Einreisebestimmungen für Motorradfahrer in Marokko

Marokko, gelegen im Nordwesten Afrikas und nur 13,5 km von Europa entfernt, ist ein faszinierendes Reiseziel mit vielfältigen Landschaften und einer reichen Kultur. Für Motorradfahrer, die dieses Land erkunden möchten, ist es wichtig, die spezifischen Einreisebestimmungen zu kennen und sich entsprechend vorzubereiten.

Erforderliche Dokumente

Für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen benötigen deutsche Staatsangehörige folgende Dokumente:

  • Reisepass: Der Reisepass muss zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein.
  • Vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass: Auch diese Dokumente werden akzeptiert, sofern sie noch mindestens sechs Monate gültig sind.
  • Personalausweis: Der Personalausweis wird nicht anerkannt und kann zur Zurückweisung führen.

Es ist ratsam, ein zweites Personaldokument mitzuführen, da man eventuell eins im Hotel hinterlegen muss oder es benötigt, um ein Fahrzeug anzumieten. Jugendliche ab 16 Jahren benötigen einen eigenen Reisepass, darunter einen Kinderausweis mit Passfoto. Deutsch-marokkanische Doppelstaater müssen bei Ein- und Ausreise neben dem deutschen Reisepass auch den marokkanischen Personalausweis vorlegen.

Weitere wichtige Dokumente

  • Grüne Versicherungskarte: Es ist wichtig, genau zu prüfen, ob Marokko auf der grünen Versicherungskarte abgedeckt ist. Viele Versicherungen schließen Marokko aus, sodass man an der Grenze eine Kurzzeitversicherung erwerben muss.
  • Kopie des Rezepts und ärztliches Attest: Wer verschreibungspflichtige Medikamente mitnehmen muss, benötigt eine Kopie des Rezepts und ein ärztliches Attest mit Angaben über Zusammensetzung und Dosierung.
  • Schutzbrief eines Automobilclubs: Ein Schutzbrief, z.B. des ADAC, ist sehr nützlich. Obwohl Marokko nicht mehr zu Europa gehört, schließt der ADAC Mittelmeeranrainer-Staaten ein, sodass in Marokko der volle Versicherungsschutz gilt.
  • Internationaler Führerschein: Empfohlen wird die Mitnahme des internationalen Führerscheins (nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig).
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein): Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
  • Nationalitätenkennzeichen („D-Schild"): Das D-Schild muss am Fahrzeug angebracht sein.

Zollbestimmungen

Bei der Einreise nach Marokko gibt es bestimmte Zollbestimmungen zu beachten. Hier sind einige wichtige Punkte:

  • Gebrauchsgüter: Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden. Alle Gegenstände müssen deklariert werden, beispielsweise auch Surfbretter. Videokameras werden in den Reisepass eingetragen, manchmal wird eine Kaution verlangt.
  • Funkgeräte: Dürfen Sie nur mit einer Genehmigung aus Marokko mitführen. Für die Einfuhr von GPS-Empfängern benötigt man inzwischen keine Genehmigung mehr.
  • Zollfreie Mengen:
    • 200 Zigaretten oder Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
    • 1 Liter Wein und 1 Liter Spirituosen
    • 5 g Parfüm
    • Souvenirs und Geschenke im Wert von bis zu 2000 MAD
    • Reiseproviant bis zum Zielort
  • Verbotene Gegenstände: Die Einfuhr von Narkotika ist verboten, die Einfuhr von verschreibungspflichtigen Medikamenten in Mengen für den persönlichen Gebrauch ist nur erlaubt, wenn ein ärztliches Attest mit Angaben der Zusammensetzung und Dosierung sowie eine Kopie des Rezeptes mitgeführt werden.

Gesundheitsinformationen

Für die Einreise nach Marokko sind keine Impfungen vorgeschrieben, aber es wird empfohlen, den Impfschutz zu überprüfen und gegebenenfalls aufzufrischen. Folgende Impfungen sind ratsam:

  • Tetanus/Diphtherie/Keuchhusten
  • Hepatitis A
  • Typhus

Bei längeren Aufenthalten oder einfachen Reisebedingungen sollten zusätzlich Impfungen gegen Polio, Hepatitis B und Tollwut in Betracht gezogen werden. Es ist ratsam, vor Reiseantritt einen Arzt oder ein reisemedizinisches Institut zu konsultieren.

Weitere Gesundheitstipps

  • Trinkwasser sollte nicht ungekocht getrunken werden. Mineralwasser ist eine sichere Alternative.
  • Vermeiden sollte man Eiswürfel, Frischmilch, schlecht gegartes Fleisch, rohes Obst und Gemüse, das man nicht selbst schält.
  • Eine Reiseapotheke mit den wichtigsten Medikamenten gegen Reisedurchfall, Übelkeit und Schmerzen sollte nicht fehlen.
  • Allgemein wird zu einem Zahnarztbesuch vor Urlaubsantritt geraten.

Währung und Finanzen

Die marokkanische Währung (Dirham) darf weder aus- noch eingeführt werden. Direkt an der Grenze befinden sich Wechselstuben, wo man die erste Barschaft tauschen kann. Bankautomaten gibt es zur Genüge. Abhebungen mit der EC-Karte sind meist von den Gebühren her günstiger als Abhebungen mit der Kreditkarte. Achtung, die EC-Karten müssen das Maestro-Logo aufweisen. Mit der Postbank-Karte sind zum Beispiel keine Abhebungen möglich.

Kreditkarten werden in großen Hotels und exklusiveren Restaurants akzeptiert. Bei der Ausreise kann man maximal 50% des eingetauschten Geldes wieder zurücktauschen, allerdings zu einem ungünstigen Kurs. Wer weniger als 48 Stunden Aufenthalt hat, kann bis zu 100% zurücktauschen. Aus diesem Grund muss man Bankbelege gut aufheben. Man sollte sich beim Wechseln immer genügend Kleingeld geben lassen. Die kleinen Händler haben manchmal nicht genügend Wechselgeld, um auf 100- oder 200-DH-Scheine herausgeben zu können.

Verkehrsregeln und Kraftstoffpreise

In Marokko gelten bestimmte Verkehrsregeln, die man beachten sollte. Fahren Sie defensiv. Auf Autobahnen ist mit Fußgängern und Tieren zu rechnen, bei Nachtfahrten mit unbeleuchteten Fahrzeugen, Sandverwehungen und Schlaglöchern. Alle wichtigen Durchgangsstraßen sind asphaltiert, trotzdem kann deren Zustand abschnittsweise recht schlecht sein.

Geschwindigkeitsbegrenzungen:

Ort Geschwindigkeit (km/h)
Innerorts 40-60
Außerorts 100
Autobahnen 120

Fahrer, die den Führerschein weniger als ein Jahr besitzen, dürfen höchstens 90 km/h fahren. Beim Überholen von Militärkolonnen sind höchstens 30 km/h erlaubt.

Kraftstoffpreise (ungefähre Werte):

Kraftstoff Preis pro Liter
Diesel 1,07 €
Benzin 1,24 €

Treibstoff ist in der Westsahara billiger, weil dort keine Steuern auf Kraftstoffe anfallen. Gelegentlich kann es zu Engpässen bei der Kraftstoffversorgung kommen.

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