Wechselkennzeichen für zwei Motorräder: Eine umfassende Betrachtung

Viele Familien benötigen heutzutage mehr als ein Fahrzeug. Seit Juli 2012 gibt es in Deutschland das sogenannte Wechselkennzeichen.

Was ist ein Wechselkennzeichen?

Das Wechselkennzeichen ist für zwei Fahrzeuge gültig, sodass diese nicht einzeln zugelassen werden müssen. Ein Wechselkennzeichen bezieht sich auf zwei Fahrzeuge, die dann jedoch nicht zeitgleich gefahren werden können.

Welche Fahrzeuge erhalten ein Wechselkennzeichen?

Nur Fahrzeuge der Klassen L, M1 und O1 dürfen mit einem wechselnden Kennzeichen ausgestattet werden. Die Klassen L, M1 und O1 dürfen mit einem Wechselkennzeichen ausgestattet werden. Seit 1970 sind Fahrzeuggruppen bzw. -klassen von der Europäischen Gemeinschaft (EG) europaweit einheitlich festgelegt.

  • M1: Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen zusätzlich zum Fahrersitz.
  • L: Motorräder.
  • O1: Anhänger mit einem Gesamtgewicht bis 750 kg.

Diese Regelung kann also für zwei Motorräder oder zwei Kraftfahranhänger oder ein Pkw und in Kombination mit einem Wohnmobil angewandt werden. Zwei Motorräder hingegen können sich ein Nummernschild teilen. Ein Wechselkennzeichen kann aber für ein Auto und einen Pkw-Oldtimer, ein Auto und ein Wohnmobil oder ein Motorrad und ein Leichtkraftrad beantragt werden.

Für Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen dürfen hingegen keine Wechselkennzeichen vergeben werden.

Wie sieht das Kennzeichen aus?

Da jedes Fahrzeug nach wie vor einzeln zur Hauptuntersuchung muss, ist das Nummernschild zweigeteilt. Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Teilen: einem Teil, der fest mit dem Fahrzeug verbunden ist und einem für beide Fahrzeuge gemeinsamen Wechselteil. Dieser muss jeweils an dem Fahrzeug angebracht werden, das im öffentlichen Verkehrsraum genutzt wird. Nur beide Komponenten zusammen ergeben ein vollständiges Wechselkennzeichen.

Ein großer mobiler Teil enthält das Landeswappen und alle Zeichen bis auf das letzte. An den Fahrzeugen ist zudem noch ein fester Teil angebracht. Dieser enthält die letzte Ziffer des Kennzeichens sowie die Prüfplakette der HU.

Als Beispiel: Sie besitzen zwei Autos, die Sie mit Wechselschild zulassen wollen. Auf dem Wechselelement stehen beispielsweise die Zeichen HH AB 123. Auf dem fest angebrachten Schild des ersten Autos steht eine 4, auf dem des zweiten eine 5. Auf der Zulassungsstelle sind also zwei Autos registriert, eines mit dem Kennzeichen HH AB 1234, ein zweites mit der Kennzeichnung HH AB 1235.

Nachteile des Wechselkennzeichens

Die vielleicht wichtigste Einschränkung zuerst: Beide Fahrzeuge können nicht parallel gefahren werden. Des Weiteren ist die komplette Straßenbenutzung für das Fahrzeug, welches nur über ein Teilkennzeichen verfügt, verboten. Das bedeutet, dass Sie es auch nicht auf der Straße parken dürfen.

Es dürfen nicht beide Fahrzeuge parallel geführt werden. Ohne vollständiges Wechselkennzeichen darf ein Fahrzeug außerdem nicht auf einer öffentliche Straße abgestellt werden. Das aktuell ungenutzte Fahrzeug muss daher zwingend auf Privatgrund zum Beispiel auf einem angemieteten Stellplatz oder in der Garage stehen.

Es ist daher nicht möglich, das Wechselkennzeichen zwischen Motorrad und Pkw auszutauschen, wenn Sie nach dem Winter wieder vermehrt auf das Bike umsteigen wollen.Auch die Kennzeichengröße muss bei beiden Fahrzeugen gleich sein.

Bußgelder bei Verstößen

Fahren Sie mit unvollständigen Kennzeichen, gibt es ein Bußgeld von 50 Euro. Nehmen Sie Ihr Motorrad ohne voll­stän­di­ges Wechselkennzeichen auf ei­ner öf­fent­li­chen Stra­ße in Betrieb, kostet das 50 Euro. Stellen Sie es dort ab, droht ein Bußgeld von 40 Euro.

Steuerliche Aspekte

Im Gegensatz zu Österreich werden hierzulande die Wechselkennzeichen, ob für Motorrad oder Auto, nicht steuerlich begünstigt. Laut Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hätte eine Übernahme dieses Vorbilds zu massiven Verminderungen der Steuereinnahmen geführt. Sie sparen also mit dem Wechselkennzeichen keine Steuer.

