitgenossen, vor allem die Mitglieder der 1863 gegründeten liberalen Bayerischen Fortschrittspartei, als nicht mehr zeitgemäß. In den meisten Ländern des Deutschen Bundes war die Gewerbefreiheit bereits eingeführt. Der verlorene Krieg gegen Preußen 1866, der auch als Resultat der wirtschaftlichen Rückständigkeit Bayerns galt, und die Auflösung des Deutschen Bundes brachten schließlich auch dem Königreich Bayern umfangreiche Reformen mit von liberalen Kräften lange geforderten Neuerungen. Das "Gesetz das Gewerbswesen betreffend" war nur ein Aspekt in diesem Reformwerk, auch die Ehe- und Ansässigkeitsgesetze erfuhren eine Neuregelung. Seit dem 30.

Diese Neuordnung rief in weiten Teilen der mittelständischen Handwerkerschaft große Verunsicherung hervor. Viele Gewerke sahen sich bedroht durch die nun allenthalben spürbaren Industrialisierungstendenzen im Königreich. Auch die Verbesserung der Verkehrswege durch die Eisenbahn schürte große Ängste, da nun langlebigere, oftmals im Ausland billiger produzierbare Konsumgüter wie Textilien oder Möbel von weither transportiert werden konnten. Die Klage vom "Niedergang des Handwerks", das sich nicht gegen die Konkurrenz der billigeren industriell gefertigten Massenwaren erwehren konnte, war in aller Munde. Je mehr sich das Krisensyndrom im Handwerk verstärkte - ein erster Beweis war etwa der Gründerkrach 1873 (Börsenkrach in Deutschland) -, umso größer wurde die nostalgische Verklärung der ehemaligen Zunftherrlichkeit und umso lauter wurden ...

Region Handwerkliche Schwerpunkte
Lichtenfels Korbflechterei
Allgäu (Lindenberg) Hutmachergewerbe (Hutmacherei Xaver Milz)
Pirmasens Schuhproduktion (Rheinberger, Neuffer)
Schwabach Nadelmacherei
Mittenwald Geigenbau
Augsburg Textilhandwerk
Bayerischer Wald (Zwiesel) Glasmacherei (Glashütte Theresienthal)

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