Bei einem Wechselkennzeichen müssen Sie für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer in voller Höhe bezahlen.

Vorteile bei der Versicherung

Bei Versicherungen können Sie durch das Wechselkennzeichen unter Umständen einige Euro im Jahr einsparen. Da sich von beiden Kfz jeweils nur eines auf der Straße und im Straßenverkehr unterwegs sein darf, vermindert sich das Risiko der Versicherungen. Dieses wäre deutlich höher, wenn beide Autos beispielsweise einzeln angemeldet wären.

Entgegenkommender beim Wechselkennzeichen für das Motorrad ist die Versicherung. Da sich ihr Risiko, für einen Unfall aufkommen zu müssen, drastisch verringert, weil nur ein Fahrzeug am Verkehr teilnimmt, bieten die Versicherungen spezielle Spartarife an. Die Fahrleistung regeln die Versicherer in ihren Tarifbestimmungen unterschiedlich.

Zulassungsprozess

Als erstes benötigen beide Fahrzeuge eine gültige Versicherung. Diese wird durch die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer) nachgewiesen. Die für die Zulassung eines Fahrzeuges erforderliche elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) muss für Wechselkennzeichen geeignet sein. Für jedes Fahrzeug der Wechselflotte wird eine eigene eVB benötigt.

Bevor Sie zur Zulassungsstelle gehen, können Sie sich online ein Wunschkennzeichen reservieren. Dies ist beim Wechselkennzeichen sehr beliebt, da sich Fahrzeughalter so zwei fortlaufende Nummern sichern können. Nachdem Sie für beide Fahrzeuge eine Versicherung abgeschlossen und die eVB-Nummern erhalten haben, gehen Sie zur Zulassungsstelle.

Haben Sie das Wechselkennzeichen angemeldet, müssen Sie umgehend die entsprechenden Schilder besorgen. Sie bekommen dabei pro Kennzeichen drei einzelne Schilder ausgehändigt: den mobilen Teil des Schilds und die beiden festen Elemente.

Kosten für ein Wechselkennzeichen

Je Zulassungsantrag entstehen bei der Kfz-Zulassungsstelle einmalige Verwaltungsgebühren von rund 65 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Anfertigung der beiden Schilder, die je nach Anbieter bei etwa 20 bis 40 Euro liegen. Die Verwaltungsgebühren betragen ungefähr 65 Euro. Hinzu kommen die regionalen Gebühren für das Drucken der Schilder (circa 20 bis 30 Euro).

Insgesamt kostet Sie ein Wechselkennzeichen etwa 105 Euro an Verwaltungsgebühren. Kosten für die Versicherung sowie die Kfz-Steuer sind hier nicht enthalten.

Verwaltungsgebühren für ein Wechselkennzeichen: ca. 65 €Kosten für die Anfertigung der Schilder: ca. 20 - 40 €

Alternativen zum Wechselkennzeichen

Das auswechselbare Nummernschild wird oft als Alternative zum Saisonkennzeichen vorgeschlagen. Dies ist aber auch nur in sehr bestimmten Situationen sinnvoll.

Viele Fahrer nutzen ein Saisonkennzeichen für ein Motorrad. Das bedeutet, dass sie im Winter mit dem Pkw fahren und im Sommer das Kraftrad zusätzlich anmelden. Hier müssen die Vorteile und Nachteile gegenüber dem Saisonkennzeichen abgewogen werden. Letzteres ist sowohl in der Steuer als auch in der Versicherung günstiger. Allerdings beschränkt es die Nutzung eines der Fahrzeuge auf einen festgelegten Zeitraum.

Ein Wechselkennzeichen ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie zwei Fahrzeuge besitzen, zwischen denen Sie flexibel wechseln möchten. Ein Saisonkennzeichen ist für Fahrzeuge gedacht, die Sie nur in einem bestimmten Abschnitt des Jahres nutzen - etwa wenn Sie in den Sommermonaten Ihr Cabrio fahren, es im Winter aber gar nicht nutzen. In diesem Fall zahlen Sie die Kfz-Steuer nur für den Zeitraum, in dem das Fahrzeug im Straßenverkehr zugelassen ist.

Fazit

Zwar gibt es keine genauen Zahlen für Deutschland, doch die Möglichkeit, ein Wechselkennzeichen zu beantragen, wird sehr wenig genutzt. Der Staat rechnete mit circa 54.000 Kunden pro Jahr, doch die Nachfrage blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Die große Anzahl an Bestimmungen und vor allem die Abweichung vom Österreichischen Modell in Bezug auf die steuerlichen Vergünstigungen schlagen negativ zu Buche.

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0